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Die Klimakatastrophe

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von momax, 5. Januar 2019.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... wer hat was behauptet ?
    Im Bericht Südpolarmeer wird salziger – Eis schmilzt in Rekordtempo ist u.a. zu lesen:
    ... demnach gab es das in der Vergangenheit schon einmal; ist auf diesem Planet also nichts ungewöhnliches.

    Und auch das Schwefelsulfate einen kühlenden Effekt haben, ist nichts neues. Allerdings haben Schwefelsulfate einen gravierenden Nachteil: der Regen wird sauer, was zu einem Waldsterben führt.

    Warum hast du nur einen Screenshot des Artikel des NewScientist gepostet aber nicht verlinkt?
    -> Der größte Teil der Erwärmung in diesem Jahrhundert könnte auf die Verringerung der Luftverschmutzung zurückzuführen sein
    bzw. im Orginal
    -> Most warming this century may be due to air pollution cuts

    Passend zu Schwefelsulfate in der Atmosphäre
    -> Schwefelarme Schiffstreibstoffe könnten Erderwärmung begünstigen| DVZ (30.05.2024)
     
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  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das von den meisten Leuten steht doch min. 10 Stunden auf dem heimischen Stellplatz, ok, das mag jetzt meine persönliche Erfahrung basierend auf Beobachtungen sein.
    Aber in 10 Stunden Standzeit lassen sich min. 30 kWh nachladen... Es gibt Statistiken des Kraftfahrtbundesamtes dass über 80% der dt. Bundesbürger täglich und regelmäßig keine weiteren Strecken als 100 km mit dem eigenen PKW zurücklegen.
    Klar, es gibt dann unter 20% der PKW mit einem anderen Fahrprofil... aber ich kann jetzt nicht jedes Fahrprofil eines jeden PKW-Fahrers separat erwähnen.

    Wallboxen mit 3,7 kW gab es mal, aber mittlerweile kann man eine 11 kW zu einer 3,7 kW Wallbox machen indem nur eine Phase zum laden genutzt wird... was z.B. durch Lastmanagement realisiert werden kann.
    Eine Ladelösung welche pauschal nur 3,7 kW zulässt nennt sich Notladekabel. Weshalb habe ich 3 kW geschrieben und nicht 3,7 kW?
    Weil ich von effektiver Ladeleistung ausgegangen bin, und die ist bei den meisten e-Autos ~3 kW an Ladevorrichtungen die auf 3,7 kW ausgelegt sind, u.a. weil kaum ein e-PKW die vollen 16 A ausschöpft. (Von daher sind es auch eher 10 kW echte Ladeleistung bei 3-phasigem Laden.)
    Weiterhin verursacht das Ladegerät noch um die 10% Verluste.

    Eine fest installierte Wallbox mit 11 kW ist mittlerweile Standard... 22 kW sind (in D'land) nur mit Genehmigung des Stromnetzbetreibers möglich... aber das e-Auto muss dann auch selber mit 22 kW AC laden können, jedoch 9 von 10 PKW-Modelle können serienmäßig mit max. 11 kW AC laden.
     
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  3. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Nur noch einmal als Erinnerung. Ich sehe das aus der Sicht des Vermieters.
    Wenn mein Mieter eine Wallbox haben möchte, dann bekommt er die nur mit entsprechenden Auflagen, insbesondere mit der Vereinbarung einer Rückbaupflicht von mir genehmigt.
    Das ist auch aus den von Dir genannten Gründen sinnvoll, weil wie du schon richtig erkannt und erwähnt hast, sind die Fahrerprofile anders sind.
    Zudem sind die Ansprüche auch unterschiedlich. Ich selbst habe z.B. mehr als ein Auto ...

