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Die Bundeskanzlerin betreibt doch keinen Piratensender

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. September 2018.

  1. Wambologe

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    Natürlich bleibt es dir überlassen, wie du das Internet auffasst und natürlich kannst du das Internet als Summe seiner Inhalte sehen, sicher auch berechtigt. Aber wenn wir das Internet in einen Kontext setzen und über Verbreitung von Inhalten reden, ist es eben keine Diskussion mehr über Meinungen, sondern sehr wohl eine Frage darüber, ob die Erde eine Scheibe ist. Denn dann wird das Internet zum Übertragungsweg von Inhalten, wenn du das Internet mit Plattform, Angebot oder Sendung gleichsetzt, hast du Schwierigkeiten, andere Untergruppen (Twitch/YouTube, Gronkh Live-Stream/RBTV, Let's Play/Kommentar, etc.) gleichzusetzen.

    Und da wird deine Analogie eben falsch, weil es in diesem speziellen Kontext nur eine richtige Zuweisung gibt.

    Und damit sage ich nicht, dass deine Meinung falsch ist, sondern deine Ansicht. Deine Argumentation ist logisch falsch. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

    Diese Aussage ist falsch. Ich habe - vielleicht nicht im letzten Posting, aber schon oft genug davor - aufgezeigt, warum deine Einordnung von Internet in diesem Kontext falsch ist und aufgezeigt, was die tatsächlichen Parallelen sind.

    Kontext. Wenn wir darüber reden, worüber Inhalte verbreitet werden, sind Sat und Internet Verbreitungswege. Gleichzeitig können Teile des Internets (im Gegensatz zum ganzen Internet an sich) durchaus andere Funktionen einnehmen. So lassen sich einige der Inhalte ja sehr wohl mit Sat-Sendern vergleichen, nämlich Angbote von Bild, Gronkh, etc... Ähnlich wie Inhalte Teile des Internet(angebot)s sind, können Sat-Sender Teil des Satelliten(angebots) sein. Vermutlich hätte ich eine andere Formulierung wie "das Internet allgemein" wählen sollen, damit der Kontext deutlicher ist.

    Davon abgesehen: Du machst den Sprung ständig. Du schriebst von Web 2.0-Creatorn, die eine Lizenz brauchen würden, malst eine Dystopie aus, in der man zunächst eine Zulassung zum twittern braucht etc. Allein in dieser Antwort bringst du das wieder an, obwohl jetzt schon einige Male darauf hingewiesen wurde, dass die Verfassung dem Rundfunk eine besondere Stellung zuschreibst und das Bundesverfassungsgericht daher besondere Regeln verlangt.


    Das Internet selbst ist nicht automatisch interaktiv, es ermöglicht allenfalls interaktive Anwendungen. Und das ist ein entscheidender Unterschied und kommt zum Tragen, wenn man Analogien anstellt. Zum Beispiel so:

    Gronkh oder andere Let's Player können ihr Programm auch nicht für dich maßschneidern. Du vergleichst da schon wieder zwei unterschiedliche Sachen. Plattformen könnten das Angebot für dich Maßschneidern, Sender nicht.. letztere dürfen das auch gar nicht. Allenfalls Plattformen können das Signal überlagern, aber Sender dürfen (ohne zusätzliche Rundfunklizenzen) kein gesplittetes Signal anbieten, so wie das ProSiebenSat.1 mit der regionalisierten Werbung wollte.

    Und genau das ist dein Problem: Du definierst das einfach so, wie du gerade brauchst, springst mitunter hin- und her und verlangst dann auch noch, dass man es als Meinung ansehen soll, wenn du das Internet allgemein mit Sender, Plattform und Verbreitungsweg vergleichst, je nachdem wie es gerade passend ist.

    Natürlich gibt es das dort auch: Teletext zum Beispiel ist ein rechtlich eigenständiges Angebot, das sich allenfalls einen Programmplatz teilt. Aber es ließen sich auch "leere" Sender erstellen, die nur Teletext haben.

    Plattformen, nicht Verbreitungsweg.

    Natürlich ließe sich auch über Sat bzw. genauer: Satreceiver ein übergeordnetes Portal anbieten.

    Das Problem kannst du auch im Internet haben. IPTV wie Entertain sei mal als Stichwort in den Raum geworfen. Und bei Zattoo ist auch nicht bekannt, wie viele Zuschauer gleichzeitig dabei sind und eine Diskussionsmöglichkeit wird auch nicht angeboten.

    Aber natürlich ändert das etwas. Wieso sollte RTL keine Lizenz mehr brauchen, wenn das Signal nicht über Satellit auf Programmplatz 5 (oder sonstwas) kommt, sondern über das Internet.

    "Nicht immer so sei" ist übrigens schon das K.o. für deine Erklärung. Verfassungsrechtlich muss der Gesetzgeber einer Gefahr vorbeugen. Wenn das Internet wie Sat sein kann, ist das Problem offensichtlich.

    Wenn es dir nur um deine Meinung ginge, müsstest du nicht in seitenlangen Diskussionen gegen Erklärungen anreden oder falsche Fakten anbringen ("Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht positioniert, er würde das ähnlich sehen wie ich.").

    Natürlich könnte man eine Zeitungslizenz oder Twitterlizenz wieder einführen, sofern die Vergabe nach verfassungsrechtlich zulässigen Kriterien verläuft und damit erstmal jeder eine Lizenz erhält, es sei denn er fällt unter eine der Ausnahmen.

    Die Rechtfertigung habe ich dir bereits mehrfach geliefert. Rundfunk hat eine verfassungsrechtlich hervorgehobene Stellung und der Staat den verfassungsrechtlichen Auftrag, aus dem u.a. folgt, dass der Staat schon bereits der Gefahr vorbeugen muss und nicht nachträglich regulieren kann.

