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Die Bundeskanzlerin betreibt doch keinen Piratensender

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. September 2018.

  1. Wambologe

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    Ich würde dich gerne einmal bitten, doch die Diskussion nochmals zu lesen, wenn du dich an Antworten nicht erinnern kannst.

    Natürlich könnten die Medienanstalten auch erst hinterher prüfen, wer im Internet eine Sendung ausgestrahlt hat. Aber das ist ein bisschen blöd, wenn man bei Trägern mit einer zu großen Meinungsmacht verhindern will, dass sie überhaupt erst senden. Also muss man die Rahmenbedingungen gesetzlich so gestalten, dass man nur mit irgendeiner Form einer Zulassung senden darf bzw. das Senden ohne Lizenz unter Strafe stellt. Man kann nicht Unternehmen damit beauftragen, ihre eigene Marktmacht festzustellen.

    Und entweder man stellt Zulassungen zum Ausdrucken und Selberausfüllen für alle online bereit (was so doof wäre wie deine Antworten) oder man lässt eine Behörde das ganze prüfen. Daran führt kein Weg vorbei.

    Die Alternative wäre nur, dass man sich einfach gar nicht interessiert, wie viel Meinungsmacht jemand hat. Das will man in Deutschland aus gewissen Gründen allerdings nicht, die du sicherlich im Geschichtsunterricht auch gelernt hast.


    Niemand hat behauptet, dass man Streamer erst entdecken kann, wenn sie sich eine Lizenz geholt haben. Sonst könnten die Medienanstalten auch Gronkh nicht kennen.

    Es geht darum, zu verhindern, dass Träger mit zu großer Meinungsmacht gar nicht erst einen Stream starten dürfen. Und das lässt sich nur über den oben skizzierten Weg erreichen. Du darfst aber gerne eine Alternative posten, die ich dann für dich zerpflücken kann.


    Es ist tatsächlich ziemlich dämlich, wenn du eine Methode anwendest, die du gerade zuvor kritisiert hast. Aber wenigstens hast du es gemerkt.

    Mir gehen übrigens keine Argumente aus. Die Situation, die wir hier haben, ist, dass wir uns im Kreis geben, weil dir meine Erklärungen sonstwo vorbeigehen. Und weil du ständig auf Erklärungen mit Einwürfen reagierst, die bereits geklärt worden sind, bezeichne ich dein Verhalten als dumm.

    Würden mir die Argumente ausgehen, würde ich nicht weiterdiskutieren und sagen, dass ich wohl falsch lag. So machen das kluge und einsichtige Leute. (Wobei du vermutlich die nächste Antwort erst am Freitag bekommen wirst. Ich bin die nächsten Tage unterwegs und habe wichtigeres zu tun als Dinge fünfmal zu erklären, die dann eh wieder nicht beachtet oder falsch gelesen werden.)


    Nein, geht es nicht. Es geht darum, dass nicht eine Firma oder eine Person zu viel Meinungsmacht besitzt. Da es dem Staat verboten ist, in Deutschland selbst Rundfunk zu betreiben, hat der Staat hier auch kein Meinungsmachtmonopol. Die Gründe für dieses Verbot konntest du ebenfalls im Geschichtskundeunterricht lernen.


    Doch, geht es auch. Timo C. Storost von Family TV wurde deswegen ja auch die Lizenz entzogen. Das ist ein Aspekt.



    Korrekt, da es für illegale Inhalte eigene Gesetze gibt. Bei der Zulassung geht es unter anderem darum, an sich legale Inhalte zu unterbinden, wenn sie die Meinungsmacht eines Anbieters über ein gewisses Level hinaus stärkt.




    Nicht primär, das Verteilen von limitierten Sendefrequenzen findet schließlich nachgelagert statt unter allen Anbietern, die bereits eine Sendelizenz bekommen haben.



    Korrekt. Wobei man indirekt sagen kann, dass Konsumenten ja durch das Verhindern von zu hoher Meinungsmacht auch geschützt werden. Aber das Schützen von Konsumenten vor Pornos z.B. ist kein Ziel, dass durch die Lizenzpflicht geregelt werden soll.



    Nein, darum geht es nicht und diese Verschwörugnstheorie ist auch absolut abstrus. Der Staat (bzw. eigentlich die Länder) üben im Zulassungsverfahren keine inhaltliche Kontrolle aus. Das wäre verfassungsrechtlich höchstbedenklich und würde vom Bundesverfassungsgericht auch kassiert werden. Jeder bekommt eine Zulassung mit zwei Ausnahmen:
    - ein Bewerber, der nicht tauglich ist (z.B. weil er in der Vergangenheit sich partout nicht an Gesetze halten wollte.. wie das bei Timo C. Storost der Fall ist)
    - Bewerber, die bereits mindestens eine Lizenz haben, aber damit schon so viele Leute erreichen, dass man nicht will, dass sie noch mehr erreichen.

    Konkurrenz wird damit nicht behindert, aber Meinungsmonopole. Jeder bekommt im Allgemeinen eine Rundfunklizenz. Man kann diskutieren, ob die Gebühren hierfür zu hoch sind und ob hohe Gebühren ggf. Anbieter daran hindern, Rundfunk zu veranstalten. Aber das hat mit dem Zulassungsverfahren an sich und den dahinterstehenden Prinzipien nichts zu tun.


    Es ist in allen Fällen eine Erlaubnis, die verhindern soll, dass jemand etwas unerwünschtes tut. In dem Fall hier: Zu viele Menschen erreichen.



