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Die VDE-Normen in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Arcardy, 18. Juni 2023.

Schlagworte:
  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Rechtlich mag das stimmen, aber die Realität dürfte doch anders aussehen. Ich habe z.B. die Elektroinstallation auch teilweise selber gemacht, obwohl ich kein eingetragener Installateur bin. Allerdings hatte ich mich auch informiert wie eine normgerechte Installation ausgeführt werden muss. Und natürlich waren alle meine Installationen nach dem APZ, landläufig als Zählerschrank bezeichnet.

    Hilfreich ist wenn man Zugriff auf die entspr. Messgeräte hat um Schleifenimpedanz zu messen und RCD-Tests durchführen zu können.
    Laien würde ich jedenfalls davon abraten sowas selber zu machen. Die Tücken liegen in Details welche Laien zu leicht übersehen (können), oder gar nicht bekannt sind.
    (z.B. Übergangswiderstände bei Klemmverbindungen)
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2023
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Er wohnt zur Miete, das war ja auch vor der Flut der Steckdosenfarbenbeiträge der Auslöser.

    Wir müssen das jetzt nicht wieder durchkauen.
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ok, danke das hatte ich wohl vergessen...
     
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  4. duddsig

    duddsig Silber Member

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    Habe ich auch so gemacht, habe den Kram damals dann aber von einem Meister abnehmen lassen. Der ist auch durch die ganze Burde gerannt, und hat jede Steckdose gemessen. Was das gekostet hat weiß ich nicht mehr (es dürfte nicht gratis gewesen sein) NUR: Ich finde da leider nichts mehr drüber. Wenn die Hütte also brennt, dann habe ich wohl keinen Schutz mehr, auch, wenn es von irgend einem defekten Elektrogerät kam :eek: !?
     
  5. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    Da verweise ich mal auf den Wikipedia-Artikel: Niederspannungsanschlussverordnung – Wikipedia

    Man hat sich in der Verordnung offenbar etwas unglücklich ausgedrückt...

    Die Lesart ist also folgende: Erfolgt die Installation durch einen "zugelassenen Elektromonteur" (man verzeihe mir die ggf. falsche Bezeichnung), dann wird davon ausgegangen, dass die anerkannten Regeln befolgt wurden. Werkelt ein Hobbyelektriker, wird davon ausgegangen, dass er die anerkannten Regeln nicht befolgt hat. Mich würden konkrete Gerichtsurteile dazu interessieren. Die Versicherungsbedingungen sind ja praktisch auch nur AGB und da gibt es immer wieder Beispiele, dass die von Gerichten einkassiert werden. Die Beweislast ruht hier ausschließlich auf der (nicht) nachgewiesenen Qualifikation und nicht auf den tatsächlich durchgeführten Tätigkeiten. Das halte ich für juristisch fragwürdig.

    Mich würden auch mal konkrete Zahlen dazu interessieren, wie viele Brände z.B. durch fehlerhafte Installationen durch Hobbyelektriker verursacht wurden und wie viele als Folge von Arbeiten von Elektromonteuren. Das im Verhältnis zu den insgesamt durchgeführten Installationen. Also sind Hobbyinstallationen wirklich unsicherer?

    Nochmal was zum "anerkannten Stand der Technik". Meine Arbeit beruht auf der Anwendung von Normen. Und seit einiger Zeit darf ich auch neue Ausgabestände mit alten abgleichen. Was ist, wenn die Norm Fehler enthält? Mache ich alles richtig, wenn ich die Norm Wort für Wort anwende? Immerhin sind die Inhalte doch "anerkannt", oder? Und mit Fehler meine ich in dem Fall nicht ein falsches Komma oder die falsche Farbe einer Überschrift. Das sind Fehler im Sinne von falschen Formeln und Definitionen. Formeln, bei denen das Ergebnis um den Faktor 1000 zu hoch oder niedrig berechnet wird. Definitionen, die zu falschen Kennwerten führen. Sind leider keine populären Normen, die Fehler können also über Jahre in der Norm stehen. Wer trägt da die Verantwortung, wenn etwas schief läuft?
     
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  6. atomino63

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    Hey, du traust dich was. Hier ist das Land der Paragraphenreiter, Verordnungsliebhaber, Verbotsmaier und Krümelkacker.

    Wenn bei uns mal was sein sollte, hat es aus vorgenannten Gründen eine Rechtsschutzversicherung, da weiß ich wo die Police liegt. Von der einen oder anderen Handwerkerrechnung kann ich das nach zwei Dekaden nicht mehr sagen.
     
  7. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Richtig gehandelt. Aber die Dokumentation ist schon enorm wichtig. Vielleicht nochmal beim Meister anfragen? Die Unterlagen müsste mit Glück noch haben. Ansonsten wäre - rechtlich und versicherungstechnisch - wichtig, dass ein E-Check und eine neue Abnahme durchgeführt wird mit Dokumentation. Kostet natürlich leider wieder ne Stange Geld.
    Ja die Realität sieht anders aus. Und trotzdem drehen wir uns im Kreis. Es mag durchaus sein, dass du und Gorcon Ahnung von der Materie habt und doch bleibt es untersagt. Nur eine Abnahme der Elektroinstallation durch den Meister mit Fachbetrieb oder als Einzelunternehmer (vollkommen egal) ist rechtlich korrekt und befreit einem von Folgekosten bei einem Schaden, der so oder so immer auftreten kann. Alleine durch die alte Installation. Die Versicherung prüft immer alles, auch wenn der Schaden nichts mit der "eigenen" Installation zu tun hatte.
     
  8. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Ich denke schon, dass diese Vorgehensweise rechtlich weiterhin bestand hat. Ein Gericht entscheidet ja auch immer nach dem Kosten/Nutzen-Verhältnis (mir fällt gerade kein anders Wort zu ein). Laien können viel Unfug treiben und wer bleibt dann auf den Kosten sitzen? Der Eigentümer, Vermieter etc. Bei einem Elektroinstallateur ist der Unterschied, dass ein Schaden durch seine Betriebshaftpflicht abgedeckt wird, die er ja eben haben muss für solche Fälle.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Und vorher eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters über jede derartige Massnahme !!
     
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  10. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    Wie viele Jahre nach der Abnahme der Handwerkerdienstleistung kann die Haftpflicht in Anspruch genommen werden? Ich habe dazu nicht wirklich etwas gefunden.

    Ich stelle mir das praktisch nur schwierig vor, denn Fehler in Elektroinstallationen müssen nicht sofort erkannt werden. Vielmehr gibt es auch schleichende Effekte, die erst nach etlichen Jahren zu schwerwiegenden Problemen führen können. Und da sind wir auch wieder beim Problem des Nachweises, dass der Fehler von Anfang an bestand.

    Und würde die Versicherung auch zahlen, wenn der Elektriker zwischenzeitlich sein Geschäft aufgegeben hat?