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Die Bundeskanzlerin betreibt doch keinen Piratensender

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. September 2018.

  1. LizenzZumLöten

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    ... dafür so einen Post in eine Diskussion zu werfen an der man unbeteiligt ist, bei der es aber auf all die ganzen kleinen feinen Details ankommt hätte man dich damals im Usenet (was als Quelle der Netiquette für Diskussionen anzusehen ist) geteert und gefedert ...
     
  2. simonsagt

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    Bilde dir das nur weiter ein.

    Im Übrigen: Wambologe ist ein Säugetier wie ein Schwein oder ein Esel. Auch ist Wambologe ein Lebewesen wie eine Kakerlake oder eine Schmeißfliege. Und Wambologe hat einen Stoffwechsel wie Schimmelpilz oder eine Amöbe.

    Das ist natürlich kein persönlicher Angriff gewesen, sondern eine Klarstellung, was man mit einem Vergleich mit wie impliziert. Sat, Kabel, Terrestrik, Internet, alles kann ein Verbreitungsweg sein. Aber durch die Assoziation mit "wie" drückst du aus, dass das erstere grundlegende Eigenschaften über die genannte Eigenschaft (Verbreitungsweg/Säugetier) hinaus mit den Nachgenannten teilt. Und außer der Eigenschaft Verbreitungsweg teilen sich Internet und Sat nicht besondes viel. Genausowenig wie sich Wambologe wichtige Eigenschaften über die trivialen hinaus mit einer Amöbe teilt. Sat ist ein reiner Verbreitungsweg mit begrenzten Kapazitäten. Internet ist ein interaktives Medium mit beliebig vielen Anbietern. Internet kann als Verbreitungsweg genutzt werden. "wie" ist unpassend, um die beiden zu vergleichen.

    Was zu der Diskussion bei mir hängen bleibt, das Bundesverfassungsgericht hat die Lizensierung nie direkt bewertet und als es um die neuen technischen Möglichkeiten ging, hat dieses höchste Gericht die Notwendigkeit der ÖR gefolgert, als Gegenpol und nicht die Notwendigkeit einer Zugangskontrolle von Anbietern.

    Ferner habe ich tatsächlich mal zwei dieser Landesmediengesetze durchgelesen. Mit dem Internet setzten diese sich nicht auseinander, nunja, das Berliner hat da seinen offenen Kanal, aber der ganze Tenor ist auf die Vergabe freier Kapazitäten gerichtet, dass es da vielfältig und ohne Monopol zugeht. Dem Nicht-Juristen gegenüber ist die Einordnung reiner Internetangebote als Rundfunksender ein juristischer Winkelzug. Ob das legal ist oder nicht, interressiert doch nicht bei der Einordnung, ob das absurd ist oder ob man sich wünscht, es wäre nicht so.

    Man könnte den betreffenden Akteueren sogar unterstellen, sie würden als Agent Provocateur agieren, um die Rechtslage endlich zu verbessern. Zuerst größere Streamer, dann Bildzeitung und die Kanzlerin.
     
  3. Wambologe

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    Ich fühle mich von der Feststellung, dass ich wie die Kakerlake ein Lebewesen bin, nicht beleidigt. Es ist eine faktisch richtige Feststellung und nennt ganz eindeutig das Level, auf dem verglichen worden ist: die Tatsache, dass beides Lebewesen sind.

    Nö. Absolut nicht. Du setzt es ausschließlich mit der genannten Eigenschaft in Relation. Das sagt übrigens auch der von dir verlinkte Duden.

    Eines (!) vorher genannten Begriffs. Und als Beispiel wird "Haustiere wie Rind[er], Schwein[e], Pferd[e]" genannt. Pferde sind auch keine Schweine.

    Richtiges Lesen hilft auch hier.

    Es wurden keine Äußerungen darüber getroffen, wie stark sich die beiden Verbreitungswege ähneln. Vielmehr wurde darauf verwiesen, dass diese Frage so ziemlich belanglos für die Thematik ist.