    Ich muss nichts besser machen, da ich das Bundesverfassungsgericht auf meiner Seite habe. Die Rechtfertigung für ein Lizenzsystem steht nicht auf dünnerem Eis. Das Bundesverfassungsgericht hat Zulassungen im privaten Sektor nicht beanstandet und erst vor wenigen Wochen festgestellt, dass das in Zeiten des Internet ungeändert fortgilt. Vielmehr sei es laut Bundesverfassungsgericht so, dass das Internet die ganze Problematik noch verschärft.

    Du redest einen ziemlichen Stuss, in jeder Hinsicht. Warum die Tatsache, dass die Länder keine Lizenz für die öffentlich-rechtlichen Anstalten verlangen, irgendwas an der Argumentation ändern sollte, weißt auch nur du. Die ÖR müssen sich zwar nicht für Lizenzen bewerben, können aber auch nur die Sender veranstalten, für die sie einen Auftrag durch die Länder haben. Für öffentlich-rechtliche und private Anbieter gelten damit zwar formal unterschiedliche, aber inhaltlich recht ähnliche Richtlinien.

    Und dass die ÖR nicht frei zusätzliche Programme veranstalten dürfen, verstärkt das Ziel, dass sich nicht zu viel Meinungsmacht auf einen Anbieter vereinen soll.


    Also das wurde nun wirklich weit und breit dargelegt. Die Frage ist nicht mehr Dummheit, sondern entweder pures Trollen oder geistige Beeinträchtigung. Im letzteren Fall würde ich mich für jede Kritik an deinem Verhalten entschuldigen und dich eher bemitleiden.


    Nein, das war ein Beispiel um zu untermauern, warum man nicht einfach sagen kann, dass jeder im Internet bedenkenlos senden kann und warum auch dort eine Prüfung des Anbieters notwendig ist.

    Die Rechtfertigung, warum sich der Staat einmischt, ist das Vermeiden von Meinungsmonopolen. Man möchte nicht, dass die Meinung überwiegend von einer Person oder einer einzelnen Firma gemacht wird und es entsprechend Deckeln, wenn jemand zu viel Meinungsmacht hat. Die Begründung hierfür liegt in der deutschen Geschichte.



    Du bist paranoid, aber nicht wegen deiner Kritik an der Berufung eines Fernsehmachers in die Behörde, die das Fernsehen beaufsichtigt. Das ist in der Tat kritikwürdig.

    Allerdings trifft er nicht die Entscheidung darüber, ob jemand eine zu Hohe Meinungsmacht hat. Das macht die KEK - die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich. Schmid ist dort nur Ersatzmitglied.

    Und selbst wenn er Entscheider wäre, kann er aus rechtlichen Gründen sich nur an einer Negativliste abarbeiten. Stell dir das wie ein Ja-/Nein-Fragebogen vor "Sendet der Anbieter einen Live-Stream?", "Erreicht der Anbieter bereits zu viele Zuschauer?", etc. "Gefällt dir der Anbieter persönlich?" ist kein Kriterium, das auf der Liste der Gesetzgeber steht. Würde jemand danach entscheiden, würde das sofort jedes Gericht kassieren.

    Wer in NRW keine Zulassung bekommen würde, könnte sein Glück im Übrigen auch in einem Bundesland versuchen. eine Lizenz zu bekommen. Man muss sie nicht in dem Bundesland beantragen, in dem man sitzt.

    Und was die Sache mit "man möchte keine neuen Anbieter haben": Auch die Bild-Zeitung wurde aufgefordert, für ihre Live-Streams eine Lizenz zu beantragen. Es betrifft bei weitem nicht nur arme Let's Player.


    Nein, das tue ich nicht. Ich schrieb in diesem Thread bereits selbst, dass ich kein Fan des aktuellen Verfahrens bin und habe bereits Eckpunkte für eine alternative Form der Regulierung angerissen. Deine Kritik läuft ins Leere.

    Das Problem mit deinen Vorschlägen sind, dass sie nicht funktionieren. Der Gesetzgeber würde damit nicht seine Ziele erreichen, die er mit der Regulierung erreichen will.



    Ich mache niemandem zum Vorwurf, wenn er die aktuelle Rechtslage nicht kennt oder sie nicht versteht. Ich bin immer gerne bereit, das zu erklären. Und ich habe großen Respekt, wenn jemand sagt, dass er etwas nicht versteht, sich in einem Bereich nicht auskennt, aber etwas dazulernen will oder einsieht, dass er falsch lag.

    Dumm ist nur, wenn man sie gar nicht verstehen will, sich für einen Experten hält, weil man Wikipedia gelesen hat, oder so sehr verrennt, dass einem nix anderes übrig bleibt, als Dinge falsch zu verstehen und zehnmal noch diskutieren zu wollen.



    Auch das ist falsch. Schau auf Seite 2. Ich habe dort geschrieben, dass ich es nachvollziehen kann, wenn man sich schwer tut, einen Unterschied zwischen "Jeden Freitag um 20:00 Uhr ein Live-Stream" und "Jeden Freitag um 20:00 Uhr ein neues Video" sieht. Ich habe es lediglich als dumm bezeichnet, wenn man Parallelen zwischen "24 Stunden Live-Sender über Internet" und "24 Stunden Live-Sender über Sat oder Kabel" abstreitet.


    Und damit ich nicht nur mich selbst beglückwünsche: Glückwunsch, dass du sehr eindrucksvoll bewiesen hast, dass du zu blöd zum Lesen, Verstehen und/oder Erinnern bist.



