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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    Aber für die betroffenen sicher nicht. (für die zählt eben nicht die Bildqualität!)
     
  2. Exideem

    Exideem Guest

    AW: Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    Dann müssen die Betroffenen eben aufrüsten. Bei UM bekommt man einen einfachen Receiver kostenlos, ansonsten muss man halt mal ein paar Euro investieren.

    Mit einem uralten Auto darf man hier auch nicht mehr in der Innenstadt fahren. Da wird auch keine Rücksicht genommen. Irgendwann muss eben mal Schluss sein, wie es bei Sat und der Terrestrik schon längst geschehen ist.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    ... wieso meine Interpretation? Es steht nirgends geschrieben, dass die Sender rund um die Uhr eingespeist werden müssen. Da gibt es nichts zu interpretieren. Alles andere ist Sache von Interpretationen und Schlussfolgerungen ...
     
  4. BigPapa

    BigPapa Talk-König

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    AW: Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    Wofür nen Receiver, wenn man bei Analog nur auf die Taste des TV drücken muss um den Sender zu bekommen? Da muss ich ja glatt 2 oder 3 Tasten mehr drücken. Und Strom nimmt das Teil auch zusätzlich!
     
  5. AllBlackNZ

    AllBlackNZ Platin Member

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    AW: Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    Und es steht auch nirgends, dass sie nur bestimmte Zeiten eingespeist werden dürfen. Nur weil es im Gesetz nicht drin steht, heißt es nicht, dass man es einfach machen darf. Am Ende werden es dann wieder Gerichte entscheiden ... mal wieder, weil sich einer wieder nicht benehmen kann und rumzickt.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    ... ist wie mit den Einspeiseentgelten. Im Rundfunkstaatsvertrag wird weder ein Anspruch auf Einspeiseentgelte der Plattformbetreiber noch ein Anspruch der Msut-Carry-Sender auf untentgeltliche Einspeisung.
    Dennoch interpretieren die ÖR aus den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrag einen Anpsruch auf unentgeltliche Einspeisung, während die Plattformbetreiber einen Anspruch auf Einspeiseentgelte interpretieren.
    Die Plattformbetreiber haben geklagt und die Gerichte sagen: "das steht so nicht im Rundfunkstaatsvertrag". Hätten die ÖR auf unentgeltliche Einspeisung geklagt, würde die Gerichte sagen: "das steht so nicht im Rundfunkstaatsvertrag".

    Nun wird Unitymedia verklagt, weil sie Phoenix und 3sat analog partagieren.
    Ein Punkt bei Gerichtsverhandlung ist auch die Zumutbarkeit. Unitymedia speist Phoenix digital zeitlich uneingeschränkt. Stellt sich die Frage, ob es für die Kabelhalte zumutbar ist, auf digital umzusteigen, um Phoenix statt nur 12 Stunden 24Stunden am Tag sehen zu können.

    Aber wer weiß, vielleicht wird man das Landesmediengesetz wieder zu Gunsten der LfM-NRW ändern , wie das auch schon bei Aberkennung des analogen Vorrangprivilegs von NDR-Fernsehen der Fall war ...
     
  7. captaindyck

    captaindyck Silber Member

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    AW: Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    Es ist einfach lächerlich, dass immer wieder mit der digitalen Verfügbarkeit argumentiert wird. Die Gesetze und Satzungen, um deren Einhaltung es geht, beziehen sich explizit auf die analoge Verbreitung. Ob die entsprechenden Sender auch digital oder sogar in HD kostenlos verfügbar sind, ist in dieser Sache völlig irrelevant.

    Das muss auch nirgends explizit erwähnt werden, da sich diese Pflicht aus dem Zusammenhang automatisch ergibt:

    Unitymedia ist dazu verpflichtet, die gesetzlich bestimmten Programme analog einzuspeisen. Was ist im Sinne des Gesetzes unter "Programm" zu verstehen?

    Laut Rundfunkstaatsvertrag §2 handelt es sich bei einem Programm um "eine nach einem Sendeplan zeitlich geordnete Folge von Inhalten". Den Sendeplan legt aber logischerweise der Programmveranstalter fest und nicht der Kabelnetzbetreiber. Legt der Programmveranstalter einen Sendeplan fest, der rund um die Uhr Sendungen umfasst, dann besteht das Programm aus dieser Gesamtheit von Inhalten/Sendungen.

    Aus der Verpflichtung, das Programm analog einzuspeisen, ergibt sich somit per definitionem die Pflicht, alle Sendungen/Inhalte laut dem vom Programmveranstalter festgelegten Sendeplan analog einzuspeisen. Und genau dagegen verstößt Unitymedia nun. Das Programm 3sat z.B. besteht eben nicht nur aus den Inhalten, die zwischen 17 Uhr und 5 Uhr gesendet werden, sondern es besteht aus der Gesamtheit aller Sendungen von 0 Uhr bis 24 Uhr. Unitymedia verbreitet folglich derzeit nicht mehr das Programm 3sat (obwohl dazu gesetzlich verpflichtet), sondern nur einige selbst ausgewählte Inhalte aus dem 3sat-Programm.
     
