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Die Klimakatastrophe

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von momax, 5. Januar 2019.

  1. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Naja in Frankreich werden die Spinner halt nicht mit Samthandschuhen angefasst. Da ist man deutlich rigoroser und greift härter durch.
    Wie in diesem aktuellen Beispiel



    Oder auch hier vor ca. 10 Monaten



    So ein rigoroses vorgehen hätte sicher auch eine Abschreckungswirkung hier in Deutschland. Da überlegt sich der eine oder andere mit Sicherheit vorher, ob er sich noch auf die Straße klebt oder nicht.
     
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  2. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Der Polizist dürfte sich in Deutschland allerdings dann recht schnell vor Gericht wiederfinden wegen Körperverletzung bzw. unverhältnismäßiger Anwendung von Gewalt.
     
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  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... sofern die Aktionen ordnungsgemäß angemeldet wurde, werden auch geeignete Rettungswege gewährleistet bleiben.

    Hier ein ordnungsgemäß angemeldete Protestaktion der Extinction Rebellion in Bonn

    Diese Straßenblockade erfüllt nicht den Straftatbestand der Nötigung, weil sie die Straße nach kurzer Zeit wieder freigaben.
    Die Aktivisten haben diese Aktion mehrmals an diesem Tag durchgeführt.


    Und da diese Aktion angemeldet war, wurden die Aktivisten von der Polizei vor möglichen Übergriffen von z.B. Autofahrern geschützt.
    Wird eine Prostestaktion ordnungsgemäß angemeldet, werden auch die Rettungsdienste davon in Kenntnis gesetzt, sodaß sie im Einsatzfall den Bereich meiden und von vorneherein eine alternative Strecke fahren können.

    Da das Landeswirtschaftministerium einen Dienstsitz in Bonn hat, sind Aktionen mit Traktoren nichts ungewöhnliches, wie z.B. -> Versammlung vor Landwirtschaftsministerium in Bonn-Duisdorf: 500 Personen und 200 Traktoren erwartet Rochusstraße wird teilweise für 8 Stunden gesperrt
     
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  4. Sofa-Sportler

    Sofa-Sportler Gold Member

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    und wenn diese "Aktivisten" so weiter machen, dann wird das bald häufiger durch erboste Autofahrer oder andere Beiteiligte, die behindert werden, in Selbstjustiz(!) geschehen. Ich würde mir da also als Aktivist nichts auf meine vermeintlichen Rechte einbilden.
     
  5. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Erstaunlich ist, dass soetwas in Bonn funktioniert aber in Berlin nicht. ;) Hat NRW diesbezüglich ein etwas schärferes Polizeigesetz?
    Auch diese Aktion erfolgte wieder mit Anmeldung und in Kooperation mit den entsprechenden Behörden. Daran sollten sich die von der Letzten Generation mal ein Beispiel nehmen. Aber woher soll es kommen.
     
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  6. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Nein eigentlich nicht. Das liegt einzig und allein daran, dass Berlin seit Jahren leider ein gewisses Klientel anzieht und die R2G-Regierung das noch zusätzlich gefördert und hofiert hat.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... die Aktionen der Letzten Generation sind geplant und damit keine Spontandemos ...
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Eher viel zu wenig, sonst bräuchte es die Aktionen ja nicht.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das ist der übliche Weg der Radikalisierung. Die Letzte Generation wird ihre Ziele auch nicht erreichen und wird sich weiter Radikalsieren. Da werden aber nicht alle derzeitigen Aktivisten mitmachen und es werden neue Aktvisten dazu kommen, die mitunter aus der Linksradikalen- und Linksextremistischen Szene kommen können ;)
     
  10. KenDaley

    KenDaley Silber Member

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    Wer sich ehrlich und unvoreingenommen mit Fachtexten und Urteilen zur Thematik beschäftigt, wird erkennen, dass die Sache alles andere als eindeutig ist.

    Am Ende ist der Einzelfall genau zu betrachten und eine Rechtsgüterabwägung vorzunehmen. Das Versammlungsrecht als Grundrecht wird dabei immer sehr hoch gewichtet. Ein eventueller Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wie eine nicht oder erst verspätet angemeldete Demo, wird auch abhängig von den sonstigen Umständen, in vielen Fällen nicht dazu führen, dass die Demo aufgelöst wird.

    Es wird in Verfahren zu Verurteilungen kommen, aber auch zu Freisprüchen - immer abhängig vom Einzelfall und natürlich auch vom Richter.

    Vor diesem Hintergrund einer komplizierten und oft keineswegs eindeutigen Rechtslage, sind die Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung - und darum geht es ja - sehr fragwürdig.
     
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