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DOCSIS-4.0 und Unitymedia-Länder: Hintergrundinfos zu den kommenden Vodafone-Plänen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Oktober 2020.

  1. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Diese 2 Glasfaser Leitungen machen Anbieter heute auch nicht mehr. Das ist alles nur noch eine Glasfaser. Da ist dann ein Moden geschaltet das Fernsehen und Internet Signal heraus trennen kann. Dieses Modem gehört eigentlich nicht in den Flur. Da die meisten Häuser nicht FTTH Ready sind ist das immer ein Krampf mit der Nachinstallation.

    Die Glasfaser kann 20 - 30 Farben oder Kanäle gleichzeitig Übertragen. Benötigt wird im Grunde nur drei Farben oder Kanäle ( Down, UP, Fernsehen Kanal ).
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... natürlich bezahlst du dafür, wenn auch nicht über die Mietnebenkosten. In Objekten mit 3 WE oder mehr kommen für die Wasserleitung über die Mietnebenkosten noch die Kosten für die jährliche Legionellenprüfung dazu.

    Bei Stromleitung ist der örtliche Versorger nur bis zum Übergabepunkt zuständig. Für alles was danach kommt, ist Sache des Hauseigentümers. Das gleiche gilt für Kabel-TV, denn auch hier ist der Kabelnetzbetreiber grundsätzlich nur bis zum Übergabepunkt zuständig. Alles danach ist Sache des Hauseigentümer. Natürlich kann der Hauseigentümer den Kabelnetzbetreiber mit dem Bau einer Hausverteilanlage beauftragen. Zumindest bei den von Unitymedia errichteten Verteilanlagen gehen diese nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in das Eigentum der Hauseigentümer über. War eine Auflage des Bundeskartellamt bei der Übernahme von Kabel BW.

    Und, du magst es kaum glauben, auch der Wasserversorger ist nur bis zum Übergabepunkt zuständig. Alles was danach kommt ist Sache des Hauseigentümers. Bricht im Haus ein Wasserrohr, ist für die Beseitung der Hauseigentümer zuständig und nicht der örtliche Wasserversorger.

    In der Wohnanlage, in der ich wohne, gibt es einen zentralen Übergabepunkt von Unitymedia/Vodafone. Die Verteilanlage in der Wohnalange wird von einer 100% Tochtergesellschaft betrieben. Welche Angebote verbreitet werden, bestimmt die Tochtergesellschaft meines Vermieters. Diese Tochtergesellschaft leitet je nach Wohnanlage die Angebote von Vodafone, Netcologne oder, über eine eigene Kopfstationen, M7 Deutschland durch.
    Für die Verteilung von Strom ist eine andere Tochtergesellschaft meines Vermieters zuständig. Die Stromleitungen inkl. Zähler in der Wohnanlage gehören dieser Tochtergesellschaft.
    Da beide Tochtergesellschaften nur eine sehr geringe Marktmacht auf dem deutschen Markt haben, brauchen sie anderen Drittanbieter keinen Zugang zu ihren Netzen gewähren. Das bedeutet für mich als Mieter, dass ich weder Kabel- noch Stromanbieter frei wählen kann ...
     
  3. MartinP

    MartinP Talk-König

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    Wobei das natürlich auch für die Glasfaser gilt: Wenn man die 10 Jahre später verbuddelt, muss man sie auch erst 10 Jahre später wieder ersetzen ...
     
  4. EinNutzer

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    Falls du damit die vereinbarte Miete meinst, so ist diese im Gegensatz zu Nebenkosten quasi dauerhaft fest. Da gibt es keine "tolle neue Kondition", die die Kosten mal eben für die nächsten fünf oder zehn Jahre massiv heraufsetzt.

    Auch sind die Kosten von Anbeginn bekannt und fest. Da gibt es beispielsweise nicht einfach so eine spätere Umstellung von terrestrischem Dachempfang auf Kabelanschluss, nur weil es dem Vermieter so beliebt, und der Mieter muss es schlucken.

    In Form der Miete sind diese Kosten generell vor extremen Erhöhungen geschützt. Denn die zulässige Mieterhöhung ist gesetzlich gedeckelt - im Gegensatz zu den Nebenkosten oder einer Sonderzahlung neben der Miete, über welche in manchen Fällen Kabelanschlüsse abgerechnet werden.

    Jede dieser Infrastrukturinvestitionen sind über die Dauer einer Miete gesehen "kleine" Investitionen, die wohl kaum einer dauerhaften Gebührenentrichtung bedürfen wie es beim Nebenkostenprivileg heute praktiziert wird. Und sie spiegeln sich minimal in der Miete wieder.

    Nichts anderes habe ich behauptet.

    Das ist wohl kaum die Regel in Deutschland.