  8. Waltxx

    Waltxx Silber Member

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    AW: Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    es steht auch nirgends, dass irgendwelche Sender:
    - in Farbe
    - mit Stereoton
    - mit mehr als z.B. 176x144 Pixel Auflösung
    eingespeist werden müssen.

    Warum drückt UM nicht auch an diesen Parametern herum?

    Ich denke eines der wichtigsten Dinge in unserer Gesellschaft ist ein gemeinsamer Grundkonsens, auch ohne explizite Paragraphen.
    Wird dieser Grundkonsens von einer Partei (Vertragspartner) leichtfertig aufgegeben, dann geht es bald drunter und drüber.

    Das weiß der M. von UM auch sehr genau. Trotzdem spielt er immer wieder an diesem Grundkonsens herum. Das ist schon sehr ärgerlich .....
     
  9. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    Wenn Phoenix der Meinung ist das die zu unrecht Behandelt werden können die gerne beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Landesmedienanstalten einlegen.

    Must Carry ist Länder Sache.
    Da hat weder der Phoenix noch UM ein Mitsprache recht.

    Mehr gibt es zum Thema auch nicht zu sagen.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    ... ein Analoges TV-Programm benötigt immer einen kompletten TV-Kanal. Dabei spielt es keine Rolle, ob in S/W oder in Farbe und in Mono oder Stereo gesendet wird.
    Pixel gibt es bei Analog-TV nicht.

    Und grundsätzlich werden die Programme so eingespeist, wie mit dem Programmanbieter vertraglich vereinbart.
    Fehlt natürlich die vertragliche Grundlage, erfolgt die Einspeisung aufgrund von Gesetzen, die jeder nach eigenem Gusto interpretiert.

    Davon mal abgesehen sind die zeitpartagierten analogen Programme digital rund um die Uhr zu empfangen.
    Der größte Teil der Kabelhaushalte empfängt bereits digital. eine Umrüstung auf digital ist i.d.R. mit dem Kauf erledigt ist. Einfache DVB-C-Receiver, die für Röhren-Geräte vollkommen ausreichend sind, gibt es neu schon für 20 Euro. Eine Umstellung auf Digital ist für die Haushalte zumutbar.
    Auch wird mit der Einspeisung der digitalen Varianten der staatliche Auftrag der ÖR erfüllt.
    Ein weiterer Faktor ist, dass die ÖR nicht bereit sind, für in Anspruch genommen Leistungen zu zahlen.

    Man mag es kaum glauben, aber auch Unitymedia hat Rechte, die durch die deutsche Verfassung, dem Grundgesetz, geschützt sind. Das Unitymedia-Netz ist Eigentum von Unitymedia und es stellt sich die Frage, in wie weit der Staat hier eingreifen darf.

    Ggf. muß halt das Landesmediengesetz NRW geändert werden. Hat man in Sachen NDR, die mit der analogen Ausspeisung nicht einverstanden war, gesehen.
    Hier hatte die LfM-NRW dem NDR das Vorrangprivileg entzogen. NDR hat dagegen geklagt (-> VG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2013 - Az. 27 K 5549/12 ).
    Darin ist schön zu sehen, wie die LfM-NRW die gesetzlichen Vorgaben auslegt.
    Der NDR bekam Recht.
    Im zum damaligen Zeitpunkt geltenden LMG-NRW hiess es:
    Am 4. Juli 2014 trat ein neues LMG-NRW in Kraft. Darin hiess es dann:
    Da es die Landesregierung NRW fertig brachte, mit diesem LMG-NRW die beiden eigenen Vertreter von der Medienkommission der LfM-NRW auszuschliessen, trat am 18.12.2014 ein neues LMG-NRW in Kraft.

    Auch die NPO war betroffen und hatte ebnefalls geklagt -> VG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2013 - Az. 27 K 5665/12
    Inzwischen hat NED2 auch wieder ein entsprechendes Vorrangprivileg. In den entsprechenden Regionen wurde dafür NRW.TV das Vorrangprivileg entzogen.
    Die LfM-NRW nennt das "Flächenpartagierung".

    Mal sehen, ob da noch was kommt, denn gem. LMG-NRW heisst es:
    Mit der "Flächenpartagierung" gibt es z.B. in der Region Aachen kein einziges privates Lokal-/Regionalprogramm mehr.
    Und was Partagierung von Programmen angeht:
    Das ist eine Zeitpartagierung. Von einer "Flächenpartagierung" ist nichts zu lesen ...