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Die VDE-Normen in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Arcardy, 18. Juni 2023.

Schlagworte:
  1. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Beispielsweise anhand einer Rechnung, aus der ganz eindeutig hervorgeht, was tatsächlich gemacht wurde. Wenn man keine Rechnung vorlegen kann, dürfte es jedem klar sein, dass man es auf eigene Rechnung gemacht hatte. Wenn es tatsächlich zu einem Schaden gekommen ist, dann wird die Versicherung dem Geschädigten den Schadenersatz komplett verweigern.
     
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  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Fremdes Eigentum verändern IST verboten. Du darfst als Mieter keine Steckdosen setzen oder sonstwas. Und das zwischen kostenlosem Schwimmbad und kostenloser Fitnessbude ?
    Respekt, so stelle ich mir unseren Sozialstaat vor.

    Es gibt Dummheit und Unwissenheit, das man verbotenes tun. Weiß nicht was schlimmer ist.
    „Was nicht auffällt“, ist erlaubt ? Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters darfst du noch nichtmal einen Nagel in die Wand schlagen.

    Aber wo soll das Unrechtsbewusstsein hinsichtlich Besitz auch herkommen…….
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2023
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das ist jedenfalls die offiziell gültige rechtliche Regelung in Deutschland. Ob du dich daran hältst oder nicht obliegt deiner Verantwortung.

    Also wenn die Mieter bist und nicht Eigentümer der Wohnung musst du für jeden Eingriff in die Bausubstanz die Erlaubnis des Vermieters / Eigentümers einholen.

    Die Fragestellung war nicht ob du das kannst sondern ob du das darfst (aus rechtlicher Sicht).
    Denn der Vermieter / Eigentümer trägt die Verantwortung, demnach ist dieser zustimmungspflichtig was Änderungen über die Wohnungseinrichtung / Mobiliar hinausgeht.

    Wie gesagt, wenn du Mieter bist muss der Vermieter zustimmen.

    Es gibt allerdings noch ein weiteres Problem bei Elektrobestandsinstallationen. Selbst wenn nur eine neue Steckdose gesetzt wird dann muss die gesamte Leitungsinstallation an akt. Standards angepasst werden. Bedeutet: Neue Leitungen mit Schutzleiter in die Wände verlegen falls die Bestandsleitungen keine Schutzleiter haben.
     
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  4. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Geht ja schon beim el Herd los.
    Den darf auch nur Fachbetrieb anklemmen.
     
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  5. genekiss

    genekiss Gold Member

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    Ja , die Versicherung will die Rechnung sehen vom Herdanschluss wenn was passieren sollte . Erst dann gibt's Kohle .
     
  6. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Welche Versicherung regelt das bei Privat wenn was passiert?
    Haftpflicht?
    Hausrat?
    Gebäudeversicherung?
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das sieht mir deinerseits nach einem klaren Fall von Bildungslücke aus.
    So etwas sollte man eigentlich in der Schule lernen... aber ich vermute mal dass das nicht Teil des Unterrichtsstoffs ist. Stattdessen stehen Themengebiete auf dem Stundenplan mit denen man nichts anfangen kann, während Themen die wichtig sind nicht vermittelt werden.
     
  8. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Richtig ich beschäftigte mich genau 1 mal damit.
    Als ich notwendige Versicherungen abschloss.

    Alle 5 Jahre schaun obs Optimierungen gibt und fertig.

    Abgedackt ist es aber bei welcher Versicherung habe ich grade nicht im Kopf.
    Weil es ist nicht oberste Priorität.
     
  9. Arcardy

    Arcardy Forenrekordhalter Premium

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    Hömma wenn er es doch nicht weiß dann helf ihm lieber statt so einen Dummfug zu schreiben!
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ich bin nicht permanent motiviert die Bildungslücken anderer Leute zu schließen, ausserdem ist die Frage ohnehin Off-Topic.