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Die Lebenshaltungskosten - Wo muss die Politik eingreifen und wie?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 31. Mai 2022.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Man könnte auch die Mehrwertsteuer - der verminderte Satz erhöhen und zwar für ungesunde bzw. nicht nötige Produkte.
    z. Schokolade oder andere Genussmittel.

    Oder Mehrwertsteuer grundsätzlich; würde zwar den Konsum hemmen,
    aber so kann der Verbraucher dann bewusster und sinnvoller kaufen.
     
  2. blink182

    blink182 Gold Member

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    Wie viel hast du denn bislang bezahlt? Hattest du Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt? In meinem Freundes- und Bekanntenkreis gibt es mehr Leute, die nun weniger als mehr bezahlen müssen.
     
  3. blink182

    blink182 Gold Member

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    Das ist auf jeden Fall sinnvoll, auch zur Altersversorge. Allerdings kann sich der Mehrheit kein Wohneigentum leisten und betrachtet die von dir genannten Ausgaben wohl als Luxusproblem.

    Wohnsituation privater Haushalte 2022 in Deutschland
     
  4. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Wenn der Grundmessbetrag an sich in Ordnung ist/war, aber dafür der Hebesatz etwas gestiegen ist, ist der Einspruch rechtlich leider nicht möglich, da die Stadt den Hebesatz festlegt.
     
  5. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Das mag sein, aber auch als Mieter werden genau diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung ebenfalls abgerechnet. Es sind also nicht ausschliesslich Kosten für Häuslebauer.
     
  6. blink182

    blink182 Gold Member

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    Dann gehörst du womöglich zu denjenigen Eigentümern, bei denen der Hebesatz im Rahmen der Grundsteuerreform nicht fair erhöht wurde. Wie viel betrug denn die Grundsteuer bei dir vor der Erhöhung?

    Und nur am Rande: Ein Einspruch gegen das Finanzamt bzw. ein Widerspruch gegen die Stadt ist immer möglich, nur nicht unbedingt zielführend. ;)
     
  7. blink182

    blink182 Gold Member

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    Nur sind diese Kosten im Fall eines "Häuslebauers", der sich nicht verhebt, normalerweise in Relation zu den finanziellen Vorteilen des Eigentums "amortisierend". Beim Mieten hingegen nicht, da das Geld per se bis auf den Gegenwert des Wohnendürfens weg ist.
     
  8. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Bewusst kaufen kannst du doch auch jetzt. Nahezu ein Fünftel an Mehrwertsteuer, auf alles was man außerhalb von bestimmten Lebensmitteln kauft, erachte ich neben den anderen erhobenen Steuern und Abgaben, als dreist genug.

    Ein bisschen mehr Eigenverantwortung und einen Haufen weniger betreutes Denken und Leben, würde allen gut tun.
     
  9. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Nein, man kann den Einspruch nur bis zu einem Monat nach Empfang des Grundmessbescheids erheben und so steht es auch in der Rechtsbehelfsbelehrung in dem Bescheid.

    Gegen die Stadt kann man allerdings keinen Einspruch erheben, weil es keine landesrechtliche Obergrenze gibt, d.h. die Städte dürfen selbst entscheiden, wie hoch der Hebesatz sein darf.
     
    Gorcon gefällt das.
  10. blink182

    blink182 Gold Member

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    Also ja. Denn dass es Fristen gibt, ist klar. Es ging allein darum, dass du zunächst grundsätzlich ausgeschlossen hattest, dass ein Einspruch möglich sei. ;)
    Bei der Stadt kann bzw. konnte man Widerspruch einlegen. Wie zielführend das ist, ist wie gesagt ein anderes Thema. Ein Widerspruch hat gegenüber einem Einspruch aufschiebende Wirkung.

    Aber das ist alles OT. ;) Meine eigentliche Frage ist ja: Wie hoch war die Grundsteuer bei dir vorher? Denn dann kann man die prozentuale Erhöhung berechnen, die dir deine Stadt "aufgebrummt" hat und mit der Inflationsrate etc. vergleichen.

    Hier ein Beispiel aus NRW für die Grundsteuer B:
    [​IMG]
    In NRW sind die Hebesätze der Grundsteuer B in 104 Kommunen gestiegen
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2025