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Die Zukunft ist Grundverschlüsselt!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Eike, 25. August 2005.

  1. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

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    AW: Die Zukunft ist Grundverschlüsselt!

    Also nicht wirklich zu 100 %.

    sendezeiten sind anders. xxp sendungen sind weniger ...
     
  2. TEN

    TEN Senior Member

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    Re^2: Jetzt Notbremsung rechtzeitig vor düsterer grundverschlüsselter Zukunft

    In der Tat geht das UrhG (etwa in §§87, 20b) von der Sendung, also dem z.B. aus bestimmten Werken bestehenden Inhalt aus - nicht vom Übertragungsverfahren, der Modulation, einer Unterscheidung analog/digital usw. usf. §20b macht ja ganz deutlich, daß es auch auf diesbezügliche (anders als eine Verschlüsselung den Inhalt unverändert lassende) Medienkonvertierungen bei der Weitersendung nicht ankommt.
    Das ist eben gerade der Wortlaut des § 20b, mit obigem Inhalt, auf den bereits die heutige Fassung des § 87 verweist. Die Ergänzung wäre damit in der Tat nur eine an der Rechtslage insoweit nichts ändernde Klarstellung, als sich der Kabelnetzbetreiber ja schon nach gegenwärtigem Gesetzeswortlaut auf eine solche Beschränkung nicht einlassen muß, sondern die Weitersendung notfalls auch ohne Zustimmung vornehmen darf.

    So oder so taucht ein rechtliches Problem allerdings dann auf, wenn der Inhalt der Weitersendung mittels einer erst dann eingefügten Verschlüsselung verändert werden soll - (erst) dann nämlich dürfte die solche Veränderungen vornehmende Kabelgesellschaft die Voraussetzungen überschreiten, unter der ihr das Gesetz auch ohne die (verweigerte) Zustimmung der Verwertungsgesellschaft des Sendeunternehmens eine "Zwangslizenz" gewährt. (Der Ausdruck erscheint mir allerdings etwas unglücklich, weil die Folge des § 87 ja eigentlich ist, daß dem "bockigen" Sendeunternehmen die -insbesondere klageweise- Geltendmachung eines "Verbietungsrechts" dann durch eine dolo-agit-Einrede der Kabelgesellschaft wegen ihres Rechts aus § 87 auf Abschluß eines -lediglich- "angemessenen" Einspeisevertrages abgeschnitten wird).

    Aufbau und Zweck von § 87 (und die europarechtlichen Vorgaben, auf denen beide Paragraphen beruhen) machen deutlich, daß der "sachliche Grund" ebenso wie jegliche "angemessene Bedingung" jedenfalls nur außerhalb der technischen Übertragungsmodalitäten nach § 20b liegen kann. Als solche kommt also nicht der Wunsch in Betracht, z.B. analoge und digitale Kabelweitersendung verschieden behandeln zu wollen, da das UrhG den Kontrahierungszwang ja gerade unabhängig von solchen Einschränkungen anordnet.
    Eben, bei Kabelweitersendung ohne zusätzliche Verschlüsselung kann eine klagende Verwertungsgesellschaft ja regelmäßig nicht die einmal aufgenommene Einspeisung wieder verbieten, sondern allenfalls die Zahlung einer angemessenen Vergütung verlangen (wenn "angemessen" im Einzelfall überhaupt einen Saldo >=0 zu ihren Gunsten bedeutet).

    Für alle Mitleser: Daß insbesondere kleinere Kabelnetzbetreiber nicht statt der Branchenriesen einen Musterprozess durch alle Instanzen ausfechten und finanzieren wollen und können, sondern bei eigener Betroffenheit evtl. aufgrund begrenzter Ressourcen durchaus auch einmal "klein beigeben" und ggf. aus Geld- und/oder Personalmangel auf die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten (müssen), ändert natürlich nichts an deren Bestehen nach den genannten Vorschriften - mit denen man sich aber sehr wohl beschäftigen muß, um den eingangs zitierten Bericht richtig einschätzen zu können, denn (wie gesehen) geben weder irgendwo beobachtete "Praxis" noch "Bauchgefühl" eine rechtlich vertretbare Antwort.
     
