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Digitalisierung an deutschen Schulen ausbaufähig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Oktober 2014.

  1. Martyn

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    AW: Digitalisierung an deutschen Schulen ausbaufähig

    Über WLAN können sich eigenltich keine Vieren verbreiten, vorallem nicht wenn wenn im WLAN eine Firewall und Portsperren aktiv sind. Das Risiko ist dann minimal. Sondern Viren verbreiten vorallem durch Speichermedien oder durch Exploits in Anwendungen.

    Aber wenn man verlangt das die Schüler (Eltern) die Geräte kaufen oder mieten, dann müssen die Schüler (Eltern) auch die freie Auswahl und die Kontrolle volle Kontrolle über die Geräte behalten. Der Einsatz von "Überwachungs- und Kontrollsoftware" für den Lehrer wäre dann absolut unzulässig.

    Beides, die Auswahl von bestimmten Modellen, als auch der Einsatz von "Überwachungs- und Kontrollsoftware" wäre nur dann zulässig, wenn die Geräte den Schülern unentgeltlich gestellt werden, und als reines Arbeits- bzw. Lehrmittel dienen. Das wäre zwar theoretischa auch möglich, aber für die jeweiligen Sachaufwandsträger ein ziehmlich teures Unterfangen.

    Und Störsender in Schulen sind auf jeden Fall komplett illegal. Denn die Mobilfunknetzbetreiber haben für die Frequenzen bezahlt und ein Anrecht auf störungsfrei Nutzung.

    Störsender sind nur dann aufgrund gesetzlicher Vorgaben zulässig, wenn die Vorgaben dazu dienen, erhebliche Gefahren für die Öffentliche Sicherheit abzuwenden. Als z.B. in Gefängnissen, und die Organisation eines Ausbruchs zu verhindern.

    Aber wenn die Schüler jetzt im Unterricht WhatsApp und Facebook nutzen, dann ist das noch lange keine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit. Somit wären Störsender nicht verhältnismässig und somit illegal.
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Digitalisierung an deutschen Schulen ausbaufähig

    Firewalls u. Portsperren können nicht verhindern dass Schadsoftware auf die Rechner gelangt. Für die Rechner in der Schule werden allerdings sicherlich eine ganze Reihe an Websites gesperrt werden. Die Schule muss den Schülern – rechtlich gesehen – keinen Zugang auf alle Websites zur Verfügung stellen

    Das kann dadurch vermieden werden indem die Schüler nur von der Schule genehmigten Anwendungen auf das Tablet installiert werden.

    Deine Ansicht geht an der Realität vorbei. Das kommt im wirklichen Leben öfters vor dass Eltern Geld für Lernmittel ihrer Sprösslinge ausgeben dürfen aber die Schule dann bestimmt wie diese genutzt werden.

    Nein, es ist auch denkbar dass Eltern dieses Recht abtreten im Rahmen der Beschaffung von Lernmitteln.

    Im öffentlichen Raum darf der Zugang zu den Mobilfunknetzen nicht durch Maßnahmen von Anderen eingeschränkt werden.
    Sind Klassenzimmer öffentlicher Raum? Ich denke nicht.
    Übrigens kann jeder Bürger seine eigene Wohnung vor Mobilfunkstrahlung abschirmen. Das Hausrecht erlaubt dies.

    Derzeit wohl ja. Aber Mobilfunknetze abschirmen wäre wohl in Klassenzimmern erlaubt.

    Ich glaube die meisten Lehrer würden die Nutzung von WhatsApp und Facebook während der Unterrichtszeiten nicht gestatten.
    Die Schüler sollen sich auf das Lernen konzentrieren u. sich während des Unterrichts nicht in sozialen Netzwerken herumtreiben. Das können diese ausserhalb der Unterrichtszeiten machen...
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    Firewalls und Portsperren verhindern schon das infizierte Geräte andere Geräte infizieren oder z.B. zur Spamschleuder werden können. Das ist doch darauf worauf es ankommt.

    Das sich jemand infiziert indem er aktiv eine präperiete Website aufruft kann zwar nicht verhindert werden, aber das ist ja auch garnicht nötig.

    Denn einerseits ist bei Android, Windows RT und iOS die Gefahr ohnehin recht gering. Zweitens kann kein Hardwareschaden entstehen sondern notfalls macht man eben eine komplette Wiederherstellung und das Problem ist gelöst.

