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Diebstahl Kellerreceiver

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 20. Februar 2015.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Diebstahl Kellerreceiver


    Das Thema ist nicht ausdiskutiert mit Sky... ;)

    Momentan habe ich durch den Verlusst einen reinen Kartenvertrag. Der Receiver ist aus meine Daten ausgetragen.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Das Gesetz regelt es so: Du musst einem Leihvertrag zustimmen. Wenn dabei ein bestimmter Betrag der Haftung nicht vereinbart wird/bekanntgegeben wird, kann später Sky Betrag X fordern, und wenn du das als zu hoch empfindest, dies gerichtlich überprüfen lassen. Das Gericht wird dann einen handelsüblichen Wert (Zeitwert) festsetzen.

    Aber niemand muss ja erst so einen Leihvertrag eingehen, ohne sich diese Information vorher geben zu lassen - äh außer bei Sky, da werden Leihverträge gemacht ohne jede rechtliche oder vertragliche Grundlage und ohne zu fragen. Oder meint man 1.2.4 der AGB etwa? "Der Kunde kann...leihen".

    Daher wäre die Auflösung in der Klausur: Liegt ein Leihvertrag wirksam vor, haben beide Parteien zugestimmt? Nein, also kein Leihvertrag.
    § 241 a BGB: Unbestellte Ware begründet keine Ansprüche gegen den Empfänger. Sky bekommt gar kein Geld.

    Aber so herzlos wollen wir ja nicht sein...
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Und wenn du mal einen neuen Leihreceiver bekommst, dann ist es kein reiner Kartenvertrag mehr, aber das Leihgerät ändert den Vertrag doch angeblich nicht, sagtest Du mal?
    Der heißt nur anders? ;)
     
  4. srumb

    srumb Guest

    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Mich würde mal interessieren, was Sky unter Servicepauschale überhaupt versteht.

    Wenn so eine Kiste wegkommt, dann machen die doppelten Gewinn?
     
  5. freundlich

    freundlich Silber Member

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    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Was Servicepauschale bei Sky ist, kannst Du nur korrekt von Sky erfahren
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Der TE hatte ja wohl ursprünglich keine Servicegebühr gezahlt, vielleicht will man deshalb nun nochmals zuschlagen.
    Denn eigentlich gilt: 1 x pro Vertrag/Smartcard, und nicht pro konkretem (wechselnden) Gerät, denn wenn mein Gerät einen Defekt hat, wird es ja kostenlos ausgetauscht, ohne dass ich für das neue Gerät erneut eine Servicegebühr zu zahlen hätte. (auf sky.de: lebenslange Garantie durch Servicegebühr)
    Die Servicegebühr bedeutet: Der Kunde wird für die Dauer des Abonnements mit Hardware versorgt, kostenlos und mit Support und Austausch bei Reparatur.
    (Zweitkarte separat betrachten)
    Der Diebstahl oder selbst verschuldeter Defekt bedeutet eine besondere Zäsur mit einem Schadenersatz für Sky, ändert aber nichts an der ursprünglichen Vereinbarung: 1 x Servicegebühr für gesamte Vertragsdauer.

    Und auch die erlassene Servicegebühr ändert daran nichts, denn man kann ja nicht erst eine Gebühr erlassen und sie sich dann quasi bei Gelegenheit doch wiederholen.
    Dieser Logik verschließt sich evt. Sky aber in gewohnter Weise...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. April 2015
  7. srumb

    srumb Guest

    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Was mich in diesem Zusammenhang mal interessiert:
    Gibt es nicht seitens des Versicherungsnehmers eine Mitwirkungspflicht zur Minimierung des Schadens bzw. der Schadenfolgen?
    Dann wundert mich, dass der TE die ganze Geschichte so locker sieht nach dem Motto: Mir egal, was Sky verlangt, die Versicherung zahlt ja!
    Gibt es keine Nachfragen seitens der Versicherung, was die Servicepauschale beinhaltet, wo vertraglich etwas zu Diebstahl und Schadenersatz geregelt ist, ob die geforderte Schadensumme verkehrsüblich gerechtfertigt ist, ob nach Zeitwert oder Neuwert abgerechnet wird?
    Wenn nicht seitens der Versicherung, dann sehe ich unter Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers eigentlich, dass von dieser Seite diese Fragen an Sky gerichtet werden.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Alles richtig und auch so in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
    Der Versicherungsnehmer darf natürlich auch grundsätzlich Sky vertrauen, von Vertragsrecht keine Ahnung haben, muss aber Versicherung über besondere, ihm bekannte Umstände informieren. Aber was soll man hier machen, Gerät war ja noch fast neu? Und Marktwert kennt man als Laie ja nicht.
    Aber bei dem Versicherungswert von (was?) 290 EUR? investiert die Versicherung wahrscheinlich keine große Energie und vertraut auf Ehrlichkeit von Sky, die ja schriftlich den Schaden bezifferten.
    Wäre der Versicherungsagent Sky-Kunde, wäre er misstrauischer... :D
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. April 2015