  3. TEN

    TEN Senior Member

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    Wieder einmal Widersprüche

    "Du" belegst dann einen Frequenzbereich (zur Illustration: "espace hertzien", wie es im Französischen so treffend plakativ formuliert wird), also eine eigentlich der Allgemeinheit gehörende, aber dieser zu "Deinen" Gunsten hoheitlich entzogene und "Dir" exklusiv zugewiesene Ressource. Schon deshalb kannst "Du" dann keine Narrenfreiheit genießen - und musst dieses Privileg möglichst sinnvoll für das Gemeinwohl und nach vorgegebenen Spielregeln nutzen. Dieser logisch erste Schritt wird beim vorschnellen Abstellen auf die angeblich unbegrenzte Freiheit eines Sendeunternehmens nur allzu oft und gerne übersehen.
    Nein, Gesetz: §§ 87 in Verbindung mit 20b UrhG.
    Sie können eingespeist ("weitergesendet") werden, wenn der Kabelnetzbetreiber den Wunsch und die Möglichkeit (bzgl. Belegung und ggf. auch finanziell) dazu hat - dann aber eben ggf. auch gegen ihren Widerstand, s.o. Sie müssen eingespeist werden, wenn die Landesmedienanstalt dies vorschreibt ("must-carry"-Liste).
    Auf einzelne Programminhalte kommt es in diesem Zusammenhang ja auch gar nicht an.
    Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn sie davon profitieren wollen, es irgendwo in einem Gemeinsamen Markt anzubieten, dürfen sie diesen nicht technisch und/oder vertraglich künstlich zersplittern. Wo auch immer "die Allgemeinheit" (oder bei PayTV: ein zahlungswilliger Kunde) es sehen will, können sie sich dem nicht entgegenstellen.
    Wie Du siehst, hinkt der Vergleich: Verboten wäre es "Dir" nur, bestimmte Kinos bzw. deren Besucher ohne triftigen Grund zu diskriminieren.
     
  4. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Die Zukunft ist Grundverschlüsselt!

    Übrigens wahr eben gerade in den HR3 Nachrichten eine Meldung, das Pro7SAT1 im letzten Geschäftsjahr den Gewinn um 40% gesteigert hat auf 147 Mio. Euro.

    Das alles mit dem ach so ungesicherten Grundlage der Werbeeinnahme.

    Klingt wie das siebte Deutsche Wirtschaftwunder. :D

    Naja, die überlegen es sich noch achtmal ob die obige Einnamehn killen und auf Pay-Tv einnahmen übergehen.

    Pay-Tv hat in Deutschland ja schon schon so machen Unternehmer in den Ruin getrieben.
     
  5. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Die Zukunft ist Grundverschlüsselt!

    Auch keine Kunst wenn man das Programm ständig verschlechtert und die Ausgaben auf Null fahren will - das "Dumm"publikum gibt ihnen allerdings wohl mehr als recht.

    PayTV kann auch in Deutschland erfolgreich sein, nur es muss eben konsequent als Premiumangebot herausgestellt werden und es muss preiswert sein.
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Die Zukunft ist Grundverschlüsselt!

    Deswegen hat Deutschland auch das schlechteste TV-Programm der Welt, würden wir die ÖR mal nicht mitrechnen. Extrem überteuert (Kabel-Gebühr) und fast keine Gegenleistung.

    Und ständig müssen alle Sender das identische bringen. Von einer saudummen Hype-Welle zur nächsten...
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Die Zukunft ist Grundverschlüsselt!

    hmm?

    soweit ich weiß zahlt man in amerika mehr fürs Kabel als wir und bekommt nur schrott sender?
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Die Zukunft ist Grundverschlüsselt!

    z.B: NBC, CBS, ABC, FOX, UPN, HBO, äh PBS... usw.

    Die Amis bekommen Schrott+Schrott+Gutes

    Wir bekommen Schrott+Schrott+Schrott+Sondermüll
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Die Zukunft ist Grundverschlüsselt!

    Das ist ja alles zum Glück Geschmackssache.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Die Zukunft ist Grundverschlüsselt!

    Leider nicht.