    Das ist ein starkes Stück, das mit der Vergangenheit zu vergleichen. Es wurde bereits dargelegt, dass niemand in seiner Meinung eingeschränkt wird, weil er zu meinungsstark ist, sondern lediglich keine zusätzlichen Übertragungsmöglichkeiten erhält. Nach dem Motto: Du hast 5 Kanäle, aber bekommst keinen 6. Eingeführt wurde das gerade wegen unserer Vergangenheit und das ganze resultiert aus einer verfassungsrechtlichen Vorgabe durch das Bundesverfassungsgericht. Diesen Schutzmechanismus mit gegenwärtigen Regimes und Regimes aus der Vergangenheit zu vergleichen, ist schon recht übel. Mit Respekt vor der Verfassung hast du es wohl nicht so.

    Des Weiteren haben wir in dieser Diskussion bereits festgestellt, dass eine Ablehnung der Zulassung abseits des Kriteriums der Meinungskonzentration nicht nach Belieben stattfinden darf und sich alleine auf verfassungsrelevante Faktoren beziehen, sprich die Frage ob eine Zulassung gegen die Ziele der Rundfunkfreiheit gehen. Es ist bei korrekter Auslegung unserer aktuellen Rechtslage nicht möglich, jemanden vom Rundfunk auszuschließen, bloß weil seine Meinung nicht genehm ist. Aber auch das wurde schon ausführlich erläutert.

    Und da wunderst du dich, warum man dein Verhalten als dumm bezeichnet. Wir haben bereits diskutiert, dass die Lizenzvergabe über die wir hier diskutieren nichts mit der Frequenzvergabe zu tun hatte und auch noch nie mit der Frequenzvergabe zu tun hatte. Die Frequenzvergabe kann daher nicht als Argument für oder gegen die Unsinnigkeit der Lizenzpflicht für Websender herhalten, wenn sie auch nicht als Argument für die Lizenzpflicht von Sat- oder Kabelsendern hergehalten hat.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass die Grundlage nicht wegbröckelt.

    Wir haben bereits diskutiert, dass das nicht monatelang bewertet werden musste. Was willst du als nächstes aufwärmen? Was muss nochmals erklärt werden, weil du das schon wieder vergessen hast?




    @oasis1 Wenn du solche langen Texte nicht lesen willst, wäre das naheliegende, darauf gar nicht einzugehen anstatt ihnen zusätzliche Aufmerksamkeit zu verschaffen.
     
  2. LizenzZumLöten

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    Da man beim Thema Recht sehr schnell in den Bereich kommt an dem es nichts mehr zu diskutieren gibt, da Gesetzes Text eindeutig formuliert ist, kann man natürlich sehr schnell an dem Punkt ankommen an dem das was man sagt (sich wünscht/gern hätte) einfach nur noch falsch ist.

    Die Antworten die aufzeigen das man sich mit seiner persönlichen Meinung nicht mehr im Fahrwasser der Gesetzlichen Regelung befindet kommen dann von Wambologe natürlich prompt, oft auch kurz und knapp formuliert, und mit dem Verweis (inklusive Aktenzeichen) auf betreffende höchstrichterliche Entscheidungen zum Thema; und damit ist zu diesem Kontext im Grunde alles gesagt. Das ist ganz sicher niemals böse gemeint, dass so etwas "frustrierend" wirkt ist nachvollziehbar wenn man deine Art zu schreiben kennt.
     
  3. simonsagt

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    OMG.
    Für dich ist also die Diskussion ähnlich, als ob wir in einem Flachwelttheoretikerforum wären. Wo mit Fakten und Naturwissenschaften um sich geworfen wird und der dumme Rundweltfanatiker nicht einsehen will, wie an vielen Stellen in der Geschichte schon von klugen und mächtigen Leuten behauptet wurde, dass die Erde eine Scheibe ist.

    Und wer hat das bestritten? Ich jedenfalls nicht. Man kann mit einem Auto auch über eine Wiese fahren, das macht die Wiese dann aber nicht zu einem Fahrweg wie eine Autobahn.

    Ich sage, die Wiese ist keine Autobahn und du versteifst dich darauf, aber man kann da doch Auto fahren! Ich sage, klar kann man da Auto fahren, aber so schnell wie auf einer Autobahn nicht und es gibt noch andere Unterschiede. Du sagst, aber sobald Autos drauf fahren, tritt der Autobahn-Charakter der Wiese in den Vordergrund und der Rest interessiert mich nicht.

    Das ist genau das, wie ich diese Diskussion empfinde!

    Welche Analogie meinst du? Dass es Interpretationsache ist, wie man das Internet sieht? Nur eine richtige Zuweisung??? Das ist keine mathematische Gleichung, wo am Ende rauskommt Internet = xyz und es nur ein richtiges xyz gibt. Du kannst Teilaspekte des Internets mit anderen Dingen vergleichen, aber das heißt nicht, dass andere Vergleiche falsch sind, nur weil ein Teilaspekt in einem Kontext zutrifft.

    Ich bin nicht sicher, ob ich dir folgen kann.

    Duden | Ansicht | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme

    Duden | Meinung | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft

    Da bin ich gespannt.

    Ich habe eine Ansicht, auch genannt Meinung. Ich begründe wie ich zu dieser Auffassung gelangt bin und stelle diese Sichtweise dar. Im Detail, dass Sat und Internet Unterschiede haben und ich diese Unterschiede so gewichte, dass nach meiner Betrachtungsweise man nicht sagen sollte: "Das Internet ist ein Übertragungsweg wie Sat oder Kabel". Auch zähle ich noch einige Ausprägungen der Unterschiedlichkeit auf.

    Welchen logischen Fehler habe ich denn begangen? Ich bin gerne bereit da dazu zu lernen, Trugschlüsse sind ein Interessantes Gebiet.

