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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. otto67

    otto67 Guest

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Muss man für jeden Satz-Quote ein eigenes Posting machen?
    So kommt man dann also auf über 6800 Beiträge.

    ---

    Anmerkung der Moderation: Ich habe die entsprechenden Beiträge nun zusammengefügt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. Januar 2014
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    @StefanG

    ... du verdrehst die Aussagen anderer wohl auch so wie es die gefällt und bezeichnest dass dann noch als Eigentor.
    Meine von dir zitierten Aussagen hatten einen ganz anderen Bezug als den du hier versuchst zu suggerieren.
    Bei meinen Aussagen war der Bezug auf die Kollision der Grundrechte von Vermietern und ihren Mietern. Und wie das Urteil -> Keine Satellitenschüssel, wenn Internetfernsehen möglich ist
    Hier hat das Gericht festgestellt, dass auch WebTV dazu geeignet ist, dem Grundrecht der Mieter auf Informationsfreiheit gerecht zu werden. Es braucht also noch nicht mal IPTV.
    Folgt man deiner, wenn auch bezugsfremden, Argumentation, hat sich UMKBW anscheinend mit ihren Internetprodukten selbst ein Ei ins Nest gelgt, denn so hat man auch Zugriff auf zigtausende WebTV-Angebote. Und dank Anbietern wie Zattoo ist auf diesem Weg auch MDR HD verfügbar. Auch wieder ein Anbieter, der es Vermietern erleichtert, ein Schüsselverbot, auch gerichtlich, durchzusetzen ...
     
  3. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    @Mischobo, ich hab bei dir 2 Denkfehler gefunden, die ich mit dir besprechen möchte.

    Ich kann dir soweit folgen, dass du eine Interessenabwägung haben willst. Schön und gut.

    Dein 1. Fehler ist, dass bei dir als Ergebnis häufig fast automatisch ein Schüsselverbot heraus kommt.

    Dein 2. Fehler ist, dass du von einer falschen Definition der Informationsfreiheit ausgehst, für die sich weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung eine Grundlage findet.

    Bei dir hab ich immer das Gefühl, Satelliten-Antennen seien Teufelszeug. Der Vermieter müsse jegliche Berührung damit vermeiden.

    Diese Position darf ein Kabel-Lobbyist haben: Jede neue Sat-Antenne nimmt dem Kabel-TV dauerhaft und langfristig Umsätze weg.

    Warum du hier im Forum den Kabel-Lobbyisten Nr. 1 spielen möchtest, verstehen viele User nicht.

    Was du völlig übersiehst, ist der Grundsatz von Treu und Glauben. Der Vermieter ist verpflichtet, Veränderungen an seinem Eigentum zu dulden, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof sauber herausgearbeitet.

    Die Interessen des Vermieters werden doch berücksichtigt. Der Vermieter wird beim Bau der neuen Antenne keineswegs rechtlos gestellt, sondern er darf mitbestimmen. Der Mieter wird gezwungen, auf die Interessen des Vermieters Rücksicht zu nehmen, was in der Regel zusätzliche Mehrkosten bedeutet.

    Ob diese deutsche Lösung EU-rechtskonform ist, ist ungeklärt. Auf jeden Fall ist die tatsächliche Lösung wesentlich freiheitlcher als die rigide Sichtweise der Kabel-Lobbyisten, die nur eigenwirtschaftliche Interessen weniger Konzerne durchsetzen wollen - zum Nachteil der Bürger.

    Warum du das nicht verstehst / verstehen willst, ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Danke für das prima Eigentor mit der Vertragsfreiheit. Es ist doch die Firma UPC, welche die Spielregeln geändert hat. Beim Einzug durfte ein verständiger Mieter davon ausgehen, dass der vorhandene Kabelanschluss eine zeitgemäße Telhabe an der modernen Mediengesellschaft gewährleistet.

    Das hat sich geändert. Kein Mieter ist an seine damalige Unterschrift gebunden, weil inzwischen unvorhersehbare Ereignisse eingetreten sind, die zu einer Situation führen, wo ein verständiger Mieter eine solche Klausel nicht unterschreiben würde. Schuld an dieser Entwicklung ist allein die Dummheit bzw. die Geldgier von UPC.

    Dein Hinweis auf ein landgerichtliches Urteil über TV-Sender aus der Ukraine hilft dir auch nicht. Die Ukraine gehört nicht zur EU, ukrainische Fernsehprogramme unterliegen nicht dem Schutz der EU-Fernsehrichtlinie (Euro D & Co. hingegen schon).

