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Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von w-sky, 1. Februar 2008.

  1. TOC

    TOC Wasserfall

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Mein Senf zu dem Thema: Ich darf, egal wo und wie ich in Deutschland wohne, meinen Telefonanbieter frei wählen, mittlerweile sogar den Strom-/Gasanbieter, aber beim Kabelnetzbetreiber bin ich immer dem lokalen KNB ausgeliefert. Kabel ist für mich ok, aber ich wäre gerne bei Unitymedia, was aber nicht geht, da der ganze Stadtteil hier von Siemens/Bosch an TeleColumbus verschachert wurde.
     
  2. thefirstone

    thefirstone Junior Member

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Ok,in deutschlöand leben alle in Wohlstand,und armut existiert nicht.
    Jeder kann sich einfach so eine Haus bauen,inklusive 100qm garage,damit die ganzen luxus autos da reinpassen.
    Schon geil das in deutschland jeder im puren luxus leben kann,egal ob manager oder putzfrau.
     
  3. paul71

    paul71 Board Ikone

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Zum Thema Kosten für eine private Sat-Empfangsstation samt ZF-Verteilung vs. Kabelvetrag... Habt ihr schon mal eine konkrete Kalkulation für ein Haus mit 38 Wohnungen gesehen? Ich schon... Unsere Eigentümergemeinschaft hat Angebote machen lassen und verglichen... Als ich das schwarz auf weiss hatte sind die anderen ausgeflippt - die monatlichen Kosten pro Einheit waren bei einer vollwertigen ZF-Verteilung mehr als 4x höher (10 Jahres Wartungsvertrag) als unser momentaner Deal mit der KDG.

    Es ist nicht so einfach wie man sich das vorstellt - Der Aufbau und Verkabelung mit Multischaltern kam auf ca. 19000 Euro. Da diese Summe auf einmal nicht durchsetzbar war und da dies sich auch steuerlich nich rentiert, ist es besser auf entspr. Leasingverträge zurückzugreifen. Zusätzlich kommt die Verpflichtung der vermietenden Eigentümern den Mietern (ca. 1/2 der Wohnungen) weiterhin TV-Empfang zu ermöglichen, laut unseren Verträgen bedeutet das 2x DVB-S STBs pro Haushalt zur Verfügung zu stellen. Diese waren ein Teil des Leasingvertrages, so das wir unterm Strich auf ca. 28 Euro pro Einheit kamen. Die reinen Investitionskosten hätte die Gemeinschaft übernehmen müssen, also ca. 8 T Euro. Damit hat sich das Projekt ZF-Verteilung für genau 19 von 20 Eigentümern erledigt. Etwas besser hat das ganze in der Alternative QAM-Umsetzung ausgeschaut, hier hat die Hardware und die Kosten für die Wartung zu Buche geschlagen, wenn auch die immensen Arbeitskosten (Verlegung der Kabel, neue Schächte...) nicht so hoch waren. Allerdings waren die meisten Nutzer (mich eingeschlossen) hier von dem Nutzen der Aktion nicht überzeugt, am Ende hätte man zu vertretbaren Kosten kein besseres oder umfangreicheres Angebot als bei der KDG...
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2008
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    ... du lässt aber vollkommen außer Acht, dass es der Vermieter ist, der bestimmt, welcher Kabelnetznetzbetreiber in seinen Eigentum um Zuge kommt. Der Eigentümer hat i.d.R. die Wahl zwischen mehreren Kabelnetzbetreibern und ihm steht es auch frei, ob er sein Eigentum mit einer eigenen Kopfstation versieht oder eine Gemeinschaftssatanalge installiert. NE3-Netzbetreiber kommen nur zum Zug, wenn die akzeptable Konditionen bieten.

    Ich bin auch Mieter und habe einen Kabelanschluss von Unitymedia. Netcologne ist in Bonn auch aktiv, wobei jedoch keine einzelnen Wohneinheiten versorgt werden. In den Genuß eines Kabelanschlusses von Netcologne kann man in Bonn nur kommen, wenn man Inhaber eines Wohnberechtigungsschein ist ...
     
  5. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Das hat ja mit dem Thema nichts zu tun. Ich sehe es aber auch wie mischobo und denke, dass das Thema in diesem Forum auch überstrapaziert wird. Bei meiner letzten Wohnung war es halt auch so, dass man über die Betriebs/Nebenkosten den Fahrstuhl, Treppenhausreinigung, Schneeräumung, Gärtner, Trocken und Fahradkeller sowie Kabelanschluß gezahlt hat. Es wurde vor Einzug die Kaltmiete und die aktuelle Komplettmiete genannt und dann zieht man dort ein oder läßt es. Wenn ich dann einziehe, kann ich nicht im nachhinein über den Fahrstuhl meckern weil ich den nicht nutze oder über den Fahradkeller. Und so ist es auch mit dem Kabelanschluß - die 5 Euro/Monat dafür fielen überhaupt nicht ins Gewicht.

