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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    ... das sind 2 grundverschiedene Dinge. Punkt 1 ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum des Vermieters. Damit ein Mieter eine Dachantenne montieren darf, muß er ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn aus dem Ausland stammende Mitbürger keinerlei Programme aus ihrer Heimat über einen anderen Verbreitungsweg empfangen können.
    Werden im Kabel beispielsweise arabische Programme eingespeist, haben Mieter arabischer Herkunft nur sehr geringe Chancen eine Satempfangsanlage gegen den Willen des Vermieters installieren zu dürfen. Siehe beispielsweise -> Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne - DIGITALFERNSEHEN.de .
    Bei Punkt 2 handelt es sich strenggenommen nicht um eine Installation einer Empfangsanlage sondern um das Aufstellung einer solchen. Da dies i.d.R. das Eigentum des Vermieters nicht beeinträchtigt, kann das unauffällige Aufstellen einer Empfangsanlage nicht verboten werden.
    Bei einer optischen Beeinträchtigung kann u.U. der Abbau der Satschüssel verlangt werden, wenn der Architekt des Wohnobjektes sein Urheberrecht geltend macht.
    Wie bereits erwähnt, haben bei dieser Thematik auch BGH-Urteile nicht den Charakter von Grundsatzurteilen. Es kollidieren hier Grundrechte von Vermieter und Mieter. Es kann immer nur eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, bei der entweder dem Grundrecht der Vermieters oder dem Grundrecht des Mieters den Vorrang gegeben wird.
    Siehe dazu z.B. auch Verbot von „Satellitenschüsseln“ durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung im Einzelfall.

    Wenn ein Vermieter aufgrund eines Gerichtsbeschlusses die Installation einer Satempfangsalage dulden muss, kann er verlangen, dass der Mieter einen Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung nachzuweisen hat.
     
  2. wincent-smith

    wincent-smith Junior Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Also ist die Nichteinspeisung von MDR in HD ein Verstoß gegen das Grundgesetz?
    Gut das wir das geklärt haben.:rolleyes:
    Das ist ja ein Skandal, ist denn schon geprüft worden ob nicht generell jeder Mensch auf diesem Planeten das Recht auf MDR HD hat?
    Eventuell ist das ja sogar ein Fall für die UNO Menschenrechtskommision.

    Dem ein oder anderen hier würde mal weniger Zeit vor der Glotze und etwas mehr Zeit in der Realität ganz gut tun, ist auch besser als HD und sogar in 3D.:rolleyes:
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    ... nein, die Nichteinspeisung von MDR HD verstößt in keinster Weise gegen das Grundgesetz. Auch das Recht auf Informationsfreiheit ist in keinster Weise beeinträchtigt, weil die MDR HD inhaltlich absolut mit der eingespeisten SD-Version identisch ist. Damit ist auch der Informationsgehalt identisch.
    Aber auch selbst wenn MDR ausgespeist werden würden, wären die Inhalte des Senders auch über dessen Mediathek im Internet verfügbar, womit dem grundgesetzlich gesicherten Recht auf Informationsfreiheit zu genüge getan wird ...
     
  4. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Na dann ist doch alles in Butter bei UMKBW.
     
  5. wincent-smith

    wincent-smith Junior Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Es sei denn man hat andere Ansprüche und kann oder will nicht die nötigen Konsequenzen ziehen.
    Gut das wir das geklärt haben.
     
  6. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Mischobo, warum lese ich von dir immer wieder Parolen, die ein Pressesprecher von UPC nicht besser hätte formulieren können? :eek:

    Du schreibst mitunter völligen Unsinn. Deine persönliche Definition von Informationsfreiheit ist frei erfunden. Du hast keine Quelle dafür, außer dass es eben die offizielle Sichtweise der Kabel-Lobby ist.

    Warum du dir stets, immer wieder und an jedem neuen Tag die Sichtweise der Kabel-Lobby zu eigen machst, habe ich nicht verstanden.

    Deine Erklärung würde mich sehr interessieren. In Ermangelung einer besseren Erklärung vermute ich, dass du von einem Dritten eine Belohnung für dein Engagement in diesem Forum bekommst. Dass du nicht direkt bei UPC angestellt bist, weiß ich.