    Finde den Fehlschluss:

    Lineares Video kann über Satellit, Kabel und Internet verbreitet werden.
    Daher sind alle drei Verbreitungswege gleich zu behandeln.

    Vögel, Haie und Menschen haben einen Herzschlag und bewegen sich.
    Daher sind alle drei Lebewesen gleich zu behandeln.

    Nur weil man einige Aspekte teilt, ist das keine generelle Grundlage, andere Aspekte ebenso auf etwas zu übertragen, was diesen Aspekt teilt. Etwa Artenschutz, Persönlichkeitsrechte oder die Annahme die Dinge könnten im normalen Umfeld der anderen Dinge sich genauso verhalten, wie etwa fliegen, atmen oder laufen.


    Rundfunk. Da bringst du wieder den Kernpunkt zum Vorschein. Rundfunk. Für mich ist etwas im Internet kein Rundfunk. Es ist etwas im Internet. Ich unterscheide da auch nicht zwischen linear oder auf Abruf. Ich brauche meinen Computer dafür und nicht meinen Sat-Receiver.

    Falls irgendwelche Richter das gemeint haben, so weich zu formulieren, dass heute Medienanstalten und Forenteilnehme meinen, man müsste Inhalte im Internet, die in einigen Aspekten wie Rundfunk aussehen, wie Rundfunk behandeln, so teile ich diese Ansicht nicht. Was Richter schreiben ist kein Gesetz und auch Gesetze kann man ändern.

    Auch habe ich eine interessante Formulierung und damit Begründung gefunden, auf der vielleicht diverse Streitigkeiten beruhen:


    Sat ist aber automatisch nicht-interaktiv.

    Nicht definieren. Interpretieren. Und das ist eben das tolle am Internet. Es ist, was du brauchst, weil es so viel kann. Mit Sat kann ich das nicht machen. Regionale Werbung auf Sat? Kein Thema, geht eh nicht, brauchst Kabel oder dvbt für. Alles was du mit Rückmeldung machen kannst, kannst auf Sat nicht machen. Es heißt aber nicht, dass alles im Internet diese Rückmeldung auch verarbeiten muss. Und wenn man es krampfhaft versuchen würde, könnte man ein paar der üblichen Konzepte, die man aus dem Internet kennt, auch über Sat realisieren. Leere Teletextsender. Ein "Portal". Sogar Video on Demand.

    Dass die Grenzen zwischen PC und Mobiltelefon verwischen, ändert auch nichts daran, dass man für ein Mobiltelefon eine Sim-Karte braucht.

    Wenn die ausschließlich über das Internet einen neuen Sender aufziehen, hätte ich da keine Schmerzen mit, ich muss ja keinen meiner vorhandenen 35 Sendeplätze dafür opfern, um den neuen Sender zu empfangen. In Zeiten von Mediatheken sehe ich ein internetbasiertes Vollprogramm allerdings skeptisch. Auch wenn die ihre bisherigen Sender nur noch im Netz senden würden. Wäre vielleicht mal eine Idee, dann könnten sie noch mehr HD-Pay-TV verticken.

    Autsch. Dass Leute eine Meinung haben und diese im Internet kund tun, gefährdet mich nicht. Auch nicht, wenn das linear geschieht. Und die Auflösung dieser Gefahr, so wie ich es verstehe, ist die Bewahrung des öffentlich rechtlichen Rundfunkangebotes nebst zusätzlicher Internetangebote.

    Das erstere ist undenkbar in der heutigen Zeit, da würde man den Leuten die sowas einführen wollten, noch ganz andere Dinge an den Kopf werfen, als Vergleiche mit anderen Regimes. Und das zweitere ist A) nicht mehr zeitgemäß B) der Rundfunkbegriff in der Verfassung ist, wie ich erfahren habe, nicht der gleiche wie in anderen Gesetzen und C) die Gefahr wird gebannt, indem die ÖR gefördert werden und nicht indem andere behindert werden.

    Achso. Dann tu der Allgemeinheit einen Dienst und korrigiere das in der Wikipedia. Dumme Leute wie ich schauen da schonmal rein um sich zu informieren.
    Oder dieser Leckerbissen.

     
  4. simonsagt

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    Wenn es nur so wäre. Besonders erstaunt war ich, zu lesen, dass es mehrere Rundfunkbegriffe gibt. Verfassungsrechtlich scheint es ein Wort zu sein, mit dem man meint, dass man die Allgemeinheit erreicht - so sie denn einschaltet. Und mit dem anderen eine konkrete Ausführung für die man einen Fernseher nebst Antenne oder moderner auch mal einen Internetanschlus braucht.

    Naja. Wie kann es falsch sein, sich etwas zu wünschen? Es kann verwerflich, also falsch im moralischen Sinne sein, sich etwas zu wünschen, etwa dass andere Forenteilnehmer ihre eigenen Beiträge lesen müssen. Aber falsch im logischen Sinne?

    Naja. Aber wie halt.

    Ich finde schon, dass ich es damit auf den Punkt gebracht hatte.

    Fast wünsche ich mir, es wäre so. Er verwendet schon recht häufig Anspielungen auf die Intelligenz anderer. Besonders bitter, da dies hier ein Forum und keine Rechtshilfebelehrung ist. Es ist per Defintion erstmal alles Meinung und die Begriffe Meinung und Ansicht zu differenzieren, fand ich schon putzig.
     
  5. LizenzZumLöten

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    Mit ..."kann man natürlich sehr schnell an dem Punkt ankommen an dem das was man sagt (sich wünscht/gern hätte) einfach nur noch falsch ist." ... ist natürlich "im rechtlichen Sinn falsch" gemeint; es war durch die Halbsätze zuvor ersichtlich worüber gesprochen wird.
     
  6. Wambologe

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    Ja, die Diskussion ist durchaus ähnlich wie in einem Flachwelttheoretikerforum, weil ähnlich sinnlos... nur bist du der Flachweltfanatiker. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Belege (Erklärungen vom Bundesverfassungsgericht) werden ignoriert, etc. Du bist derjenige, der sogar den Ist-Zustand schon angezweifelt hat.


