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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. +los

    +los Senior Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    was soll das hier mit den verträgen, gesetze, usw? mal abgesehen von ein paar lgi-knechten befinden sich hier in erster linie konsumenten. stellvertreterkriege müssen hier nicht geführt werden, interessant ist nur was aus der anschlussdose des vertragspartners kommt, oder eben nicht. was dahintersteckt ist unwichtig und hat mit dem messen der erhaltenen leistung für das bezahlte geld nichts zu tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2014
  2. ach

    ach Guest

    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Warum auch ...
    Für Empfangsanlagen (der KNB) braucht man keinen Vertrag. Einen Vertrag brauchen nur Kabelkunden, die keine eigene Empfangsanlage installieren können oder wollen --> für die "ausgelagerte Empfangsanlage" zahlen diese. Was die ÖR mit Empfangsanlagen zu tun haben, erschließt sich mir nicht ...
     
  3. ach

    ach Guest

    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    2 KNB faseln etwas von Verträgen, die sie gerne hätten. Viele andere KNB hatten nie Verträge (Warum auch?), und speisen im Sinne ihrer Kunden die ÖR ohne "Kastration" und ohne Alimentierung durch die Allgemeinheit die Programme vollständig ein.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2014
  4. ach

    ach Guest

    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain


    Nein. Es ist der Gesetzgeber, der dir nicht nur Rechte gewährt, (Nutzung der Infrastruktur zum eigenen Vorteil) sondern gewisse Pflichten auferlegt. Das gilt auch für KNB, die die Betriebserlaubnis ohne ein "MUSS" nicht erhalten würden:)
     
  5. Dave X

    Dave X Gold Member

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Meine Güte. :eek: Es ist doch mal wirklich kackegal, wer mir das letztendlich aufzwingt. Fakt es: Es wird mir etwas aufgezwungen, das ich nicht möchte. Dann braucht man hier ja wohl keine Lanze für die ÖR brechen, wenn denen wiederum was aufgezwungen werden soll - die sind ja selbst nicht besser.
     
  6. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Mal kurz nachgedacht stellt sich mir die Frage: Besteht das Angebot der ÖR in deinen Augen nur aus TV Sendern? ;)
     
  7. ach

    ach Guest

    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Mein KNB speist alle Sender der ÖR ein - ohne doppelte Abkassiererei (beim Kunden UND bei den ÖR). Jetzt frage ich dich: Warum soll ich deinen KNB über meinen Rundfunkbeitrag alimentieren, nur weil dieser den Hals nicht voll bekommt?
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    ... das hat auch nichts mit den Empfangsanlagen zu tun, sondern mit der Weiterverbreitung von TV-Programmen.
    Wenn du mit einer eigenen Satnalge, dann darfst du gucken was du willst. Gleiches gilt auch für Familienmitglieder.
    Wenn du aber das Signal Drittten zur Verfügung stellst, dann ist das genauso illegal wie deine DVD-Sammlung via Internet Dritten zugänglich zu machen.
    Du benötigst in beiden Fällen die Zustimmung der Rechteinhaber. Jeder Vermieter, der seinen Mietern Sat-TV biete, muß grundsätzlich Einspeiseverträge abschliessen und für das Recht der Weiterverbreitung der Programme muß er Entgelte zahlen, die er seinen Mitern in Rechnung stellen.
    Aber da das deutsche Mietrecht die Umlegung der Kosten für eine Empfangsanlage auf die Mieter stark reglementiert, greifen die Vermieter auf Dienstleister von Kabelnetzbetreiber zurück. Die Kosten für diese Dienstleistungen kann er voll auf die Mieter umlegen (lassen).

    Große Wohnungsgesellschaften gründen oft einen eigenen Kabelnetzbetreiber, der Leistungen bei Dritten einkauft. Mein Kabelnetzbetreiber nimmt Vorleistungen von Unitymedia in Anspruch. Den Betrieb von eigenen Kopfstationen stellt der KNB ein, weil er festgestellt hat, dass der Betrieb der Anlagen zu kostenintensiv ist.
    Auch z.B. die Deutsche Annington hatte im letzten Jahr einen eigenen Kabelnetzbetreiber gegründet, der Vorleistungen der Telekom in Anspruch nimmt.
    Aber auch "freie" alternative Kabelnetzbetreiber nehmen durchaus Vorleistungen von Dritten in Anspruch. Hier in Bonn greift Telecolumbus auf Vorleistungen von Dritter zu. In Bonn-Tannenbusch sind es Vorleistungen Unitymedia , in Bonn-Heiderhof die von Netcolgone.

    Und wenn ein Kabelnetzbetreiber keine Einspeiseentgelte berechnet, werden die Kosten auf die Kunden bzw. Mieter umgelegt ...
     
  9. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    Was grob nachgerechnet maximal 50 Cent Erhöhung für die Kunden bedeuten würde.
     
  10. ach

    ach Guest

    AW: Diskussion: UMKBW/Sky Streit, WDR HD/ÖR, Einspeisegebühren, UMKBW<->Entertain

    @mischbo
    ... dann sollen die, die höhere Kabelgebühren zahlen, 2 KNB über ihren Rundfunkbeitrag alimentieren, nur weil diese den Hals nicht voll kriegen? Nee ne?:)