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Die Zukunft von DVB-C sieht düster aus

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Arcardy, 30. August 2021.

  1. lg74

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    Wer macht denn sowas? Also wer, der bislang DVB-C angeboten hat? Ich kann mich nicht erinnern, dass mir sowas bislang auch nur einmal untergekommen wäre. Nicht jedenfalls im Zusammenhang mit der Beendigung des Nebenkostenprivilegs.

    Es gab eine reißerische Meldung dazu aus Hamburg, die sich aber sehr wahrscheinlich als Fehlinterpretation herausgestellt hat, denn sonst wäre das längst publik geworden auch in "nicht-Freak-Medien".

    Ja - genau das. Ich hatte es aus anderer Quelle. Da steht "zentrale Versorgung". Und die ist halt abrechnungstechnisch nicht mehr möglich.

    Was man da sehr wahrscheinlich gemeint hat: FTTH-Netz, in den Wohnungen Medienkonverter mit Rückwandlung von RFoG-Breitbandkabel auf Koax. Und das deaktiviert man halt in den Liegenschaften, die bislang über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Individuelle Aktivierung des Wohnungsanschlusses dann halt nach Abschluss des Einzelvertrages. Eigentlich die einzige Infrastruktur, die eine so elegante Umstellung ermöglicht.

    Was es tatsächlich offenbar gibt: primär Internet-Anbieter, die DVB-C bislang als RFoG mit anboten, aber inzwischen zumindest nicht mehr bewerben und stattdessen den Fokus auf IPTV richten. MEGA Monheim beispielsweise, die einst dadurch auffielen, dass sie in ein niegelnagelneues Glasfasernetz eine horrende Zahl analoger TV-Programme einspeisten in der Zeit, in der es andere abschalteten. Den Platz hatten sie ja, es gab keine Konkurrenz mit dem Internetdienst, da dieser nicht via DOCSIS realisiert war. Die Wohnungswirtschaft hatte das da offenbar so gewollt - hier die damalige Belegung - das war im Sommer 2017.

    Heute findet man auf mega-monheim.de nichts mehr zu klassischem Kabelfernsehen, bis auf diesen Hinweis von Ende 2021: Frequenz-Umstellung WDR

    Dafür wird dort Zattoo beworben: Highspeed-Multimedia für unser Glasfasernetz

    In der Leistungsbeschreibung klingt an, dass es DVB-C und ggf. analoges TV gibt. Die dort genannte Senderliste ist nicht auffindbar. In der Preisliste wird aber ein CI+-Modul angeboten - und das braucht man nur bei DVB-C.

    Schon komisch. Sieht so aus, als wolle man dieses Angebot perspektivisch loswerden.

    Das Einstellen von Sprachpaketen etc. via DVB-C und ausschließliches Anbieten via IP auf der Providerbox ist aber natürlich bereits üblich - siehe Vodafone.

    Und es ist natürlich klar, dass der Zug in Richtung IPTV fährt. Überall. Wer das mittelfristig nicht realisieren kann, dürfte als Netzbetreiber keine Überlebenschance haben. Aber das Ende des Nebenkostenprivilegs dafür zu nutzen, sowas kenne ich bislang nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2024
  2. lg74

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    Wird gerne pauschal unterstellt, ist aber nicht so. Aktuell habe ich einen Fasll, in dem eine betagte Dame bis 12/2023 jeden Monat 16,25 EUR an die PYUR zahlen musste ("Teil-Regelleistung") und nochmal um die 4 oder 5 EUR an die Hausverwaltung (Nebenkosten / "Grundversorgung"). Ein Relikt aus der Zeit der Sperrfilter, die 7 analoge TV-Programme durchließen. Seit 1.1.2024 zahlt sie nichts mehr an die Hausverwaltung und nur noch 10 EUR an die PYUR - für die gleiche Leistung. Mehr als halbiert also.

    Und der Grundanschluss der Vodafone in meiner WBG in Berlin liegt unter 6 EUR im Monat - da hat es nie Abrechnung über Nebenkosten gegeben.

