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Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von w-sky, 1. Februar 2008.

  1. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Als ob es da viele Möglichkeiten gäbe.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    ... wenn im Mietvertrag der Kabelanschluss Bedingung ist und du das nicht möchtest, brauchst du den Mietvertrag nicht zu unterschreiben und eine andere Wohnung suchen, wo der Satempfang erlaubt ist. ...
     
  3. karlmueller

    karlmueller Gold Member

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Bei uns im Block z.B. war vorher eine analoge SAT-Gemeinschaftsanlage (analoge Aufbereitsungsanlage) in Betrieb, die alten Coax-Kabel waren nicht zu gebrauchen, weder für Kabel noch für SAT.

    Also hat der Vermieter durch stillgelegte Kamine neue Coax-Kabel für Kabel-TV gelegt und unseren Block Zwangsverkabelt!

    Jetzt stehen auf dem Dach 1x 120 cm Schüssel, 2x 80 cm Schüsseln ungenutzt rum und vergammeln und die Mieter müssen jetzt pro Wohung und Monat 10 Euro Kabelgebühr zahlen!

    Was (auser die Geldgeilheit des Vermieters) hätte dagegen Gesprochen stattdessen die die Schüsseln mit neuen Qattro Universal LNBs auszustatten und mit Kaskadierbaren Multischaltern eine ZF Verteilung aufzubauen?????

    Das wäre genauso realisierbar gewesen als das Kabel-TV wäre zwar zur Installation einmalig teuerer gekommen, dafür aber keine monatlichen Kosten und eine viel grössere Programmauswahl!

    Aber nein:

    Jetzt gammelt auf dem Dach ne 1,2 m Antenne (damit könnte ich BBC schauen :rolleyes: ) wir zahlen im Monat 20 Euro unnötige Kabelgebühr für Kabelanschlüsse die wir gar nicht wollen und auf dem Balkon steht ne 60 cm Schüssel versteckt!

    Denn sogar ne 35er am Fensterbrett wäre dem Vermieter nen Rechtsstreit wert gewesen, denn die verschandelt ja das Haus! Ist ja klar, aber die ungenutzte 120 er auf dem Dach verschandelt das Haus natürlich nicht!

    Deutsche Vermieter logik eben, wie ich das Hasse!

    Und ja, auch wenn 10 Euro / Monat für nen digitalen Kabelanschluss im Vergleich zu einem Einzelnutzervertrag billig sind, es ist trotzdem ein Witz dazu gezwungen zu werden, das geht ums Prinzip!

    Selbst wenn es nur 3 Euro wären würd ich mich da aufregen!

    Es kann nicht sein, dass man für etwas zahlen muss nur weil der Herr Vermieter meint das er dafür nen Pauschalvertrag abschliesen muss, dann soll der doch den schei. Kabelanschluss zahlen, wenn er ihn unbedingt haben will!

    ALDI ist ja auch nicht gerade teuer, trotzdem würdet ihr euch von eurem Vermieter wohl kaum vorschreiben lassen nur noch dort einzukaufen, weil er einen entsprechenden Vertrag mit ALDI hat, oder?

    mfg

    karlmueller
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    @karlmueller

    alles was du in deinem letzten Beitrag geschrieben hast, bezihet sich ausschliesslich auf das Mietverhälntis und hat mit Kabel Deutschland nichts zu tun. Du mietest eine Wohnung und im Mietvertrag werden die Bedingungen vorgegeben. Der Eigentümer kann entscheiden, wer sein Haus mit Kabel-TV versorgt und in dem Fall ist der Mieter gar kein Marktteilnehemer, denn der Vermieter schreibt den Kabelnetzbetreiber vor. Es ist nicht Kabel Deutschland oder ein sonstiger Kabelnetzbetreiber der dir den Kabelanschluss aufzwingt, sondern es ist einzig und allein der Vermieter. Auch wenn der Vermieter eine Gemeinschaftssatanlage installieren lässt, mußt du das so hinnehmen. Aber auch bei der Gemeinschaftssatanlage wirst du mtl. Entgelte zahlen müssen, die nicht zwangsläufig niedriger sind als die für einen Kabelanschlusses ...
     