    Was heute noch standard isz, kann in 1-3 Jahren schon ganz anders aussehen ... Möglichweise ist da dann schon das DC-Laden Standard, wozu wieder eine andere Wallbox mit anderen Steckertypen als heute für das AC-Laden benötigt werden.
    Auch aus diesem Grund ist, wenn man mal die anderen rechtlichen als versicherungstechnischen Fallstricke für den Vermiter unberücksichtig läßt, eine Rückbaupflicht absolut sinvoll und empfehlenswert für den Vermieter. Denn Warum sollte man als Vermieter hier zusätzliche Risiken eingehen?
     
  4. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Kann, ist aber extrem unwahrscheinlich. 11kW sind und werden mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit Standard bleiben. Von daher kann man die Box selbst zurück bauen, aber die Verkabelung ist auf jeden Fall noch weiter verwendbar.
    Meine Meinung :)
     
  5. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Da brauch man denke ich nur ein Stichwort nämlich "bidirektionales Laden" schreiben und damit ist klar wo die Reise in Zukunft in mit Hilfe vom E-Auto hingehen könnte und meiner Meinung nach auch hingehen wird.
    Denn ich kenne jemanden, der schon jetzt sein E-Auto als Solarspeicher nutzt und das werden zukünftig noch deutlich mehr werden. Auch eine Möglichkeit damit dynamische Stromtarife zu nutzen könnte ich mir in Zukunft vorstellen.
    Das alles setzt aber in der Regel eine andere Wallbox voraus ....

    Bei einer baulichen Veränderung die durch den Mieter erfolgt ist, erstreckt sich die Rückbaupflicht auch auf die gesamten Änderungen die vom Mieter vorgenommen wurden. Demzufolge muss auch die Zuleitung/Verkabelung zurückgebaut werden und der Ur-Zustand, der vor der baulichen Veränderung bestanden hat, wieder hergestellt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2025
  6. luzifer

    luzifer Gold Member

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  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ok, allerdings verbleibt die Elektroinstallation für die Wallbox im Gebäude, selbst wenn die Wallbox abmontiert wurde...sowie die Leitungsschutzschalter...und falls ein separater Stromzähler für die Wallbox installiert wurde verbleibt dieser ebenfalls.

    Ich bezweifle allerdings dass du zwei Autos gleichzeitig fahren kannst. Weshalb müssen diese dann zeitgleich aufgeladen werden?

    Eher 5 bis 10 Jahre...

    Welchen Vorteil hätte DC-Laden gegenüber AC-Laden? DC-Wallboxen sind doch deutlich teurer im Vergleich zu AC-Wallboxen.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Bidirektional DC V2G ist derzeit v.a. zu teuer und bislang sind noch nicht alle VDE-Regeln dafür festgelegt.

    Ohne dynamischen Stromtarif sehe ich keinen Vorteil darin bidirektionales Laden zu nutzen. Für einen dynamischen Stromtarif ist allerdings zwingend ein Smartmeter mit Smartmeter-Gateway erforderlich.

    Wenn man bedenkt dass eine (in Deutschland zugelassene) V2G BiDi DC Wallbox wohl derzeit an die 10.000 € kostet, ohne Installation. Wann soll sich diese mal für den Käufer bezahlt machen?
    Und das Genehmigungsverfahren beim Stromnetzbetreiber ist heute bereits umfangreich genug.
    Zudem ist bei einem Haushalt pro Stromanschluss die Sache mit Lastmangement und Nulleinspeisung technisch deutlich einfacher umsetzbar.

    Das haben Gerichte mWn. bislang noch nicht entschieden ob die Verkabelung für eine Wallbox beim Auszug eines Mieters zurückgebaut werden muss bzw. ob der Vermieter die anfallenden Kosten dafür überhaupt dem Vormieter berechnen dürfen.
    Basierend auf dem GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) dürfte ein rechtlich unbegründeter Rückbau allerdings nicht zwangsläufig rechtskonform sein.
    Denn eine Vorinstallation für eine Wallbox wird als Steigerung des Mietwertes einer Wohnung angesehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2025
  9. Xa89

    Xa89 Platin Member

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  10. zyz

    zyz Talk-König

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    Aha, ein paar Nutzer meckern. Lass mich raten davon hat noch keiner ein E-Auto gefahren.
     
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