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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. Struppes

    Struppes Gold Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain


    Ich zahle lieber 27 Cent für ein gutes Brötchen als 25 Cent für ein schlechtes. Falls eine Preiserhöhung überhaupt nötig sein sollte.
     
  2. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Es gibt gar keinen Grund, warum es als SinglePlay-Produkt noch wesentlich teurer als heute werden sollte. Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt nicht und zwar an beiden Stellen nicht.

    Der Betrieb ist doch durch den Wegfall der vielen Inselnetze und Konzentration viel günstiger als früher geworden, der Personalbestand wurde abgebaut, Überall sonst gehen die Preise für ähnliche Services auch runter statt hoch.

    Davon abgesehen sollten sich Preise nicht am Gestehungsaufwand orientieren, sondern eigentlich am Markt. Wenn der Markt denn funktionieren würde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2014
  3. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Mischobo, du kannst deine falsche Definition der Informationsfreiheit noch 10 x wiederholen. Falls du pro Beitrag bezahlt wirst, bessert das deine Portokasse auf. :D

    Der BGH hat klar und deutlich festgestellt, dass der Vermieter an den Grundsatz von Treu und Glauben gebunden ist. Der Vermieter ist eben gerade nicht frei in seinen Entscheidungen.

    UM-Patal hat gestern angedeutet, dass eine Klärung der Grundrechte vor dem EuGH sinnvoll ist. Meine Wahrnehmung ist, dass die Richter in Karlsruhe alles vermeiden, was einem Kläger den Weg zum EuGH eröffnen würde.

    Das BGH-Urteil von 2007 haben wir x mal diskutiert. Da steht das mit dem Grundsatz von Treu und Glauben wörtlich drin, ebenso in dem Urteil, wo es um ein polnisches Regionalprogramm in einer Eigentumswohnung ging.

    Meine Wahrnehmung ist: Karlsruhe läßt nicht zu, dass die Informationsfreiheit grundsätzlich vor dem EuGH entschieden wird. Statt dessen hangelt man sich von Einzelfall zu Einzelfall und tanzt um den heißen Brei herum.

    In jedem Einzelfall haben die beiden Gerichte in Karlsruhe demjenigen, der ein EU-Fernsehrichtlinien-konformes TV-Programm sehen wollte, einen Weg aufgezeigt, wie er dieses lineare TV-Programm auch sehen kann: wenn er gewisse Auflagen erfüllt, zum Beispiel die Interessen des Vermieters angemessen berücksichtigt.

    In keinem einzigen Fall wurde das Informationsinteresse des Mieters in Frage gestellt. Das hätte nämlich den Weg zum EuGH eröffnet - und genau das passiert nicht.

    Wer von seinem Vermieter eine zeitgemäße Teilhabe an der modernen Mediengesellschaft verlangt, sollte folgendes beachten:

    1.) der Vermieter darf sich aussuchen, wo bzw. an welcher Stelle ihn die neue Antenne am wenigsten stört. Der Standort muss technisch geeignet sein.

    2.) Unsere Elektriker im Forum klagen, dass 90% der privaten Sat-Antennen nicht VDE-konform geerdet sind. Befindet sich eine Sat-Gemeinschaftsantenne im Eigentum des Vermieters, kann der entscheiden, ob er eine Erdung für sinnvoll hält.

    Ich bin der Meinung, dass ein Vermieter durchaus verlangen kann, dass eine vom Mieter gewünschte, neue oder zusätzliche Antenne geerdet wird, wenn sie nicht im Schutzbereich liegt. Diese Erdung macht das Antennen-Vergnügen allerdings leider so teuer, dass an dieser Stelle die meisten Schüssel-Interessenten aufgeben.

    Ich finde die Forderung deswegen zulässig, weil sie dazu beiträgt, die Beeinträchtigung der Mietsache gering zu halten

    Im Zweifsfall kann man einen Blitzschutz-Fachmann fragen, ob sich aus der Topographie des Gebäudes ergibt, dass eine Erdung entbehrlich ist. Solche Fälle gibt es, aber das würde ich mir schriftlich geben lassen.

    Glück hat man, wenn das Haus zwischen 1955 und 1985 gebaut wurde, früher eine terrestrische Antenne hatte, diese korrekt geerdet war und man diese Ableitung heute für Sat-TV nutzen kann.

