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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. meckerle

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Die Karte stimmt. Es werden hier nur die großen KNB aufgelistet und nicht die kleinen, die sich den Rest vom Kuchen teilen. Weitere kleine, da ist bestimmt auch deiner dabei, kannst du uA auch auf Wiki erfahren.
     
  2. meckerle

    meckerle Gold Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Das schöne dabei ist, dass man selbst entscheiden kann ob man an diesen sinnlosen Diskussionen teilnimmt, oder eben nicht. Wenn nicht, lesen und dann einfach ignorieren. Der ganze Thread ist eh sinnlos, denn wohin soll er führen? Wird am Ende darüber irgendwo demokratisch abgestimmt ob " UMKBW/Sky Sreit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW <-> Entertain " , so lautet nämlich der Thread Titel, jetzt sinnvoll ist oder nicht? Hier geht es längst nicht mehr darum, sondern um ganz andere Sachen. Also einfach mitmachen, Meinung äußern und einfach Spaß haben. Oder nimmst du das hier etwa ernst? :)
     
  3. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Dieser Thread ist überhaupt nicht sinnlos. Er soll dahin führen, dass möglichst viele Menschen Kontakt mit ihren Vermietern aufnehmen und eine Verbesserung des Fernseh-Empfangs einfordern.

    Denn der zugrunde liegende Konflikt ist die Vetternwirtschaft zwischen Vertretern der Wohnungswirtschaft und einigen wenigen Kabelfirmen. Hier findet kein fairer Wettbewerb zwischen den Empfangswegen statt, wie er in der EU eigentlich vorgesehen ist.

    Eine weitere Aufgabe dieses Threads ist es, in der Öffentlichkeit ein Bewußtsein dafür zu wecken, dass es die Schuld der Vermieter ist, wenn der Fernsehempfang schlecht bzw. die Bildqualität unzureichend ist.

    Wer heute MDR in SD-Qualität sieht, obwohl das HD-Signal zur Verfügung steht, hat genau so eine Minderung seiner Bildqualität wie ein Kunde zu Analog-Zeiten, der ein verschneites Bild hatte, weil ein Sturm die alte UHF-Dachantenne verstellt hatte.

    In so einem Fall war es klar, dass der Mieter den Vermieter anruft, der soll die Antenne wieder reparieren. Und nichts anderes sollte jetzt passieren, wenn die HD-Sender an der Antennensteckdose des Mieters nicht anmommen.

    Wie der Mieter das Signal von MDR HD zur Antennensteckdose des Mieters schickt, ist mir doch egal. Der kann das Signal vom Dach holen, er kann den Kabel-Anbieter wechseln (wie Mischobo das vorschlägt), er kann mit anderen Vermietern eine eigene Kopfstation aufbauen und vieles mehr.

    Hauptsache, er regelt es!

    In diesem Thread geht es auch darum, dass eine Satelliten-Antenne dazu geeignet ist, ausländische TV-Programme zu empfangen, die nicht ins Kabel eingespeist werden. Gestern habe ich wieder mit großer Freude auf einem französisch-sprachigen Kanal zwei Wiederholungen aus der 3. Staffel von Games of Thrones angeguckt (mit Zwei-Kanal-Ton). Zwischen den Folgen war Werbung, die ich auch geguckt habe (in französischer Sprache).

    Vorher lief auf dem gleichen Kanal ein spannender US-Spielfilm von 2011, also relativ aktuell, den ich noch nicht kannte und den ich leider nur teilweise geguckt habe. Dazu kam dann noch der Werbeblock zwischen Spielfilm und GoT.

    Dass ich tatsächlich regelmäßig ausländische TV-Sender gucke, die nicht ins Kabel eingespeist werden, ist ein Teil der Geschichte. Mit dem Konsum fremsprachiger Werbung nehme ich aber auch am europaweiten Dienstleistungsverkehr teil. Auch das ist im Europarecht ausdrücklich so vorgesehen und gewünscht.

    Würde mich ein Vermieter daran hindern wollen, ausländische Fernsehwerbung als Informationsquelle für meine Kaufentscheidungen zu verwenden, wäre das nicht nur ein Verstoß gegen Artikel 5 GG, sondern auch ein Verstoß gegen Europarecht.

    Bei der Frage des Fernsehempfangs sind gleich mehrere Grundrechte betroffen, nicht nur die Informationsfreiheit, sondern auch die europäische Dienstleistungs-Freiheit. Ich finde, Diskussionen über die Freiheit sind ein sehr ernstes Thema.

    Einige User haben immer noch nicht verstanden, dass ein Vermieter bei der Bereitstellung von TV-Programmen nicht tun und lassen kann was er will. Vielmehr ist er dabei an den Grundsatz von Treu und Glauben gebunden. Das kann man in mehreren Entscheidungen des BGH Wort für Wort nachlesen. :winken:

    Es stellt sich jetzt nur noch die Frage, ob im Jahre 2014 ein Kabelanschluss von UPC oder KD noch ein zeitgemäßes Medium ist, um an der modernen Mediengesellschaft teilzuhaben ...

    oder ob aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen (Nichteinspeisung der ÖR, verzögerte Einspeisung von Sky HD auf der einen Seite, massives Wachstum der internationalen Sat-Programmvielfalt auf der anderen Seite) heute eine Satelliten-Antenne als zeitgemäß anzuerkennen ist. :love:
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2014
  4. wincent-smith

    wincent-smith Junior Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Diese Sicht der Dinge erklärt allerdings so einiges. :eek:
     
