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Die Lebenshaltungskosten - Wo muss die Politik eingreifen und wie?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 31. Mai 2022.

  1. Grauhaar

    Grauhaar Platin Member

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    DIHK-Auswertung: Grundsteuer steigt wie seit zehn Jahren nicht mehr - WELT

    Und weiter gehts.
     
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  2. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Ich habe jetzt trotzdem ich Einspruch gegen den Bescheid über Feststellung des Grundsteuerwerts eingelegt hatte und mir das zuständige Finanzamt danach mitgeteilt hat, dass das Einspruchsverfahren wird bis zur Klärung der Rechtsfragen Aktenzeichen 3 K 3170/22 - 3 K 3018/23 - 3 K 3026/23 beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg ruht, wiedererwarten für ein Grundstück einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 sowie einen Bescheid über Grundsteuer für das Jahr 2025 erhalten, obwohl über die o.g. Rechtsfragen noch gar nicht entschieden worden ist. Die mündliche Verhandlung ist nämlich erst am 04.12.2024.
    https://www.finanzgericht.berlin.br...ueber-musterklagen-zum-neuen-grundsteuerrecht

    Die Grundsteuer für dieses Grundstück soll dann ab 2025 vier mal so hoch sein wie vorher.
    Wird halt wieder Einspruch gegen beide Bescheide innerhalb der 4 Wochen Frist eingelegt und dann schauen wir mal wie das weiter geht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. November 2024
  3. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Genau das war zu erwarten, es wurde ein neues Tor aufgemacht, welches auf alle zurückwirkt, egal ob Eigenheim oder Miete. Die Kuh wird jetzt gemolken bis die Schwarte kracht. Nicht umsonst wird seit Monaten gepredigt, dass die Kommunen kein Geld für Strassenbau, Brücken, Kindergärten, Schulen, Altenheime oder sozialen Wohnungsbau haben.
    Wozu es überhaupt noch Wohneigentum gibt, ist mir schleierhaft, da es dem Eigentümer eh nicht mehr gehört oder muss ich für jede grkaufte Waschmaschine auch weiter Geld an den Hersteller zahlen. Staatliches Raubrittertum.
    Wir werden noch sehen, wofür die Komunen ab nächstem Jahr das viele Geld mit vollen Händen rausschmeissen. Hier soll ein Sportplatz für die Jugendmannschaft einen Kunstrasen bekommen, die Spinner verteilen in Gedanken jetzt schon.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. November 2024
  4. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Ja, wir haben auch Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamtes zum Grundsteuermessbetrag eingelegt, aber der eigentliche Grundsteuerbescheid kommt ja von der Kommune. Schon clever gemacht, wer erst jetz merkt, wie hoch die GS ist, hat schon verloren, weil der Bescheid vom Finanzamt schon lange zurückliegt und jeweils nur 4 Wochen naxh Zustellung des Bescheides Zeit zum Einspruch besteht.
    Ausserdem befreit der Einspruch nicht von der Zahlungspflicht (ggf. Vollstreckung), genau das wissen die Kommunen und da werden einige eine unangemessen harte Linie fahren, dass überhöhte Geld wollen sie erstmal auf ihre Konten und die mögliche Rückzahlung bei entsprechendem Urteil durch das Gericht wird dann hinausgezögert, weil die Kommune ja klamm sind und kein Geld haben.
    Die Absicht dahinter ist klar erkennbar, denn es wurde damals nur der ungleiche und veraltete Einheitswert in Ost und West bemängelt, nicht die Art/Formel nach der die GS berechnet wurde. Es gätte also nur ein einheitlicher neuer Einheitswert r alle festgelegt werden müssen.
     
  5. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Kommen die Bescheide bei euch von unterschiedlichen Behörden? Meine 3 Bescheide für dieses Grundstück kamen alle von dem zuständigen Finanzamt. Aber ok in Berlin mag das vielleicht anders sein als im Ländlichen Raum. Bei den anderen Grundstücken aus anderen Bezirken habe ich nichts mehr nach meinen Einsrpuch erhalten. Nicht einmal eine Eingangsbestätigung von meinem Einspruch.
     
  6. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Die Kommen immer von unterschielichen Behörden.
    Der Grundsteuermessbetrag, wofür die Angaben im letzten Jahr gemacht werden mussten, wird durch die zuständige Finazbehörde erstellt. Dieser stellt aber nicht den eigentlichen Gru dsteuerbescheid dar, der kommt von der jeweiligen Kommune. Da werden die fiktiv errechneten Daten des Finanzamtes mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipiziert und als Bescheid verschickt.
    Der Hebesatz sollte eigentlich durch die Kommune angepasst werden, aber das erfolgt nicht überall, Berlin hat ihn z.B. von über 900 auf etwas unter 500 fast halbiert, andere Kommunen haben ihn sogar bewusst erhöht, obwohl in jedem Fall mit höheren Geldern zu rechnen ist.
    Also nicht verwechseln, es sind unterschiedliche Bescheide von unterschiedlichen Behörden.
    Eine Eingangsbestätigung ist Pflicht nach dem Verwaltungsverfahrengesetz, wer sie nicht erhalten hat, sollte unbedingt nachfragen. Sonst könnte die Behörde sagen, nicht erhalten und dann ist man in der Beweispflicht. (Einschreiben!)
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Wie ich schon paar Mal schrieb...noch nie waren die Zeiten so gut, mit vorgeschobenen Gründen sich die Kasse zu füllen.

    Der Weg zum Discounter lohnt sich immer weniger

     
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  8. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Glücklicherweise haben wir ein Kartellamt es wird da alsbald mal so richtig dazwischen hauen. :ROFLMAO::whistle:

    Solange auf utopische Preise auch immer noch ordentlich Märchensteuern für die klammen Staatskassen anfallen, rührt sich da kein Schwein.
     
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  9. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    ""stillschweigendes Koordinieren der Preise seitens der Händler"" ja genau, ein weiterer "Verdacht"...seit wieviel Jahren kann man das schon beobachten, obwohl Preisabsprachen nicht erlaubt sind, aber in diesem Land machen alle was sie wollen und alle machen mit...:geek:
     
  10. Grauhaar

    Grauhaar Platin Member

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    Wenn der Staat seinen Aufgaben nachkommen würde, wäre so vieles anders.
     
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