    Ist es nicht, wie auch dein Dudenlink zeigt. Schweine haben auch noch keine Kutschen angezogen, vom Schwein nehmen wir keine Milch und auf dem freien Feld halten wir das Schwein auch nicht. Trotzdem steht es in der Liste der "Haustiere wie Rind oder Pferd"


    Doch natürlich, mehrfach sogar. Ich habe auf entsprechende Stellen mehrfach hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich nicht behauptet, dass man genau das vorhandene Zulassungsverfahren auf ewig anwenden muss und dass man das gleiche Verfahren für alle Rundfunkanbieter anwenden muss. Das wurde auch nicht behauptet. Zur Erinnerung: Ich habe jetzt mehrfach darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bereits Ausnahmen macht, weitere Ausnahmen plant und ich auch Ausnahmen befürworte.

    Die Kritik richtet sich an einen bestimmten Vorschlag und eine Begründung, die eben nicht die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich einer Präventivkontrolle erfüllen: dass eine Gefahr hinsichtlich einer Meinungskonzentration auf einen Anbieter zu einem sehr großen Teil ausgeschlossen wird.

    Du müsstest deinen Vorschlag entsprechend anpassen und das Merkmal "Internet" durch ein anderes ersetzen bzw. durch eine zusätzliche Hürde erweitern.. beispielsweise "Angebote, die nicht durchgehend im Internet senden" oder "Angebote, die im Internet nur Spielszenen erklären". Dann kommen wir zu Fällen, wo ich dir zwar weiterhin zustimmen oder widersprechen kann.. allerdings kein abschließendes Urteil im Sinne von "Aus der bisherigen Rechtssprechung können wir das sehr genau ableiten" fällen kann.

    Das ist der entscheidende Punkt. Und mit einer entsprechenden Einschränkungen oder Erweiterung steigt durchaus die Chance, dass ich (und theoretisch das Bundesverfassungsgericht) dir zustimmen würde.

    Der ÖR ist nicht als Gegenpol gefordert. In unserem Rundfunksystem kommt dem ÖR ledigich die Aufgabe der Grundversorgung zu, die den Gesetzgeber aber nicht von der Pflicht befreit, das private Rundfunksystem entsprechend der verfassungsrechtlichen Anforderungen zu gestalten.

    Ich schrieb, dass in den Landesmediengesetzen für die Frequenzvergabe abgekoppelte Verfahren vorgesehen sind und das trifft auch auf das von dir erwähnte Berlinder Landsmediengesetz zu, was eigentlich ein Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg ist. Der hat eigene Abschnitte, wie zu verfahren ist, wenn die Frequenzen knapp sind.

    Es enthält aber auch diesen fürs Internet relevanten Absatz: "Wenn und soweit ein elektronischer Informations- und Kommunikationsdienst dem Rundfunk zuzuordnen ist, bedürfen Anbieter solcher Dienste einer Zulassung, für die die nachstehenden Regelungen entsprechend gelten." Dabei verweist er zuvor auf den Rundfunkstaatsvertrag und über den und seine Aussagen zum Internet haben wir schon gesprochen.

    Es muss heißen "die Einordnung bestimmter Internetangebote als Rundfunksender".

    Es ist dir, wie schon erwähnt, unbenommen, das für absurd zu halten und dir eine andere Regulierung zu wünschen... solange man einsieht, dass das im Zweifelsfall Träumereien sind, die eben nicht so umgesetzt werden können, wie man das vielleicht will. Und man muss einsehen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und man sich nicht als Experte aufspielen kann, wenn das Wissen nicht über Satzfetzen und falsche Ansichten hinaus geht. Niemand will dir die Meinung nehmen, auch das wurde schon paarmal betont.

    Hattest du eigentlich deine Wünsche, wie empfohlen, an die Politik zu schicken?

    Verschwörungstheoretiker eben.

