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Digitalfernsehen in Hessen

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von electrohunter, 5. November 2005.

Status des Themas:
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  1. areich

    areich Gold Member

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    AW: Digitalfernsehen in Hessen

    hm das is eh alles quatsch was da also so auf analogen und digitalen sendern fta! kommt ist echt nicht mehr schön.. da gibt es sender mit hardcore erotik...

    außerdem die kinder von heute laden sich das aus dem internet und schauen es nicht im tv an.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Digitalfernsehen in Hessen

    ... die AGB sind die rechtliche Grundlage eines jeden Vertrages, somit wird bei Missachtung der AGB das Recht verletzt. Vertragstext geht über Gesetzestext (auch wenn es dabei Schranken gibt). Für die Nutzung von tividi ist ein Receiver, der die Vorschriften des Jugendschutzes aushebelt, illegal. Der Punkt in den AGB basiert zudem auf dem "Gesetz zum Schutze der Jugend", also wird mit einem Receiver, mit dessen Software man diese Jugenschutzfunktion aushebeln kann, gegen geltende Gesetze verstossen. Und jetz sag' nicht, dass Gesetzesverstösse nicht illegal wären ...
     
  3. Gag Halfrunt

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    AW: Digitalfernsehen in Hessen

    Nochmal ganz langsam... Du schließt einen Vertrag mit einem Anbieter ab, in dem bestimmte Bedingungen genannt sind.

    Wenn Du eine oder mehrere dieser Bedingingen nicht erfüllst, verstößt Du gegen die Vertragsbedingungen. Das kann schlimmstenfalls zur Folge haben, dass der Anbieter Dir diesen Vertrag kündigt. Oder eben ggf. Schadensersatzforderungen stellt, wenn ihm ein Nachteil entstanden ist. Aber das ist wiederum eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

    Mich würde jetzt mal interessieren, welches Gesetz hierbei nun gebrochen wird. Auch sehe ich nirgendwo einen Nachteil, der dem Vertragspartner entstanden sein soll. Es gibt kein Gesetz, nach dem man sich bei Nichterfüllen eines Vertrags strafbar machen würde.

    Man verstößt noch nicht einmal gegen das Gesetz zum Schutze der Jugend, wenn man weiterhin dafür Sorge trägt, dass jugendgefährdendes Material Minderjährigen nicht zugänglich gemacht wird.

    Gag

    PS. "Vertragstext geht über Gesetzestext" -- ähm... Wo haste denn das her?
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2005
  4. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Digitalfernsehen in Hessen

    Und wie soll ich dagegen verstößen können wenn in meinem Haushalt niemals ein Jugendlicher diese Sendungen sehen kann?

    Gegen den Jugendschutz kann ich erst versoßen wenn ich die Filme die entsprechendeingestuft sind Jugentlichen zugänglich mache. Nur die Möglichkeit zählt nicht!

    Dann dürften in Warenhäusern auch keine FSK18 Erotik oder Gewaltfilme frei zugänglich herumstehen denn sie sind auch Jungendlichen unter 12 Jahren zugänglich.

    Wenn ich den JS abschalte bin ich selbst dafür verantwortlich wer was schaut, denn ich habe die JS Sperre ja im Griff. (genauso wie im Geschäft der Kassierer)

    Gruß Gorcon
     
  5. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    AW: Digitalfernsehen in Hessen

    Stimmt, da meine Freundin 26 Jahre ist, ich 34 Jahre (man bin ich alt geworden) und wir (noch) keine Kinder haben, können wir gar nicht gegen den Jugendschutz verstoßen.

    Was ganz anderes, zu meinem Humax-Problem. Habe doch Geisterbilder. Nun habe ich das Problem gefunden, wenn ich das Antennenkabel von der Humax-Box in der Fernseher entferne, dann sind die Geisterbilder verschwunden und Digitalfernsehen sehe ich über Scart. Leider kann ich dann aber kein Analog sehen, dafür brauche ich ja das Antennenkabel. und nun?
     