    Ja, es geht noch. Es geht offenbar sehr gut, sich immer weiter zu verrennen und sich selbst für die blödesten Vergleiche nicht zu schämen. Es ist in Deutschland völlig normal, dass Aufsichtsbehörden einem Verdacht nachgehen, wenn der an sie rangetragen wird. Wenn du den Behörden meldest, dass ProSieben um 18:00 Uhr einen Porno gezeigt hat, werden sie dem auch nachgehen und bei ProSieben einen Mitschnitt anfragen, um das zu kontrollieren. Das wird einige Tage in Anspruch nehmen.

    Wenn du vor Gericht bist, wird die Rechtslage vom Gericht auch eingehend geprüft, was sich ebenfalls über einen längeren Zeitraum erstreckt. Man muss Beweise sammeln, Beweise sichten, etc. Man muss auf den nächsten Podcast warten, um zu prüfen, ob er live ist. Man muss sich die Podcasts inhaltlich anschauen, um entscheiden zu können, ob sie redaktionell-journalistisch sind. Und man muss die Ausstrahlungsweise prüfen. All das beansprucht etwas Zeit, wenn man es gründlich machen will. Unter anderem auch, weil alles wasserfest notiert werden muss, damit das ggf. auch vor Gericht Bestand hat. (Letzteres mag nicht nötig gewesen sein, weil das Ergebnis für die Bundeskanzlerin positiv war.. aber für den negativen Fall hätten sie gewappnet sein müssen).

    Das alles hat nichts mit mangelnder Kompetenz zu tun, sondern mit sauberer Arbeit in einem Rechtsstaat. Schon klar, dass dir das Fremd vorkommen mag.

    Davon abgesehen hat die Kommission nicht monatelang geprüft, das Verfahren hat sich einfach aus bürokratischen Gründen etwa gezogen, da verschiedene Gremien und Anstalten die Formalitäten vorbereiten, das zur Abstimmung an Koordinationsstellen geschickt wird und die ZAK selbst trifft sich auch nur einmal im Monat, um Beschlüsse abzuarbeiten.

    Du musst dir nur anschauen, wie lange manchmal die Bearbeitung anderer Fälle dauert. Im Mai 2018 hatte die ZAK zum Beispiel einen taff-Beitrag vom August 2017 beanstandet.


    Ich bin froh, in einem Land zu leben, in den potentiell schwerwiegenden Vorwürfen mit der gebotenen Gründlichkeit nachgegangen wird. Aber grundsätzlich darfst du die Meinung natürlich haben.


    Bei der Kritik geht es nicht darum, dass du deine Meinung nicht haben darfst, sondern dass sie entweder schwammig ist oder auf falschen Tatsachen beruht. Wie hier:


    Es ist schon ein Problem, wenn du über ein Empfangsgerät sprichst, aber einen alles andere als kleinen Teil einfach mal direkt ausklammerst. Damit ist deine Argumentation nicht mehr brauchbar. Denn was ist mit Smart-TVs?

    Und inhaltlich ist der Fehler: Nicht jeder Inhalt, den du über den Fernseher empfängst, braucht eine Lizenz. Du kannst auch zulassungsfreie Inhalte empfangen. Auch lange vor dem Internet konntest du zulassungsfreie Inhalte empfangen. Auch Bewegtbild.

    Keines deiner aufgezählten Inhalte (Text, Forum, Video, Link, Bilder) erfordern eine Lizenz, um das tun zu dürfen. Lediglich das Anbieten eines Live-Streams.


    Du solltest dir tiefergehende Gedanken machen bevor du schreibst. Wenn deine Erklärung schon allein beim Schreiben nur dadurch formulierst, wenn du Wörter in Anführungszeichen setzt, kann sie nicht so gut sein.



    Du sprichst hier nicht über Zulassungen für Sender, sondern die Regulierung von Plattformen. Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe und Zulassungsverfahren für Sender haben nicht das Ziel, Plattformen zu regulieren.

    Im analogen Kabel oder der Terrestrik gab es keinen Platz für alle Sender, die bereits eine Zulassung hatten. Folglich ist es offensichtlich, dass das Erteilen einer Zulassung nichts mit der Erteilen einer Frequenz im Kabel oder der Antrenne zu tun hat.

    Da scheitert deine Begründung und am Ende auch deine Meinung. Du kannst gerne der Meinung sein, dass der Mond aus Käse ist, du kannst Begriffe und Definitionen umlegen und darauf bestehen, dass es eben so valide wird. Es wird dir auch kener nehmen, wenn es dir dadurch besser geht. Aber faktisch bleibt Tatsache, dass der Mond nicht aus Käse ist.

    Wo deine Erklärung funktioniert: Wenn die Landesmedienstalten früher gesagt haben "Kabel Deutschland, diese 20 Sender müsst ihr einspeisen. Den Rest dürft ihr selbst auffüllen", war das aufgrund der Frequenzknappheit in Ordnung. Aber deswegen sollte man heute YouTube nicht auftragen, 20 ausgewählte Kanäle immer auf der Startseite zu bewerben. Da werden Plattform und Plattform verglichen, da existiert die Parallele. Aber genau solch eine Auflage machen sie auch nicht.

    Du würfelst einfach Dinge durcheinander. Kannst du natürlich machen, aber ist halt blöd dann.


    Sie werden nicht umgemünzt, sie waren in Deutschland schon immer plattformneutral.