    Die Medienanstalten haben schon lange vor der Bitte an Gronkh oder Bild, doch eine Zulassung zu beantragen, darauf hingewiesen, dass Internetsender ebenfalls eine Zulassung brauchen und sie sich eine andere Herangehensweise wünschen. Das ist tatsächlich ungefähr 10 Jahre her, dass das Thema auf der Agenda steht.

    Die Politik ist nur so langsam, dass sich dahingehend in den letzten 10 Jahren trotz aller Bekundungen bislang nur wenig getan hat. Wobei da sicher auch ein Problem ist, dass man 16 Meinungen unter einen Hut bringen muss.
     
  4. simonsagt

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    Tut er nicht.
    Bitte selber beachten.

    schließt ein oder mehrere zur Veranschaulichung eines vorher genannten Begriffs angeführte Beispiele an

    Mit einer Kongugation "wie" und anschließenden Beispielen erklärst du den erstgenannten Begriff. Du kannst das Internet nicht mit Sat/Kabel erklären oder veranschaulichen. Du könntest Kabel mit Sat veranschaulichen.

    Eine Autobahn ist ein befahrbarer Untergrund, wie eine Wiese, eine Fußgängerzone oder ein Waldweg. ;).

    Eine "korrekte" Formulierung wäre gewesen: "das Internet ist ein Verbreitungsweg, aber nicht wie Sat oder Kabel". Auch mit dieser Formulierung stellst du klar, dass alles drei Verbreitungswege sind.

    Ich hoffe dir ist der Unterschied zu: "das Internet ist ein Verbreitungsweg, wie Sat oder Kabel" klar. Falls nicht, erklärt das viel in dieser Diskussion.

    Ja stimmt. Die Richter hatten das Wort Gegengewicht verwendet :rolleyes:

     
  5. Wambologe

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    Tut er sehr wohl und du zitierst ja die entsprechende Stelle: "zur Veranschaulichung eines vorher genannten Begriffs". Der Begriff lautet Verbreitungsweg. Wenn du jemanden fragst, verschiedene Verbreitungswege aufzuzählen, nennt er "Verbreitungswege wie das Internet, Sat, Kabel", etc.

    Dass alle drei Verbreitungswege sind, schreibst du ja selbst. Aber glückwunsch, dass du gerade einmal mehr eindrucksvoll bewiesen hast, dass nicht in der Lage bist, Erklärungen richtig zu begreifen.


    Schon lustig, wie du von "vorher genannten Begriff" zu "erstgenannten" gewechselt bist in deiner Argumentation. Der vor wie genannte Begriff ist aber nicht Internet, sondern Verbreitungsweg. "ein Verbreitungsweg wie Sat oder Kabel". Peinlich.


    In dem Kontext ist es keine passende Formulierung. Denn in dem Kontext, der eine spezifische Funktion insbesondere in Relation zu Anbietern und Inhalten untersucht, ist das Internet ein Verbreitungsweg genausowie Sat oder Kabel. In der zuvor geposteten Analogie kommt dem Internet die exakt gleiche Position zu.


    Ja, es erklärt, dass du nicht lesen kannst. Der Vergleich wurde in einem konkreten Zusammenhang genannt und steht nicht für sich selbst in der Gegend herum. Eine "korrekte" Formulierung, wie du dich retten kannst ist "Das Internet ist ein Verbreitungsweg wie Sat oder Kabel, bietet aber zusätzliche Möglichkeiten"


    Ich hoffe dir sind die Definition von Kontext und die aufgezeigten Unterschiede klar. Dass du zu blöd zum Lesen und Verstehen bist und Diskussionen damit schwer werden, ist zumindest allen anderen schon klar und muss nicht erst daraus gefolgert werden.



    Auch hier zeigst du wieder, dass du schlichtweg nicht in der Lage bist, geschriebene Texte richtig aufzufassen und das geschriebene zu verstehen (oder das alles mit purer Absicht zum Trollen machst, kann natürlich auch sein).