  5. Buccaneerfan

    Buccaneerfan Silber Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Ich würde das Ganze sogar als ein Verstoss gegen Freihandelsabkommen ansehen, darum müssen sich UN, IWF und die interplanetarische Föderation kümmern.
    Was bin ich froh, dass Fernsehen für mich nicht der alleinige Lebensinhalt ist.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    @Fitzgerald

    ...der Vermieter kann dein Recht auf Informationsfreiheit nicht einschränken. Zu beachten sei aber, dass auch der Vermieter Grundrechte besitzt, die du bei deiner Ausübung deines Rechts auf Informationsfreiheit zu achten hast. Die Grundrechte sind gleichwertig, sprich, dein Recht auf Informationsfreiheit hat keinen Vorrang gegenüber dem Recht des Vermieters auf Schutz seines Eigentums.

    Daran ändern auch die immer wieder von dir erwähtnen BGH-Urteile nichts, denn wenn man die liest, stellt man fest, dass es sich dabei immer um Einzelfallentscheidungen handelt, bei denen die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Interessen-Abwägung vorgenommen wurde ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2014
  7. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Aha, wieder ein Science Fiction Fan, der in der Zukunft lebt. :winken:

    Ehrlich gesagt würde es völlig ausreichen, wenn sich der Europäische Gerichtshof mal um die Sache kümmern würde und ein Machtwort sprechen würde.

    Das würde er wahrscheinlich auch tun, wenn man ihn denn ließe.

    Das wiederum ist etwas, was Mischobo gerne ausblendet, wenn er von angeblichen Einzelfallentscheidungen spricht. Ich fnde es sehr auffällig, dass es aus Karlsruhe nichts gibt, was man dem EuGH hätte vorlegen können.

    Bisher war das immer so: wenn jemand ernsthaft ausländisches Fernsehen sehen wollte, hat Karlsruhe immer irgend welche Vorschläge gemacht, wie das denn gehen könnte. Die haben nie gesagt: das geht gar nicht. Die haben immer gesagt: das geht so und so ...

    Deshalb gibt es aus Karlsruhe nichts, was man vor dem EuGH hätte anfechten können. Mischobo mag das für eine Verkettung von Einzelfällen halten. Ich halte das für System. :winken:

    @Mischobo: ich bin nicht für Schüssel-Wildwuchs, sonden für vernünftige Lösungen, bei denen die Interessen der Vermieter angemessen berücksichtigt werden.

    [​IMG]

    Im Übrigen ist es gar nicht nötig, zu prozessieren, wenn man sich vernünftig einigt. Der erste Schritt ist, einen Brief zu schreiben und kund zu tun, was man will. Dabei sollte man auch seine Bereitschaft deutlich machen, eigenes Geld für die gewünschte technische Innovation auf den Tisch zu legen.

    Nach dem Motto: ich spende was, damit alle einen besseren Fernseh-Empfang haben.

    Viele sind nicht mal bereit, diesen Brief zu schreiben, obwohl dieser erste Schritt noch gar nichts kostet, nicht ehrenrührig ist und auch nicht sonstwie verboten ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2014
  8. meckerle

    meckerle Gold Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Dann solltest du einen neuen Thread aufmachen, in etwa: Kontakt mit Vermieter, SAT Anlage einfordern!
    Denn was hat dein einfordern einer SAT Schüssel mit dem Thread Titel zu tun, wenn ich bei UM bleiben möchte? Möchte, dass UM mir die Möglichkeit bietet und nicht eine SAT Schüssel?
    Darum geht es hier, ohne das die Probleme durch diese Diskussion gelöst würden. Und die, die hier im Forum lesen, sind eh schon gut informiert. Und glaubst du nicht, dass wenn alles so einfach wäre, Urteile nur im Sinne der Mieter und pro SAT gefällt würden, es schon längst jedermann wüsste? Nein, es sind Einzellfallentscheidungen und merke: vor Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil. :)
     
  9. mika_van_detta_

    mika_van_detta_ Gold Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Langsam nimmt das Thema hier Überhand. Es wurden doch schon genügend Tipps und Tricks zur Anschaffung einer Sat-Anlage bzw. überzeugen des Vermieters/Hauseigentümers gegeben.

    In dem Kontext zum Thread Titel ist es in Ordnung, wenn ein wenig über Sat diskutiert wird, hier ist allerdings das Unitymedia Unterforum und es geht vorranging eben um UnitymediaKabelBW.

    Da Fitzgerald im Juni 2013 bereits einen entsprechenden Thread im richtigen Unterforum eröffnet hat (http://forum.digitalfernsehen.de/fo...ann-bekomme-ich-meine-eigene-sat-antenne.html) wird alles zum Thema Sat ab sofort dort diskutiert und besprochen.

    Neue Beiträge zum Thema Sat werden in genannten Thread verschoben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2014
  10. Buccaneerfan

    Buccaneerfan Silber Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Vielleicht würde der EuGH das auch dann erst tun, wenn es keine für die Mehrheit der Bürger Europas tatsächlich wichtigen bzw. existentiellen Themen mehr zu entscheiden gibt.

    Es geht hier um Fernsehen. Nicht mehr und nicht weniger.