    Du hast bis jetzt nicht erklärt, wieso es heutzutage nicht mehr notwendig ist, zu verhindern, dass sich auf eine Person oder Firma zu viel Meinungsmacht vereint. Wenn die aktuelle Gesetzeslage mit dieser Begründung verabschiedet worden ist, musst du mit dieser Begründung hantieren und nicht andere Dinge anbringen.

    Das hat nichts mit Rundfunklizenzen zu tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2018
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  2. simonsagt

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    Zu viele Menschen erreichen. Aha.

    Dir ist schon klar, dass zwischen zu viele Menschen erreichen und exklusiv zuviele Menschen erreichen ein Unterschied ist?

    Die Leute haben Auswahl. Derzeit teilt es sich so auf, dass beim echten Rundfunk keiner eine '"zu hohe Meinungsmacht" hat.

    Beim Internet ist es aber technisch gar nicht möglich, die Freiheit der Menschen einzuschränken, indem nur noch Streamer der Zugehörigkeit "Sendergruppe X" auf "Sendung" gehen.

    Das Problem hatte ich mit der Netzneutralität angesprochen, aber das hast du ja abgewunken mit deiner üblichen juristischen Begründung.

    Wenn es aber um Meinungsmacht-Konzentration geht, ist genau da der Punkt, wo man im Internet ansetzen sollte.

    Und in dieser Geschichte wurde die Zeitungslizenz auch prompt wieder abgeschafft, sobald es ging. Bei der Rundfunklizenz gab es technische Gründe und die sind im Internet hinfällig.

    Und da wäre ich schon auf eine Begründung gespannt, warum ausgerechnet Live-Streams so sehr Meinungsrelevant kritisch sind, dass man da eine Lizenz bräuchte. Twitter ist da viel gefährlicher und sogar der amerikanische Präsident hat das erkannt und verbreitet Lizenzfrei seinen Kram in Textform.

    Und ich rede nicht von einer juristischen Begründung. Habe ich nie. Aber das meinte ich mit dem Zirkelschluss. Ich äußere eine Meinung, du versteifst dich darauf, dass das jetzt so nicht im Gesetz steht und behauptest ich wäre doof, weil ich die Rechtslage nicht kenne.

    Und mit dem Argument sind wir wieder bei der Dystopie, dass man eine Lizenz zum Twittern bräuchte.

    Aber bitte. Es ist nicht möglich, die Auswahl im Internet einzuschränken. Für jeden Streamer-Superstar gibt es hundert andere, die um die Aufmerksamkeit buhlen. Und nur weil der gerade "In" ist oder berühmt, schränkt das nicht die Möglichkeit der User ein, sich auch noch anderswo "Meinungsbildende" Streams zu holen.

    Im Rundfunk wäre das technisch theoretisch möglich gewesen. Wenn man die ÖR auskklammert hätte sich - auf den Frequenzen, z.B. in einem Kabelnetz oder einer örtlichen Sendestation - ein Monopol einer Sendergruppe bilden können. Dann wären alle empfangbaren Sender aus einer Quelle und da wäre zu viel Meinungsbildende "Macht" gewesen.

    Also meine Erklärung ist folgende: Wenn es notwendig wäre, ist es auch für Text und Nicht-Live-Video notwendig. Und im Internet ist diese Konzentration von Meinungsmacht nur über Netz-Nicht-Neutralität möglich. Temporäre Beliebtheit einer Quelle könntest du jetzt auch schon im linearen TV haben, wenn von heute auf morgen alle nur noch RTL News kucken würden.

    Falls man also zusammenfassen darf, dass du das Lizenzsystem für Streamer deswegen für sinnvoll hältst, weil man so verhindern kann, dass Einzelne oder Gruppen zu viel Meinungsbildende Macht auf die Bevölkerung ausüben können, so ist meine Antwort darauf: :rolleyes:
     
  3. Wambologe

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    Ja, das ist mir schon bewusst. Aber auch in der "alten Welt" geht es nicht darum, exklusiv viele Menschen zu erreichen, da sich die Meinungsmacht auf durchschnittliche Marktanteile bezieht.

    Gedankenspiel 1: Zwischen 0 und 12 Uhr schauen alle nur RTL. Zwischen 12 und 0 Uhr schauen alle nur Sat.1 und jeder schaut tatsächlich 24 Stunden Tag am Fernsehen. Insgesamt erreicht RTL 100% der Menschen, davon 0% exklusiv. Der durchschnittliche Marktanteil von 50% hat die Folge: Keine Sendelizenz mehr für RTL.

    Gedankenspiel 2: Zwischen 06 und 12 Uhr gucken alle RTL, zwischen 12 und 6 Uhr alle Sat.1 und erneut sind alle 24 Stunden vor der Glotze. Erneut würde RTL 100% aller Menschen erreichen, erneut 0% davon exklusiv. Der durchschnittliche Marktanteil würde aber nur 25% betragen, womit RTL noch eine Sendelizenz erhält.

    Das System ist damit nicht so gestaltet, dass es nur Sender bestraft, die exklusiv zu viele Menschen erreichen.

    Die Leute haben auch über Sat und Kabel Auswahl, nur ggf. nicht so große.

    Nur bei rechten Kackseiten wie PI News geht es darum, die Freiheit der Menschen angeblich von staatlicher Seite einschränken zu wollen.

    Aber es geht beim Zulassungsverfahren nicht um die theoretische Auswahl, sondern die tatsächliche Auswahl. Es soll einen Mechanismus geben, der greift, wenn Zuschauer ihre Auswahl nicht nutzen und sich auf einen Anbieter beschränken. Und das kann dir im Internet auch passieren.