    Da die Migranten das Thema Bildqualität nicht in die Diskussion eingebracht haben, brauchte das Gericht sich nicht damit zu beschäftigen. Mir ist nicht bekannt, ob ukrainisches TV über Sat in HDTV sendet und ob, wie gut oder wie schlecht man die Sender im Internet sehen kann.

    Die EU-Nachbarsender, die ich haben will, gibt es jedenfalls legal nicht im Internet. Auf illegales Streaming wird sicher kein Gericht verweisen.

    Zum Thema "erheblich angenehmer" gehören auch der Komfort der verwendeten Hardware, Umschaltzeiten, Zapping-Möglichkeiten, Aufnahme-Möglichkeiten, parallel aufnehmen und angucken, Bild in Bild, Zweitgerät etc. Das gehört alles zu einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dazu, auch wenn es deiner engstirnigen (falschen) Interpretation von Informationsfreiheit nicht entspricht.

    MDR HD über Zatoo... das vergiß ganz schnell. Das ist wirklichkeitsfern. Würden es alle machen, käme es außerdem zu einer unsinnigen Vermüllung des Internets. Warum soll ich Gigabyte-weise Daten über das Internet verschieben, die auf dem Hausdach ohnehin vorhanden sind? Vielleicht damit UPC daran verdienen kann? Kabel-Lobbyismus pur. Sinnvoll ist das nicht. Sinnvoll ist eine vernünftige Satelliten-Gemeinschaftsantenne auf den Dach, mit VDE-konformer Erdung.

    Schlecht für das Geschäftsmodell von UPC, aber sinnvoll. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Januar 2014
  4. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    HD-Sender über Zattoo ist hinsichtlich der dort realisierbaren Qualität wohl so was wie das Vorbild für den zukünftig beabsichtigte Plattform-Standard von UnityMedia KabelBW? Horizon TV lässt grußen?

    Ich glaube, da ist das Thema etwas verrant.

    Der Hinweis von Mischobo auf die Verantwortlichkeiten der Wohnungswirtschaft hat sicher seine Berechtigung. Offensichtlich führt die Berücksichtigung dieser Belange im Ergebnis zu einer Positionierung des Produktes Kabelfernsehen, so wie sie zu beobachten ist. Vollgestopft mit analogen Programmen, träge in der Umstellung auf HDTV, eher teuer und trotzdem mit Leistungen in schlechter Qualität.
     
  5. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Machst du doch auch nicht anders. Obwohl du antwortest meistens dann eh nicht mehr, wenn dir die Argumente ausgehen.
     
  6. Pfeifenwix

    Pfeifenwix Senior Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    @Fitzgerald

    Dein Wort in des Richters Ohr.
    Ich warte noch auf die richterliche Bestätigung deiner/unserer Ansichten.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    @Fitzgerald

    ... bei solchen Gerichtsverhandlungen geht es im Kern darum, ob das Grundrecht auf Informationsfreiheit des Mieter geeignet ist, die Grundrechte des Vermieters auf Schutz seines Eigentums einzuschränken.
    Der Empfangsweg ist dabei irrelevant. Auch wenn die Wohnobjekte mittels Sat-ZF oder Einkabellösung mit TV versorgt werden, gibt es immer wieder Fälle, bei denen der Mieter versucht die Installation einer eigenen Satanlage einzuklagen, weil er bestimmte aus seiner Sicht wichtigen Programme mit der vom Vermieter bereitgestellten Empfangsanlage nicht empfangen kann.
    Was Satlobbyisten wie du immer wieder außer Acht lassen, ist, dass bei veröffentlichten Urteilen Klagen von Mitbürgern mit Migrationshintergrund zu Grunde liegen, die Programme aus ihrer Heimat empfangen wollen. Ob sich es da um Sender inner- oder außerhalb der EU handelt, spielt hier überhaupt keine Rolle.

    Wenn du EU-Nachbarsender empfangen willst und dein Vermieter keine Satschüssel duldet, kannst du natürlich den Rechtsweg beschreiten. Erfolg wirst du aber nur dann haben, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweist, das es Wert ist, die Grundrechte des Vermieters einzuschränken. Willst du als deutscher britische Programme empfangen, sind die Erfolgschancen fast Null. Wenn du natürlich ein Auslandkorrospondent der BBC bist, stehen die Chancen eigentlich gut, mit der Klage Erfolg zu haben.
    Aber nur weil du Sat besser, bequemer und angehnemer empfindest, wird kein Gericht die Grundrechte des Vermieters einschränken.

