1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. fernsehen

    fernsehen Silber Member

    Registriert seit:
    17. Juli 2001
    Beiträge:
    732
    Zustimmungen:
    116
    Punkte für Erfolge:
    53
    Anzeige
    Werbung für "gutes Fernsehen bei Unitymedia" ?

    was man so an Werbung wahrheitsgemäß für Unitymedia draußen sieht :D


    [​IMG]


    es grüßt das fernsehen
     
  2. wincent-smith

    wincent-smith Junior Member

    Registriert seit:
    24. Oktober 2013
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    18
    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Ich halte in dieser Diskussion den Verweis aufs Grundgesetz generell für, sorry, albern. Wenn das für Dich trollen ist, bitte.

    Hier wird lediglich über die Bildqualität gejammert und für die meisten Kabelkunden ist es völlig unerheblich ob Sender in SD oder HD zur Verfügung stehen.
    Zumindest unwichtiger als die Wohnugswahl.
    Und zur Behinderung und dem Zwang: Wenn mich ein Vermieter einen Teil seines Eigentums nutzen lässt hat er das Recht gewisse Rahmenbedingungen festzulegen, die ich mit Abschluss eines Vertrages akzeptiere. Und dazu hat er mich sicher nicht gezwungen.
     
  3. Fifaheld

    Fifaheld Lexikon

    Registriert seit:
    26. März 2001
    Beiträge:
    28.523
    Zustimmungen:
    5.754
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Du vergleichst also ein Triple Angebot mit ein 1Play Angebot? Merkst du den fehler?
     
  4. Pfeifenwix

    Pfeifenwix Senior Member

    Registriert seit:
    6. Dezember 2005
    Beiträge:
    304
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Ich möchte schnelles Internet und TV, Telefon hab ich mobile Flatrate.
    Tripple play liefert mir:
    schnelles Internet - O.K
    Festnetz - will/brauch ich nicht
    Kastriertes TV - will ich nicht

    Triple play sollte günstig sein als einzeln, bindet aber gleichzeitig.

    In meinem Fall wäre Sat + Internet ausreichend, aber das darf ich leider nicht, da zwangsverkabelt und sturen Siedlungs-Vorstand.

    Wäre mein vermieter nicht so stur, hätte ich SAT,wäre UM nicht so stur, hätte ich noch 3-play, jetzt bin ich stur und hab Entertain und das ist besser so.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2014
  5. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

    Registriert seit:
    6. März 2009
    Beiträge:
    3.047
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Mischobo, du brauchst dringend eine Nachhilfestunde im Sat-Recht. Seit 20 Jahren ist das zentrale Argument, dass Sat-Empfang und Kabel-TV auf das gleiche abzielen. Nachzulesen in einer Entscheidung des LG Frankfurt 1993, die hier x-mal zitiert wurde und auf die jegliche weitere Rechtsprechung Bezug nimmt.

    Ist diese Gleichheit nicht mehr gegeben, kann die ursprüngliche Güterabwägung keinen Bestand haben. Interessant finde ich, dass du immer wieder Positionen vertrittst, die in der Verbandszeitung der Großgrundbesitzer abgedruckt sein könnten.

    Fernseh gucken ist eine elementare Freizeit-Beschäftigung. Rechne mal die Lebenszeit zusammen, die ein Mensch vor dem TV Gerät verbringt.

    Der BGH in Karlsruhe hat eindeutig festgestellt, dass für Antennenstreitigkeiten der Grundsatz von Treu und Glauben gilt. Es kommt darauf an, ob der verbesserte TV-Empfang geeignet ist, mir das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer zu machen.

    HDTV-Bildqualität und zusätzliche Auslandssender als lineares TV vom Satelliten erfüllen dieses Kriterium.

    Lies mal die europäische Fernseh-Richtlinie.

    Was du fantasierst über einen möglichen Verweis auf Internet TV und Mediatheken ist einfach nur Müll (bzw. Lobbyismus der KNB). Dazu gibt es aus Karlsruhe nichts.

    Im Gegenteil, bei dem Urteil, dass du genannt hast, beklagte ein Kabel-freundlicher Kommentator, dass Karlsruhe genau diese Argumente nicht aufgegriffen hat.

    Meine Erklärung: in Karlsruhe kennt man die Europäische Fernsehrichtlinie. Karlsruhe möchte sicher nicht, dass eine BGH Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof aufgehoben wird.

    Deswegen bekommt jeder Deutsche eine Schüssel, wenn er die Kosten für die vom BGH entwickelte Lösung übernimmt.