    Das mag aktuell nicht der Fall sein, aktuell streut sich das tatsächlich. Aber es nicht garantiert, dass es immer so ist.

    Weil es damit nichts zu tun hat. Ein Ende der Netzneutralität würde nicht heißen, dass einzelne Anbieter keine Inhalte mehr ins Netz stellen können, es wird ihnen nur erschwert. Und eine Sendelizenz zu haben, bedeutet nicht, erleichterten Zugang zu haben.

    Und am wichtigsten: Die Netzneutralität garantiert nicht, dass auch tatsächlich viele unterschiedliche Anbieter genutzt werden.

    Selbst wenn alle Daten gleich behandelt werden, würde das keinen Anbieter davon abhalten, immer neue Streams zu starten und damit am Ende zu stark meinungsprägend zu werden.

    Die Einführung der Rundfunklizenz hat nichts mit der begrenzten Übertragungskapazitäten zu tun. Bei begrenzten Übertragungskapazitäten gibt es ein eigenes Frequenzvergabeverfahren. Dieses Frequenzvergabeverfahren könnte man auch durchführen, wenn es zuvor kein Lizenzverfahren gab. In der Tat wird das im Rahmen der Drittsendezeiten bei RTL und Sat.1 ja auch gemacht, wo Sendezeiten (und damit Frequenzen) an Firmen ohne Lizenz vergeben werden.

    Und ich weiß nicht, wie oft ich das jetzt schon erwähne: Das Bundesverfassungsgericht hat das Zulassungsverfahren bestätigt und bekräftigt, dass die Idee dahinter (Vermeidung von Meinunsmonopolen) gerade gerade im Internet noch äußerst aktuell ist.

    Aber hey, erzähle von mir aus noch zehnmal, dass das ja nicht so sei. Dem Bundesverfassungsgericht muss man ja keine Bedeutung zumessen.

    Den Unterschied zwischen "Inhalt steht zu einer festen, vom Anbieter bestimmten Zeit zur Verfügung" und "Nutzer entscheidet, wann er einen Inhalt konsumiert" wurde schon abgehandelt.

    Gestern hatte RTL Aktuell 4,36 Millionen Zuschauer. Diese 4,36 Millionen Zuschauer waren im Schnitt durchgehend dabei und wenn die es einmal gehört haben, kann man es nachträglich nicht mehr entfernen.

    Twitter hat dagegen am Tag weniger als eine Million Visits und damit noch einmal weniger. Während die Nachrichten bei RTL (salopp gesagt) in jeder Sekunde mehr als vier Millionen erreichen, hat Twitter in jeder Sekunde deutlich weniger als eine Million. Nur in der Summe sind es über den Tag eine Million. Zumindest bei Twitter kommt hinzu, dass jeder die sofortige Möglichkeit zur Gegenrede hat. Das ist beim Rundfunk nicht der Fall.

    Die Breitenwirkung von Rundfunk als "Live-Medium" und damit seine hervorgehobene Stellung gegenüber anderen Medien hat das Bundesverfassungsgericht auch schon festgestellt, u.a. im 8 Rundfunkurteil 1 BvL 30/88). Dass er eine hervorgehobene Stellung hat, liegt auch daran, dass die Rundfunkfreiheit explizit im Grundgesetz verankert ist, eine Zeitungsfreiheit gibt es dagegen nicht. Lediglich die allgemeine Pressefreiheit.

    In der 3. Rundfunkentscheidung, auf die ich hier im Laufe des Threads bereits eingegangen bin und aus der ich schon zitiert habe, erklärt das Bundesverfassungsgericht im Übrigen auch, wieso die Rundfunkfreiheit auch ein Auftrag an den Staat ist, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.

    Den Amerikanern ist das mit Meinungsmonopolen egal, die regulieren tatsächlich nur die begrenzten Frequenzen.


    Natürlich redest du auch von juristischen Begründungen, dann z.B. wenn du sie als absurd bezeichnest. Oder wenn du etwaige Ausnahmen als Willkür bezeichnest. Bei solchen Kommentaren musst du damit rechnen, dass dich jemand fragt, warum die alten Begründungen absurd sind. Das eine folgt aus dem anderen.

    Tue ich nicht. Du bringst einen Vorschlag und ich antworte darauf. Wenn du Ausnahmen für Gronkh und deine Holzhacker haben willst, musst du damit rechnen, dass auch RTL & Co. diese Ausnahmen nutzen können, um die Regeln zu umgehen, die für sie gelten. Das hat weniger mit aktuelle Rechtslage kennen zu tun, als einfach die fehlende Möglichkeit deinerseits, logisch konstruierte und zu Ende gedachte Vorschläge zu bringen.

    Etwas anderes wäre es, wenn du beispielsweise sagen würdest, die Begrenzung von Meinungsmacht ist generell doof. Dann muss man nicht darum diskutieren, ob Dritte deine Lücken ausnutzen.

    Das einzige, wo du die Rechtslage kennen solltest und wo ich darauf hinweise, sind Urteile vom Bundesverfassungsgericht. Um die kommst du nicht rum und mit denen musst du arbeiten. Da kommst du in einer Demokratie nicht rum.

    Und ansonsten: Deine Argumentation klingt nach "Ich rede gar nicht über Physik und Wirklichkeit, deshalb kann der Mond sehr wohl aus Käse sein und ihr könnt nichts dagegen sagen." Das ist und bleibt halt dämlich, bisschen Realität muss schon sein.


