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Die Klimakatastrophe

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von momax, 5. Januar 2019.

  1. genekiss

    genekiss Gold Member

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    Ich bin mit solchen Temperaturen aufgewachsen . Wochenlang hier zwischen 32 bis 38 Grad im Sommer . Tagelang gab es Hitzefrei ab 10 Uhr .
     
  2. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Nur geht es nicht um einzelne Personen sondern die komplette Flora und Fauna.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 ist die Ahrtalbahn wieder komplett und das mit einigen Änderungen:

    Vor der Flutkatastrophe verkehrten:
    • RB 30: stündlich von Ahrbrück über Remagen nach Bonn HBf und zurück
    • RB 39: stündlich von Dernau nach Remagen und zurück
    Die Linien werden unter der Marke "vareo" von DB-Regio-NRW betrieben. Während dem Wiederaufbau der Ahrtalbahn zwischen Walporzheim und Ahrbrück enden die aus Richtung Remagen/Bonn kommenden Züge am Haltepunkt Walporzheim. Bis Ahrbrück verkehrt ein Schienenersatzverkehr.

    Während der Sommer- und Herbstferien 2025 ist/wird die Strecke aufgrund von noch erforderlichen Bauarbeiten zwischen Remagen und Ahrbrück komplett gesperrt. Es verkehrt ein entsprechender Schienenersatzverkehr.

    Änderung zum Fahrplanwechsel Dezember 2025
    • RB 30: verkehrt wieder stündlich zwischen Ahrbrück und Bonn HBf. Zunächst noch mit den bisherigen Dieseltriebwagen, die DB Regio NRW bis Sommer 2026 komplett durch Eletrotriebwagen vom Typ "Bombardier Talent 2" ersetzen wird.
    • RB 39: wird aus Kostengründen komplett eingestellt
    • RB 32: verkehrt stündlich zwischen Ahrbrück und Remagen; zweistündlich weiter über Koblenz bis Boppard. Damit gibt es erstmals eine Direktverbindung zwischen Ahrtal und Koblenz. Die Strecke wird von Transregio von Beginn an mit Elektrotriebwagen vom Typ "Siemens Mireo" bedient.
    Einen in Aussicht gestellten 20-Minuten-Takt wird es (zunächst) nicht geben. Lt. go.Rheinland stehen Gespräche bzgl. einer Verdichtung auf einen 20-Minuten-Takt während der Hauptverkehrszeit noch an.

    Quellen
    -> DB Regio fährt bald elektrisch durchs Ahrtal und in der Voreifel | go.Rheinland (11.07.2025)
    -> Pressemitteilung - Zuverlässig und nachhaltig: Neues Konzept für attraktiveren Schienenverkehr im Ahrtal | SPNV Nord (11.07.2025)
    -> Pressemitteilung - Vier Jahre nach der Flut: Alle 22 von der Flut zerstörten Brücken zwischen Walporzheim und Ahrbrück wieder aufgebaut oder erneuert | SPNV Nord (14.07.2025)
    -> Ahrtalbahn (RB 30 / RB 39) | vareo

    Ergänzend dazu:
    SPNV-Nord hat eine Machbarkeitsstudie bzgl. der Verlängerung der Ahrtalbahn bis Adenau in Auftrag gegeben.
    -> 78. Verbandsversammlung SPNV-Nord - Öffentlicher Teil | SPNV-Nord (11.04.2025)
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juli 2025
  4. Mario789

    Mario789 Silber Member

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    Klar kann man das und es spricht auch nichts dagegen.

    Wir haben eine Heizung und Warmwasser über Erdwärmesonden auf dem Grundstück (zum Glück konnte man bei uns in die Tiefe bohren) und Solar auf dem Dach.

    Batteriespeicher ist in Planung.

    Bei der ganzen Sache war aber die Unabhängigkeit der Grund soweit die möglich ist.

    Und wir hatten ja schonmal ein E Auto Probe gefahren und wenn es irgendwann eine E Auto gibt, was unseren 5 Jahre alten Diesel Kombi in allen Punkten vor allem im Preis ersetzen, kann wird es ein E Auto.

    Nur wird weder unsere Wärme und Stromerzeugung zu Hause noch, wenn wir uns ein E Auto kaufen etwas am Klimawandel ändern.

    Der wird in ferner Zukunft noch schlimmer werden als erwartet.

    Und ja es werden nicht alle Menschen überleben dafür gibt es zu viele.

    Von uns hier wird aber wohl zum Glück keiner die wirklich große Ausdünnung der Menschheit erleben wahrscheinlich nicht mal unsere Kinder oder Enkel.
     
  5. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Hmm du hast meine Aussage nicht verstanden.
    Die Deckel sind bei Einwegflaschen fest mit dem Flaschenkörper verbunden, damit sie zusammen entsorgt werden, genau diese Verbindung reiße ich durch, weil es mich beim trinken nervt.
     