    Aus deinem "als Gegenpol gefordert" wurde ein deutlich weniger spezifisches "das Bundesverfassungsgericht verwendet den Begriff Gegengewicht"... das sind gleich zwei bedeutsame Änderungen auf einmal. Du hast von einer Forderung gesprochen. Jetzt ziehst du als Zitat eine Stelle heran, in der die Stellung bzw. Aufgabe beschrieben wird. Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem ist gefordert, die Grundversorgung zu leisten und das unabhängig vom Privatfunk. Aus dieser Forderung leitet sich allenfalls die Stellung oder Aufgabe ab, ein Gegengewicht zu sein. Das ist aber die Folge, nicht die originäre, aus der Rundfunkfreiheit abgeleitete Forderung. Die Verweise in einem Urteil zu lesen, hilft für Kontext.

    Gegenpol und Gegengewicht sind darüber hinaus keine Synonyme. Sie bezeichnen nicht das gleiche. Ein Gegengewicht dient als Ausgleich.. ein Gegenpol ist allerdings ein Gegensatz bzw. Gegenteil. Erneut: Verweise helfen, den Kontext zu verstehen. Wörter stehen nicht für sich in Nachbarschaft von anderen Texten.
     
  6. simonsagt

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    Achso. Wenn es nur das ist, hilft es bestimmt, beleidigend zu werden.

    Wofür fügst du "genausowie Sat oder Kabel" an den Satz an? Im Sprachgebrauch drückst du damit aus, dass "Internet" mehr Eigenschaften als "Verbreitungsweg" mit "Sat" und "Kabel" teilt.

    Du erklärst den Begriff "Internet als Verbreitungsweg" anhand der Beispiele Sat und Kabel. Das halte ich für unpassend. Du sagst selber, die teilen sich nur Eigenschaft Verbreitungsweg. Wozu also bitte Beispiele von Verbreitungswegen aufzählen?! Auch CDs, Videokassetten, Radio, DVDs, Blu-rays sind Verbreitungswege. Nach deiner Logik, wie die Deutsche Sprache mit dem Wort "wie" in so einer Situation umgeht und weil Blu-rays ein Verbreitungsweg sind, kann man also sagen: Das Internet ist ein Verbreitungsweg genausowie Blu-rays.

    Ich vermute, was du ausdrücken wolltest, war folgendes: Das Internet kann als linearer, nicht-interaktiver Verbreitungsweg von Video und Audio verwendet werden und sollte daher ähnlich wie die bereits vorhanden linearen, nicht-interatkiven Verbreitungswege Sat und Kabel behandelt werden.

    Und mein Standpunkt dazu wäre eben, dass man die zusätzlichen Eigenschaften des Netzes nicht außer Acht lassen darf und diese berücksichtig werden müssen. Daher verwehre ich mich auch gegen Vergleiche nach dem Schema "Internet ist wie Sat".

    Da muss ich dich entäuschen. Daher auch mein Augenrollen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2018
  7. Wambologe

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    Nein, vielleicht in deinem Sprachgebrauch... wo gerne mal etwas in Dinge reininterpretiert wird, die nicht da sind. In meinem Sprachgebrauch wird das ausgedrückt, was drin steht: Verbreitungsweg ohne genauere Spezifizierung der Eigenschaften in irgendeiner Richtung.

    Weil es in diesem Zusammenhang ausschließlich um die Eigenschaft Verbreitungsweg gehört. Internet verhält sich zu Gronkh genauso wie Sat und Kabel zu RTL. Das ist die Analogie und in dieser Analogie braucht es keine weiteren Erklärungen. Eines ist Verbreitungsweg, eines ist Anbieter.

    Internet ist in diesem Fall kein Anbieter wie RTL, sondern ein Verbreitungsweg wie Kabel/Sat. Das ist der Kontext in einer Diskussion über die Beziehung von Anbieter, Plattform und Verbreitungsweg.

    In dem Kontext, in dem wir gesprochen haben, kann man das nicht sagen. In einem anderen Kontext hingegen natürlich.

    Wenn du vermuten musst, was geschrieben ist, sind Leseprobleme ja jetzt auch schon von dir bestätigt.