    Du hast es in dem Kontext bestritten. Ich schrieb "Das Internet ist ein Übertragungsweg wie Kabel oder Sat" und du hast darauf geantwortet, dass du das anders siehst.


    Nö, das ist nicht mein Argument. Das ist vielleicht das, was du da reinliest.

    Ich kann dir bei mangelnder Lesekompetenz auch nicht weiterhelfen. Versuchs mit der Volkshochschule.


    Die Analogie, was das Internet, Sat und Kabel ist, wenn wir über Anbieter und Programme reden. Für Anbieter und Programme sind das Verbreitungswege und - in dem Kontext - nichts anderes. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.

    Ich sage auch nicht, dass deine Definition allgemein falsch ist, sondern dass er in einem bestimmten Kontext nicht zutrifft. Und ja, das kann ich sehr wohl.


    Natürlich wirst du den kleinen, aber feinen Unterschied nicht verstehen, wenn du nicht mal einfachere Sachverhalte wie den Unterschied zwischen Verbreitungsweg und Anbieter richtig begreifen kannst.

    Synonyme sind nicht immer Wörter mit deckungsgleicher Bedeutung. Sichtweise, Ansicht und Meinung haben zwar ähnliche Bedeutungen, aber keine Deckungsgleichen. Ansicht und Meinung werden zwar meist identisch verwendet, haben aber in ihrer eigentlichen Bedeutung unterschiedliche Geschmacksrichtungen, wenn man so will. Meinung aus einer psychischen Handlung entstanden (glauben), Ansicht aber aus physischen (ansehen). Ansicht greift unterschwellig die Position und Art und Weise mit auf, von der man seine Meinung bildet... quasi wie man etwas ansieht.

    Es mag Unterschiede geben, genauso wie es zwischen Kabel und Sat Unterschiede gibt. Der Satz ist aber dennoch richtig. Wie heißt nicht, dass die nachfolgend gebrachten Aufzählungen alle identisch sind.

    Und spätestens aus dem Kontext heraus wird klar, in welcher Beziehung der Vergleich angestellt wird. Natürlich kannst du die Bedeutung von Wörtern umdefinieren, aber dann kannst du nicht verlangen, dass du mit deiner Ansicht recht hast.

    Das habe ich oft genug ausgeführt: Deine Argumentation hat Logiklöcher, es bleiben offene Fragen zurück und dadurch entstehen Lücken, die von Anbietern ausgenutzt werden können. Dazu kommt der Fehler in deiner Logik, dass du Internet kreuz und quer mit Verbreitungsweg, Anbieter, Plattform, Inhalt gleichsetzt. Bei der Frage, ob Gronkh eine Lizenz brauchen sollte oder nicht, antwortest du, dass es im Internet keine Senderlisten gibt. Also wenn du da den logischen Fehler nicht siehst, brauchen wir eigentlich nicht weitermachen.


    Der Fehlschluss ist, dass du noch immer die Zulassung auf den Verbreitungsweg beschränkst. Darum geht es aber nicht. Nochmals: Es geht NICHT um den Verbreitungsweg und NICHT um Frequenzen.

    Keiner sagt, dass alle drei Verbreitungswege gleich zu behandeln wären.. das ist auch tatsächlich aktuell nicht der Fall. Es geht um die Frage, dass ANBIETER gleich behandelt werden - unabhängig vom Verbreitungsweg.


    Wenn dir langweilig ist, solltest du deine freie Zeit für einen Schulbesuch nutzen. Das Thema haben wir bereits ausdiskutiert. Es geht nicht um die Lizenzierung für die Nutzung von Funkantennen. Der Gesetzgeber hätte auch statt Rundfunk "Linearübertragungen" schreiben können und sagen, dass Linearübertragende Lizenzen brauchen.

    Auch einige Sat-Receiver können für den Empfang von Rundfunk übers Internet genutzt werden.


    Richter schreiben keine Gesetze, sagen aber, in welchem Rahmen Gesetze erlassen werden können und welchen Ansprüche Gesetze erfüllen müssen. Wenn du keinen Respekt vor Gerichtsentscheidungen hast, lässt das sehr tief blicken.


    Hast du jetzt zwangshaft gegooglet und den erstbesten Brocken Fleisch gesucht, den du für deine Argumentation nutzen kannst?

    Die Steitigkeiten beruhen nicht auf der Tatsache, dass der Begriff Rundfunk im Rundfunkstaatsvertrag anders definiert ist als der Begriff Rundfunk im Grundgesetz (bzw. dem, was das Bundesverfassungsgericht daraus abgeleitet ist). Deine Definition von Rundfunk trifft auf keinen der beiden Fälle zu.

    Es hat auch niemand behauptet, dass der Begriff in beiden Kontexten deckungsgleich verwendet wird. Ich schrieb bereits am Anfang, dass der Gesetzgeber den Begriff Rundfunk einfach für eine bestimmte Definition nutzt. Und ich schrieb später auch, dass der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum hat und lediglich in einem gewissen gesteckten Rahmen agieren muss.

    Letztlich läuft die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts darauf hinaus, dass der Gesetzgeber nicht für alle Anbieter den gleichen Verfahrensgang festlegen muss. Das ist aber keine große Neuigkeit, denn das macht er ja auch jetzt schon, der neue Vorschlag der Kommission zielt darauf ab. Ich habe einen entsprechenden Vorschlag angerissen. All das läuft darauf hinaus, dass der Staat nicht verpflichtet ist, das vorhandene Lizenzierungsverfahren auf alle anzuwenden.

