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Doppelte Staatsbürgerschaft

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von avd700, 7. Dezember 2016.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich ... :rolleyes:

    Zu Plan A: Er sollte den deutschen Pass nicht bekommen.
    Zu Plan B: Er sollte den deutschen Pass nicht bekommen.
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Plan C: Er sollte den deutschen Pass nicht bekommen? :)

    Auch gut. Wenn er den deutschen Pass von Geburt an nicht bekommen darf, dann beantragt er ihn halt mit 18 und schon greift (wieder mal) was ich weiter oben als "unzumutbare Bedingungen" verlinkt habe. Was soll also die ganze Diskussion? :whistle:
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Möchtest Du diskutieren oder nur den Status Quo erklären?
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ich möchte sachlich aber auch rechtlich diskutieren!! Ich habe bisher kein einziges Argument gehört wogegen die doppelte Staatsbürgerschaft verstößt und desahlb verboten gehört.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Also möchtest Du doch nicht diskutieren.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Worüber denn? Über Neid?
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Nein, über Veränderungen.
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Vielleicht darüber, weshalb in der öffentlichen Diskussion aus dem ehemaligen Integrationsförderinstrument nun plötzlich ein Integrationshemmnis geworden sein soll.

    Die Ablösung eines Schildbürgerstreiches durch einen anderen. :)
     
    +los gefällt das.
  9. Wambologe

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    Wenn dir nicht klar ist, was gefordert wird, dann liegt das alleine an dir. Ich kann nicht die Positionen von Nomorepremiere im Gesamten zusammenfassen. Ich bin weder er noch hab ich mit ihm umfassend über das Thema gesprochen noch hab ich vermutlich alle seine Beiträge zu dem Thema gelesen. Auf dieser Grundlage kann ich sagen, dass er für die diskutierte Abschaffung der Abschaffung der Optionspflicht ist. Er ist wohl prinzipiell auch dafür, nur eine Staatsbürgerschaft zu haben. Aber das muss nicht heißen, dass er ausnahmslos dafür ist.

    Ich würde mal vermuten, dass jeder Doppelpassgegner aus praktischen Gründen zumindest die Fälle zulassen würde, in der eine Rückgabe des alten Passes definitiv nicht möglich ist.

    Mir ist es aber egal, ich halte weder doppelte Staatsbürgerschaft noch ein Verbot doppelter Staatsbürgerschaft für besonders wichtig. Beides wurde nun wirklich schon mehrfach geschrieben. Du müsstest es nur lesen.

    Die Türkei war jetzt speziell ein Beispiel, um eine anfänglich von dir bezweifelte Äußerung zu belegen.

    Du redest dir schon wieder irgendeinen Unsinn zusammen, ähnlich wie beim finnischen Grundeinkommen, bei dem man nicht fetter drüber schreiben kann, dass es kein revolutionäres bedingungsloses Grundeinkommen ist.

    Man muss nicht annehmen, dass die AfD auf die Optionspflicht besteht. Die AfD ist schließlich ganz offiziell gegen die doppelte Staatsbürgerschaft. Wenn dann müsste man annehmen, dass die CDU den Parteitagsbeschluss umsetzt und dann mit der AfD koaliert.


    Dein Plan A zeigt, dass du nicht mal deine eigenen Texte verstehst. Wehrdienst gilt nicht allgemein als unzumutbare Bedingung, sondern wenn:
    1. Älter als 40 und mindestens zehn Jahre in Deutschland: Nicht gegeben, da der Türke 23 ist.
    2. Wenn man gegen Deutschland kämpfen müsste: Nicht gegeben, die Türkei befindet sich nicht im Krieg mit Deutschland
    3. Mindestens 2 Jahre im Ausland oder Familie mit Kind: Ersteres nicht gegeben, da der Wehrdienst in der Türkei nur 12 Monate andauert. Letzteres kann mit deinem Beispiel nicht beurteilt werden.
    4. Gewissensgründe und keine Möglichkeit des Ersatzdienstes oder Freikaufs: nicht gegeben, da Freikauf möglich

    6000 Euro Ablöse werden in deinem Text als "immer zumutbar" eingeordnet. Das hattest du sogar extra gerötet, gefettet und unterstrichen.

    Bleibt nur noch der Fall mit der zweiten oder dritten Generation. Aber - Spoiler! - auch das hilft dir nicht wirklich, um deinen Kopf in dieser Diskussion in irgendeiner Form zu retten. Da muss man aber ausnahmsweise ein bisschen mehr als Leseverständnis mitbringen. Nämlich Hintergrundwissen. Die Türkei macht nämlich keine Anstalten, ihre Bürger aus der Staatsbürgerschaft zu entlassen solange sie noch nicht 38 sind. Lässt sich auf der türkischen Konsulatsseite nachlesen (Antwort leider auf Türkisch):
    T.C. Dışişleri Bakanlığı Konsolosluk İşlemleri

    Er wird keinen deutschen Pass bekommen, da die Türkei den türkischen zurücknehmen würde.

    Ich möchte an dieser Stelle zudem anmerken, dass wir hier nicht über eine Gesetzesgrundlage sprechen, sondern um simple Anwendungshinweise. Diese werden von Gerichten zwar respektiert, ein Innenminister könnte die aber von heute auf morgen ändern und muss dafür nicht erst die Änderung durch den Bundestag peitschen. Ich gehe stark davon aus, dass ein AfD-Innenminister diese Anwendungshinweise kippen wird.. insofern wäre diese Diskussion eigentlich unnötig, wenn wir völlig weltfremd annehmen, die AfD wäre für die Wiedereinführung der Optionspflicht.