    Und ich sagte bereits, dass es bei Zulassungen um Anbieter geht und nicht um Verbreitungswege und es daher auch schnurzegal ist, für wie toll du das Internet findest. Es ist belanglos, weil es bei Zulassungen nicht um Verbreitungswege geht. Mal schon wieder im Kreis gedreht, Glückwunsch. Was soll ich als nächstes nochmals erklären?

    Mal davon abgesehen, dass Woxikon von einem Unternehmen, das nicht nur auf User Generated Content setzt, sondern sich auch danach bennnt, allgemein ein schlechter Beleg ist..

    Gegenpol und Gegengewicht können in einzelnen Fällen ähnliche Bedeutungen haben, sie sind aber nicht grundsätzlich deckungsgleich und damit allenfalls partielle Synonyme. Wenn es dich glücklich macht, hätte ich vermutlich "strikte Synonyme" schreiben sollen.

    Gegenpole sind immer etwas Gegensätzliches und an unterschiedlichen Enden eines Spektrum. Nordpol, Südpol zum Beispiel. Ein Gegengewicht muss dagegen nichts Gegensätzliches sein.

    Ungeachtet dessen, ob und wie stark die beiden Begriffe Synonyme sind: Glücklicherweise enthielt meine Ausführung einen weiteren Grund, warum meine Aussage nicht falsch ist.
     
  8. simonsagt

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    Du hast es erfasst.

    Die "Zulassung" ist vom Medium getrennt.
    Ist sie übrigens nicht. Siehst du schon allein daran, dass du nicht die Lizenz einen Fernsehsender zu betreiben erhältst, wenn du eine Lizenz bekommst, einen Twitch-Stream zu haben. Bei der Vergabe wird also sehr wohl darauf geachtet, in welchem "Medium" du sendest bzw. senden willst und damit ist die Zulassung nicht vom Verbreitungsweg unabhängig und dieser damit auch nicht belanglos. qed.
    Das halte ich für grundfalsch. Das gehört geändert! Denn wenn es Mediumsunabhängig ist, ist es eine reine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die - ohne Rechtfertigung technischer Hintergründe - in unserer Gesellschaft nichts, aber auch gar nichts verloren hat. Bei Zeitungen wurde das auch sehr früh wieder abgeschafft.

    Medium ist übrigens ein nicht deckungsgleiches Synonym für Verbreitungsweg. :p

    Es gibt reichlich wenig deckungsgleiche Synonyme. So wenig, dass es keine Information ist, dieses Wort dazu zu schreiben oder wegzulassen (das Wort deckungsgleich). Erst recht nicht, wenn man sich einer Bildsprache bedient. Der Kontext in dem die Richter das Wort Gegengewicht verwendet haben, war nicht der einer Balkenwaage oder von jemandem, der links und rechts eine Einkaufstasche trägt. Es geht weder um Gewicht noch um andere Dinge der Mechanik, aus der dieses Wort stammt. Dort ist die Bedeutung die eines Ausgleichenden Elementes.

    Der Gegenpol gleicht den Pol den du bei dir hast auch aus. Aber das ist alles daneben. Du hast dich daran aufgehängt, dass ich das exakte Wort verwechselt habe, dass in dem Text verwendet wurde und auch noch behauptet, es wären keine Synonyme, aber in vielen Posts wirfst du mir mangelnde Intelligenz und Sprachverständnis vor. Du demonstrierst das letztere jedenfalls auffallend oft selbst. Meistens dann, wenn du einen Meinungsbeitrag in einem Forum mit einer Rechtshilfe verwechselst, um diesen Beitrag dann mit dem Furor der Juristerei zu zerlegen.

    Dann ist der Tag ja gerettet. Auf sein Glück muss man sich halt bei Forumsdiskussionen verlassen können.
     
  9. Wambologe

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    Die Medienhüter mögen schauen, auf welchen Wegen du sendest... müssen sie auch, weil Programme ggf. anderen Anbietern oder Plattformen zugeordnet werden können etc. Auch aus einigen Gründen, die nichts mit der Zulassung zu tun haben, wird das abgefragt.