    Wenn einen das nicht paßt, muß man halt in ländlichere Gebiete ziehen. In der Stadt ist nunmal oft so, dass trotz Südbalkon keine freie Sicht zum Satelitten besteht. Da ist es einfach praktischer, dass alle Mieter das Kabel zum Spottpreis in der Miete mit dabei haben.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    ... was soll das mit Luxus zu tun haben ? Such dir eine Mietwohnung in einem Gebiet, wo kein Kabel verfügbar ist. Dort ist es überhaupt kein Problem den Satempfang durchzustzen. Aber Achtung: es gibt Vermieter, die eine Gemeinschaftsanlage haben installieren lassen und berechnen dafür mtl. Kosten. In diesen Fällen ist das Anbringen einer eigener Satschüssel meist nicht erlaubt ...
     
  7. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Das ist kein Wettbewerb für den Endkunden und auch nicht relevant. Wenn ich mir den Telefonanbieter aussuchen kann: Warum nicht auch den Kabelnetzbetreiber?

    Dein Unitymedia-Anschluss bezahlt sicherlich Unitymedia für dich so wie du dich hier ins Zeug legst.
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    @amsp2

    ... bei Telefon wird i.d.R. die vorhandene Telekom Leitung genutzt, bei Strom und Gas bekommst du Strom und Gas weiterhin über die Infrastruktur des lokalen Versorgers und wenn man das auf Kabel portiert, würde hier der vorhanden Kabelanschluss genutzt. Aber das gibt es schon, denn die NE4-Netzbetreiber wie z.B. die Primacom machen nichts anders.

    Wenn Analog-TV abgeschaltet wurde und alle Digital-Programme verschlüsselt werden wäre meiner Ansicht eine freie Anbieterwahl möglich, denn die Adressierbarkeit der einzelnen Haushalten würde die entsprechende Abrechnungen ermöglichen. Damit wären auch Durchleitungsverträge ohne weiteres möglich. Die Programmvielfalt würde aber darunter leiden und es werden primär dann nur die Programme verbreitet, womit der Anbieter das meiste Geld verdient. Nehmen wir mal an, wir hätten 10 Anbieter. damit hätten wird 10mal QVC, 10mal RTL Shop, 10mal HSE24, 10mal 9Live etc. ...
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Das muss aber nicht zwingend heißen das man zig Programme hat.

    Es kann auch eine "Hauptkopfstation" geben wo alle sender eingespeist werden und der KNB sich dann die sender zusammenstellt und verkauft.

    Aktuell ist der Kabelmarkt jedenfalls in solchen Häusern wo es zwangskabel gibt nichts anderes als ein Monopol.
     
  10. Der Falke

    Der Falke Platin Member

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Manche hier scheinen nur so weit zu denken, wie sie weitspringen können.

    Man braucht selbst nicht Kabelnutzer zu sein, aber das ist mir klar: Kabelempfang ist zwangläufig Monopol bezogen auf Kabelempfang an der Nutzerstelle.
    Begründig: Liegt nur ein Kabel per HÜP an, so läßt das nutzbare Frequenzband nur ein entsprechendes Angebot zwangsläufig zu. Da dieses oft ohnehin aus verschiedenen Gründen schon knapp ist, wo sollte da ein weiterer Anbieter sein Angebot unterbringen können?
    Das Netz gehört einem bestimmten Anbieter und die entsprechende Technik dazu. Jetzt will Nutzer A das Angebot von NB1, Nutzer B das von NB2 und Nutzer C das von NB3 und dies alles mit der gleichen HF- Leitung, wobei NB1 das komplette Frequenzband bereits benötigt. Wie soll dies funktionieren?

    Lösung: 3 Hauptleitungen (HF) werden zu jedem Haus gelegt, bezahlt wird dies von Steuergeldern. --> Damit will ich nur zeigen, dass dies nicht möglich ist!
    Das mit der "Hauptkopfstelle" wird doch bereits praktiziert, aber löst dies nicht --> bleibt Monopol bezogen auf diesen einen Anbieter!

    Telefon und erst recht Strom und Gas sind mit genau zugeordneten Inhalten verschiedenster Art nicht vergleichbar mit Kabelempfang per kapazitätbegrenztem HF- Kabel. Dies sind aber einfache technische Zusammenhänge, die man nicht unbeachtet lassen darf.

    Beim Sat- Empfang ist es doch ähnlich, man kann über eine Leitung nicht gleichzeitig auf verschiedene Ebenen oder gar Sat zugreifen. Auch hier fehlt dann die Bandbreite.

    Der Falke