    Bei dem Grundrecht auf Informationsfreiheit geht es ausschliesslich um die im Programme verbreiteten Inhalte und nicht um deren Verbreitungswege. Wenn das Programm als Livestream im Web empfangen kannst, wird es für die Gerichte keinen Grund geben, die Grundrechte des Vermieters einzuschränken.

    Die Pressemitteilung Keine Satellitenschüssel, wenn Internetfernsehen möglich ist des Bundesverfassungsgerichtet hast du offensichtlich immer noch nicht gelesen, denn dan wäre dir aufgefallen, dass der Beschwerdeführer bereits über eine zentrale Satellitenanlage versorgt wird. Der Beschwerdeführer ist vor Amts- und Landgericht mit seiner Klage gescheitert und hatte deshalb die Verfassungbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassunggericht hat bei der Prüfung festgestellt, dass Amt- und Landgericht keine ausreichende Interessenabwägung vorgenommen hatten, weil sie der Ansicht waren, turkmenisch wäre lediglich ein türkischer Dialekt und mit dem Empfang der über die zentrale Satanlage angeboten türkischen Programm dem Grundrecht des Mieters auf Informationsfreiheit ausreichend genüge getan wird.

    Was vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietsache ist, wird individuell im Mietvertrag gereglt. Enthält der Mietvertrag eine rechtswirksame Klausel, die Installation von Empfangsanlagen untersagt, dann gehört der Empfang von TV-Programmen nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Eine solche Klausel ist rechtswirksam, wenn die Formulierung eine Interessenabwägung ermöglicht. Klausel, die die Installation von Empfangsanlagen pauschal verbietet sind nicht rechtswirksam. Das gilt natürlich nicht nur für Satempfangsanlagen sondern auch beispielsweise Antennen für den Empfang von DVB-T-Programmen. Wenn man zur Miete wohnt, die TV-Versorgung via zentraler Satanalge erfolgt, man aber auch mittels Aussenantenne empfangbare DVB-T-Programme aus den z.B. den Niederlanden oder der Schweiz empfangen möchte, setzt das die Erlaubnis des Vermieters voraus.

    Und wenn du dich schon mit Gerichtsurteilen befasst, solltest du die dir auch mal durchlesen und dich auch mit dem zu Grunde liegenden Situationen befassen. Und auchwenn es dir als Satlobbyist sehr schwer fällt, solltest du dich nicht nur mit den Urteilen befassen, bei denen der Mieter Recht bekommen hat, sondern auch mit denen, bei denen der Vermieter Recht bekommen hat.

    Das hiesige Forum taugt da wenig zur Recherche, da es reichlich Satlobbyisten gibt, die nur auf Urteile verlinkt werden, bei dem der Mieter Recht bekommen hat.

    Was mich wundert: wenn dem so wäre, wie du es hier naiv darstellst, warum machst du dich nicht selbständig. Anscheinend hast du doch eine Marktlücke gefunden, die dich zum reichen Mann machen kann.

    Die erste Sat-ZF-Anlage (16 WE) habe ich vor gut 20 Jahren mit 'nem Kumpel aufgebaut. Schüssel sollte auf dem Dach installiert werden (Astra 1 und Hotbird), da in dem darunterliegenden Dachboden Platz für die Verteilanlage vorhanden war.
    Problem: Haus ist denkmalgeschützt und die Stromversorgung des Hauses erfolgte über das Dach.
    Letztendlich doch eine Lösung gefunden, in dem die Anlage auf dem Dach des Nachbarhauses installiert. Voraussetzung: auch das Nachbarhaus sollte über die Satanlage versorgt werden.
    Die Anlage war schon ein paar Monate in Betrieb, da kam ein Mieter, der eine 120cm Schüssel auf seinem Balkon installieren, um Programme aus seiner Heimat zu empfangen. Bei einer 120cm ist eine unauffällige Installation so gut wie unmöglich. Aber er hat vorher einfach seine Vermieterin gefragt, die das duldete, sofern auch die anderen Mieter nichts dagegen haben. Die hatte nichts dagegen und der Mieter hat seinen "extravaganten Sonnenschutz" auf seinem Balkon installiert. Es muß also nicht immer gleich alles vor Gericht gehen.
    In der Praxis kommt es aber häufig vor, dass Mieter einfach ohne vorher überhaupt den Vermieter darauf angesprochen zu haben, eine eigene Satanlage installieren. Bei so einem Verhalten ist der Ärger vorprogrammiert. Wenn der Mieter dann der Aufforderungen des Vermieters die Satanlage abzubauen nicht nachkommt, landet die Angelegenheit oft vor Gericht.