    Aber deine Zulassung ist nicht vom Verbreitungsweg abhängig. Das stimmt einfach nicht. Das würde nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen und lässt sich aus keinem Gesetzestext rauslesen. Andernfalls kannst du sicher eine entsprechende Stelle posten, die schreibt, die Zulassung davon abhängig wäre und es vorkommen kann, dass man z.B. für Sat keine bekommt, aber fürs Internet.

    Die Begründung wurde hierfür schon geliefert. Viel Glück auch damit, verfassungsrechtliche Vorgaben abschaffen zu wollen.

    Ich habe es dir schon ein paar mal gesagt und auch paar Vorschläge gemacht: Du kannst für eine Änderung des Zulassungsverfahrens und für Zulassungsbefreiung sein, du musst es aber auf einer anderen Grundlage als lediglich den Verbreitungsweg machen. Wenn dir meine Anhaltspunkte oder die der Politik nicht gefallen, solltest du etwas Hirnschmalz darauf verwenden, wie du dein Vorschlag entsprechend modifizieren kannst.

    Am Ende würdest du persönlich von dieser Übung am meisten profitieren.

    Der Unterschied zwischen strikte und partielle Synonyme sind keine Erfindung von mir. Zudem sind es die partiellen Synonyme, die einen eigenen Namen haben. Deine Einschätzung ist wieder einmal nicht wirklich zutreffend.

    Habe ich nicht gesagt und mir ist sehr wohl bewusst, in welchem Kontext das Bundesverfassungsgericht das verwendet hat. Und Gegengewicht hat auch im bildlichen Sinne die Bedeutung eines ausgleichenden Elements.. bildhafte Sprache entsteht nicht aus dem Nichts.

    Du musst dich aber nicht durch die Urteile klicken und den Gesamtkontext verstehen. Den ÖR gab es vor dem Privatrundfunk und schon vor dem Privatrundfunk hat der Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Grundlagen für den ÖR genannt. Ein Gegenpol oder Gegengewicht zu den Privaten zu sein, kann daher nicht Forderung an den ÖR sein.


    Nein, tut er nicht zwangsläufig. Der Südpol gleicht nicht den Nordpol aus, es wird da nichts neutralisiert... wenn du so willst. Meistens hat es schon einen Grund, warum es mehrere Begriffe gibt, die (manchmal) ähnliche Bedeutungen haben.

    Und viel wichtiger: Gegenpol ist das (komplette) Gegenteil. Der ÖR muss nicht in irgendeiner Form das Gegenteil zum Privatrundfunk sein, auch wenn er es je nach Situation sein kann. Der ÖR definiert sich überhaupt nicht über den Privatrundfunk.

    Es ist deshalb relevant, weil es unterschiedliche Bedeutungen hat. Wenn du eine Karotte kaufen sollst und mit einer Gurke nach Hause kommst, bringt das eben auch keinem etwas... auch wenn die beiden in manchen Eigenschaften ähnlich sein mögen.

    Davon abgesehen war das nicht der einzige Kritikpunkt. Es gab einen ganzen Absatz davor, der wesentlich entscheidender ist. Das unterscheidet uns beide: Deine Argumentationen bauen darauf auf, etwas absichtlich oder aufgrund fehlender sprachlicher Fähigkeiten zu verdrehen. Meine Argumentationen haben auch dann noch Gehalt, wenn man wohlwollend für dich die Nuancen und Unterschiede in Wortbedeutungen ignoriert. Nicht das erste Mal hier im Thread.

    Und ein weiterer Punkt: Es ist wie gesagt keine Schande und ich kein Zeichen von mangelnder Intelligenz, wenn man einen Fehler macht. Passiert allen und man kann sich nicht überall bestens auskennen. Ist auch absolut in Ordnung, wenn man einsieht, wenn man mal etwas falsch gemacht hat. Überhaupt nichts wissen zu wollen - wie das bei dir der Fall ist - das ist die Schande.

