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Digicorder HD S2 - Erfahrungsberichte

Dieses Thema im Forum "TechniSat" wurde erstellt von brain777, 18. Oktober 2007.

  1. Thomas5

    Thomas5 Guest

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    AW: Digicorder HD S2 - Erfahrungsberichte

    Warum sollte es da ein Gerichtsurteil geben? Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, bei der er die Bedingungen völlig frei bestimmen kann! Dazu gibt es keinerlei gesetzliche Regelungen. Was du vermutlich meinst, ist die Gewährleistung. Damit hat aber Technisat nichts zu tun, die ist Sache des Händlers (des "Verkäufers", wie es im Gesetz heißt).
     
  2. DerEchteDuke

    DerEchteDuke Senior Member

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    AW: Digicorder HD S2 - Erfahrungsberichte

    Fragen Sie den Fachmann, denn der hat das Staatsexamen. :D:D:D

    Das stimmt natürlich, aber der Vorredner hat auch recht, wenn er sagt, daß ein Technisat-Händler sich selbst quasi ans Messer liefert, wenn er einen Zettel ausstellt, daß die Technisat-Gewährleistung trotz des HDD-Austauschs bestehen bleibt. Denn Technisat wird ein Einstehen verneinen und dann ist er persönlich dran. Ist unwahrscheinlich, klar, aber möglich. Nach meinem Dafürhalten ist es so unwahrscheinlich, daß ich den Austausch am WE selber mache. Ich will die 1 TB.
     
  3. Thomas5

    Thomas5 Guest

    AW: Digicorder HD S2 - Erfahrungsberichte

    Nochmal: Technisat hat mit der Gewährleistung nichts zu tun. Die geben eine Garantie. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge!
     
  4. hschenk

    hschenk Board Ikone

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    AW: Digicorder HD S2 - Erfahrungsberichte

    Ich hatte auch schon im April bestellt und erhielt das Gerät dann mit 160GB am 2.11.07. Man sagte mir, für die 500-er Version müsse ich noch länger warten.
     
  5. wavetime

    wavetime Silber Member

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    AW: Digicorder HD S2 - Erfahrungsberichte

    Also mir reichen die 160 GB völlig aus. (aufnehmen, anschauen, löschen)
    Also ist es für mich nicht unsinnig.

    Und wer mehr braucht soll sich eben die 500 GB Version anschaffen.
    Wo liegt also das Problem ?
     
  6. Bittergalle

    Bittergalle Platin Member

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    AW: Digicorder HD S2 - Erfahrungsberichte

    Du hast mich gut zitiert, aber dies
    anscheinend übersehen. (viele = gilt nicht für alle).
    Wer sich das Gerät in erster Linie für HDTV gekauft hat, kriegt auf so eine Festplatte gerade mal gut 16 Filme. Das ist nix. Woanders ablegen geht, aber die Meisten können extern dann nichts mehr damit anfangen, zumal zurück spielen auch nicht klappt.
     
  7. MilliJo

    MilliJo Senior Member

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    AW: Digicorder HD S2 - Erfahrungsberichte

    @wavetime

    ganz deiner Meinung.
     
  8. Airframe

    Airframe Senior Member

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    AW: Digicorder HD S2 - Erfahrungsberichte

    hier stand was unpassendes
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Januar 2008
  9. hschenk

    hschenk Board Ikone

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    AW: Digicorder HD S2 - Erfahrungsberichte

    Für einen bestimmten Prozentsatz von Anwendern, zu denen Du auch zu zählen bist, reichen so gesehen die 160 GB durchaus.

    Mit der Zeit kommt bei einem ebenso grossen Prozentsatz von Anwendern aber eben der Appetit nach mehr. Z.B. das digitale Fotoalbum viel MP3-Musik auf der Festplatte. Und Filme aufnehmen, die man vielleicht erst viel später schauen möchte. Ich gehöre z.B. zu diesem zweiten Prozentsatz.

    Wo liegt also das Problem bei der 500-er Version? Ganz einfach beim Preis-Leistungs-Verhältnis. Zum Aufpreis der 500-er Platte kriegt man eben eine 1000-GB Platte zu 234 EUR, die technisch betrachtet die von TechniSat angebotene in jeder Disziplin übertrifft, weniger Strom braucht, weniger Wärme produziert - und eben noch einmal doppelt so gross ist.
    Aber das ist kein Problem, sondern Ansichtssache bzw. Erkenntnis.

    In der Computerbranche gibt es den Spruch: Keine Festplatte ist gross genug, um nicht eines Tages zu klein zu sein.
    ;)
     
  10. hschenk

    hschenk Board Ikone

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    AW: Digicorder HD S2 - Erfahrungsberichte

    Deutsches Recht ist mir nicht geläufig genug.
    Nach Schweizer Recht (heisst hier Obligationenrecht) gibts da keinen Unterschied. Haftbar ist während der Garantiezeit eines technischen Geräts der Verkäufer - egal ob er selbst der Hersteller ist oder nicht.
    Und der Konsumentenschutz geht hierzulande noch weiter. Wenn Du innerhalb der Garantiefrist (die min. 1 Jahr beträgt) einen Schaden hast, musst Du eine Reparatur nicht mal akzeptieren und kannst auf ein Neugerät pochen. Wenn der Verkäufer nicht einsteigt, kannst Du Wandelung der Kaufsache geltend machen und erhälst den vollen Kaufpreis zurück.