    Gleichwohl und das ist der springende Punkt, den du lernen musst: Eine generelle Ausnahme von Internetstreams ist aufgrund des verfassungsrechtlichen Rahmens nicht möglich. Eine auf die Größe definierte Bagetellregelung, wie sie dem Gesetzgeber vorschwebt (und die du für Willkür hältst), wäre dagegen möglich.


    Was für die verfassungsrechtliche Beurteilung aber egal ist. Für das Lizenzverfahren ohnehin egal, weil es nicht um Verbreitungswege, sondern Anbieter geht - wie schon tausende Male ausgeführt.

    Würde man aber die Empfangswege als relevant erachten, hätte die mögliche Interaktivtät des Internets keine Bedeutung, weil es nur eine Möglichkeit ist. Es kann höchstens interaktiv sein, muss es aber nicht. Und für den Fall, dass es nicht interaktiv ist, ist es (in dem Punkt) vergleichbar mit Sat... wodurch keine generelle Ausnahme gemacht werden kann.


    Ginge durchaus. Zum Beispiel für den Fall, dass mit Verschlüsselungen gearbeitet wird und die Karte jeweils eine passende Regionalversion für die Adresse, auf die die Karte registriert worden ist, freischaltet.

    Ob das jetzt realistisch oder hingebogen ist, ist verfassungsrechtlich nicht relevant. Da der Staat Gefahren vorbeugen muss, reicht schon die Möglichkeit. Und wenn auf beiden Wegen ähnliche Funktionen möglich sind (sei es weil Sat mehr kann als es macht oder Internet weniger macht als es kann), würde sich daraus schon eine Pflicht zur Regulierung geben.

    Davon abgesehen ist es aber relevant, was die Anbieter machen, wenn es um die Zulassung geht.. nicht Plattformen oder Übertragungswege.


    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Und für ein Mobiltelefon braucht es auch keine Sim-Karte, das Mobiltelefon könnte auch nur über WLAN wie ein Mini-PC genutzt werden.


    Musst du auch nicht, wenn RTL einen neuen Sender über Sat startet. Das kann daher keine Begründung sein, wieso ein Sat-Sender eine Lizenz bräuchte, ein Internet-Sender aber nicht.

    Und: ES GEHT NICHT UM VERDAMMTE VERBREITUNGSWEGE ODER KNAPPE ÜBERTRAGUNGSFREQUENZEN! ES GEHT ALLEINE UM ANBIETER!


    Dass du nicht nur Anhänger von Verschwörungstheorien bist, sondern auch nicht sonderlich viel Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht hast, ist tatsächlich Autsch. Der hat das nämlich gesgat.


    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (das im weitesten Sinne) hat seine Bestandsgarantie neben dem Internet. Abr die ÖR reichen laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus, um den privaten Rundfunk zu liberalisieren. Der Gesetzgeber muss auch dafür sorgen, dass innerhalb des privaten Rundfunks, zu dem laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts auch neuartige Dienste gehen, die Rundfunkfreiheit geschützt und damit einer zu hohen Meinungskonzentration vorgebeugt wird.

    Du machst hier drei Fehler - alle schon mal erwähnt und wahrscheinlich auch dieses Mal wieder Perlen vor die Säue geworfen:
    1. Allgemeine Aussagen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelten nicht nur für den speziell verhandelten Fall, zumal das nicht selten auch Verweise auf frühere Entscheidungen sind.
    2. Es geht nicht darum, dass Leute ihre Meinung nicht im Internet kundtun können. Wenn dann geht es darum, ob Leute ihre Meinung über Rundfunk im Internet kundtun können. Aber auch darum geht es nicht. Es geht um die Frage wie man verhindert, dass jemand zu viel Meinungsmacht bekommt.
    3. Es ist verfassungsrechtlich nicht relevant, ob es aktuell keine Anzeichen dafür gibt, dass ein Anbieter übers Internet zu viel Macht bekommt. Es geht nur um die Möglichkeit und die besteht auch im Internet: Es könnten alle im Internet nur die gleichen Anbieter verfolgen, auch wenn es (wie bei Sat) mehr Auswahl gibt. Sämtliche Überlegungen aus dem Sat-Bereich sind weiterhin relevant im Netz.


    Ich habe ja auch nicht gesagt, dass man das einführen soll, sondern dass es möglich ist.


    Es ist ja allein deshalb zeitgemäß, weil das Bundesverfassungsgericht das immer wieder - auch schon 2018 - als staatliche Aufgabe zur Sicherung der Rundfunkfreiheit definiert hat.

    Tu dir selbst den gefallen und suche nicht aus Verzweiflung bei Wikipedia irgendwelche Brocken, die du noch für dich verwerten kannst. Wir sprechen bereits seit einigen Seiten nur vom verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff und der schließt das Internet mit ein. Ich habe genug Verweise auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts geliefert.


    Nein, wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits im 3. Rundfunkurteil festgestellt, dass das nicht der Fall ist.


    Du wiederholst dich aber auch in jedem Punkt. Ich habe dir darauf schon geantwortet: Meine Aufgabe ist es übrigens nicht, Wikipedia zu verbessern. Warum sollte ich auch. Ich finde es recht unterhaltsam, wenn Leute etwas bei Wikipedia lesen und sich dann als Experten aufspielen.

    Lizenzvergabe und Frequenzvergabe sind zwei voneinander abgekoppelte Verfahren. Du musst ja nur in die Mediengesetze der Länder reinlesen, dann siehst du, dass die Frequenzvergabe ein eigenes Verfahren ist und nicht Teil des Zulassungsprozesses.


    Was hat der Absatz mit unserer bisherigen Diskussion zu tun? Aber wenn du dafür eine Erklärung willst: Wir haben bereits festgestellt (nur vielleicht alle verinnerlicht), dass bei der Lizenzvergabe die Eignung überprüft wird und sich diese Eignung nur auf verfassungsrechtliche Gesichtspunkte beziehen darf.