    Und absolut verhindern kann man das sowiso nicht. Denn wenn die Schüler daheim oder meinetwegen bei McDonalds damit ins Internet gehen kann es auch passieren. Wo es nun passiert ist doch egal.

    Die gesitzlichen Vorgaben für Lehrmittel sind ähnlich wie für Arbeitsmittel.

    Arbeitsmittel die der Arbeinehmer nur für Arbeitstätigkeit nutzen kann, z.B. Arbeitsbekleidung mit Firmennamen muss der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen, und darf dem Arbeitnehmer nichts berechnen.

    Sachen die der Arbeitnehmer auch sonst nutzen kann, wie z.B. Sicherheitsschuhe, können schon vom Arbeitnehmer angeschafft werden müssen. Dann darf der Arbeitgeber aber kein konkretes Modell, sondern allefalls bestimmte Sicherheitsanforderungen vorschreiben. Und er muss es auch akzeptieren wenn der Arbeitnehmer seine Schuhe mit nach Hause nimmt und z.B. beim Heimwerken verwendet.

    Ausser eben der Arbeitgeber schafft sie als Arbeitsmittel auf seine Kosten an und stellt sie unentgeltlich zur Verfügung.

    Auf freiwilliger Basis ist vieles möglich. Allerdings wären diese Abtretungen dann schwebend unwirksam, weil es eine einseitige Benachteiligung wäre. Und niemand könnte gezwungen werden mitzumachen. Und wenn dann tatsächlich einige Eltern nicht mitmachen würde das ganze Konzept kippen.

    Hier muss man zwischen aktiver und passiver Abschirmung verhindern.

    Passive Abschirmung, wie z.B. seine Wohnung oder ein Klassenzimmer mit Alufolie tapezieren wäre in der Tat erlaubt. Nur wäre das kaum machbar.

    Aktive Methoden wie Störsender sind aber eine illegale Nutzung der Frequenzen und somit unerlaubt. Ausnahmen aufgrund eines Gesetzes sind nur möglich wenn es z.B. um die Öffentliche Sicherheit geht.

    Wenn das generell erlaubt wäre, dann drüfte man in seiner Wohnung ja auch ein eigenes UMTS Netz oder eigene DVB-T Sender betreiben. Das ist aber nicht erlaubt.

    Das ist aber zum Glück nicht erlaubt, sondern es wurde extra Frequenzbereiche und Dienste für die Public-Nutzung spezifiziert.

    Einzige Ausnahme sind FM-Transmitter.

    Natürlich muss die Schule die Nutzung von WhatApp und Facebook nicht gestatten.

    Die Frage ist nur ob ein generells Verbot und Sperren dann was bringen, weil sie eben durch Tethering leicht zu umgehen wären.

    Solang die Nutzung im Rahmen bleibt, und die Schüler es nicht übertreiben (was durch Unterrichtsgestaltung kaum möglich sein sollte), ist es aber auch nicht so dramatisch. ;)
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Digitalisierung an deutschen Schulen ausbaufähig

    Ich halte Viren- und Malwarescanner an dieser Stelle für wichtiger; neben Sicherheitsupdates für das System.
    Nutzen Spamschleudern nicht die Standard-Mail-Ports?

    Die Schule kann sowas durchaus verhindern indem solche Sites für die Nutzer gesperrt werden.

    Naja, dennoch gelten da für Schüler noch die Schulgesetze und das Schulrecht, welches für Arbeitnehmer nicht gilt.
    Und über das Schulrecht kann verboten werden dass best. Software während des Unterrichts von den Schülern genutzt wird.
    Genauso kann den Schülern die Nutzung von Tethering während des Unterrichts verboten werden.
    Theoretisch wäre es denkbar dass die Eltern zwar Eigentumsrechte an der Hardware erwerben, die Schule aber vorschreiben kann welche Software auf dem Tablet installiert u. genutzt werden darf; v.a. wenn die Schule die Software zur Verfügung stellt.

    Für Schüler gelten die Landesschulgesetze, für Arbeitnehmer nicht.
    Die Schule kann bei der Hardware wenn diese auf Kosten der Eltern erworben wird keine Vorschriften machen, wohl aber bei der Software.
    Schwieriger wird es allerdings falls sich Schule u. Eltern die Anschaffungskosten teilen; und sei es dass die Schule nur 10 € für ein Gerät drauflegt.

