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Die Lebenshaltungskosten - Wo muss die Politik eingreifen und wie?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 31. Mai 2022.

  1. Winterkönig

    Winterkönig Guest

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    Schaut bei mir so aus.

    [​IMG]
     
  2. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Frage ich mich gerade auch. o_O
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Nein, bisheriger Lieferant hatte Preis zum Laufzeitende März massiv erhöht. Ca. 55 ca. Daher habe ich gekündigt.
    Grundversorgung 63 Cent. (Bestandskunden zahlen ca. 27 Cent)
    Daher zu 41 Cent (plus 12,80 monatlich) abgeschlossen.

    War das billigste.

    Das ist das Risiko, wenn man als Tarifhopper jedes Jahr wechselt.
     
    Gorcon gefällt das.
  4. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    @Teoha , ganz schön happich. :(

    Ich bin bis jetzt ein Mal gewechselt von der Stadtwerke Amberg zu Vattenfall.

    Wenn ich sehe was du bezahlst werde ich vorerst bei Vattenfall bleiben.
     
  5. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    @Teoha Danke für die Rückmeldung. Ein "Gefällt mir" erschien mir unpassend. Hier ist aktuell Funkstille. Selbst auf der Unternehmemsseite sind hier aktuell keine Preise zu finden.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Eigentlich sind die Stadtwerke nicht die Günstigsten aber wohl die Stabilsten. Das Problem der Stadtwerke ist jetzt, dass sie die ganzen Billigheimer aufnehmen müssen die gekündigt wurden weil die Billiganbieter ihre Preise nicht mehr halten konnten. (Betrifft aber vor allem die Gas-/Fernwärme)
    Die SWM ist Pflichtversorger und erlebt nun gerade einen Boom...
    Die Billigheimser kommen angekrochen.
    Es stand erst im Raum das für diese Neukunden ein Aufpreis gilt. Das ist aber nicht zulässig. Also werden alle zwangssolidarisiert und werden im Preis angehoben. Und da kann man geteilter Meinung sein.

    Grundpreis 137 € pro Jahr und 29,39 ct/kWh ist nicht günstig. Das ist aber kein Ökotarif. Nennt sich SWM Spar. Öko wäre teurer, also was für Idealisten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juni 2022
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    So eindeutig ist das nicht. (Damals bei mir schon gar nicht)
    Neukunden zahlen einen aktuellen, hohen Preis. Bestandskunden behalten den geltenden Preis und bekommen zum jeweiligen Laufzeitende maximal ein paar Cent on Top.
    Aber nicht den hohen Einstiegstarif der Neukunden.

    Man müsste im Einzelfall klagen. Und bekommt dann recht……oder auch nicht. Das OLG Köln sieht keine Pflicht, Bestandskunden und Neukunden preisgleich zu beliefern.
    Andere Gerichte haben es verboten. Aber nicht alle.
    Strompreis: Mehr Gerichte erteilen Tarifsplit eine Absage
     
    Eike gefällt das.
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ich glaube hier wurde das abgelehnt.
    Betrifft aber vor allem die Gaskunden. Fernwärme kommt überwiegend von der Müllverbrennung und ist stabil.
     
  9. Rohrer

    Rohrer Guest

    Damit hat sich die Selbstverpflichtung, nichts mehr im Politik-Thread zu schreiben, wohl erledigt.
     
  10. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Die Bundesnetzagentur hat das Problem hier im Blick, dass die Grundversorger durch übermässigen Neukundenzustrom durch den dadurch bedingten zwangsweisen Zukauf teurer Zusatzenergie Verluste machen würden: "Der Grundversorger vor Ort kann Ihre Energiebelieferung nur dann ablehnen, wenn es für ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist." Wenn wie in meiner Region zuletzt hunderte Kunden zwangsweise einen neuen Energielieferanten benötigen, weil ihr "Billigheimer" wie es @Eike so nett nennt, nicht mehr liefern kann, dann kann der Grundversorger die Neukunden nur dann aufnehmen, wenn er von ihnen höhere Preise verlangt. Ein Umschichten der Preise auf alle Kunden ist nicht möglich, da Bestandskunden in ihrem Vertrag in der Regel für einen gewissen Zeitraum eine Preisgarantie haben. Gleiche Preise für Neukunden wie für Bestandskunden könnte einen Kartenhauseffekt bedingen, d.h. die Insolvenz eines Energielieferanten hätte die des nächsten zufolge usw.