    Einige Länder haben in der Tat Parteien generell ausgeschlossen, die ddvg (SPD-Verlag) hat aber beispielhaft gegen Hessen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat dann geurteilt, dass ein genereller Ausschluss von Parteien gegen die Verfassung verstößt. Legitim ist lediglich - um den Rundfunk staatsfern zu halten - die Zulassung dann zu untersagen, wenn Parteien über bestimmenden Einfluss auf das Programm nehmen.

    Dein zitierter Absatz stand 1:1 schon vor dem entsprechenden Urteil des BVerfG in der Wikipedia und ist damit seit 2008 veraltet. Das Urteil (2 BvF 4/03) kannst du dir ruhig in Gänze geben und dich gerne auch melden, wenn du da irgendwas nicht verstanden hast. Das enthält nämlich ein paar schöne, tatsächliche Leckerbissen, die zeigen, dass deine Ansichten hier falsch sind.

    Nutze Wikipedia gerne als Einstieg in ein Thema.. aber nutze es doch bitte nicht als Quelle jeglicher Erkenntnis und als Beweise für Diskussionen hier.
     
  7. oasis1

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    In Bezug auf die Internet Netiquette wäre Wikipedia für dich hilfreich oder auch diese Seite:
    Die Netiquette | Forumwissen
    In der Kürze liegt die Würze

    Sehr lange Beiträge lesen nur wenige Leute wirklich gern. Fasse Dich daher möglichst kurz, aber lasse dennoch keine wichtigen Details aus. Drücke Dich präzise und klar aus. Wenn Du Fehler in Deinem Beitrag findest, nutze die Editierfunktion für die Ausbesserung.


    Zitate sparsam anwenden

    Das Einfügen von Zitaten ist nur dann sinnvoll, wenn dies nur die unbedingt nötigen Teile des Originaltextes beinhaltet. Zitiere also immer nur den Teil aus dem Originaltext, auf den Du Dich in der Antwort beziehst. Vollquotes (vollständig zitierte Beiträge) sollten möglichst vermieden werden.
    Dein Erklärbär.....:winken:
     
  8. Wambologe

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    Das hättest du auch per PN schicken können anstatt in diesem Thread OT zu werden. Auch das zählt zur Netiquette, lieber Erklärbär.

    Mein Gesprächspartner scheint - unter anderem, aber nicht nur angesichts seiner langen Antworten - kein Problem mit der Länge haben, zudem hat sich auch jemand anderes positiv über die Länge geäußert. In diesem Thread bist du bislang der einzige, der sich beklagte. Darüber hinaus findet keine anderweitige Diskussion statt, die durch das Gespräch zwischen simonsagt und mir gestört werden würde.

    Angesichts dessen sehe ich keinen Grund, die Art und Weise, wie ich antworte, zu ändern. Die Forenleitung kann den Thread ja sperren, wenn sie ein Problem mit der Art und Weise hat, wie in diesem Thread diskutiert wird.

    Und nun solltest du überlegen, ob du was sinnvolles zum Thema beizutragen hast oder den Thread eben einfach ignorieren.
     
    LizenzZumLöten gefällt das.
  9. simonsagt

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    Ich versuche es mal. :confused:

    Äh. Häh? Eine rechtliche Begründung kann falsch sein. Sich zu wünschen, die Rechtslage wäre anders oder eindeutiger ... wie kann das im rechtlichen Sinne falsch sein? :)

    Nochmal zur Erinnerung:

    Du sagst, das Internet ist ein Verbreitungsweg wie Sat oder Kabel.

    Ich sage, es gibt gravierende Unterschiede zwischen Internet und Sat/Kabel. Das Wort "wie" ist unpassend. Das Internet ist ein Verbreitungsweg, aber es ist nicht wie Sat oder Kabel!

    Dass du an einzelnen Beispielen etwas auszusetzen hast, ist kein Finden eines Logikfehlers, sondern eine Krititk an einzelnen Details.

    Wozu denn immer die persönlichen Angriffe?

    Nein. Ich habe mich zum Thema informiert und bin über diese Formulierung gestolpert und habe auch zitiert wo ich sie gefunden hatte.

    Und wenn das stimmt, so werden alle deine Argumente aus Richtung Bundesverfassungsgericht hinfällig, da wir über Lizenzen reden und die mit dem Rundfunkbegriff, so wie ihn die Medienanstalten verwenden, begründet werden.

    Finde einen Abschnitt, wo sich die höchsten Richter mit der Lizenzsierung und dem Internet direkt befassen, das wäre dann mal was.

    Ernsthaft? Das ist das Fundament, mit dem du die derzeitige Rechtslage rechtfertigst? Die Grundlage, aufgrund deren die einzelnen Bundesländer nach ihrer eigenen Willkür bestimmte Personen von der Lizenz ausschließen? Die Verfassung gilt für alle Bundesländer. Müssten dann nicht alle Bundesländer der "Gefahr" nach gleichen Regeln vorbeugen? Internet ist nicht an Grenzen gebunden, auch nicht an innerdeutsche. Wenn RTL keine weitere Lizenz in NRW bekommt, ja dann vielleicht in Schleswig-Holstein, die haben ja auch als einziges Bundesland Online-Glücksspiellizenzen.

    Das war übrigens wieder eine Überzeichnung, in der Hoffnung, die Lächerlichkeit deines Statements hervorzuheben. Es geht nicht um eine rechtlich einwandfreie Begründung, dass irgendetwas unrechtlich ist.

    Nope. Es geht um Lizensierung. Die Lizenz hat der Anbieter. Das ist richtig. Die Lizenz gilt aber für eine (staatlich eingeschränkte) Tätigkeit. Ich verneine die Notwendigkeit, diese Tätigkeit im Internet einzuschränken.

    Würde ich diese Notwendigkeit anerkennen, müsste ich auch eine Einschränkung (Lizenziserung) sehr vieler anderer Tätigkeiten im Internet fordern. Angefangen bei nicht-linearem Video.