    Stimmt.

    Oder das Unternehmen u. der Arbeitnehmer teilen sich die Kosten für solche Dinge wie Sicherheitsschuhe. Das habe ich bei zwei Unternehmen erlebt bei denen ich Ferienjobs gemacht habe.

    Naja, bei einer Renovierung der Schule könnte das durchaus gemacht werden.
    Sicherlich gibt es auch Schüler die Smartphones heimlich während des Unterrichts nutzen, aber die geltenden Schulgesetze erlauben es dem Leher diese Geräte einzukassieren falls diese während des Unterrichts genutzt werden; und diese müssen erst gegen Ende des Schultages wieder an den Schüler zurückgegeben werden.

    O2/Telefonica erlaubt die Nutzung von UMTS Femtozellen, das ist nichts anderes als eine kleine UMTS-Basisstation; und diese nutzen die ganz normalen UMTS Frequenzen.

    Naja, das wäre schon möglich wenn da eine mod. – von der Schule genehmigte – Software auf den Tablets läuft.

    Falls da von der Schule bezahlte Software auf die Geräte installiert werden soll kann die Schule gewisse Vorgaben verlangen, oder die Schüler müssen auf die Schulsoftware verzichten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. November 2014
  5. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    AW: Digitalisierung an deutschen Schulen ausbaufähig

    so ich schalte mich mal wieder mit dazu.

    Facebook ist bei uns in den Pausen und bestimmten Projektgruppen erlaubt und erwünscht.
    Waths App aber bitte nur in den Pausen, überhaupt sind Smartphones während des Unterrichts ein absolutes no Go (heute erst wieder 3 einkassiert). Bei uns bedeutet einkassieren das Gerät bleibt bis zum Ende des Schultages im Sekretariat.

    Das WLAN für die einzelnen Räume können wir Ausbilder und die Lehrkräfte mittels einer Taste am PC sperren wenn wir es für nötig halten.

    Zu den Geräten

    Schüler die ihre eigenen Geräte mitbringen können diese im Unterricht nicht nutzen, sie können allerdings während des Unterrichts mit den Schul PC Sachen in ihre Schulcloud laden (pro Schüler 1GB) oder auf USB Stick speichern. In den Pausen können private Geräte genutzt werden.

    Die Schulgeräte sind für bestimmte Seiten geblockt (eine kam mal auf die Idee Netflix US abzuspielen).
    YouTube z.B muss laufen da damit viele Lehrkräfte arbeiten (wir bauen gerade einen eigenen Kanal auf).
    Ich kann am Lehrer PC übrigens immer sehen welche Seiten auf den Schul PC geöffnet sind und diese bei Bedarf schließen wenn sie am Thema vorbeigehen. Bei privat PC und Tablett geht das natürlich nicht.

    Zur Technik kann ich euch nichts sagen unser IT Mensch hüllt sich dazu in Schweigen.
     
  6. selassie

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    AW: Digitalisierung an deutschen Schulen ausbaufähig

    Er will eben als Held da stehen. Dabei sind Portsperren, IP-Sperren und so völlig simpel. Das schaff ich auch als Nicht-Fachmann.

    Ich denke aber, dass die Schüler diese Sperren durchaus umgehen können. Mit einem VPN oder ähnlichen Lösungen kann ja heute jeder Zehnjährige umgehen.
     
  7. Martyn

    Martyn Institution

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    Da müssen wir aber schon zwischen x86 Systemen und Tablet-Systemen unterscheiden. Was x86 Systeme betrifft würde ich dir volkommen zustimmen.

    Bei Tablets aber ist die Situation anders. Da ist einerseits die Gefahr von Vierenbefall deutlich geringer, andererseits gibt es aber auch garkeine wirklich guten Scanner. Denn hier dürfen die Programme nicht zu ressourcenhungrig sein, andererseits haben die Tablet-Betriebssysteme teilweise nur eingeschränkte Multitaskingfähigkeit, was die Programmierung guter Scanner erschwert.

    Ausserdem ist es so, das man als Netzwerkadministrator Firewalls und Portsperren völlig problemos ins Netz integrieren kann. Auf Fremdgeräte hat man als Netzwerkadministrator keinen Einfluss.

