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Die VDE-Normen in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Arcardy, 18. Juni 2023.

Schlagworte:
  1. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Ja Du machst das so. Man sollte jedoch nicht davon ausgehen das es alle anderen genauso machen.
    Letztendlich bin ich ohnehin der Meinung, dass die Regulierung durch die Versicherung von einem Elektroschaden z.B. bei einem Herdanschluss nach 5 Jahren nicht an der fehlenden Rechnung scheitern wird.
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Thema verfehlt. Mal wieder.

    Es geht nicht um die Qualität deiner Arbeit, sondern um deren Unzulässigkeit.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Es ist halt nicht unzulässig, wie oft denn noch?! Es gibt Dinge wo ich nicht dran darf (und das auch nicht mache) aber eine normale Elektroinstallation darf ich sehr wohl machen da das auch kein E-Meister machen muss.
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Darf ich an dieser Stelle auf §13 Abs. 2 NAV verweisen?

    § 13 NAV - Einzelnorm

    Weiterhin gilt Meisterzwang im Elektrohandwerk, zumindest wenn man Arbeiten für andere Leute durchführt, nicht für sich selbst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2023
    Insomnium gefällt das.
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    ES IST UNZULÄSSIG fremdes Eigentum zu verändern. Du darfst ohne Erlaubnis des Vermieters keine Steckdosen setzen, Leitungen verlegen oder Nägel in die Wand schlagen.

    Vom versicherungs- und haftungstechnischen Aspekt ganz abgesehen……wie hier schon zigfach erklärt.
     
  6. Pille Palle

    Pille Palle Senior Member

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    Das gehört aber zur Wohnraumgestaltung und da muss keiner den Vermieter fragen,ausser natürlich
    es ist im Mietvertrag anders geregelt
     
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  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Das ist korrekt……mein Fehler, ich meinte natürlich eher „Bohren/dübeln“. Das ist bei uns in den Standardverträgen immer von der Zustimmung des Vermieters abhängig.

    Aber wir schweifen ab, es ging ja vorrangig um Veränderungen an Elektroinstallationen in einer Mietwohnung. Und das darfst du selbst als Obermeister aller deutschen Elektriker nicht ohne Erlaubnis.
    Und als mehr oder weniger „kundiger“ Mieter noch viel weniger.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2023
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  8. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Noch nie so gemacht. Immer selber angeschlossen.

    Der Thread ist sehr sehr deutsch.
     
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  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Festigungsbohrungen für Hängeschränke oder einfache Nägel um Bilder aufzuhängen ist nochmal etwas anderes als ein Loch für eine Unterputzdose in die Wand und Schlitze für Leitungen zu machen... falls man Mieter ist.
    Ist man hingegen Eigentümer darf man das alles machen.
     
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  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Wenn du dann die volle Verantwortung für die Konsequenzen übernimmst. Wenn du da etwas falsch machst kommt keine Versichung für Schäden auf.