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Diskussionen Über Zattoo

Dieses Thema im Forum "Special: Sport im TV - Sport Live-Talk" wurde erstellt von franzxaver46, 23. Februar 2007.

  1. HowPauL

    HowPauL Neuling

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    AW: Diskussionen Über Zattoo

    Hallo Also muss man für zatto gez gebühren zahlen?
    wenn man einen ferneshr shcon hat der nagemeldet ist auch?
    und ohne fernseher? danke PauLiii :confused: sorry wenn das scon gefragt wurde
     
  2. megaman111

    megaman111 Tippspiel Champion 2010

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    AW: Diskussionen Über Zattoo

    Nein man muss nix extra zahlen
     
  3. HowPauL

    HowPauL Neuling

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    AW: Diskussionen Über Zattoo

    Also wenn man zattoo hat fallen keine gebühren an null? is ja geil also auch wenn man keinen fernsehr hat also keine gez zahlt auch nich für radio oda so ? also ist zattoo sozusagen vom gez befreit oder nicht? xD außer internet gebühren
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2008
  4. Gustav Gnöttgen

    Gustav Gnöttgen Gold Member

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    AW: Diskussionen Über Zattoo

    Naja, so einfach ist das auch wieder nicht:

    Auf gez.de kann man ziemlich genau nachlesen:

    "Wer als Haushaltsvorstand oder Haushaltsangehörige/r (einer Wohnung) bereits ein (Auto-)Radio- und/oder ein Fernsehgerät angemeldet hat, muss keine zusätzlichen Gebühren für einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy bezahlen."

    Also ist dein Rückschluss auf den oberen Beitrag nicht ganz korrekt. Wenn du nichts angemeldet hast, musst du zahlen. Wenn du ein Radio angemeldet hast, bist du von weiteren Gebühren befreit!

    Wenn du also kein Radio und/oder Fernseher hast, musst du zahlen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2008
  5. Gustav Gnöttgen

    Gustav Gnöttgen Gold Member

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    AW: Diskussionen Über Zattoo

    Richtig, wenn du bereits für ein Radio und/oder Fernseher bezahlst, musst du nichts extra zahlen, sonst doch!
     
  6. HowPauL

    HowPauL Neuling

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    AW: Diskussionen Über Zattoo

    Danke Leute cooles forum ;)
     
  7. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    AW: Diskussionen Über Zattoo

    Gebühren auf Internetrechner sind schon von einem Gericht als ungültig erklärt werden.
    Muss nur noch rechtsgültig werden.


    Mein Hinweis:
    Bisher war immer Rechts und Links vertauscht. Auch nach mehreren Neuinstallationen des gesammten Systems (habe das schon mehrfach beobachtet).
    Der reguläre PC-Ton ist aber korrekt, und der KKopfhörer ist auch nicht verkehrt herum, wenn ich den mal aufhabe.
    Es fällt immer dann auf, wenn ein Geräusch klar aus einer Richtung kommt.
    Und, so langsam wird es Zeit auf reguläre PAL-Auflösung zu gehen.. Evtl. erst mal bei den Hauptsendern, evtl. zum Test erst mal als zusätzliche Sender.
    Aber Kosten wird die das ja nichts, ist ja P2P.
    Dann fehlt nur noch Dolby-Digital, und es könnte sich zu einer echten Alternative entwickeln.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2008
  8. Gustav Gnöttgen

    Gustav Gnöttgen Gold Member

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    AW: Diskussionen Über Zattoo

    Weil ein Gericht in einem besonderen Einzelfall Gebühren für unzulässig erklärt hat, heißt es nicht, dass es für alle anderen Fälle auch gilt.

    Nachtrag:

    Die Gerichtsverfahren, die es bislang meines Wissens gibt, helfen im o.g. Fall gar nicht weiter, weil es nicht um private Rechner ging.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2008
  9. Gustav Gnöttgen

    Gustav Gnöttgen Gold Member

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    AW: Diskussionen Über Zattoo


    Ist dir ein Verfahren bekannt, bei dem jemand, der keinen Fernseher oder kein Radio (angemeldet) hat, von der GEZ-Gebühr mit einem internetfähigen Computer befreit wurde? Nur ein solches würde hier weiterhelfen.
     
  10. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    AW: Diskussionen Über Zattoo

    Das habe ich nie behauptet.
    Hier ging es wohl um Jemand der sich weigerte für so einen Rechner zu zahlen.
    Was die GEZ akzeptiert oder nie akzeptierte ist irrelevant.
    Das riecht aber nach dem typisch Deutschen Untertanen, wenn man vorraussetzt dass nur wichtig ist was die GEZ akzeptiert.
    So als ob das Urteil egal ist, und trotzdem nur zählt was die GEZ will.

    Nachricht:
    http://www.onlinekosten.de/news/artikel/32218/0/Faellt-die-GEZ-Gebuehr-fuer-Internet-PCs

    Wenn das jetzt rechtskräftig wird, müsste man rechtlich austesten was möglich ist an GEZ-freiem Rundfunk ;-) .
    Ein IP-TV-Anbieter bei dem man sich die Sender auswählen kann, und von vornherein alle ÖR ausschließen z.B..
    Und da es über einen PC läuft, ist es Gebührenfrei ;-D . Theoretisch.....
    Die werden so einen Dienst dann wie eine TV-Karte werten, da bin ich mir sicher.. Ganz egal (aus der Sicht der GEZtapo), ob bei IP-TV wirklich sicher nur Privatfernsehen als Paket gewählt werden kann.

    Und wenn der nicht als Radio/Fernseher angeschaffte PC dann doch mal auf einen Radiosender surft?
    Ist ja nicht "dafür angeschafft" worden. Und wenn das was ausmacht, muss es dann ein ÖR-Sender sein?
    Im normalen Rundfunk sind die Regeln ja eindeutig (was nicht heißt dass ich die billige), aber wenn eine Radionutzung generell eine Gebührenpflicht bedeutet, dann ja auch, wenn man mit dem nicht Gebührenpflichtigen PC einmal auf einen Australischen Sender surft O_0 .
    Da ist wohl auch klar, wieso gerade die ÖR in Zattoo so vertreten sind.
    Die nehmen jede (hier kosttenlose) Gelegenheit war, um auch im Internet vertreten zu sein.
    Damit sie argumentieren können, dass ja wirklich jeder mit PC und Internet (bei Notebooks mit WLAN ist man pauschal unter Verdacht) das nutzen kann, weil kostenlos.
    Fehlt nur noch, dass die Zattoo wirklich mal als Argument missbrauchen.....
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2008