  6. wonko

    wonko Senior Member

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    AW: Digitalfernsehen in Hessen

    Richtig.

    Zivilrechtliche Normen sind auch "Gesetze".
    Im Übrigen: Verstößt man gegen einen Vertrag macht man sich schadensersatzpflichtig. Ein "Nachteil" liegt bei einem Verstoß immer vor. Man könnte höchstens auf der Rechtsfolgenseite fragen, welche Schäden dem Vertragspartner entstanden sind und in welcher Höhe diese zu ersetzen sind.
    Vermögensdelikte? Betrug §263 StGB, Untreue §266 StGB usw. sind alles Normen die im Kern auch die Nichterfüllung von Verträgen unter Strafe stellen können. So zum Beispiel bei der Untreue, wenn die Vermögensbetreuungspflicht durch Rechtsgeschäft (z.B. Vermögensverwaltungsvertrag) eingeräumt worden ist. Wird diese Befugnis missbraucht (wird also der Vertrag nicht bzw. schlecht erfüllt), dann ist dies strafbar UND es löst eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht aus.
    Wohl anders für: Privatautonomie.
     
  7. electrohunter

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    AW: Digitalfernsehen in Hessen

    Hilfe, seit heute geht TiviDi aufeinmal nicht mehr, lasse es seit 1 Stunde laufen und nichts passiert. Lege ich die Premiere-Karte rein, habe ich nach 20 Sekunden die Kanäle.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Digitalfernsehen in Hessen

    Dazu hatte Dir aber Gag schon eine Antwort gegeben. (Stichwort Scartkabel Pin entfernen.

    Gruß Gorcon
     
  9. electrohunter

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    AW: Digitalfernsehen in Hessen

    was hat das Scartkabel mit dem Antennenkabel zu tun? habe nur das Scartkabel dran, dann habe ich keine Geisterbilder. Ich habe mein Scartkabel angeschaut, da sind keine Zahlen und ich wüsste echt nicht was ich machen soll. Sorry das ich nicht so handwerklich bin. Übrigens, dass kann ja nicht die Lösung sein? man muss doch einfach ein Scartkabel anhließen können, ohne Geisterbilder.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Digitalfernsehen in Hessen

    Okay, kommt darauf an, was man als Nachteil ansieht. Ich hab das wohl etwas zu eng gefasst und eher auf Schäden bezogen.
    Klar, hast Recht: Wenn ein Vertrag nicht erfüllt wird, ist das allein schon ein Nachteil.
    Mal langsam. Die von Dir aufgezählten Dinge sind ja eigenständige Straftaten und werden auch als solche behandelt -- unabhängig davon, ob da ein Vertrag existierte. Bei den Vermögensdelikten regelt der Vertrag allenfalls die Vermögensverhältnisse.

    Aber den Straftatbestand "Vertragsbruch" gibt es nicht.
    Sowas in der Art dachte ich mir auch. Aber das Gesetz steht meines Wissens nach wie vor über privaten Vereinbarungen, bzw. ein Vertrag, der gegen das Gesetz verstößt, ist nichtig. Kommt halt immer darauf an, was es ist.

    Grundproblem war ja, dassbehauptet wurde, dass ein Nichterfüllen eines Teils der AGB "illegal" (il|le|gal <Adj.> [mlat. illegalis, zu lat. in- = un-, nicht u. legalis, legal]: gesetzwidrig, ungesetzlich; ohne behördliche Genehmigung) sei. Bei dem Tatbestand "Empfangen des Abonnement-Fernsehens mit einem nicht vertragsgemäßen Endgerät" kann ich keinerlei Verstoß gegen ein gültiges Gesetz erkennen.
    Auch steht nach wie vor die Frage offen, welchen Schaden der Anbieter erleidet.

    Deshalb: Nicht illegal, sondern nur vertragswidrig.

    Gag
     
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