    3.) Wer jetzt noch dabei ist, sollte klarstellen, dass andere Parteien im Haus die Antenne mitbenutzen dürfen, wenn sie wollen. Das Ziel ist es, einen Schüssel-Wildwuchs zu vermeiden

    4.) UM-Patal hat gesagt, dass seine Antenne 4 Arme hat. Das ist absolut richtig. Man sollte, wenn man eine Antenne beantragt, auf jeden Fall mindestens 4 Sat-Positionen anpeilen. Ein grober Schnitzer wäre es, eine reine Astra-Antenne zu beantragen.

    5.) Man sollte auf LyngSat alle TV-Programme (auch die verschlüsselten) von allen 4 Sat-Positionen ausdrucken und dem Antrag beifügen. Und man sollte auch eine stimmige Geschichte bereit haben, aus welchen sachlichen Gründen man weit über das durchschnittliche Maß hinaus daran interessiert ist, bestimmte Auslandssender zu sehen.

    Ich will mir zum Beispiel einen Ferienhaus in Südfrankreich kaufen. :love:

    Deswegen steht schon jetzt ein Original-Sat-Receiver aus Frankreich in meinem Wohnzimmer, mit dem ich TF 1 HD, France 2 HD und M6 HD sehen kann.

    Und die Werbung, die ich auf TF 1 HD sehe, ist Teilhabe am französischen Waren- und Dienstleistungsverkehr. Schon wieder eine Sache, mit der ich vor den EuGH ziehen könnte - wenn Karlsruhe mich denn ließe.

    Aber solche Schikanen gibt es nur in Mischobos Phantasie.

    Die EU-Fernsehrichtlinie gilt, und mir ist kein Fall bekannt, wo BGH oder BVerfG das Informationsinteresse eines Mieters grundsätzlich abgelehnt hätte. Trotz 3-facher Nachfrage hat Mischobo auch nichts geliefert. Mischobo verbringt so viel Zeit im Forum: der könnte doch mal ein paar Kabel-freundliche Urteile der Neuzeit posten. Wenn er sie denn finden würde ... Wenn es sie denn geben würde.

    Ich sage: wer ernsthaft Geld in die Hand nimmt, seinen Mitmenschen einen Anschluß an die Antenne ermöglicht, gegenüber seinem Vermieter sachlich argumentiert und dabei an geeigneter Stelle Aspekte des EU-Gemeinschaftsrechtes einfließen läßt, hat beste Chancen, ans Ziel zu kommen.

    Manche Leute kaufen einen fabrikneuen BMW. Ich halte das für rausgeschmissenes Geld. Viele Leute geben Geld für Luxus-Güter aus.

    Wer für 1500 € einen 60 Zoll Flachbild-Fernseher kauft, sollte sich überlegen, was eine Sat-Antenne kosten darf, die geeignet ist, den TV mit der vollen Dröhnung HDTV zu füttern.

    Was ist eigentlich die volle Dröhnung HDTV? Bei Deutschlands wichtigsten HDTV-Anbieter, nämlich bei Sky, fehlen immer noch so elementare Dinge wie Sky Emotion HD. Die Anzahl der HDTV-Filmkanäle bei Sky Deutschland ist lächerlich gering. Dafür zahle ich aktuell auch nur 25 € im Monat an Sky. Also werde ich den Ball flach halten. Ausländische Pay TV Veranstalter bieten mehr HDTV, wollen aber auch mehr Geld sehen.

    Unter Umständen braucht der Vermieter etwas Starthilfe. Mischobo ist nicht der einzige Mensch in Deutschland, bei dem ich das Gefühl habe, dass er seine Meinung bildet aufgrund von Artikeln, die in der Verbandszeitschrift der Großgrundbesitzer stehen oder stehen könnten.

    Hat man mit dem 1. freundlichen Brief an den Vermieter keinen Erfolg, empfehle ich eine professionelle Rechtsberatung beim Anwalt.

    Denn eins ist klar: unser freundlicher Meinungsaustausch hier im Forum kann und soll die professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt nicht ersetzen.

    Das war's von mir (zumindest für diesen Monat), habt euch lieb, vertragt euch, ärgert den Moderator nicht zu sehr und bedenkt vor allem eins:

    Digital Fernsehen ist ein Hobby. Wir wollen es schön haben und an den vielen bunten Pixeln unseren Spaß haben. Wer auf der anderen Seite des Zaunes steht, ist trotzdem ein Mensch, der freundlich und respektvoll behandelt werden sollte.

