1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. Chris

    Chris Wasserfall

    Registriert seit:
    30. Januar 2001
    Beiträge:
    8.836
    Zustimmungen:
    711
    Punkte für Erfolge:
    123
    Anzeige
    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Das ist so nicht korrekt, die Kabel Deutschland hat einen Antrag auf Verschlüsselung der ÖR in HD gestellt um diese in einem Bonuspaket zu vermarkten für 0,00€ und dies wurde ausdrücklich verboten. Die ÖR dürfen in Deutschland nicht verschlüsselt werden, denn dann ist das öffentliche Recht nicht mehr gegeben.
     
  2. TOC

    TOC Wasserfall

    Registriert seit:
    22. April 2002
    Beiträge:
    8.059
    Zustimmungen:
    16.258
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Das Paket hätte dann zwar nix gekostet, wäre aber wohl nur mit Gängelhardware hell geworden. :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. März 2015
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.040
    Zustimmungen:
    3.471
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... das ist so nicht korrekt. Kabel Deutschland hatte einen Hilfsantrag gestellt, die HD-Programme der ÖR gegen den Willen der ÖR zu verschlüsseln. Die Verschlüsselung von Programmen bedingt aus urheberrechtlichen Gründen immer der Zustimmung der jeweiligen Programmanbieter ...
     
  4. berry

    berry Gold Member

    Registriert seit:
    18. November 2004
    Beiträge:
    1.085
    Zustimmungen:
    563
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Dann hätte der BGH dies schon längst gemacht und nicht bis Juni gewartet. Ich erwarte deshalb im Juni ein Grundsatzurteil.
     
  5. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

    Registriert seit:
    10. Januar 2008
    Beiträge:
    7.682
    Zustimmungen:
    147
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    Technisat Cabelstar HD2 inc. AC Modul
    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Das ist nicht ganz korrekt so.
    Die Verschlüsselung wäre ein Technischen Eingriff ins Sendesignal und das ist ohne Erlaubnis vom Sender nicht erlaubt.

    Rundfunkstaatsvertrag Praragraph 52a Absatz 3

    "(3) Der Anbieter einer Plattform darf ohne Zustimmung
    des jeweiligen Rundfunkveranstalters dessen
    Programme und vergleichbare Telemedien inhaltlich
    und technisch nicht verändern sowie einzelne Rundfunkprogramme
    oder Inhalte nicht in Programmpakete
    aufnehmen oder in anderer Weise entgeltlich oder
    unentgeltlich vermarkten. Technische Veränderungen,
    die ausschließlich einer effizienten Kapazitätsnutzung
    dienen und die Einhaltung des vereinbarten Qualitätsstandards
    nicht beeinträchtigen, sind zulässig. "
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.040
    Zustimmungen:
    3.471
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    @chrissaso780
    damit bestätigst du meinen Beitrag. OK, ich schrieb "gegen den Willen der ÖR" und im Rundfunkstaatsvertrag steht "ohne Zustimmung des jeweiligen Rundfunkveranstalters".
    Sorry, wenn es aufgrund meiner Formulierung zu Missverständnissen gekommen ist.
     
  7. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. Mai 2008
    Beiträge:
    13.818
    Zustimmungen:
    677
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Telekom MagentaZuhause S
    EntertainTV Plus
    Toshiba 37XV733
    Sony STR-DH540 5.2
    ATV4 mit Netflix, Prime, Hulu, Zattoo Premium
    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Ich hab mich gefragt wieso er dir widerspricht und dich dann wieder bestätigt ;)
     
  8. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

    Registriert seit:
    10. Januar 2008
    Beiträge:
    7.682
    Zustimmungen:
    147
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    Technisat Cabelstar HD2 inc. AC Modul
    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Daran habe ich mich auch gar nicht dran gestört.
    An diesen Satz habe ich mich gestört.

    "Verschlüsselung von Programmen bedingt aus urheberrechtlichen Gründen immer der Zustimmung der jeweiligen Programmanbieter"

    Das ist ein Satz der ergibt nun wirklich kein Sinn.
    Reine Spekulation.
    Das was die ÖR selber Produzieren da sind die selber Urheber dran.
    Der Einkaufte Content da kennen wir die Verträge nicht ob da zum Thema Verschlüsselung irgendetwas vereinbart wurde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. März 2015
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.040
    Zustimmungen:
    3.471
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    @chrissaso780

    ... das hat nichts mit den Inhalten zu tun. Es geht hierum:
    ... die Sender haben also ein Recht darauf selbst zu bestimmen, wie ihre Programme verbreitet und verwertet werden.
     
  10. meckerle

    meckerle Gold Member

    Registriert seit:
    19. März 2009
    Beiträge:
    1.789
    Zustimmungen:
    51
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    Panasonic TH-P50STW50
    Panasonic TX-P65VT20E,
    LG-LM 669S
    Dreambox 8000 für SAT
    VU+ DUO2 für Sky + UM
    Sky + Receiver für UM
    Philips BDP 7600/12
    HK AVR 630,
    Canton RC-A, CM 500, Ergo F,
    Elac EL-121,
    AR Helios W30A, Sherwood RNC-500, Philips Prestigo SRT 9230,
    Bayer DT880
    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Wenn nicht dieses "Recht" durch Verträge, die ja schließlich beiderseitig unterschrieben werden, anders geregelt wird.