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Die Klimakatastrophe

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von momax, 5. Januar 2019.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das mag schon sein, wenn aber nun durch ein Gesetz (GEIG) verlangt wird dass el. Vorinstallationen für Ladeanschlüsse an den Parkplätzen von Mietern vorhanden sein müssen.
    Welchen Sinn macht es diese wieder zu entfernen um diese dann erneut installieren zu müssen, weil es gesetzl. Auflage ist?

    Nicht zwangsläufig. Der Zähler kann weg wenn der Vermieter auszieht. Nur wenn ein Nachmieter ebenfalls eine Wallbox haben möcht ist der Zähler erforderlich.

    Bei der Frage wieviele Wallboxen notwendig sind kommt es darauf an wieviele Autos gleichzeitig geladen werden sollen nicht wie viele Autos vorhanden sind.
    Je mehr Autos gleichzeitig geladen werden sollen desto umfangreicher wird die Sache mit dem Lastmanagement.
    Weil der Stromnetzbetreiber erlaubt nur eine max. el. Last.
     
  2. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Weil irgendwer sehr gut daran verdient.
     
  3. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Das GEIG erstreckt sich wenn überhaupt nur auf den Neubau von Gebäuden aber nicht auf den Bestandsbau.
    Daher würde das GEIG bei einer Wohung die vorher ohne Lademöglichkeit errichtet wurde gar nicht greifen.
    Wünscht der Mieter eine Wallbox, ist und bleibt das eine bauliche Veränderung die vom Vermieter genehmigt werden muss. Im Zuge dieser Genehmigung wird der Vermieter entsprechend der Vertragsfreiheit auch eine Rückbaupflicht vereinbaren. Ohne Zustimmung zur Rückbaupflicht keine Genehmigung für die bauliche Veränderung. Es kann sogar auch eine zusätzlich Sicherheitsleistung / Kaution für die bauliche Veränderung gemäß BGB verlangt werden.

    Was hat denn ein möglicher Auszug vom Vermieter damit zu tun? Der Vermieter muss ja noch nicht einmal im gleichen Haus wohnen was von ihm vermietet wird.
    Wurde der Zähler im Zuge der baulichen Veränderung (Wallbox) zwingend mit installiert, ist selbstverständlich auch dieser seperate Zähler bei Auszug des Mieters von der Rückbaupflicht betroffen.

    Ich schrieb nicht von meheren Wallboxen sondern lediglich von mehreren Autos.
    Es geht also darum mit einer Wallbox mehrere Autos nacheinander zu laden ...
    Stell ich mir mit noch 3 KW sehr spannd vor ... selbst mit 11 KW wird das über Nacht schon knapp ... deswegen wären von mir die 22 KW bevorzugt.
     
  4. christian1992

    christian1992 Junior Member

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    Na und, es gibt doch Vollschutzanzüge. :eek:
    Und was soll die Alarmmeldung, z.B. nachts um 3 Uhr, bringen? Haben die Ladesäulenbtereiber alle Rund-um-die-Uhr Einsatzbrigaden, die innerhalb von 5 Minuten an den Ladesäulen sind?
    Kommt aber auch drauf an, wie der Kupferpreis noch explodiert, dann könnten die superreichen, überheblichen, arroganten E-Auto-Nutzer überall Lade-Probleme bekommen. Sowas spricht sich schnell rum.:LOL:
     
  5. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Die 99,999% "normalen" E-Auto-Fahrer wären leider aber genauso betroffen.

    Superreiche, überhebliche und arrogante Menschen fahren eher dicke Verbrenner (und wählen FDP).
     
    ToSchu und Coolman gefällt das.
  6. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Mh, ab wann ist man "Superreich"?
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Nope, sobald nach rechtl. Gültigkeit des GEIG mal Ladeinfrastruktur installiert wurde dann gilt das Gesetz auch für Bestandsgebäude.

    Das schon, aber es gilt allerdings auch § 554 BGB... Bedeutet: Der Spielraum in dem der Vermieter dem Mieter eine Wallbox verwehren kann hat der Gesetzgeber deutlich eingeschränkt.