    In diesem Sinne grüßt euch alle
    und wünscht euch ein schönes Wochenende
    Euer
    Fitzgerald :love:
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2014
  4. TOC

    TOC Wasserfall

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    AW: Unitymedia Talk (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    Wenn ich so einen Schwachsinn lese, schwillt mir dermaßen der Kamm. :banghead: Angenommen ich überzeuge unsere Eigentümergemeinschaft, dass wir bei KD besser dran wären. Wo bekommt unsere Häuserreihe in Hessen das KD-Signal her? Telekom wäre auch keine Alternative, da hier bei DSL16000 schluß ist. Und Sat ist hier auch nicht, da in ganz Schwalbach/Limes Schüsseln verboten sind . Ausnahme sind Ausländer, die halt irgendwas unbedingt über Sat gucken müssen.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    @Fitzgerald

    ... ich stelle das Informationsinteresse des Mieters genauso wenig in Frage wie das Interesse des Mieters am Schutz seines Eigentums.
    Bei dir geht es immer nur um das Grundrecht auf Informationsfreiheit, das Grundrecht auf Schutz des Eigentums scheint für dich offensichtlich nicht zu existieren. Aber es existiert nunmal und ist dementsprechend im Grundgesetz nachzulesen.

    Wenn ein Mieter in irgendeinweise eine Schüssel aufbaut oder aufstellt, egal ob auf dem Dach, der Fassade, dem Balkongeländer oder einfach nur auf den Balkon gestellt, denn sichert ihm das Grundgesetz erstmal das Recht diese Schüssel zu verbieten, wenn er sein Eigentum dadurch beeinträchtigt wird.
    Aber !!! Der Mieter will mit der Schüssel auch sein im Grundgesetz gesichertes Recht auf Informationsfreiheit ausüben.

    So sind hier erstmal sowohl Vermieter als auch im Mieter gleichermaßen im Recht. Dadurch ensteht nunmal eine Patt-Situation.

    Deiner Ansicht nach geht es dir offensichtlich nur um das, was du persönlich willst und lässt dabei Rechte andere außer Acht. Und so propagierst du hier, wie einfach es ist eine Satschüssel aufzubauen, eben weil deiner Ansicht der Mieter immer im Recht ist auch wenn der Vermieter die Satschüssel verbieten will.
    Die Realität sind aber nunmal anders aus, weil eben der Vermieter auch Grundrechte hat.
    Und nein, ich habe die Infos nicht aus Verbandszeitschriften für Großgrundbesitzer, aber wenn es die geben sollte, solltest du dort mal hereinschauen. Dann merkst du vielleicht auch, dass es eine 2. Seite der Medaille gibt.

    Und das mit dem Menschen auf der anderen Seite des Zaunes steht ein Mensch, der freundlich und respektvoll behandelt werden sollten. Das solltest du dir mal zu Herzen nehmen und in deinen Beiträgen auch die Grundrechte von Vermietern respektieren.

    Desweiteren beziehst du dich anscheinend immer nur auf GG Art. 5 Ziffer 1. In Ziffer 2 wird geregelt wo die Schranken des Rechts auf Informationsfreiheit sind.

    Und um eines Klarzustellen: mir geht es nicht darum, dass jeder einen Kabelanschluss nutzen muß. Wenn jemand eine Schüssel aufstellen möchte, dann soll er das im Rahmen seiner Möglichkeiten tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Februar 2014
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia Talk (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    ... bevor du auf der Eigentümergemeinschaft von irgendetwas überzeugen möchtest, macht es Sinn sich erstmal zu informieren und ggf. Angebote einzuholen. Theoretisch wäre es auch möglich nach der Übernahme der KDG durch Vodafone auch in Hessen einen Kabelanschluss von der KDG zu bekommen. Voraussetzung ist natürlich, dass Vodafone die Infrastrukturen von Vodafone, die bereits in Hessen aktiv sind, und Kabel Deutschland verknüpft werden. Dann ist es nur noch eine Frage des Aufwandes und der Wirtschaftlichkeit für Kabel Deutschland. Dabei kommt es auf die Anzahl der zu versorgenden Haushalte an und wieviel Glasfaserkabel bis in die Siedlung/Wohnanlage verlegt werden muß. Wenn Kabel Deutschland kein Angebot macht, dann hast du Pech gehabt. Wettbewerb bedeutet nicht, dass jeder Anbieter seine Produkte überall anbieten muß. Versuch' in Hessen mal einen DSL-Anschluss oder gar einen Glasfaseranschluss von Netcologne zu bekommen. Gibt es, nur weil Netcologne dir keinen DSL-Anschluss in Hessen anbieten will, bei DSL keinen Wettbewerb ?

