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Die WarnWetter APP des DWD ist unzulässig

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Cumulonimbus, 15. November 2017.

Schlagworte:
  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Welche App meinst du jetzt? Die DWD App ist doch kostenlos...
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Die Wetterradar App von Wetter Online (nicht die von DWD).
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ach so. Na dann ist das halt Marktwirtschaft -jeder kann alles anbieten. Und wenn sie Käufer finden -kann man ihnen doch dafür keinen Vorwurf machen. Oder?
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Wie Du siehst kann er das nicht.
    Doch, wenn Sie ihre kostenlose Konkurrenz damit verdrängen schon!
     
  5. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Deutschland, einig' Abzockland!!!
    :poop::poop::poop::poop::poop::poop::poop::poop::poop::poop::poop:
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    Und woher leitest du jetzt das Recht ab, mit Apps Geld verdienen zu können?
    Hat jeder Unternehmer ein Recht darauf die Bürger abzuzocken, und darf dann im Zweifelsfall den Staat, oder staatlich finanzierte Einrichtungen, verklagen falls die eine vergleichbare Leistung mit Steuermitteln erbringen?
    So ganz klar ist mir das nicht...
     
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  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Habt iht überhaupt gelesen und verstanden, worum es geht?

    Der Deutsche Wetterdienst verstößt mit der kostenlosen Warn-App gegen das Gesetz über den deutschen Wetterdienst (DWDG). Deshalb ist es furzegal, was Kachelmann meint.

    Der Deutsche Wetterdienst ist (aus guten Gründen) nämlich keine privat orientiertes Unternehmen, sondern eine Bundesoberbehörde. Es ist der nationale Wetterdienst, der ganz andere Aufgaben hat als Blitzwarnungs-Apps für des Michels Handy. Dafür werden die Steuergelder nicht ausgegeben.

    Da er auf steuerfinanzierte Resourcen zurückgreift, muss er für seine Dienstleistungen, die er zusätzlich zu seinen nationalen Aufgaben an Unternehmen und Privatleute anbietet, Gebühren erheben, damit er sich wenigstens teilfinanzieren kann und nicht ausschließlich von Steuergeldern anhängt. Unabhängig, ob das jetzt für den Landwirt, den Schiffsreeder oder den deutschen Michel sein Handy gilt. Das ist gesetzlich so festgelegt. Denn diese Dienstleistungen werden nicht von allen, sondern nur von Einzelnen Bürgern abgerufen und benötigt und sollen daher gerade nicht steuerfinanziert sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. November 2017
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  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ja.
    Und genau das Kotzt mich an!
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Hat es dich bislang angekotzt, dass der Reder und der Landwirt das nur gegen Bezahlung nutzen konnten?

    Nein, denn das sind ja böse Unternehmer ;)
     
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  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Darum gehts ja hier nicht! ;)