    Dass es anders wäre: dafür hast du keinen einzigen Beleg. :p

    Was du schreibst, sind Wunschträume der Kabel-Lobby. Deren Zeit ist aber vorbei. Die Nicht-Einspeisung von MDR HD ist strategisch dumm. So merkt der Letzte, was UPC für ein Saftladen ist. :p
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.063
    Zustimmungen:
    3.490
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    @Fitzgerald

    ... anscheinend willst du es nicht verstehen. Es geraten 2 Grundrechte in Konflikt, einmal das Grundrecht des Vermieters auf Schutz seines Eigentums und einmal das Grundrecht des Mieters auf Informationsfreiheit.
    Entscheidet ein Gericht grundsätzlich pro Schüssel, dann ist das verfassungswidrig, weil dabei das Grundrecht des Vermieters auf Schutz seines Eigentums ohne Interessenabwägung eingeschränkt wird.
    Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die deutschen Gerichte grundsätzlich eine Interressenabwägung vornehmen muß, sprich, sie müssen prüfen, ob andere Übertragungswege dem Recht auf Informationsfreiheit des Mieters genügen können. Ist das der Fall, kann ein Gericht dem Mieter die Installation einer Satanlage untersagen.

    Hier nochmal die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.05.2013 -> Verbot von „Satellitenschüsseln“ durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung im Einzelfall.
    Solltest du dir einfach mal durchlesen. Vor allem auch der letzte Absatz der folgenden Aussage enthält:
    Der Vermieter könnte sein Schüsselverbot einfach durchsetzen, in dem er das zur Diskussion stehenden Programm über die vorhandene zentrale Satellitenempfangsanlage verfügbar macht.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht bestätigt auch nochmals, dass Klauseln in Mietverträgen, die pauschal die Installation von Satempfangsanlagen verbieten, unwirksam sind. Bei einer solchen Klausel wird eben keine Interessenabwägung vorgenommen.
    Eine Klausel wie z.B.:
    ist nicht wirksam.
    Eine Klausel wie z.B.:
    ist wirksam, denn hier wird ggf. eine Interessenabwägung vorgenommen ...
     
  7. meckerle

    meckerle Gold Member

    Registriert seit:
    19. März 2009
    Beiträge:
    1.789
    Zustimmungen:
    51
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    Panasonic TH-P50STW50
    Panasonic TX-P65VT20E,
    LG-LM 669S
    Dreambox 8000 für SAT
    VU+ DUO2 für Sky + UM
    Sky + Receiver für UM
    Philips BDP 7600/12
    HK AVR 630,
    Canton RC-A, CM 500, Ergo F,
    Elac EL-121,
    AR Helios W30A, Sherwood RNC-500, Philips Prestigo SRT 9230,
    Bayer DT880
    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Fitzgerald, wo, bzw. welches Urteil kennst du, indem gesagt wird, dass ich ein RECHT auf HD habe, wenn der selbe Sender in SD zu empfangen ist und auch vorliegt?
     
  8. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

    Registriert seit:
    6. März 2009
    Beiträge:
    3.047
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Mischobo, anscheinend willst du es nicht verstehen:

    Der Bundesgerichtshof hat 2 Fall-Konstellationen beschrieben, wo eine zusätzliche Antenne das Wohngebäude nur unerheblich beeinträchtigt:

    1.) eine unauffällige Balkonantenne

    2.) eine Dachantenne an dem Standort, der dem Vermieter gefällt. Hierbei muss die Montage fachgerecht erfolgen (nach Lesart unserer Elektriker: VDE-konform) und die Versicherungsfrage muss geklärt sein (wobei die Vermieter-seitig abgeschlossene Gebäudeversicherung in der Regel auch Dachantennen umfaßt.)

    Ist eine dieser beiden Situationen gegeben, kann der Vermieter die zusätzliche Antenne nicht ohne triftigen Grund verweigern. In der Vergangenheit wurde argumentiert, dass Kabel-TV eine gute Sache ist und Sat-TV deshalb nur in besonders begründeten Fällen in Betracht kommt.

    Nun hat sich UPC freiwillig ins Abseits katapultiert: indem sie einen wesentlichen Bestandteil des ÖR-Angebotes nicht einspeisen.

    Deswegen ist die bisherige Interessenabwägung zugunsten des Kabels nicht mehr möglich. Das TV-Kabel hat sich verschlechtert. Schuld daran ist allein UPC. :mad:

    Das sind doch klare, eindeutige Fakten: UPC und KD haben die Angebote von ARD und ZDF abgelehnt. Die neuen HD-Sender werden nicht eingespeist.

    Beim besten Willen kann niemand mehr behaupten, Sat und Kabel wären gleichwertig. Sat ist - seit der Aufschaltung von MDR HD - eindeutig besser.

    Wie Mischobo richtig schreibt, kann der Vermieter einen Rechtsstreit vermeiden, indem er die zur Diskussion stehenden Programme über die vorhandene zentrale Gemeinschafts-Empfangsanlage verfügbar macht.

    Genau das verlange ich doch hier die ganze Zeit!

    Der Vermieter soll gefälligst dafür sorgen, dass MDR HD und NDR HD an jeder Antennensteckdose im Haus zur Verfügung stehen.

    Das ist meine Forderung!

    Dazu kann der Vermieter entweder auf seinen Vertragspartner einwirken, dass der die Sender einspeist

    Oder der Vermieter ergänzt die Kabel-Anlage um 1 Sat-ZF-Ebene

    Oder der Vermieter steigt komplett auf Sat um

    Oder der Vermieter macht nichts selbst, toleriert bzw. genehmigt aber individuelle Lösungen (z.B. Einzel-Antennen) der (wenigen) Mieter, die ganz versessen darauf sind, die neuen Programme zu sehen.