    Ich beziehe (zwangsweise) Strom von Energie Direkt aus Greven. Der Stromtarif ist allerdings auch sehr günstig. Dir wird dieser Anbieter seinen günstigen Strom nicht liefern wollen. Gibt es damit dann auch keinen Wettbewerb auf dem Strommarkt ?

    Die Deutsche Telekom habe ich nicht in Verbindung mit DSL erwähnt, sondern als NE3-Kabelnetzbetreiber, der Vorleistungen für NE4-Betreiber/Wohnungswirtschaft anbietet.
    Wenn du einen Kabelanschluss (kein IPTV!) der Deutschen Telekom deiner Wohneigentümergemeinschaft vorschlagen willst, solltest du erstmal bei der Deutschen Telekom ein Angebot anfordern. ggf. kannst du dein Glück bei Telecolumbus versuchen, ob die statt Vorleistungen von Unitymedia Vorleistungen von der Deutsche Telekom in Anspruch nehmen wollen.
    Im Bonner Stadtteil Heiderhof hat ewt (heute Telecolumbus) vor einigen Jahren die Signalzuführung von Unitymedia auf Netcologne umgestellt.

    Ansonsten einfach bei lokalen/regionalen Fachbetrieben anfragen und ggf. Angebote einholen ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Februar 2014
  7. Dave X

    Dave X Gold Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Leute, worüber diskutieren wir denn überhaupt noch? Fitzgerald hat sein Jura-Examen bei Google gemacht und Google sagt, dass das Eigentumsrecht des Vermieters keine Rolle spielt. Darüber hinaus sind laut mon0 15 Mio. Kabelhaushalte zu faul zum Handeln und die Allgemeinheit soll laut StefanG auf keinen Fall mit 25 Cent im Monat für diese 15 Mio. Einzelschicksale aufkommen. Damit ist doch alles gesagt. Gegen die Weisheit dieser drei selbsternannten Experten kommt der Rest der Menschheit einfach nicht an. :eek:
     
  8. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Vielen Dank für diesen sehr informativen Beitrag.

    Wieder was gelernt. :D

    Dass TGRT ein fundamentalistischer Sender ist, hatte ich bereits gecheckt, obwohl ich kein Türkisch kann. Freue mich über deine Bestätigung.

    Auf atv laufen manchmal spannende Filme. So viel habe ich mitbekommen.

    Soweit ich weiß, gibt es das "türkische Unterschichten-Fernsehen" aber zumindest teilweise in HD. Auf welchen Wegen ist das erhältlich und was kostet das?

    Ist mit einer Einspeisung türkisch-sprachiger HDTV Sender in deutsche Kabelnetze zu rechnen? Welcher KNB ist Vorreiter? Woran scheitert das?
     
  9. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Technisat Cabelstar HD2 inc. AC Modul
    AW: Unitymedia Talk (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    Müssen die auch nicht.
    Die haben eine gewisse Vorstellung wie ihr Produkt aussehen soll und was es kosten soll.

    Ich hab meine Vorstellungen in der Sache.
    Entweder es Hamoniert miteinander oder nicht.

    Wenn nicht dann bin ich kein Kunde da.
    Wird doch niemand gezwungen da Internet, Telefon, Pay TV zu Abonieren.
    Wird auch keiner gezwungen länger als nötig da Kunde zu bleiben. Ich kann jedes Jahr bei nicht mehr gefallen aussteigen.

    Ich Abonnier doch nicht aufgrund von irgendwelchen möglichen Ereignissen in der Zukunft.
     
  10. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Unitymedia Talk (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

    Nichts gegen dein Posting einzuwenden, außer eben, dass Du die jenigen vergisst, die vom Vermieter dazu gezwungen werden Kabel oder DVB-T zu nutzen, da die Schüssel indiskutabel ist und IPTV nicht genügend Bandbreite im Ort hat.