    Die Notwendigkeit wird mit Gefahren durch Meinungsmacht begründet. Aha. Das halte ich für lächerlich. Würde jemand eine Meinungsmacht haben und ihm würde die Lizenz verweigert werden, müsste dieser Anbieter einfach nur seinen Standort ins Ausland verlegen und kein deutsches Lizenzrecht würde mehr interessieren und der Anbieter könnte all seine Meinungsmacht trotzdem auf den deutschen Markt werfen. Außerdem könnte das Lizenzgebaren ja schon trivialst mit einer Nicht-Linearität abgeschmettert werden. Siehe Podcast der Kanzlerin. Ein Sat-Sender oder Radiosender kann nicht mal eben nicht-linear werden, um doch noch seine Tätikgeit ohne Lizenzpflicht auszuüben. Aber ich vergaß: Internet ist ja ein Verbreitungsweg wie Sat oder Kabel :p.
     
  10. Wambologe

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    Das Wort "wie" ist nicht unpassend. "Wie" verlangt nicht, dass etwas identisch ist, sondern setzt etwas in Relation.

    Rinderagout mit Pappardelle ist trotz großer Unterschiede ein italienisches Gericht wie Pizza Napoli, Tiramisu oder Minestrone.

    Internet ist trotz etwaiger Unterschiede ein Verbreitungsweg wie Sat oder Kabel.

    Mehr wurde nicht gesagt und aus dem Kontext wird eindeutig, dass das Internet in seiner Eigenschaft als Verbreitungsweg verglichen worden ist (und nicht als Plattform oder Summe seiner Inhalte).

    Wenn du die richtige Bedeutung des Wortes nicht kennst, ist das dein persönliches Problem.


    Auch Kritik an einzelnen Details können ein Logikfehler sein, aber es geht hier nicht um einzelne Details, sondern etwas grundlegendes. Analogie ist eine logische Verknüpfung. Du hast eine fehlerhafte Analogie, dann hast du eine fehlerhafte logische Verknüpfung. Ein Logikfehler.


    Es ist kein persönlicher Angriff, sondern eine persönliche Empfehlung. Das wird dir unabhängig dieser Diskussion in deinem weiteren Leben helfen.

    Die Frage ist doch eher: Warum bringst du immer wieder Themen in die Diskussion, die längst abgehandelt und erklärt sind? Wenn du es aus Langeweile machst, könntest du deine freie Zeit sinnvoller verbringen. Du könntest den Rat auch beherzigen, wenn du es nicht aus Langeweile machst und die Thematik einfach nicht verstehst. Wenn du es nicht verstehen willst, disqualifizierst du dich selber, aber auch dann könntest du deine Zeit sinnvoller mit Weiterbildung verbringen. Egal wie: Der Tipp wird dich auf jeden Fall weiterbringen.

    (Und natürlich wäre es auch für mich weniger frustrierend, wenn man nicht alles mehrfach erklären, geraderücken und wiederholen müsste. Aber am Ende tust du dir einen größeren Gefallen als mir)

    Nö, werden sie nicht. Und es geht auch nicht darum, welchen Begriff die Medienanstalten verwenden. Die sind nur ausführende Kraft, aber nicht die Gesetzgebende. Was du meinst ist: Der Rundfunkbegriff, den die Länder (und die EU) verwenden. Und da spielt es keine Rolle, wie die Länder den Rundfunk definieren. Das habe ich schon von Beginn an gesagt und zuletzt nochmals wiederholt. Sie verwenden den Begriff, um Gesetze kompakt zu halten und nicht anschließend jedes mal neu aufzuzählen, was sie mit dem Begriff X meinen.

    Früher war der Definition im Rundfunkstaatsvertrag identisch mit der Definition, die sich aus dem Grundgesetz ableitet. Erst vor einigen Jahren wurde das im Rundfunkstaatsvertrag aufgespaltet als man die Definition der EU übernommen hat und Rundfunk in Rundfunk (quasi "Rundfunk linear") und audiovisuelle Medin (quasi "Rundfunk nicht-linear") aufgeteilt hat.

    Wie die Länder das definieren ist aus verfassungsrechtlicher Sicht egal. Wichtig ist lediglich, dass die Ausführung und Anwendung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

    Die Länder könnten sagen, Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist lediglich Kabelfernsehen. Es entbindet sie aber nicht davon, die Rundfunkfreiheit dann auch über die Verbreitungswege zu schützen, die sie nicht als Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages betrachten würden. Jetzt machen die das nicht bei Kabelfernsehen, sondern bei Streams, die technisch maximal 500 Zuschauer erreichen. Die sind nach dem Rundfunkstaatsvertrag kein Rundfunk, aber nach der Verfassung. Der Grund für die Ausnahme von der Lizenzpflicht ist, dass eine Gefahr der Meinungskonzentration ausgeschlossen werden kann, wenn ohnehin maximal 500 Leute zuschauen können.

    Und genau deswegen kommst DU nicht weiter, wenn du sagst, Internet ist für dich kein Rundfunk. Denn das entbindet dich nicht davon, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk für das Internet zu beachten.

    Dazu auch passend ein Zitat aus der 5. Rundfunkentscheidung, in der das Bundesverfassungsgericht Baden-Württemberg genau dafür abgewatscht hat: Neue technische Möglichkeiten nicht als Rundfunk zu definieren und dann auf diesen Wegen nicht für den Schutz der Rundfunkfreiheit sorgen, den das Grundgesetz verlangt.

    Wenn du nicht nur des richtigen Lesens nicht mächtig bist, sondern auch 1+1 nicht zusammenzählen kannst, ist das wirklich dein persönliches Problem. Dabei müsstest du nicht mal 1+1 zusammenzählen, die relevanten Aussagen wurden hier bereits zu Genüge ausgeführt.