    Im Gestz steht das Wort ungehindert. Eine künstliche Verschlechterung der Bildqualität ist eine Behinderung. Ja oder nein?

    Wir halten fest: an meinem Plan, wie man das besagte Haus in Leverkusen mit MDR HR versorgen könnte, hast du nichts weiter zu kritisieren. Oder doch?

    Ist der Plan gut? Kann man das so machen?

    Zu deinen Gerichtsurteilen: der Fall mit den Arabern wurde seinerzeit hier im Forum ausgiebig diskutiert. Der Vermieter war der Auffassung, dass die Antenne weithin sichtbar war und deshalb störte.

    Richtig wäre es gewesen, wenn die Araber ihren Vermieter vorher um Erlaubnis gebeten und mit ihm einen geeigneten Standort für die Dachantenne angesprochen hätten. Das haben sie aber nicht getan und nicht beantragt.

    Das Amtsgericht München hat lediglich festgestellt, dass die Antenne an dem Standort, wo die Araber sie hingestellt haben, nicht stehen bleiben darf.

    Das war nur ein amtsgerichtliches Urteil, das von der Kabel-freundlichen Wohnungswirtschaft dankbar aufgegriffen wurde. Soweit der Text bekannt ist, wurde zugunster der Vermieterin anerkannt, dass die Antenne oberhalb eines Geländers angebracht war, von der Straße aus gut sichtbar war und störte.

    Nach BGH-Rechtsprechung darf sich nämlich der Vermieter den Standort der Antenne aussuchen. Da die Araber (wahrscheinlich aus Kostengründen) keinen anderen Standort beantragt haben, war das auch nicht Thema.

    Normalerweise denkt sich der Architekt einen Platz auf dem Dach aus, wo eine terrestrische Dachantenne montiert werden kann. Der BGH hat bisher wenig Zweifel daran gehabt, dass dieser Standort für Sat-Empfang genutzt werden kann.

    Soviel dazu. Die beiden Gerichtsurteile, auf die Mischobo Bezug nimmt, sind völlig ungeeignet, meine Position zu entkräften. Man kann sagen, Mischobo hat mal wieder Nebelbomben geworfen.

    Ich empfehle ja nicht, in Eigenregie Dachantennen zu bauen. Ich empfehle, den Dialog mit dem Vermieter zu suchen und darauf hinzuwirken, dass eine vernünftige Geneinschaftsantenne entsteht. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2014
  7. wincent-smith

    wincent-smith Junior Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Nein,
    bei Kabelkunden wird nichts vorhandenes verschlechtert.
    Das, von der Bildqualität her, "beste" Signal wird nicht geliefert.
    Das ist alles.
     
  8. meckerle

    meckerle Gold Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Soweit mir bekannt ist gilt unser Grundgesetz nur in Deutschland. Hier aber, da hast du Recht, für jeden Menschen der sich auf Deutschem Staatsgebiet befindet. in Nordkorea gilt es leider nicht :rolleyes:

    mischobo schrieb:
    Schon ein verdeckter Hinweis auf die zukünftige Geschäftspolitik deines Unternehmens?
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    ... "mein Unternehmen" hat rein gar nichts mit Kabel TV zu tun. Aber anscheinend weißt du mehr als ich und das geht nur, wenn du für Unitymedia arbeitest. Aufgrund deiner Beiträge hier im Thread, scheinst du mit deinem Arbeitgeber aber nicht ganz zufrieden sein und lässt offensichtlich deinem Frust hier im Forum freien Lauf.

    Und wenn es einen verdeckten Hinweis geben sollte, dann eher, dass Mediatheken und Internet-TV vermehrt dazu führen werden, dass es für Mieter immer schwieriger wird, die Installation einer Satschüssel vor Gericht durchzusetzen ...
     
  10. Fifaheld

    Fifaheld Lexikon

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Wird der nächste Allerwerste Tritt fällig? Auf Twitter ließ Telekom verlauten das demnächst Sport1 US HD/SD seitens Telekom aufgeschaltet wird (also nicht Sky, da ist er ja schon)