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Diskussion zur Rundfunklizenz

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von RealityCheck, 18. Februar 2006.

  1. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Diskussion zur Rundfunklizenz

    Musst Du immer alles verraten... ;) :D
     
  2. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    AW: Diskussion zur Rundfunklizenz

    Ich will es ihm halt etwas leichter machen :D
     
  3. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Diskussion zur Rundfunklizenz

    Ich glaube, er muss jetzt wieder einen wichtigen Anruf in die Staaten machen. :D :D :D ;)
     
  4. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Diskussion zur Rundfunklizenz

    Das ist nicht richtig. Erstens sehe ich keine eingeschränkte Pressefreiheit.
    Die - nennen wir es ruhig Lizensierung - von Hörfunk- und TV-Sendern gebt auf die Zeit der nur begrenzt zur Verfügung stehenden terrestrischen Frequenzen zurück. Um da eine Gleichbehandlung zu garantierren, wurde eben dieses Verfahren gewählt.
    Mit der Nazi-Vergangenheit hat das überhaupt nicht zu tun. Daraus resultiert, daß Medien aber Ländersache sind, weil man einem zentralen Sender misstraute.
    Nein, heute kann man das mit ganz normalen Gesetzen kontrollieren. Wichtig ist, daß es für die Verbreitung einen Verantwortlichen gibt, den berühmten V.i.S.d.P (Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes...)
    Für Holocaustleugnung braucht man kein extra Pressegesetz.
     
  5. manitoba

    manitoba Guest

    AW: Diskussion zur Rundfunklizenz

    Nachdem was da zu lesen ist,müssen die Herrschaften von Arena die Hosen aber ganz weit nach unten schieben.Mit dem,was sie bisher auf die Beine gestellt haben,dürften sie nach diesen Vorgaben die Lizenz nie und nimmer erhalten.Es sei denn,es dreht im Auftrag der heiligen Kuh jemand an der politischen Stellschraube.Einwände?
     
  6. manitoba

    manitoba Guest

    AW: Diskussion zur Rundfunklizenz

    Die Frage gebe ich mal zurück.In dieser Hinsicht kenne ich mich überhaupt nicht aus.
    Wir leben in Deutschland und da braucht man für jeden Mist irgendeine Genehmigung.Ich gehe deswegen davon aus,daß dies auch für Mediendienste gilt und daß es Auflagen gibt,wie diese sich von regulären Sendern zu unterscheiden haben.Welche wären das?
    Arena will uns ja ausdrücklich nicht als Mediendienst daherkommen.Deswegen beantragten sie eine Lizenz.Es wäre dann doch nur logisch,wenn diese zum Start des Testbetriebes vorliegen muß.Mir ist kein Fall bekannt,wo ich im Vorgriff auf die Erteilung einer Genehmigung bereits etwas unternehmen kann.
    Auch macht ein interner Testbetrieb in meinen Augen nur wenig Sinn.Irgendwann müssen sie reale Tests starten.Unabhängig von den Verbreitungsfragen,die noch zu klären sind,welche rechtlichen Bedingungen gibt es dafür?
    Kläre mich doch da bitte mal auf.Das meine ich ernst.
     
  7. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Diskussion zur Rundfunklizenz

    Ok, dann mache ich das mal. :)

    Die Definition für Rundfunk ist in §2 I Rundfunkstaatsvertrag zu finden. Dort heißt es:

    Bei verschlüsselten Testsendungen, die niemand entschlüsseln kann, außer dem Veranstalter der Sendung, fehlt es an der Bestimmung für die Allgemeinheit. Daher sind verschlüsselte Testsendungen ("unter Ausschluss der Öffentlichkeit") kein Rundfunk und damit zulassungsfrei.

    Gleiches gilt etwa für verschlüsseltes Business-TV.

    Mediendienste sind nach §2 II MDStV:

    Und §4 MDStV sagt:

    Deswegen braucht z.B. 1-2-3.tv keine Lizenz.

    Der Vollständigkeit halber, §2 TDG II lautet wie folgt:

    Schaut man nun in §5 TDG, so liest man dort:

    "Blue Movie" ist beispielsweise ein Teledienst.

