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Die VDE-Normen in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Arcardy, 18. Juni 2023.

Schlagworte:
  1. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Sorry, das Forum ist dafür da, um miteinander Informationen auszutauschen. Uns würde es schon interessieren, welche Versicherung im wirklichen Schadensfall dafür eintreten würde.

    Das, was du machst, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, entweder du weißt es selbst nicht, willst aber nicht zugeben oder du machst es auf eine arrogante Art, indem du dein Wissen mit uns nicht teilen willst.
     
  2. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen in dem Fall, kommt auf den Schaden an...die Haftpflicht kommt nur für Schäden auf, die bei anderen angerichtet wurden...
    Hier mal ein kurzes Zitat...

    ""Die Wohngebäudeversicherung deckt alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile, z. B. Türen, Fenster und Treppen, ab – im Gegensatz zur Hausratversicherung, die Schäden an der Einrichtung wie Möbel und Geräte absichert""
     
  3. Pille Palle

    Pille Palle Senior Member

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    Ich bring dann noch den E-Check ins Spiel ...
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Und dennoch ist es meine Entscheidung wessen Fragen ich hier im Forum in meiner begrenzten Freizeit beantworte... ich muss prioritisieren und dafür Kriterien ansetzen.
    Schliesslich mache ich das hier freiwillig und unentgeldlich.
     
  5. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Das mit der Rechnung dürfte schwierig werden, wenn ein Schaden erst nach mehreren Jahren (z.B. 5 Jahren) auftreten sollte. Denn kaum jemand hebt eine Rechnung so lange auf oder weiß nach 5 Jahren noch wo sich diese Rechung befindet, geschweige denn das er sich an die Elektrofirma erinnern kann, die z.B. den Herd vor 5 Jahren angeschlossen hat.
     
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  6. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Man sollte bitte auch die gesetzliche Aufbewahrungsfristen beachten, d.h. man sollte die Rechnung möglichst lange aufbewahren, und zwar so, dass man zu den Rechnungen jederzeit Zugang hat und diese werden in den meisten Fällen in einem gut sortierten Ordner abgelegt.
     
    genekiss gefällt das.
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ich lasse nie etwas auf Rechnung machen! Und der Vermieter stellt auch keine, der weis auch nicht was welcher Elektriker wo gemacht hat.
    Und warum sollte es dazu kommen?! Die stellen nur fest ob etwas unsachgemäß verlegt wurde was ja nicht der Fall ist da ich halt Fachmann bin. Ich habe das in der Schule und im Betrieb gelernt. Einen Facharbeiter braucht es dafür nicht (den würde ich aber problemlos bekommen).

    Ich habe sogar noch gelernt wie man Kabelbäume macht, das kann heute kein Lehrling mehr. Das ist alles fliegende Verdrahtung. So was hat man früher in der Schule gelernt heute lernt man so was nicht mehr und deswegen will auch keiner mehr Elektriker werden weil die Schüler gar nicht wissen was man da macht. :rolleyes:
     
  8. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt für Privatpersonen 2 Jahre aber keine 5 Jahre. Nicht umsonst habe ich 5 Jahre in meinem Beispiel genannt. Mal ganz unabhängig davon dass die meisten wohl auch nach 1-2 Jahren nicht mehr wissen werden wo die Rechnung geblieben ist.
    Und nun?
     
  9. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Man wird doch nicht blöd sein, die Rechnungen nicht in einem Ordner ablegen zu wollen. Sobald ich eine Rechnung erhalte, wird diese umgehend bezahlt und sobald die Rechnung bezahlt ist, hefte ich die Rechnung einem ganz klar gekennzeichneten Ordner ab, stelle sie in einem übersichtlichen Regal. So kann der Überblick auch gar nicht verloren gehen und man findet auch solche Sachen nach Jahren wieder.
     
  10. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Mir ist es egal, wie du es machst oder wie dein Vermieter es macht.

    Aber da stünde dein Vermieter in der Verantwortung, weil es auf der Rechnung genau ausgewiesen werden muss, welche Tätigkeit genau ausgeführt wurden, da man immer nachweisen kann, wer was wo gemacht hatte, um die Schuld- bzw. Rechtsfrage einwandfrei klären zu können.

    Wie gesagt, ist nicht mein Problem, wie ihr es macht.