    Ok, dazu sollte ein Jurist mal seine Sichtweise äußern.

    Der Mieter darf rechtlich keine Änderungen der Elektroinstallation beauftragen wenn es sich nicht um dessen Eigentum handelt, deshalb muss dies der Gebäudeeigentümer erledigen.

    Wenn man nicht fahrender Vertreter mit dem eigenen PKW ist stelle ich mir das schwierig vor den Akku seines e-PKW täglich leer zu fahren.
    Wenn man täglich 100 km pro Tag fährt muss man nicht mehr als 20 kWh (pro Tag) nachladen... wenn man täglich laden kann.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Also wenn es nach mir ginge: Hochspannung auf die Kabel (gegen Erdpotential)... und wenn da jemand mit der großen Kabelschere kommt... erlebt dieser sein flammendes Wunder... und so entsteht der gegrillte Kabeldieb. :sneaky::D

     
  9. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Für Bestandbauten gilt das aber nur aber einer bestimmten Anzahl von Stellplätzer auf dem Grundstück vom Vermieter in Verbindung mit größeren Sanierungen. Darunter fällt eine vom Mieter gewünschte und genehmigte Wallbox aber nicht.
    Hier gilt dann immernoch der Mietvertrag wo bereits in der Regel eine Rückbaupflicht vereinbart ist bzw. oder eine separate Vereinbarung wo eine Rückbaupflicht festgelegt wurde.

    Wurde im Mietvertrag oder in einer separaten Vereinbarung eine Rückbaupflicht festgelegt, muss der Mieter dieser nachkommen. Was anderes kann gelten, wenn keine Rückbaupflicht festgelegt wurde. Dazu gibt es bereits Urteile.

    Und der Gebäudeeigentümer wird den Anbau/Einbau auf Kosten vom Mieter auch nur beauftragen wenn der Mieter einem Rückbau der ganzen Anlage nach Auszug zustimmt. Nach Auszug vom Mieter wird die gasamte elektrische Anlage dann nebst eventuellen separaten Zähler auf Kosten des Mieters zurückgebaut. Deswegen darf wie schon von mir geschrieben der Vermieter, um z.B. den Rückbau abzusichern auch gemäß BGB eine Sicherheitsleistung / Kaution für die bauliche Veränderung vom Mieter verlangen. Den § 554 BGB hattest Du ja sogar in Deinem Beitrag erwähnt.

    Ich muss von dem ausgehen was ich täglich zurücklege. Und das sind nun einmal mehr als 350 km.
    Selbst wenn man nur 20 kWh pro Tag nachladen müsste, sind das bei 3 KW Ladeleistung fast 7 Stunden.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ist wohl rechtlich so.

    Wäre die pragmatische Lösung nicht sich erstmal beim Nachmieter zu erkundigen ob dieser nicht selber eine Wallbox haben möchte, bevor die Elektroinstallation für eine solche wieder zurückgebaut wird?
    Weil erst rückbauen und für den Nachmieter wieder einbauen... Wird das zu einer ABM für Elektroinstallationsunternehmen? (Ich beziehe meine Aussage explizit auf die Installation von el. Leitungen.)

    Bedeutet es kann fallweise nicht von der Vereinbarung abgewichen werden weil es vertraglich so fest vereinbart wurde, auch wenn es fallweise grober Unfug wäre es so umzusetzen?
    (Nachmieter möchte selber eine Wallbox)

    350 km, jeden Arbeitstag? Damit gehörst du statistisch zu den Vielfahrern mit einem Fahrprofil welches nur einer von hundert Autofahrern in Deutschland hat.
    Ganz ehrlich: Bei regelmäßig 350 km Fahrleistung pro Tag würde ich mir einen PKW mit Hybridantrieb kaufen.

    Weshalb 3 kW und nicht 11 kW? Bei 11 kW sind 20 kWh in 2 Stunden nachgeladen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juli 2025