    Nein, eben nicht. Weil Twitter ein anderes Gewicht hat als Rundfunk.

    Und nochmals zur Erinnerung, weil das bei dir immer mitschwingt: Es geht nicht darum, Meinungen zu unterdrücken. Das ist Verschwörungsgeschwätz. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits einmal ein Zulassungsverfahren in NRW kassiert, weil es den Behörden ermöglichte, sachfremde Erwägungsgründe heranzuziehen.


    ES GEHT BEI DEN LIZENZEN NICHT DARUM DIE AUSWAHL EINZUSCHRÄNKEN, verdammt noch mal. Was ist daran so schwer, das zu kapieren?

    Es kann Millionen von Streams geben. Die Auswahl alleine verhindert nicht, dass am Ende trotzdem alle nur den Stream eines Anbieters angucken. Eine hohe Meinungskonzentration kann komplett unabhängig von der Auswahl entstehen. Kann bei zehn Sendern über Antenne passieren, kann bei Millionen Streams im Web passieren.

    Du redest übrigens gerade selbst schon wieder von juristischen Begründungen. Du bringst eine eigene juristische Begründung an, wieso das Gesetz veraltet sein soll.


    Bei der Medienkonzentration im Zulassungsverfahren geht es nicht darum, wie viele Programme vorhanden sind, sondern wie stark sie genutzt werden. Worüber du spricht, ist das Frequenzvergabeverfahren. Frequenzvergabe ist nicht Lizenzvergabe. Auch schon tausendmal erwähnt, du bist aber echt zu blöd, das zu verstehen. Daher nochmals: Lizenzvergabe ist etwas anderes als eine Frequenzvergabe. Und das war es schon immer.



    Das kann an grundsätzlich fordern, eine Regulierung ist aber aufgrund der fehlenden herausgehobenen Position der genannten Medien (siehe Bundesverfassungsgericht) nicht geboten wie beim Rundfunk.

    Geboten ist viel mehr - und da sind wir bei rechtlichen Grundprinzipien - das ungleiche Dinge nicht gleich gesetzt werden können. Text und Nicht-Live-Video sind nicht das gleiche wie Live-Inhalte, wann sie genutzt werden können, entscheiden unterschiedliche Gruppen (siehe oben). Du kannst damit nicht Regelungen für Text und Nicht-Live-Video nutzen, um daraus identische Regelungen für Live-Inhalte zu verlangen. Das ist einfach ein logischer Fehlschluss. Du kannst mit unterschiedlichen Gründen die gleiche Behandlung verlangen, das geht. Aber du kannst sie nicht inhaltlich gleichsetzen.

    Damit kannst du meine Erklärungen oder die geltende Rechtslage nicht als absurd bezeichnen, aber ich deine Begründung als falsch. Reine Logik und grundsätzliche Prinzipien, auf die unsere Welt aufgebaut ist. Wenn du das nicht einsehen willst, bist du entweder hier oder dort an der richtigen stelle.

    Und zur Erinnerung: Auch über die "alten" Ausspielwege gibt es Inhalte, für die es keine Lizenz benötigt.

    Konzentration von Meinungsmacht heißt nicht, dass nicht ein Anbieter mehr als 30% aller Angebote erreichen darf. Der Marktanteil darf nicht über ca. 30% hinausgehen. Das ist ein Unterschied.

    Netzneutralität kann entsprechend eine Konzentration von Meinungsmacht nicht verhindern. Das ist unabhängig der aktuellen Rechtssprechung.

    Bei durchschnittlichen Marktanteilen spielen temporäre Fakten keine oder nur eine geringe Rolle.


    Zwei Denkfehler:
    1. Du bist der Ansicht, irgendeiner wäre der Ansicht, Gronkh (oder unbekannter Streamer XY) könnten zu viel Meinungsmacht haben. Das ist nicht der Fall.
    2. Du bist der Ansicht, das ich das Lizenzsystem für sinnvoll halte. Das ist nicht der Fall.

    Und ja. Wenn man eine Lizenz zum Broadcasten braucht, lässt sich damit die Meinungsmacht von Einzelnen oder Gruppen einschränken, weil das bei besonders großen Gruppen oder Personen dazu führt, dass sie keine neuen Angebote starten können und - da Lizenzen zeitlich beschränkt sein können und auch entzogen werden können - bestehende Angebote ggf. eingestellt werden müssen. Der Regulierungsaspekt ist offensichtlich.

    Aber wenn dir das schon zu hoch ist, ist der Rest kein Wunder.

    Und nun bis Freitag. Aber hoffentlich gibst du dir bisschen mehr Mühe, wenn du ein paar Tage mehr hast.
     
  4. simonsagt

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    Das habe ich auch nicht beschrieben. Aber das will ja nicht in deinen Kopf rein.

    Die Lizenzvergabe, so wie DU sie zuletzt dargestellst hast, schützt die Konsumenten, indem deren Auswahl NICHT eingeschränkt wird, indem sicher gestellt wird, dass kein einzelner Anbieter eine zu hohe "Meinungsmacht" hat.

    Unterlasse das bitte. Du diskreditierst dich nur selbst, wenn du ständig dein Gegenüber offen und verdeckt versuchst zu beleidigen. Egal was du sagst oder wie gut du argumentierst, das verliert dadurch an Glaubwürdigkeit.

