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Digital-Radio soll endlich altes Dampfradio ablösen - Neuer Anlauf

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 31. März 2008.

  1. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Digital-Radio soll endlich altes Dampfradio ablösen - Neuer Anlauf

    Das Tragen von Kopfhörern in BEIDEN Ohren ist für Auto-, Motorrad UND Radfahrer verboten.
    Und zugedröhnte Fussgänger hören auch kein Geklingen von Radfahrern oder ein "Entschuldigung, können Sie mal zur Seite gehen" wenn sie einen Durchgang für andere Fussgänger, Kinderwagenschieber, Rollstuhlfahrer, Radfahrer oder Skater blockieren. Kommt es dann zu einer Berührung, reagieren sie,
    als wäre man ihnen mit voller Wucht in die Fersen gefahren.

    Freisprecheinrichtungen oder Radios über Lautsprecher behindern (bei massvoller Lautstärke) nicht das Hören von sonstigen Verkehrsgeräuschen.
    Wobei man die Digitale Qualität einer CD oder MP3 auf der Autobahn natürlich erst mit einer 1000Watt-Anlage die den ganzen Kofferraum ausfüllt oder einem echten importierten iPod ohne Lautstärkenbeschränkung zur Geltung kommt. Die Kosten für Hörgeräte werden sowieso von der solidarischen Allgemeinheit getragen.

    Und als Selbstsüchtig würde ich in diesem Falle weniger die Autofahrer ansehen, sondern diejenigen, die trotz Ohrhörer einen ganzen Bus beschallen, dabei nicht mal hören, wenn man sie bittet, den Player leiser zu stellen.
    Denn ich fahre nicht selten Bus und Bahn, neben Telefonierern sind die dabei die Ohrhörerträger mit dem ständigen Zschaka Päng Päng Zschaka Päng Päng Zschaka Päng Päng Zschaka Päng Päng Wum Wum Wum
    die grössten Störfaktoren.
    PS. ich bin kein alter Grufti!
     
  2. frankie292

    frankie292 Guest

    AW: Digital-Radio soll endlich altes Dampfradio ablösen - Neuer Anlauf

    Nur weil Du das gern verboten sehen würdest, heisst es noch lange nicht, dass dem auch so ist:
    Und hier ernsthaft zu verbreiten, dass man im Auto die Umgebungsgeräusche besser hört als ein Fußgänger und Radfahrer mit einem MP3 Player grenzt geradezu an Schwachsinn oder fährst du nur Cabrio?
    Natürlich kann man als Fußgänger sich in ear Ohrhörer zulegen, die die Umgebungsgeräusche stark ausblenden, außerdem auch noch den MP3 Player bis zur Trommelfellplatzgefahr aufdrehen, nur ist das wohl kaum die Regel genauso wie diejenigen, die in öffentlichen Verkehrsmitteln Mitfahrer durch Surren traktieren. Nur hatten diese Leute früher ihre Ghettoblaster in der U Bahn. So etwas gehört in die Rubrik asoziales Verhalten und hat mit Verkehrssicherheit rein gar nichts zu tun, dem man mit Verboten sowieso nicht beikommen würde.
    Und da du so verbotssüchtig bist, wie wärs damit, den Leuten das Telefonieren auf der Strasse oder im Bus zu verbieten, das Gespräch mit dem Gegenüber am besten auch gleich, weil du dich gestört fühlst.

    PS: Und wenn du das nächste Mal fluchst, weil ein Fußgänger dein Hoppla jetzt komm ich Auto nicht gehört hat und dir nicht die Vorfahrt gelassen hat, denk mal drüber nach, ob der nicht vielleicht taub oder schwerhörig ist....
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. April 2008
  3. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Digital-Radio soll endlich altes Dampfradio ablösen - Neuer Anlauf

    § 23 STVO - Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

    (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
    -------
    Abgeleitet von den Paragrafen 1 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie einen MP3-Player benutzen. Durch die Musik würden Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr abgelenkt und könnten die Warnsignale anderer nicht hören.

    Generell verboten ist folglich die Benutzung von "Headsets" mit beidseitigen Köpfhörern. Diese beeinträchtigen das Gehör so weit, dass Außengeräusche weitgehend weggefiltert werden, weil diese eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt, stellt die Benutzung solcher Headsets einen Verstoß sowohl gegen § 1 als auch gegen § 23 StVO dar. Gestattet ist jedoch der Gebrauch einseitiger Headsets (also solcher mit Mikrofon und einseitigem Ohrhörer) sowie erst Recht von Headsets, die im Ohrhörer das Mikrofon zur Aufnahme der inneren Stimme integriert haben. Auch hier kommt es jedoch auf den Einzelfall an. Wer links ohnehin schwer hört und sich rechts noch das Ohr mit einem Ohrhörer zustopft, verstößt gleichwohl gegen die §§ 1 und 23 StVO, obwohl er bloß ein einseitiges Headset benutzt.
    Wer mit einem normalen Kopfhörer erwischt wird, muss € 15,00 zahlen (Nr. 69 Ziffer 1 des Verwarnungsgeldkataloges). Verursacht er dabei einen Unfall, steigt die Geldstrafe entsprechend dem Verkehrsverstoß bzw. dem angerichteten Schaden.




    Im Prinzip darfst du also noch nicht mal dein Autoradio zu laut hören ... Wie das bei tauben Menschen aussieht weiß ich allerdings nicht ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2008