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  6. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Mit der Zeit sicherlich und der finanziellen Situation entsprechend. Preiswert und für jedermann erschwinglich ist es halt immer noch nicht. Die Frage ist auch, inwieweit die Akzeptanz von selbst kommt oder versucht wird derartiges überzuhelfen. Dazu beitragen würden sicherlich auch Strompreise, welche nicht nur in Teilen sondern überall deutlich niedriger sind. ;)
     
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  7. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Mal kurz mein Senf dazu aus Vermietersicht, da ich auch schon damit konfrontiert wurde und sich die Wallbox dann für den Mieter aufgrund der Kosten in Luft aufgelöst hat ...
    Ja, es gibt einen gesetztlichen Anspruch der den Mietern die Installation einer Wallbox ermöglichen oder erlauben soll.
    Aber ... Dennoch gibt es Ausnahmen und dennoch muss der Mieter zwingend vorher bei dem Vermieter eine Erlaubnis bzw. Zustimmung dafür einholen.
    Ohne Erlaubnis bzw. Zustimmung vom Vermieter läuft da gar nix.
    Auch darf der Vermieter eine solche Erlaubnis oder Zustimmung verweigern. z.B. Denkmalschutz oder fehlende Kapazität vom Hausanschluss usw. usf ..
    Die Verweigerung der Zustimmung ist aber in den meisten Fällen gar nicht notwenig. Meist reicht es schom aus, wenn man den Mieter über die dadurch entstehenden Kosten sowohl für den Anbau als auch für den Rückbau durch eine entsprechende Elektrofachfirma aufklärt. Das sind dann ganz schnall mal kosten von mehreren Tausend Euro. Denn selbst installieren ist nicht. Auch hier bestimmt der Vermieter wer bzw. welche Elektrofachfirma das in seinem Haus macht oder machen darf.

    Ja, je nach Umfang der Installation dürfte sich ein Rückbau in den meisten Fällen nicht lohnen, denn ein Stellplatz mit Ladeanschluss erhöht den Wohnwert, zwar (noch) nicht ganz so krass wie ein Breitbandinternetanschluss, aber wirkt sich dieser positiv aus.

    Rückbau lohnt nicht falls es sich um mehrere zusammengeschaltete Wallboxen mit Lastmanagement handelt, da der el. Hausanschluss nur eine begrenzte Belastbarkeit hat muss bei mehreren Wallboxen (am selben el. Gebäudeanschluss) ein Lastmanagement realisiert werden.
    So einfach wie ihr euch das vorstelle ist es aber nun einmal nicht. Hier gibt es sowohl rechtlich als versicherungstechnisch viele Hürden und vieles zu beachten.
    Schon alleine die Vielzahl der im Handel befindlichen Wallboxen läßt erahnen, dass der Nachmieter genau diese Wallbox gar nicht haben oder nutzen möchte. Sei es aufgrund von inkopatibilität zum vorhanden E-Auto oder der vorhanden Möglichkeiten der Wallbox bzw. der nutzbaren Leistung.
    Von daher vermag ich eine Erhöhung vom Wohnwert erst einmal anzweifeln. Zumal was macht der Nachmieter mit Verbrenner? Was hat der von der Wallbox? Wie erhöht diese Wahlbox den Wohnwert für den Nachmieter mit Verbrenner? Was soll sich da positiv auswirken?
    In der Praxis vereinbaren die meisten Vermieter im Zusammenhang mit der Zustimmung auch den Rückbau der baulichen Veränderung, weil man ganz einfach zukünftige Probleme mit vom Mieter gekauften oder übernommenen Wallboxen vermeiden möchte. Ist wie bei einer möglichen Einbauküche inklusive Elektrogeräten die mitvermietet wird. Geht was kaputt ist der Vermieter Ersatz- und auch Schadenersatzpflichtig.
     
  8. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Das könnte man von einem Breibandanschluss auch sagen. Unsere Nachbarn haben z.B. Starlink trotz Glasfaser ausbau.

    Inkompatibel gibt es im Grunde nicht. Leistung ist 11kW Standard.
     
  9. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Das ist ja genau das was ich meine. Die geschmäcker der Mieter sind unterschiedlich. Das was dem einen reicht und vielleicht auch für ihn Standdard ist, bedeutet nicht gleichzeitig das es auch für allen anderen Mieter reicht mit mit ihren Anforderungen kompatibel ist.
    Mal ganz unabhängig davon, dass ein Breitbandanschluss eine ganz andere Hausnummer ist als eine Wallbox. Denn im Gegensatz zum Breitbandanschluss gibt es sowohl rechtlich als versicherungstechnisch bei der Wallbox viele Hürden und vieles zu beachten.

    Doch gibt es. Denn nur weil bei Dir 11kW Standard ist, bedeutet das nicht gleichzeitig das das auch für alle anderen Standard ist.
    Was wenn der Mieter mit 22KW laden möchte oder sich zukünftig aufgrund größerer Akkus oder anderer Entwicklungen die Ladeleistung oder der Standard ändert?
    Das eine 11KW Wallbox eine ganz andere Absicherung und Zuleitung benötigt wie eine 22KW Wallbox, muss ich Dir denke ich nicht erklären.
    Letztendlich gibt es auch bei dem Funktionsumfang der Wallboxen unterschiede die dazuführen das man sich vielleicht eine ganz bestimmte Wallbox instelleiren möchte und die vom Vormieter gar nicht haben möchte.
    Aus all den genannten Gründen ist die Rückbaupflicht durch den Mieter bei Auszug dementsprechend sinnvoll und erforderlich.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Für Wallboxen im privaten Nutzungsbereich gilt seit 2024 § 14a EnWG, was bedeutet: Die el. Leistung kann vom Stromnetzbetreiber abgeregelt werden... ausserdem bedarf es generell der Zustimmung des Netzbetreibers für höhere Ladeleistungen als 11 kW.
    Bei mehreren Wallboxen an einem Gebäudestromanschluss ist die Regelung noch ein wenig komplizierter, hier kann Lastmanagement zwingend erforderlich werden.
    Jedenfalls hat man nur garantiert 11 kW Ladeleistung wenn die Wallbox vor 2024 installiert wurde.
    Für gewerbliche und öffentliche Wallboxen gelten wieder andere Regelungen,
    für Mieter gilt die Regelung für privat genutzte Wallboxen.

    Aber: Wenn man einen eigenen Ladeanschluss hat kann man täglich laden... und wer täglich nicht weiter als 100 km fährt, dem reichen im Prinzip auch 3 kW Ladeleistung.