    @Meckerle: es gibt bisher keine Urteile, weil die Vermieter ja nicht doof sind.

    Wenn ein Mieter ernsthaft bereit ist, 1000 € (oder mehr) in die Hand zu nehmen, um ein Haus, das ihm gar nicht gehört, technisch zu verbessern, und wenn das Haus dadurch nicht verschlechtert wird:

    warum sollte ein Vermieter dagegen sein?

    Die meisten Vermieter wissen, dass Sat-TV gut ist, wollen aber nichts bezahlen. Wenn jetzt ein Mieter kommt: kein Problem, ich zahl das, die Sache ist mir wichtig

    warum sollte ein Vermieter dagegen sein, wenn der Mieter ihm etwas schenken will?

    Ich würde, wenn ich einen Vermieter anschreibe, auf jeden Fall die vielen Vorteile von Sat-TV herausstellen.

    Die bessere Bildqualität der ÖR ist dabei eines von mehreren Argumenten.

    Habe ich ein Sky-Abo, sind die zusätzlichen Sky-Programme ein gutes Argument.

    Wie ist denn die Realität? Was ist für mich der wichtigste Vorteil von Sat-TV? Dass ich nicht mehr die dummen, deutschen Privatsender ertragen muss, sondern dass ich an jedem neuen Tag Auslands-Sender ansehen kann. :winken:

    Die Argumentation für die Sat-Antenne sollte ein Gemischtwarenladen sein. Dabei geht es um Teilhabe am kulturellen Leben in der Europäischen Gemeinschaft.

    Lies dir mal die Europäische Fernsehrichtlinie durch.

    Natürlich geht es auch um die eigene Lebensplanung. Willst du nächstes Jahr in eine andere Stadt ziehen, ist es wenig sinnvoll, deinem jetzigen Vermieter eine VDE-konforme Dachantenne zu schenken

    Das lohnt sich, wenn du da noch lange wohnen bleibst.

    Willst du Geld sparen, dann rede doch mit den Nachbarn, die auf der Südseite wohnen, über eine Balkon-Antenne und Sat-IP / WLAN.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2014
  9. Buccaneerfan

    Buccaneerfan Silber Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2005
    Beiträge:
    650
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Was ist eigentlich die Europäische Fernsehrichtlinie und wo gibt es die zum Download?
     
  10. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

    Registriert seit:
    26. Juli 2009
    Beiträge:
    5.360
    Zustimmungen:
    92
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    VDSL250 MagentaTV SAT, Multischalter und SelfSat H50DQ jeweils für Astra1 19,2°Ost, Astra2 28,2°Ost und Hotbird 13,2° Ost.
    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Rund um das Wochenende kommt der nächste Schwung frischer HD-Sender in das Entertain IPTV-Portfolio. Diesmal wohl nur fünf: Animal Planet HD, Bibel TV HD, Discovery Channel HD, Disney Channel HD und Sport1 US*HD ganz offensichtlich. Man wird die Anzahl der im deutschen Markt insgesamt verfügbaren HD-Sender an zehn Fingern abzählen können, die im Anschluss noch bei Entertain fehlen. Unter Hinzunahme der Füße einschließlich Teleshopping in HD, der Spezialvielfaltskompetenz von UnityMedia KabelBW.

    Wer über Entertain IPTV parallel auch SKY Welt gebucht hat, dürfte dann als wesentliche HD-Inhalte nur noch DMAX HD und Kinowelt HD missen. Bummm. Zwei Stück!!!

    Entschuldigung, dass ich den Plattformvergleichsthread damit verstopfe. Aus Perspektive eines IPTV-Kunden ist die selbstgewählte Blockade von UnityMedia KabelBW und Kabel Deutschland mittlerweile ganz angenehm, da es völlig offenkundig die Telekom motiviert, ihr TriplePlay-Angebot für Neukunden immer attraktiver zu machen. Was hat sich da in den letzten Monaten getan, als ehemals sehr kritischer Geist ist man mittlerweile fast sprachlos. So wird die Anzahl der Kabelfernsehnutzer vermutlich weiter absinken und die Telekom hat ein Trostpflaster zum sich fortsetzenden Bedeutungsverlust der Festnetztelefonie.

    Im Moment sieht es mal so aus (siehe NL), dass sich LibertyGlobal als Strategie das Zusammenkaufen von schierer Anschlusskapazität zum Ziel macht. Das Experiment Horizon wirkt ja nur begrenzt als rasender Gassenschlager und gute Produkte für den Kunden scheint diesem Konzern nach wie vor nachrangig zu sein.

    Prima und herzlichen Dank! Schlechte Konkurrenz schläfert nicht immer den Markt ein, hier motiviert sie den Wettbewerber und steigert das Jagdfieber.

    Da wird das Jahr 2014 für den einen oder anderen noch ganz schön lang werden.
    Meiner Meinung nach.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Januar 2014