    Und mal so nebenbei bemerkt: deine Verweise auf EU-Fernsehrichtlinien machen wenig Sinn, denn diese wurden bereits in nationales Recht umgesetzt.
    Und bei einer Satgemeinschaftsanalge sollte nicht nur die Erdung sondern die komplette Anlage VDE-konform, denn sonst kann es Probleme mit der Versicherung geben, wenn durch den Betrieb der Anlage Schäden verursacht wurden.
    Darüberhinaus muß der Betreiber einer solchen Empfangsangle die Einhaltung der Grenzwerte der Störfeldstärke beachten (im Sat-ZF-Frequenzbereich darf der Spitzenwert in 3 m Abstand von 40 dB[µV/m] nicht überschritten werden) ...
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    ... von der Problematik ist aber nicht nur Kabelfernsehen betroffen, sondern auch Sat-ZF-Anlagen und Sat-Einkabellösungen. Es geht um das Grundrecht des Mieters auch Informationsfreiheit und da bekommt auch das Internet mit WebTV und IPTV wie beispielsweise T-Entertain eine bedeutendere Rolle, da dieser Übertragungsweg dazu geeignet ist, dem Grundrecht des Mieters auf Informationsfreiheit zu Genüge zu tragen.
    Es dürfte also für Mieter immer schwieriger werden, die Insatllation einer Satanalge einklagen zu können ...
     
  9. TOC

    TOC Wasserfall

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    Wettbewerb: Nachdem Lidl Coca Cola erst kürzlich ausgelistet hatte, rudern sie schon wieder zurück; im März gibt es wieder Coca Cola bei Lidl. Gäbe es diesen Wettbewerb im Kabel, hätten wir "nächste Woche" alle HD-Öffis im UM-Kabel - egal ob mit oder ohne Einspeisegebühren! Das sind die eigentlichen Fakten!!!

    Außerdem müßten sich Zwangsverkabelte dann nicht mehr diese tollen Tipps der Klemm-dir-doch-eine-Schüssel-sonstwohin-Besserwisser anhören.
     
  10. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Warum sollen meine Hinweise Bezugsfremd sein, wenn just jemand WDR HD & Co. über das UMKBW Kabel bezieht, obwohl offiziel von UMKBW WDR HD & Co. geblockt wird?

    Bzw. eine ähnliche Bandbreite muss dafür zur Verfügung stehen.

    Es geht ja inzwischen in diesem Thread auch um alternative Empfangswege zu den neuen ÖR HD.

    Naja, aber ich habe nochmal nachgedacht.

    Eigentlich ist diese Entwicklung doch kein Finanzielles Eigentor von UMKBW.

    Denn am Ende nimmt UMKBW mehr von den Zahlende 2play Kunden anteilig für den Internet Tarifteil ein, als der Wegfall des FS Abo und evtl. sogar der anteilige Wegfall diverser Einspeiseentgelde an Verlusten bringen würden.

    Ist alles nur eine Frage der internen und externen Tarifberechnung und Preisstruktur.

    Z.B. bei uns ist das so.

    Wie wir in unsere jetzige Wohnung eingezogen sind im Jahre 1997 gabe es weder UM noch Kabelfernsehen noch Satelliten TV.

    Es gab lediglich eine terrestriche Dachantenne die mal eben die umliegenden Sender in analoge PAL Qualität empfangen hat.

    Wenn ich mich recht erinnere waren damit 5-6 Programme drinnen.

    Mehr nicht.

    Aber heute ist die Informtationsvielfalt und die Qualität um das X Fache gesteigert worden.

    Auch auf dem später im Haus eingeführten Kabel, zu derren Einführung wir aber nicht gefragt wurden geschweige denn irgendetwas unterschrieben haben.

    Am Anfang war das Kabelfernsehen ja auch toll.

    Aber nun ist es Rückständig.

    Z.B. die Einführung von digitalen privaten Fernsehen war bei uns in der Gegend zunächst auf DVB-T und danach viele Monate später auf dem Kabel.

    Schon damals hat sich das zögerliche Rückständige Verhalten von UM angekündigt.

    Merksatz: Wir haben nirgendwo einen Vertrag abgeschlossen durch den wir uns bereit erklärt haben uns von der Entwicklung der der modernen Mediengesellschaft ganz ab zu koppeln.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Januar 2014