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Die Lebenshaltungskosten - Wo muss die Politik eingreifen und wie?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 31. Mai 2022.

  1. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Ich würde nie im Leben den Vertrag kündigen, um dann „freiwillig“ in den Grundversorgungstarif fallen zu wollen, was das Ganze noch teurer machen würde.

    Ich habe einen langfristigen Vertrag mit Preisbindung. Ich warte ihre Mitteilung erstmal ab und schaue dann weiter.
     
  2. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    In meinem Fall war zu dem Zeitpunkt der Grundversorgungstarif nur doppelt so teuer wie bisher und nicht viermal so teuer wie die Preiserhöhung vom langjährigen Anbieter.
    Das einzige Problem bei dem Grundversorgungstarif ist eigentlich, dass du mehr oder weniger nur eine "kurze" Vertragslaufzeit hast und jeden Monat kündigen kannst. Demzufolge hast Du natürlich auch keine längerfristige Preisbindung oder Preisfixierung wie es bei 12 bzw. 24 Monatsverträgen der Fall ist, wo der Anbieter erst zum Ende der Vertragslaufzeit die Preise erhöhen kann.
     
  3. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Die Vertragslaufzeit bei den Grundversorgungstarifen beträgt 1 Monat und die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Das heißt, nach 14 Tagen kann dir der Energieversorger den Vertrag kündigen und dann mit quasi einer Pistole bei dir ankommen und dich dazu zwingen, andere Bedingungen anzunehmen, als es dir lieb ist. Dann wird es kein Zuckerschlecken mehr.
     
  4. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Der Grundversorger kann den Vertrag nicht normal kündigen.
    Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.

    Auch eine fristlose Kündigung durch den Grundversorger ist nur eingeschränkt möglich.
     
  5. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Okay, dann habe ich mich unzureichend informiert und ich hatte auch nie irgendetwas mit den Grundversorgungstarifen zu tun gehabt, außer dass wir vor Jahren beim Einzug in unserer damaligen Mietwohnung für kurze Zeit Grundversorgungstarif hatten, bevor wir dann in einem langfristigen Vertrag mit dem Energieversorger eingegangen sind.
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Ich habe EIKE so interpretiert, dass sein Kollege neue Abschlagspost bekommen hat, was unterm Strich dann 6.000 statt 2.000 Euro pro Jahr macht und dann 2023 fällig wird. Eine Rechnung von Juli 21 - Juli 22 dürfte wohl keinesfalls solche Aufschläge haben, die Gaspreise sind erst seit März explodiert und die wenigsten Versorger mussten sofort ab März Gas zu dem Preis beschaffen.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Exakt so... Dürfte ja eigentlich logisch sein.
     
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  8. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Das war tatsächlich auch meine Gedanke. Deswegen hatte mich das Wort Gasrechnung auch irritiert.
    Wenn es Abschlagpost war in der die neuen Abschläge dem Kunden kommuniziert wurden ist das tatsächlich schon nachvollziehbar.
    die Vertragslaufzeit war beim Kollegen von Eike zu Ende. Dadurch Preisbindung/Preisfixierung weggefallen und nun kommt das neue Vertragsjahr und die Preiserhöhung für die nächsten 12 Monate.
     
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  9. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Heizkosten sparen, oder die alternative Hitze.
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  10. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Heute im Radio die Idee gehört, dass man Heizkosten ja sparen könnte, wenn man im wärmeren Ausland seiner Homeoffice-Arbeit nachgehen könnte.;):)