    Darüber hinaus würde die von der CDU diskutierte Änderung, namentlich der Abschaffung der Abschaffung der Optionspflicht, dazu führen, dass bereits in der Vergangenheit geltende Ausnahmeregelungen wieder gelten würde, sprich in Ausnahmefällen auch Optionspflichtskinder beide Staatsangehörigkeiten behandeln können. Anders formuliert und schon zuvor auch erwähnt: Ein 100% striktes Doppelpassverbot steht aktuell gar nicht zur Debatte.

    Als Drittes möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dein Beispiel schon wieder an der Diskussion vorbeigeht. Es wurde kritisiert, dass man durch einen Doppelpass Rosinen picken und Pflichten umgehen kann. In diesem Fall würde ein Türke dank der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland die türkische Wehrpflicht jedoch gar nicht umgehen, selbst wenn bzw. gerade wenn die Türkei ihre Staatsbürgerschaft nicht zurücknimmt. Wenn du türkischer Staatsbürger bleibst, musst du deinen Dienst absolvieren und kannst mangels Verfügbarkeit keine deutsche Rosine picken. Insofern führt das Beispiel an der Diskussion vorbei, an der zumindest ich mich beteiligt habe. Ich antworte dir nur trotzdem, weil lange Antworten die Chance sind, die bislang mangelnde Lesekompetenz zu verbessern.

    Deutschland kann keine fremden Staatsbürgerschaften entziehen, das ist richtig. Aber in unserem speziellen Fall würde Deutschland aber auch keine deutsche Staatsbürgerschaft ausstellen. Denn eine Ausnahme von der Pflicht, die alte Staatsbürgerschaft abzugeben, gibt es nur, wenn der ausländische Staat ein Aufgeben der Staatsbürgerschaft generell nicht vorsieht oder sie regelmäßig nicht aufhebt. Das ist bei der Türkei nicht der Fall. Soweit ich das gelesen habe, funktioniert das in der Regel recht reibungslos - es sei denn, es steht eben noch der Wehrdienst aus.

    Kurzum: Er wird hier die Staatsbürgerschaft nicht mitbekommen.

    Nach meiner Logik dürfen Ausländer auch nicht mehr im Heimatland essen, wenn sie einmal hierzulande eine Mahlzeit verzehrt haben. Wer einmal RTL geschaut hat, darf zudem keine ausländischen Fernsehprogramme mehr verfolgen.

    Man, man, man. Deine Beiträge werden von mal zu mal dämlicher. Mal davon abgesehen, dass ich hier keine Logik verbreite, sondern die tatsächliche Lage sehr ausführlich erkläre, nachdem du nachweislich nicht in der Lage bist, geltende Fakten zu verstehen, fällt ein Führerschein (wie die oben genannten Beispiele) nicht unter Rosinenpickerei.

    Auch mit einem australischen Führerschein musst du auf der rechten Seite fahren und die Regeln der Straßenverkehrsordnung beachten. Es ist nicht möglich, sich auf günstigere Regelungen aus dem Ausland zu berufen. Ein australischer 16-jähriger könnte also nicht nach Deutschland kommen und auf seinen vorhandenen Führerschein berufen.

    Viel wichtiger ist: Dein Führerscheinbeispiel ist nur ein weiteres Beispiel, das zeigt, wie erschreckend wenig Ahnung du hast. Denn in Deutschland gilt der Grundsatz, dass man nur eine Fahrerlaubnis haben darf. Für Leute, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gibt es eine sechsmonatige Übergangsfrist (kann auf 12 Monate verlängert werden, wenn du nachweislich nicht länger als 12 Monate bleibst). Beim Umschreiben wird die ausländische Fahrerlaubnis einbezogen oder an die Ausstellerbehörde zurückgeschickt. Die ausländische Fahrerlaubnis bekommt man erst dann wieder, wenn man die deutsche zurückgegeben hat. Damit kann niemand dauerhaft zwei Führerscheine haben.

    Mit anderen Worten: Man müsste nicht nur den ausländischen Führerschein abgeben, sondern man muss ihn definitiv abgeben, wenn man weiterhin Auto fahren will.

    Oder nochmals anders formuliert: Die Regelungen in Sachen Führerschein sind strenger als in Sachen Staatsbürgerschaft.

    Man, man, man, deine Beiträge werden echt nicht besser. Möchtest du dich weiterhin blamieren? Ich antworte immer gerne und gerne weiterhin ausführlich. Es ist nie zu spät, um neues zu lernen.
     
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  10. Wambologe

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    Das ist doch schon wieder absoluter Schmarn von dir. Natürlich gibt es auf rechtlicher Ebene nichts, wogegen die Staatsbürgerschaft verstößt. Entsprechend gibt es auch auf rechtlicher Ebene nichts, was ein Verbot zwingend vorschreibt. Es gibt auf rein rechtlicher Ebene auch nichts, was gegen den regulären KfZ-Führerschein mit 16 spricht. Trotzdem ist es verboten.

    Neben rein rechtlichen Fragen gibt es eben auch andere Themenkomplexe, die bei der Gesetzgebung betrachtet werden. Und dahingehend gab es hier durchaus immer wieder Positionen. Die musst du nicht teilen, du musst genannte Probleme nicht für unlösbar halten und du kannst die Gegenargumente auch für schwerwiegender halten, alles zulässig. Aber zu behaupten, hier wären gar keine Argumente genannt worden, ist schon ziemlich respektlos gegenüber den anderen Diskussionsteilnehmern und zeugt nicht davon, dass du wirklich sachlich diskutieren willst.

    Und bevor die Diskussion wieder anfängt: Ich bin nicht gegen die Abschaffung des Doppelpasses. Ich würde aber auch nicht für den Erhalt kämpfen. Ich halte die ganze Diskussion - für und wider - für zweitrangig.
     
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