    Das ist aber schwierig, denn man kann nicht alle potentiell schädlichen Seiten erkennen. Und oft sind es auch ganz normale, durchaus seriöse Onlineshops, die z.B. durch Sicherheitslücken ohne Wissen des Betreibers präperiert werden.

    Klar gibt es Schulgesetze, diese können die allemeine Gesetzgebung, z.B. das BGB jedoch nur ergänzen, aber nicht "aushebeln".

    Sobald der Arbeitnehmer bzw. der Schüler einen Eigenanteil zahlt ist es sein Gerät. Der Arbeitgeber oder die Schule darf natürlich auf freiwilliger Basis "subventionieren".

    Die Klassenräume mit Alufolie tapezieren wäre wohl nicht praktikabel. Einerseits wohl recht teurer, andererseits dürfte das aber auch schnell zu einem "Schimmelproblem" führen.

    Hier gilt aber nicht der Kunde bei dem die Femtozelle steht als Betreiber, sondern o2. Man kauft oder mietet sich keine Femtozellen, sondern man beauftragt o2 damit eine Femtozelle zu betreiben.

    Extra Schulsoftware programmieren zu lassen dürfte aber recht teuer werden. Zudem dürfte es für die Schüler keinen grossen Anreiz für die Schulsoftware geben, wenn es für alle Aufgaben auch normale, freie Software gibt.

    Dazu müssten die Schulen schon konsequent auf etablierte Dateiformate angefangen von HTML, JPEG und PNG über PDF bis hin zu WMV und MPEG verzichten, und stattdessen eine komplett propitäre Datenwelt schaffen. ;)
     
  8. Satikus

    Satikus Guest

    Schulpflicht abschaffen gibt es nur in Deutschland und Schweden sonst nirgends!!
    Ich finde man kann auch zu Hause lernen.
     
  9. TV_WW

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    AW: Digitalisierung an deutschen Schulen ausbaufähig

    Schulen werden für die Schüler sicherlich nur den Zugriff auf best. Websites freischalten.
    Dazu kann z.B. eine Internet-Filter-Software auf dem Rechner des Lehrers genutzt werden, der dann auch als WLAN-Access Point (für die Schülerrechner) genutzt wird.

    Allerdings kann das WLAN in der Klasse durch den Lehrer überwacht werden u. falls Schüler eigene WLANs mittels Tethering aktivieren fällt dies einem Lehrer – welcher sich mit der Materie auskennt – auf u. kann einschreiten.
    Auf dem Rechner des Lehrers können nämlich alle aktiven WLAN Netze angezeigt werden.

    Da ich kein Rechtsanwalt bin kann ich das weder bestätigen noch widerlegen.

    Muss keine Alufolie sein, mittlerweile gibt es Anstriche mit Abschirmwirkung v. elektromagn. Strahlung.

    Die Alufolie darf ein Lochmuster haben. Solange die Löcher nicht größer als ca. 2 mm sind bleibt die Abschirmwirkung voll erhalten.

    Eine Abschirmung ist allerdings aus einem anderen Grund wenig sinnvoll. Fenster u. Türen müssen nämlich ebenfalls mit in die Abschirmung mit einbezogen werden. Ansonsten kann die Sache ziemlich sinnlos werden.

    Ok, das habe ich verwechselt. Vodafone erlaubt Privatkunden die Nutzung von UMTS Fentozellen, bei O2 dürfen in der Tat nur Geschäftskunden Femtozellen betreiben.

    Die Software muss allerdings zum Lernstoff passen, von daher gibt es diese oftmals doch.
     
  10. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Digitalisierung an deutschen Schulen ausbaufähig

    So einfach ist es nicht, den unter den ganzen Netzen der Nachbarschaft fällt ein Tetheringnetz nicht unbedingt auf.

    Aufspüren anhand der Signalstärke dürfte eher noch mit einem Smartphone klappen, aber nicht mit einem festen PC.

    Allerdings wäre auch das auf Dauer zu zeitaufwendig.

    Ob Privatkunde oder Geschäftskunde spielt doch überhaupt keine Rolle, beide dürfen keine Femtozellen betreiben.

    Sondern Betreiber ist in jedem Fall Vodafone bzw. o2. Bei wem das Ding steht spielt keine Rolle.