    Wer jetzt nicht verwirrt ist, hat nicht richtig gelesen. ;) Denn diese Materie ist alles andere als klar abgegrenzt.

    Zur Abgrenzung Mediendienste - Teledienste sagt Wikipedia folgendes:

    Quelle

    Man kann es sich etwas einfacher merken - Mediendienst gleich Massenkommunikation, Teledienst gleich Individualkommunikation.

    Zur Erinnerung:

    Beides ist grundsätzlich zulassungsfrei!

    Ausnahme: Rundfunk

    Wo liegt nun wiederum die Abgrenzung zwischen Mediendienst und Rundfunk?

    In dem Begriff der Darbietung. Eine Darbietung liegt nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn ein elektronisches Informationsangebot Inhalte hat, die bestimmt und geeignet sind die individuelle oder öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen.
    Da dieser Begriff leider mindestens genauso unscharf ist, stellt man auf die Meinungsbildungsrelevanz des Inhalteangebotes ab. Je höher diese einzuordnen ist, desto eher unterfällt es dem Rundfunk.
     
  8. Kroes

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    AW: Diskussion zur Rundfunklizenz

    Mediendienste erhalten Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Fernsehsender dagegen Lizenzen. Ein Mediendienst kennzeichnet sich dadurch, dass er Produkte und Dienstleistungen anbietet, aber eben kein Fernsehprogramm im Sinne der Unterhaltung anbietet. Deswegen hat Primetime im Moment auch mal wieder Probleme: Keine Landesmedienanstalt will dem Herrn H. eine Lizenz geben, also versucht er es als Mediendienst. Damit hat er bei der ULR in Schleswig-Holstein eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten und kann daher senden - da es ein Mediendienst sein soll steht auch immer schön und groß "Teleshopping" im Bild. Jetzt wird aber diskutiert, ob Primetime wirklich ein Mediendienst ist oder nach der Aufmachung ("Lebensberatung" ist zwar sicher Abzocke und somit wird was verkauft, es ist aber auch eine Art Unterhaltung) als Fernsehsender einzustufen ist. So gelten andere Abzocksender wie Astro TV oder sogar Neun Live als Fernsehsender - bei Primetime gibt es ja eigentlich nichts anderes vom Inhalt her.

    Arena wiederum braucht ganz sicher eine Lizenz, da es ein Fernsehprogramm sein wird. Diese muss aber nicht zwangsläufig in Deutschland erfolgen, sondern nur in einem europäischen Land gelten, dass sich an den Jugendschutzvorgaben Deutschlands orientiert - nur so können Eurosport, Euronews oder TV5 ins deutsche Kabel. Über Satellit dagegen ist es natürlich egal, wo man seine Genehmigung hat, da das Signal ja europaweit zu sehen ist und die deutschen Behörden da zum Glück nichts zu sagen haben - daher kann z.B. VIC-TV aus Israel seine "Hoppel-Standbildchen" nachts problemlos zeigen...nur ins deutsche Kabel dürfte dieser "Sender" niemals rein.
     
  9. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Diskussion zur Rundfunklizenz

    Um eine Lizenz eines anderen europäischen Landes zu erhalten, müssten sie aber ihre Hauptverwaltung dorthin verlegen.

    Und für den Betrieb eines Medien- oder Teledienstes braucht man auch nicht unbedingt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, es ist nur ein "Hinweis", dass es sich nach Ansicht der zuständigen Landesmedienanstalt nicht um Rundfunk handelt.
    Es bietet aber keinerlei Rechtssicherheit für den Veranstalter, sondern ist in etwa mit dem JK-Siegel der SPIO im Filmbereich vergleichbar (was bei einem möglichen Verfahren die vorsätzliche Begehung ausschließen würde).
     
  10. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    AW: Diskussion zur Rundfunklizenz

    Mal ne andere Frage.

    Braucht die Telekom eigentlich auch eine Rundfunk-Sendelizenz wenn sie BuLi per IP-TV in die Wohnzimmer bringen? Auch wenn man die "Sendungen" per Zugangsbeschränkungen nur einen Abonnentenkreis zugänglich macht und somit gar nicht für die Öffentlichkeit vorhält?