    Worüber bitte argumentierst du dann eigentlich? Dass jemand der die gleiche Meinung wie du vertritt, dies nicht mit aktueller Rechtslage begründen kann und deswegen dumm ist?

    Hier mal eine Meinung, die du auch zerpflücken kannst. Der ist nur Redakteur und kann sich daher vielleicht nicht so gut ausdrücken und hat bestimmt auch irgendwelche juristsichen Feinheiten übersehen. Und offenbar kommt ein guter Teil der jüngsten Auswüchse durch den besagten Ex-RTL-Lobbisten in seiner gegenwärtigen Funktion bei der Landesmedienanstalt NRW.

    Und deine dritte Rundfunkentscheidung ist von 1981. Dieses Urteil wurde erlassen im Zuge der ersten privaten Sender. Die bekamen nämlich erstmal gar keine Sendeerlaubnis und mussten sich das einklagen. Dass einmal interkative Inhalte im gleichen Medium wie Video, Audio und Text, ebenso wie ein dem heute linearen TV ähnliches Format geben könnte, das auch noch mit einfachsten Mitteln einer Einzelperson die potentielle weltweite Reichweite möglich wäre, auch bekannt als Internet, wurde damals nicht berücksichtig. Wohl aber, dass es mehr Sendefrequenzen und billigere Wege geben könnte. Ob diese "Sondersituation" vom Rundfunk heute gleich bewertet werden würde, ist fraglich.

    Und diese andere Entscheidung, (1 BvR 1675/16) hättest du vollständig zitieren sollen. Die Richter leiten daraus keine Notwendigkeit einer Lizenzsierung oder Beschneidung der vorhandenen Angebote ab, indem man eben ein Prüfverfahren hat oder anderweitige Zugangskontrollen zum Markt. Nein, das war alles nur Einleitung für das hier

    Diese Entscheidung befasst sich mit dem Rundfunkbeitrag. Nicht mit Lizensierung privater Angebote. Es wird hergeleitet, wofür der Beitrag notwendig ist.

    Der Tenor des Bundesverfassungsgerichts ist es also nicht, das Internet mit dem Rundfunk gleichzusetzen und den "sendenden" Zugang zu reglementieren, sondern das Vorhandensein von sorgfältig recherchierten Informationen, eben durch den Rundfunkbeitrag finanzierte Sender, sicher zu stellen.
     
  5. Wambologe

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    Natürlich hast du. Du hast in diesem Thread mehrfach die Ansicht geäußert, dass Zulassungsverfahren wäre dazu da, damit der Staat die Auswahl einschränken kannst. Deswegen startete das Zitat mit dem Einwurf "Aber bitte. Es ist nicht möglich, die Auswahl im Internet einzuschränken". Deswegen hast du mir nahegelegt, ich hätte mich in meinen Erklärungen nur auf die Eignungsprüfung beschränken sollen. Einmal schriebst du "es geht darum, mögliche Konkurenz zu behindern und über die Lizenz eine Kontrolle auszuüben".


    Ja, genau das ist die Erklärung für das aktuelle Zulassungsverfahren: Vermeidung von Meinungsmonopolen ohne die (grundsätzliche) Einschränkung von Auswahl. Du argumentierst dagegen an, nicht ich.

    Ich glaube, am meisten diskreditiere ich mich dadurch, dass ich weiterhin diskutiere. Und zu lange Beiträge schreibe. Aber mei...


    Wir können beide Kuchen mögen, aber wenn du deinen Kuchen mit Sand backst, werde ich dich für deine Zutatenwahl kritisieren und nicht dafür, weil du nicht weist, wieso der Kuchenbäcker Eier statt Wasser nimmt. Und auch als Kuchenliebhaber kann man natürlich über Kuchen streiten.

    Wenn es um die Frage eines neuen Zulassungsverfahrens geht, ist das ähnlich. Bei deinen Vorschlägen für ein neues System kritisiere ich dich nicht dafür, dass du die aktuelle Rechtslage nicht kennst. Die Kritik speziell in diesem Punkt ist, dass dein Vorschlag in sich nicht logisch aufgebaut ist. Du machst Vorschläge, bei denen Fragen offenbleiben und dann Lücken entstehen. Die Erwartung ist, dass du entweder Antworten darauf lieferst oder eben - so wie ich bei meinem Vorschlag übrigens - einwirfst: Okay, an dieser Stelle ist es vielleicht noch nicht rund und da muss man nochmals nachdenken.

    Mut zur Lücke ist nicht verweflich, im Gegenteil: Im Zweifel könnte man ja gemeinsam überlegen, wie diese geschlossen werden können. Aber grundätzlich ist es halt so: Wenn du einen Vorschlag in ein Diskussionsforum wirfst, musst du damit rechnen, dass jemand eine Diskussion führen will und deine Beiträge oder Motivation hinterfragt.

    Und im Übrigen habe ich dir mehrere Knochen hingeworfen, die du in dieser Angelegenheit hättest aufheben können. Beim ersten Mal habe ich deine Antwort sogar noch so ausgelegt, dass wir leichter auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Daraufhin meintest du, das wäre nur meine Ansicht, ich würde dich für dumm halten und hätte keinen Platz für andere Meinungen (obwohl ich selbst erst eine gepostet hatte).


    Über Hanfeld könnte man viel sagen, aber grundsätzlich darf er seine eigene Meinung haben. Und ja, auch Hanfeld müsste erklären, wieso die Aufforderung, Bild solle eine Zulassung beantragen, ein Schlag gegen die Pressefreiheit sein soll.. es aber gleichzeitig noch nie beantstandet worden ist, dass Welt das ebenfalls braucht.