    Die bittere Wahrheit, soweit ich das mitbekomme: wer mehr will als die bekannten deutschen Öffis, Privaten und Sky nimmt trotzdem dann z.B. Waipu. Wer Fremdsprachenprogramme will, nimmt eine IP-Plattform, die genau das anbietet. Da wird dann auch Sat nur von denen genutzt, die mit "ARD, ZDF, RTL" zufrieden sind.
     
  3. lg74

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    Wird bei Dir darüber überhaupt TV als DVB-C mit angeboten? Oder meint "TV" dann dort selbstredend, einen IPTV-Anbieter zu buchen?
     
  4. lg74

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    Ganz wichtiger Punkt! Und mit dem damit verbundenen juristischen und finanziellen - sorry - Scheiß will sich kaum ein Vermieter abgeben. Auch deshalb wurde und wird diese Leistung "outgesourct" an die Kabelnetzbetreiber.

    Das wusste ich z.B. noch nicht. Interessant! Danke!
     
  5. lg74

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    Auf Umweg dürfte da etwas greifen: es wird erwartet, dass ein "erschwinglicher Internetzugang" genutzt werden kann.
    Recht auf Internet: Bundesnetzagentur legt Grundsätze für bezahlbares Internet fest – netzpolitik.org

    Hier sind die technischen Mindestanforderungen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE...ersorgung/TKMV.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Ja, es darf gelacht werden.

    Man könnte sich also u.U. offenbar durchaus hinstellen und sagen, Internetanschluss ist buchbar, TV kann man darüber nutzen - mehr müssen wir nicht bereithalten. Das wäre dann sozusagen die moderne Form des einstigen "Kabelzwangs" in Mietwohnungen: der "IPTV-Zwang".
     
  6. lg74

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    Wird dort auch TV angeboten als RFoG in DVB-C? Oder nutzt man dort, so keine eigene Satantenne vorhanden, nun IPTV-Anbieter?
     
  7. horud

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    Hier liegt kein klassische Kabel (DVB-C). Hier ist Sat-Land, quasi zu 100%.

    Bei dem Glasfaser-Anbieter kannst Du ein OTT-Amgebot buchen. Oder halt frei wählen unter den restlichen OTT-Anbieter Magenta-TV, Waipu, Zattoo...

    IPTV via Telekom gibt es zumindest in meiner Straße auch nicht zu buchen, da die Telekom hier unter 10 MBit/s DSL anbietet, das ist zu wenig für deren VPN-IPTV. Aber davon verabschiedet sich die Telekom ja auch zusehend und seitz auf Magenta TV via OTT.

    Glasfaser wurde hier von einem regionalen Stromanbieter ausgebaut, in Kooperation mit einem spezialisierten Glasfasernetzbetreiber. Nicht von der Telekom oder Vodafone etc.

    Ich nutze nach wie vor Sat und immer öfters Waipu für das lineare TV. Neben Netflix, Disney etc.
     
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  8. Discone

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    Diese Mindestanforderungen können in vielen Regionen / Orten aber auch über Mobilfunk erfüllt werden, eine aktive Mitwirkung vom Hauseigentümer ist dann für die Internet-Nutzbarkeit nicht erforderlich.
    Auch DVB-T2 ist in vielen Wohnregionen empfangbar (häufig in Ballungsgebieten), mit möglichem Empfang über Innen-Antennen muss der Hauseigentümer keinerlei Infrastruktur für die TV-Versorgung der Miet-Wohnungen installieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2024
  9. lg74

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    Ich vermute, dass das nicht ausreichend sein könnte. Es wird ja auch eine "Erschwinglichkeit" definiert und da dürfte ein datenmäßig unlimitierter Mobilzugang als einziger Zugangsweg eben finanziell deutlich oben rausstechen und ggf. nicht statthaft sein. Man müsste es dann drauf ankommen lassen, ggf. vor Gericht - wer wird das tun, vor allem an Orten, an denen Wohnraum Mangelware ist?
     
  10. Eike

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