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Digitale Satanlage gebührenpflichtig??? Brauche Hilfe!!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von BoeserWolf, 16. November 2005.

  1. Isotrop

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    AW: Digitale Satanlage gebührenpflichtig??? Brauche Hilfe!!

    La la la lasst Euch nicht verarschen ;) :D Blödsinn! Diese Verpflichtung ist rechtlich niemals haltbar, auch nicht, falls die Sat-Anlage bzw die neuen Komponenten von einer Antennenfirma über die Hausverwaltung geleast wurde(n) und mit dieser ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde. Kundenbindung kann man sich auch anders sichern, aber nicht mit solchen Methoden

    Du lässt Dir einfach exakt mitteilen, auf was modernisiert wird. Digitale Einkabellösung oder normale Sat-ZF Verteilung. Ensprechend muss der Receiver "betrieben" werden. Mit LNB Schaltspannung oder eben diese ausgeschalten. Wenn Dir die Firma doof kommt, lässte gleich mal einen Spruch mit Deinem Anwalt los, dass Du den mal um Rat fragen wirst, ob das rechtlich haltbar ist ;) Ich glaubs nicht und habs in 14 Jahren auch nicht erlebt, sagen wir mal so :D Deine Wohnung, Dein Reich! Der Vermieter muss für den Empfang sorgen, nicht für die Endgeräte. Wenn es stimmt, wie du schreibst, dann ist es eine Abzocknummer! Verbraucherschutz bzw Anwalt einschalten
     
  2. narrendoktor

    narrendoktor Gold Member

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    AW: Digitale Satanlage gebührenpflichtig??? Brauche Hilfe!!

    Das klingt ein bischen merkwürdig. Kann es vielleicht sein das es sich (wie von Binsche angesprochen) um eine 'Einkabellösung' handelt? Dann ist es vielleicht auch nicht Rechtens, macht aber vielleicht Sinn weil es dafür passende Receiver eben nicht für 30 Euro gibt und man sie auch nicht im nächsten Mediamarkt bekommt.

    Versuche doch einmal herauszubekommen welcher Receiver (Marke + Typ), zu welchem Preis euch angeboten wird? Dann kann man fundierter antworten.
     
  3. mimig2001de

    mimig2001de Neuling

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    AW: Digitale Satanlage gebührenpflichtig??? Brauche Hilfe!!

    hallo,
    ich hätte zu diesem thema auch gleich mal eine frage.

    wir sind mit unserer mutter in ein 2familienhaus gezogen, wir haben die obere wohnung und sie hat die untere wohnung angemietet.
    bei unseren einzug gab es eine sat-schüssel mit einem anschluss, da wir aber ein doppel lmb benötigten und der vermieter keine anstalten machte,daß problem zu lösen haben wir uns eigenes doppel lmb gekauft und eingesetzt ( absprache mit dem vermieter erfolgte).
    jetzt erscheint in der nebenkostenrechnung eine gebühr für die sat-schüssel.
    ich hatte mich mit einem anwalt in verbindung gesetzt und er sagte mir:
    das der vermieter nur dann das recht hat gebühren zuverlangen wenn eine komplette anlage mit receiver nicht älter als 1jahr zur verfügung steht.da ich hier aber im forum und im internet unzählige beiträge gefunden habe,bin ich jetzt total durch den wind :(

    nun meine frage : ist das rechtens dass er mir mein eigenes lmb in rechnung stellt ??

    mfg mimig2001de
     
  4. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Digitale Satanlage gebührenpflichtig??? Brauche Hilfe!!

    Dein eigenes LNB kann er Dir recht sicher nicht in Rechnung stellen. Wann er Dir was in Rechnung stellen darf, hat Dir doch Dein Anwalt erläutert. Du brauchst doch lediglich zu vergleichen, ob diese Bedingungen erfüllt sind, dementsprechend konsultierst Du Deinen Anwalt.
     
  5. LHB

    LHB Institution

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    AW: Digitale Satanlage gebührenpflichtig??? Brauche Hilfe!!

    mal wieder typisch deutsch...alles umsonst haben wollen ! :rolleyes:
     
  6. suraso

    suraso Silber Member

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    AW: Digitale Satanlage gebührenpflichtig??? Brauche Hilfe!!

    Erst lesen, dann posten!

    Auf dass dein Postcount ewig wachsen möge...
     
  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Digitale Satanlage gebührenpflichtig??? Brauche Hilfe!!

    Für Modernisierungsmaßnahmen gibt es klare Regeln. Das gilt sowohl für das Ankündigungsverfahren mit Darlegung der Kosten, wie auch die gesetzlich geregelte Kostenumlage. Wenn die Anlage im Rahmen eines Leasing- und Wartungs-Vertrags erstellt wird, gelten wieder ganz andere Regeln. Das sollte aber dein Anwalt wissen.

    Klär mal ab, ob bei euch ein UniCable-System zur Ausführung kommt. Es gab hier schon einen Thread, wo der Mieter seinen Receiver selbst besorgt hat, in dem dann der UniCable-Befehlsatz nicht implementiert war. Evtl. soll ja nur ein Fehlkauf verhindert werden. Natürlich kann man auch einen UniCable-Receiver selbst besorgen, wichtig ist aber, dass der richtige Routerkanal bekannt ist und korrekt eingestellt wird.