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Die Klimakatastrophe

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von momax, 5. Januar 2019.

  1. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Die Frage ergibt sich ernsthaft, warum muss ich in Deutschland eigentlich alles anmelden?
    Ein Balkonkraftwerk z.B., durch Gesetz durch Welchselrichter auf max. 800 W begrenzt und dennoch muss es im Stammregister mit Name und Hausnummer etc. eingetragen werden.
    Nutze ich aber einen 3500 Watt Verbraucher (z.B. Wasserkocher), der bei 230 Volt und 16 Ampere Strom zieht, muss ich das nicht anmelden. Gleiche Leitung, gleicher Zähler, mehr Strom, nur andere Richtung. Aber da produziere ich ja Profit für die Stromkonzerne.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2025
  2. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Bingo!
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Zwei technische Gründe welche mit dazu einfallen.
    1. Durch die Anmeldepflicht mit Angabe von Hersteller u. Modell des Wechselrichters soll verhindert werden dass Leute ungeeigneten "Elektroschrott" ans Stromnetz anschließen.
    2. Abweichung vom Standardlastprofil.
    Wechselrichter sollen angemeldet werden weil genau wie in der Hausinstallation die Sicherung den Einspeisestrom nicht mitbekommt wenn gleichzeitig zum Wechselrichter noch el. Verbraucher am Stromkreis hängen,
    bekommen Stromnetzbetreiber lokale Stromflüsse nicht mit wenn diese nicht über den Ortsnetztrafo laufen. Also wenn dein Nachbar den el. Strom verbraucht den du mit deinem Wechselrichter einspeist dann entsteht ein Stromfluss, da dieser aber nur lokal auftritt bekommt das der Stromnetzbetreiber nicht mit...
    Soweit nicht sonderlich tragisch, wenn aber nun 50 oder 100 dieser Fälle in einem Netzsegment auftreten dann wird die Sache bereits kritischer.
    Denn Stromleitungen haben nur eine maximale Belastbarkeit und diese bekommt der Stromnetzbetreiber nicht mit, da dieser nur den momentanen Stromfluss am Ortsnetztrafo messen kann.
    Es besteht also eine Gefahr dass el. Kabel zu stark belastet werden und das unerkannt bleibt.

    El. Verbraucher ab 12 kW Leistung welche fest ans Netz angeschlossen werden müssen schon immer angemeldet beim Netzbetreiber werden, weil diese eine bedeutende Abweichung vom Standardlastprofil verursachen. (Die Regelung ilt zumindest in den alten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten.)

    Ausserdem musst du deinen e. Strom nicht verschenken, du kannst auch für eine Balkon-PV-Anlage Einspeisevergütung beantragen. Was speist du mit einer Balkon-PV-Anlage nach Abzug des Eigenverbrauchs ein; 400 kWh pro Jahr?
     
  4. Xa89

    Xa89 Platin Member

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  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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  6. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Ich habe das gerade noch einmal Testweise durchgespielt beim Marktstammdatenregister.
    Zumindest bei der Anmeldung von einem Balkonkraftwerk erfolgt keine Abfrage vom Hersteller u. Modell des Wechselrichters.
    Es wird nur abgefragt Anzahl der Module, Gesamtleistung der Module und die Wechselrichterleistung.
    Man kann damit also durchaus ungeeigneten "Elektroschrott" ans Stromnetz anschließen.

    Unangmeldete PV-Anlagen wird wohl in der Regel nur Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen betreffen.
    Wirklich große oder größere Anlagen werden wohl aufgrund der Installation durch eine Elektrofirmen/Solarfirmen ohnehin angemeldet sein, weil die Elektrofirmen/Solarfirmen das in der Regel automatisch gleich für den Auftraggeber mit anmelden.
    Bei mir in der Siedlung hängen ca. 150 Häuser immer an der letzten Meile oder dem Ortsnetztrafo.
    Wenn von diesen 150 Häusern alle ein unangemeldetes Balkonkraftwerk mit 800W Einspeisung haben, kann ich mir schwerlich vorstellen, dass es da bei max. 120A zu einer Überlastung vom Stromnetz und den Stromleitungen kommt.
    Meine eigener Hausanschluss ist im HAK ja bereits mit 3x80A abgesichert.
    Demzufolge müßte ja die Ringleitung auf der Straße von der die einzlenen Häuser abgehen noch einges mehr abkönnen.
    Zumindest würde ich davon ausgehen das die Ringleitung einges mehr abkönnen müsste.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ok, mittlerweile gibt es die neue, vereinfachte Anmeldung. Da wurde das entfernt um diese für Leute zu vereinfachen.
    In der alten Anmeldung mussten Leute Hersteller und Modell noch angeben. Bedeutet aber auch dass Leute nun tatsächlich ungeeignete Wechselrichter anschließen können, zumindest bei Balkon-PV,
    denn für PV-Anlagen welche von Elektrofachunternehmen angeschlossen werden müssen ist bei der Anmeldung noch die Angabe der technischen Daten erforderlich.

    Im Prinzip nur Anlagen bis 800 Watt Einspeiseleistung, allerdings kann man steckerfertige Wechselrichter mit Einspeiseleistungen bis 2 kW tatsächlich frei kaufen.
    Nutzung dann allerdings auf eigenes Risiko.

    Die Stromkabel sind nicht darauf ausgelegt dass alle Haushalte gleichzeitig 2x80 A aus dem Netz ziehen können.
    Die Leitungen sind auf das Standardlastprofil und einen gewissen Gleichzeitigkeitsfaktor ausgelegt.
    3x 80 A entsprechen bereits 55 kW pro Haushalt, und 150 Haushalte gleichzeitig entsprechen über 8 MW,
    der Ortsnetztrafo dürfte aber höchstens auf 2 MW ausgelegt sein. Und auch die Kabel dürften nicht auf 12.000 A Stromfluß ausgelegt sein, sondern vielleicht auf insgesamt 3.000 A.

    Ein Stromanschluss mit 3x 80 A ist gut dimensioniert, die meisten Haushalte in Deutschland haben nur 3x 63 A, in Gegenden mit nicht so gut ausgebautem Stromnetz oft noch weniger.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Mai 2025
  9. luzifer

    luzifer Gold Member

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  10. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Immer schön die Abhängigkeit vom Staat vergrößern. Sie werden es nie verstehen das genau das nicht gut ankommt.

    Nein ich will mich nicht beim Staat verschulden um den Herstellern bei ihren Milliardengewinnen zu helfen.

    Government GET OUT!