    Und deswegen kannst du auch nicht schreiben: "Okay, vielleicht hätte ich ein anderes Wort verwenden sollen", sondern versuchst immer krampfhaft, nochmals gegenreden zu müssen und irgendwelche Stohhalme zu finden, an denen du dich festhalten kannst.

    Ich habe direkt zugestimmt, dass man Synonym ggf. präzisieren könnte - zumal es an der Argumentation hier ohnehin nichts ändert, weil noch genug Kontext dabei steht.

    Du musst damit rechnen, dass andere ihre Meinung äußern, wenn du deine Meinung öffentlich äußerst, besonders wenn du in Verschwörungstheorien abdriftest. Meinungsfreiheit schützt dich nicht vor Kritik. Und du kannst dich auch nicht rausreden, gar nicht über "Juristerei" diskutieren zu wollen, wenn du zuvor selbst damit argumentiert hast und dabei falsche Fakten und aus dem Zusammenhang gerissene Details präsentierst.

    Und am Ende des Tages: Ich fordere dich nicht auf, hier ständig weiterzudiskutieren. Wenn du keine Lust auf juristische Details hast, solltest du erst gar nicht in die Diskussion einsteigen. Das erst machen, dann panisch irgendwelche Fetzen aus dem Internet auffangen, versuchen die zurechtzubiegen und dann zu erklären, dass man ja gar nicht an Juristerei interessiert ist, ist halt schon ziemlich dämlich.

    Ihr habe dir die Tools an die Hand gegeben, mit der du deine Meinung anständig begründen kannst. Das kannst du machen, privat oder öffentlich, mir ist das letztlich Wumpe, was du aus der Diskussion mitnimmst. Jeder hat am Ende das Recht, nichts wissen zu wollen...

    Du scheinst ja sehr wenig Glück darin zu haben, als blindes Huhn mal ein Korn zu finden. Mein Tag und meine Laune hängen aber nicht von Forumsdiskussionen ab. So wichtig bist du dann auch nicht.



    Hattest du eigentlich einmal die Zeit genutzt und dich an der Umfrage der Politik zur Zukunft des Zulassungsverfahrens beteiligt?

    /@oasis1, weil der sich sicher darüber freut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2018
  10. simonsagt

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    Erkläre das den Richtern, die das genau so geschrieben haben und zwar in einem der neueren Urteile.

    Um deine "Sichtweise" zu bekräftigen, führst du natürlich genau die Situation an, wo du Synonyme brauchst mit komplett gleicher Bedeutung. Etwa Karotte und Mohrrübe.

    Als sprachliches Mittel einen Gegenpol oder ein Gegengewicht anzuführen, hat den selben Charakter. Es geht nicht um konkrete Werte, die man mit ausgleichen oder abwägen kann. Du änderst die Bedeutung der Aussage nicht im Wesen, wenn du die beiden Worte tauschen würdest. Die haben kurz zuvor sogar das Wort Orientierungshilfe verwendet, wo das Konzept eines Poles dazu passen würde. Es geht darum, dass die ÖR einen Kontrast bilden - in der Annahme, in der Vielfalt der Anbieter überwiegt das unseriöse. Sie hätten auch Begriffe wie Anker oder Leuchtturm verwenden können oder sogar Fundament. Es ging in der Ausführung nur darum, herauszustellen, dass die ÖR als seriöser Einfluss und Orientierungshilfe existieren sollen bzw. notwendig sind.

    Ich denke ich habe deswegen das Wort Gegenpol in Erinnerung gehabt, weil das Wort Gegenpol besser zu Orientierungshilfe passt, als Gegengewicht. "ein Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht". Wie orientiert man sich an einem Gegengewicht. Bei Gegengewicht denke ich an die kleinen Gewichte im Reifen, dass der rund läuft. Oder an eine alte Pendeluhr, damit die sich bewegt. Oder einen Aufzug - der weiß dann, wo oben und unten ist :).