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Die Lebenshaltungskosten - Wo muss die Politik eingreifen und wie?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 31. Mai 2022.

  1. Berliner

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    Hofladen ist was ganz anderes. Da ist das auch normal und würde ich auch nicht anders erwarten. Ist auf dem Wochenmarkt ähnlich.
     
    Gast 227647 gefällt das.
  2. Gast 227647

    Gast 227647 Guest

    Ist halt einfach entspannter, und ich hab festgestellt, auch nicht so viel teurer, weil es nicht so viel Auswahl gibt. Also kauft man nicht so viel Zeug :p
    Da ich Freitags immer frei hab, geh ich an dem Tag einkaufen, und hab dann auch keine eile.
     
  3. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Ist es nicht generell so, dass Mitarbeiter in Supermärkten bzw Geschäften keine Taschendurchsuchungen durchführen dürfen? Auch wenn ein Verdacht besteht.
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Bei konkretem Verdacht schon. Dann aber muss auch gesagt werden, was man geklaut haben soll oder dass man dabei beobachtet worden sei. Die pauschale Nachfrage ist gestattet, aber man muss sie dann nicht reinschauen lassen. Hat mein ALDI längere Zeit mal gemacht, mittlerweile nicht mehr.
     
  5. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Bin mal aus dem MediaMarkt raus, meinte einer der beiden Sicherheitsleute ich solle meinen Rucksack öffnen, er möchte reinsehen. Habe ich einfach "nein" gesagt und bin weiter gegangen. Der Typ hat dann noch irgendwas gesagt, hatte ich dann aber nicht mehr gehört.
     
  6. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Jetzt habe ich was dazu gefunden

    Ist eine Taschenkontrolle bei Kunden im Supermarkt erlaubt? (juraforum.de)

    "Liegt hingegen ein begründeter Verdacht vor, dass ein Kunde einen Diebstahl begangen hat, so muss dieser seine Tasche kontrollieren lassen. Allerdings nicht seitens eines Supermarktangestellten, sondern von der Polizei: nur diese ist dazu berechtigt, eine Taschenkontrolle im Supermarkt vorzunehmen – diesbezügliche Ausnahmen bestehen nicht [BGH, 03.07.1996, VIII ZR 221/95]"

    Das hatte ich auch irgendwann mal gehört. Also selbst wenn ein Verdacht vorliegt, darf kein Mitarbeiter eines Supermarktes (oder Einzelhandelgeschäftes) Taschen durchsuchen. Die müssen dann die Polizei rufen.
     
  7. Insomnium

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    Und was ist mit (externer) Security, dessen Aufgabe praktisch genau das ist, nämlich (potentielle) Diebstähle zu verhindern? (Erstn gemeint, keine Polemik oder so)
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Da gelten die gleichen Regeln.
     
  9. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Die dürfen auch nicht die Taschen kontrollieren. Auch wenn sie das vielleicht meinen.
     
  10. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Ok, aber seien wir mal ehrlich: Möchte man eine Stunde oder länger auf die Polizei warten, wenn man sowieso unschuldig ist? Und bei den 2 Technik-Riesen besteht sowieso das Gebot seine Taschen einzuschließen.