    Nochmals: Das Bundesverfassungsgericht schreibt kein spezielles Verfahren vor, kann es schlichtweg nicht. Deswegen wirst du auch nie einen Abschnitt finden, in dem das Bundesverfassungsgericht sagt, wie die Rundfunkordnung im Internet exakt aussehen muss. Das Bundesverfassungsgericht kann nur Ansprüche formulieren, die das vom Gesetzgeber gewählte System erfüllen muss. Diese Ansprüche und die Begründung dafür habe ich genannt und kannst du auf den letzten Seiten nochmals nachlesen. Stichwort herausgehobene Stellung.

    Dass das System anders aussehen kann, zeigt bereits die aktuelle Rechtslage. Auch der Vorschlag der Rundfunkkommission (der von dir als Willkür bezeichnet wird) zeigt, dass man es anders handhaben kann. Ich habe Eckpunkte für ein neues System angerissen, das mir zusagen würde. Änderungen sind definitiv möglich.

    Aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgericht - die du als lächerlich bezeichnest - ist es eben nur nicht möglich, Änderungen pauschal für alle Internet-Streams vorzunehmen. Das ist nicht möglich und Gründe hierfür habe ich bereits aufgezählt. Stichwort Präventivkontrolle.

    Ich habe dir auch Stichpunkte zugeworfen, mit denen du deinen Vorschlag retten könntest. Dazu müsstest du dich aber halt mal mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts und meinen Erklärungen dazu befassen anstatt das pauschal als lächerlich zu bezeichnen und zwanghaft irgendwelche Sätze aus dem Kontext zu reißen, mit denen du die Ausführungen vermeintlich entkräften kannst.

    Alternativ zu einer Abänderung deines Vorschlags könntest du natürlich auch erklären, warum dein Vorschlag den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Hast du ja gemacht. Das Problem da ist eben nur, dass das Bundesverfassungsgericht (nicht ich) deine Argumentation schon entkräftet hat. Es ist keine Argumentation, die eine Ausnahme von den Verpflichtungen verfassungsrechtlich legitimiert. BVerfG, 2 BvF 4/03 ist dahingehend sicher die beste Goldgrube.

    Und die Anforderungen hat er in seinem 3. Rundfunkurteil ausgeführt. In selbigem Urteil erwähnt er auch
    Aber all das wurde schon erklärt. Du müsstest es halt nur lesen.

    Nein, nein, nein.

    1. Ich rechtfertige die aktuelle Rechtslage nicht, ich erkläre sie allenfalls.
    2. Ich weise abermals daraufhin, dass ich es begrüße, wenn das ganze anders gehandhabt wird.
    3. Nicht ich, sondern das Bundesverfassungsgericht hat diese Aussage getätigt: "Hierbei muss bereits Gefahren begegnet werden, da einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 <323>; 73, 118 <160>; 95, 163 <173>)."

    Dass du Verschwörungstheoretiker nichts vom Bundesverfassungsgericht hältst, ist bekannt.


    Verdammt nochmal: Die Bundesländer können nicht nach ihrer eigenen Willkür Personen von der Lizenz ausschließen.

    Das tun sie ja auch. Die Länder haben nicht umsonst einen Rundfunkstaatsvertrag geschlossen, der die Regelungen harmonisiert.

    Sat auch nicht, daher kein Argument, mit dem eine Ausnahme (nur) fürs Internet allgemein begründet werden kann.

    Nein, können sie nicht. Die Kriterien sind in Schleswig-Holstein die gleichen wie in NRW und im Falle der Meinungsmacht - der einzige Punkt, in dem RTL ggf. eine Lizenz untersagt wird, wird von einer gemeinsamen Stelle der Medienanstalten untersucht.

    Wir fassen zusammen: Verschwörungstheoretiker simonsagt findet die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts lächerlich.

    Bei der Lizenzierung geht es um Lizenzierung. Das ist eine tolle Logik. Bei der Lizenzierung geht es um Anbieter, weil bei der Lizenzierung geprüft wird, ob der Anbieter eine Lizenz erhält.


    Wir sehen: Verschwörungstheoretiker simonsagt ist es besondes wichtig zu betonen, dass er die verfassungsrechtlichen Einordnungen des Bundesverfassungsgerichts für lächerlich hält.


    Das wäre auch bei Sat möglich und kann damit erneut nicht als Argument dienen, wieso man pauschal im Internet und nicht auf den anderen Wegen von einem Zulassungsverfahren abweichen sollte.

    Im Übrigen müsste er seinen Standort schon ins Nicht-EU-Ausland verlegen. Den eigenen Standort ins EU-Ausland zu verlegen um der deutschen Rechtsprechung zu entgehen, ist ein Verstoß gegen das EU-Recht.

    Und ob ein Schritt ins Nicht-EU-Ausland so klug ist, sei mal dahingestellt... schließlich sind Sender auf diese Weise auch nicht vor Regulierung geschützt. Am Ende dürfte die Auffindbarkeit doch deutlich darunter leiden.

    Auch über Sat können nicht-lineare Angebote verbreitet werden. Die Ausstrahlung über Sat oder Internet ist auch kein Kriterium für Zulassung, egal wie oft du das noch miteinander verbinden willst. Das wird nicht richtiger. Entscheidend sind die Inhalte.

    Und ja, natürlich kann man sein Angebot auch einfach nicht-linear anbieten und mit allen Vor- und Nachteilen leben, die ein nicht-lineares Angebot gegenüber einem linearen Angebot hat. Dem Bundesverfassungsgericht wird es aufgrund der entsprechenden Nachteile egal sein.


    Gib dir doch beim nächsten Mal etwas mehr Mühe. Wenn ich nicht alles ständig wiederholen und nicht auf den dümmsten Dreck eingehen muss, kann ich mich auch kürzer halten. @oasis1 wird es dir danken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2018