  5. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Satempfang ist überall erlaubt.
    Nein braucht man nicht, wozu auch. Das Ding wird einmalig bezahlt und dann ist gut.
     
  6. karlmueller

    karlmueller Gold Member

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Aber genau das ist das Problem, kappierst du es nicht oder willst du es net kappieren!

    Mit welchem Recht darf der Vermieter einen den KNB vorschreiben oder überhaupt bestimmen das man Kabel haben muss?????

    Und ja die KNBs sind natürlich alles Unschuldslämmer ist schon klar, das ist alles allein auf den Misst der Vermieter gewachsen :eek:

    Warum jubeln die KNBs immer wenn ein Gericht entscheidet das ein mieter den Kabelanschluss zahlen/nutzen muss oder dass SAT Antennen unzulässig sind wenn Kabel vorhanden ist?

    Die Kabelnetzbetreiber zahlen den Vermietern (grossen Gesellschaften, nicht dem Privatvermieter an der Ecke) viel viel Geld damit sie dann die Mieter mit Kabel abzocken können, das ist fackt!

    Ob dies direkt durch Schmiergelder oder dadurch geschieht das die Vermieter die ganze Hausverkabelung und Installation / Wartung umsonst bekommen ist doch im Endefekt egal!

    Witzigerweise hat sowohl jemand in der Führungsetage der Gagfah als auch einer der höheren Angestellten von NefTV mir gegenüber sogar zugegeben selbst SAT zu haben, warum wohl wenn sie doch Kabel soooo gut finden würden????

    mfg

    karlmueller
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    ... nur mal so nebenbei bemerkt. Es geht hier um den TV-Empfang bei Mietern.

    Der Vermieter kann in bestimmten Fällen das Anbringen einer Satschüssel untersagen und nicht jeder hat einen Südbalkon.

    Wenn der Vermieter eine Gemeinschaftssatanlage installiert, werden Mietern i.d.R. mtl. Entgelte brechnet, womit a.) die Anlage bezahlt wird und b.) die Anlage gewartet wird. Auch hier kann der Vermieter das Anbringen eigener Satschüssel untersagen ...
     
  8. Eifelquelle

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Nö, sicherlich nicht. Ein Baknnter von mir wohnt sogar in einem Haus, in dem nur DVB-T erlaubt ist, da Kabel nicht verfügbar und Schüssel wegen Denkmalschutz nicht erlaubt!
     
  9. karlmueller

    karlmueller Gold Member

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Vermieter dürfen in D leider viel zu viel ...

    Die Kosten für die Gemeinschaftsanlage könnte man einmalig auf alle Mieter umlegen, da wären das für jeden dann höchstes ein paar 100 Euro einmalig und auch evtl. Wartungskosten könnte man dann immer auf alle umlegen, wäre viel fairer als monatliche Gebühren, an denen sich meistens auch nur der Vermieter bereichert!

    mfg

    karlmueller
     
  10. thefirstone

    thefirstone Junior Member

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Wieder dieses absolut dämliche argument.


    Astra ist eine allgemein zugängliche quelle.
    Die Vermieter die sat Empfang verbieten verstoßen also gegen das Grundgesetz.
    Quelle:Grundgesetz dieses Landes.

    Und nun die Master Frage:
    Seit wann stehen Vermieter über dem Grundgesetz?
    Es geht Primär nicht um den Kabelanschluss.
    Wenn amn einen kabelanschluß hat ist man in mehfacher hinsicht eingeschränkt.
    Kein empfang mit Computer möglich,aufgrund der Verschlüsslung.
    Empanfg der wichtigen sender nur per pay tv,zugleich sind diese sender über astra free tv.
    Keine brauchbare receiver auswahl.


    Ich habe hier in meiner nachbarschaft mindestens 10 Leute die sat nutzen,desweiteren stehen hier mobilfunk masten auf den dächern.
    Daher gibt es keinen grund wieso ich als deutscher mieter benachteiligt werde.

    Also hör auf mit irgendwelchen Mietverträgen zu argumentieren,an die sich die vermieter selber nicht halten.