    Wirklicher Unsinn von Hanfeld ist - und den verzapft er durchaus auch bei anderen Themen gerne - dass der RTL-Mann damit gegen Fake News und Hate Speech bei Bild vorgehen möchte. Schmid war in der Bild-Zeitung nicht involviert (die mabb ist dafür zuständig). Das Thema Lizenzen ist bei den Medienanstalten zudem schon vor Schmid auf dem Programm gestanden.



    Das Video ist von 2015 und thematisierte, dass Rocketbeans TV keine hatte, aber eine braucht. Im Grunde war es der Fall Rocketbeans, der die Diskussion angestoßen hat.

    Aber nochmals: Ja, man darf ganz legitim eine Änderung fordern. Tue ich auch. Aber wenn sie Lücken hat, wird sie Kritik hervorrufen.


    Das ist nicht fraglich. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu schon geäußert. Schon 1981 als es sagte, dass der Wegfall der damaligen Beschränkungen die Beurteilung des Bundesverfassungsgericht nicht ändern wird, weil es auch dadurch noch keine Garantie für mehr Vielfalt gibt.


    Ich habe den relevanten Teil zitiert: Nämlich jenen, in dem das Bundesverfassungsgericht im Grunde sagt, dass die Ausführungen aus der dritten Rundfunkentscheidung (die du eben als veraltet bezeichnet hast), nicht veraltet sind.


    Ich habe nie behauptet, dass das Urteil sich (rein) mit der Zulassung privater Anbieter befasst. Ich habe dieses Urteil und ganz speziell einen bestimmten Satz, hergenommen um zu zeigen: Die Ausführungen aus den "alten" Rundfunkentscheidungen, die ich als primären Beleg angeführt habe, sind nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht überholt. Mir war schon damals klar, dass das Alter als Argument kommen wird. Das ist immer so. Deshalb habe ich es mit einem aktuellen Statement entkräftet.

    Dass sich diese neuere Entscheidung im Kern um den Rundfunkbeitrag dreht, ist richtig.. aber das heißt nicht, dass die getätigten Äußerungen einfach "Einleitungen" für das Urteil sind. Es sind gültige Bewertungen und das Bundesverfassungsgericht verweist sehr oft auf solche auf den ersten Blick vielleicht nebenbei getätigten Begründungen. Dazu gleich noch mehr.

    Es ist eine Feststellung, die alte Aussagen des Bundesverfassungsgerichts bestätigt und deine Einschätzung widerlegt.

    Natürlich nicht. Keiner setzt Internet mit Rundfunk gleich. Das die Parallel Unsinn ist, wurde dir schon erklärt. Das Internet ist ein Verbreitungsweg wie Kabel oder Sat. Und es geht um die Frage, wie mit Rundfunk über Internet im Vergleich zu Rundfunk über Kabel oder Rundfunk über Sat umgegangen wird. Das ist die Parallele.

    Die Mediengruppe RTL Deutschland sendet das zulassungspflichtige Rundfunkprogramm RTL mit Sendungen wie RTL aktuell, GZSZ oder Formel 1 über Terrestrik, Sat, Kabel und Internet.
    Erik Range sendet das zulassungspflichtige Rundfunkprogramm GronkhTV mit Sendungen wie Let's Plays über Internet.
    Die Erotik Media AG sendet den zulassungsfreien Mediendienst Blue Movie mit Porno-Inhalten über Sat und Kabel.
    Simonsagt betreibt (zumindest für das Beispiel hier) den zulassungsfreien Twitteraccount @simonsagt üebr Internet.

    Das sind die Paralleln.

    Und in dem Punkt: Doch, das Bundesverfassungsgericht setzt Rundfunk über Sat und Rundfunk über Internet schon gleich. Das Bundesverfassungsgericht hat schon immer betont hat, dass der Rundfunkbegriff entwicklungsoffen ist und sich nicht auf die Technik des Funkturms beschränkt. Regelungen müssen entsprechend offen für neue technische Entwicklungen und Anforderungen sein. Auch ein Grund, warum die Gesetze recht plattformneutral formuliert sind und nicht - wie von dir behauptet - speziell für den klassischen Rundfunk aufgestellt worden sind.

    Das fängt schon beim dritten Rundfunkurteil an, bei dem das Bundesverfassungsgericht erst allgemeine Ausführungen macht und dann danach zusätzliche Regelungen bei knappen Frequenzen fordert. Allein daraus wird schon ganz offensichtlich deutlich, dass die Rahmenbedingungen plattformneutral gelten.

    Vergleiche das:
    "Auf der Straße X13 muss ein Schild aufgestellt werden, dass die Geschwindigkeit begrenzt. Wenn es regnet, muss ein zusätzliches Schild mit stärkerer Begrenzung aufgestellt werden."

    Die erste Geschwindigkeitsbegrenzung gilt in allen Fällen (Rundfunk), nicht nur bei Nässe. Nur bei Nässe gelten zusätzliche Regeln (Frequenzknappheit).



    Übrigens hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 2 BvF 4/03 im Jahr 2008 folgendes erklärt:
    "Die Erweiterung der Übertragungskapazitäten aufgrund der neueren technischen Entwicklungen sowie die weitreichende Verknüpfung der Medien untereinander, insbesondere auch die Verbreitung von Rundfunkprogrammen über das Internet, stellen den Gesetzgeber zwar vor neue Herausforderungen. Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont (vgl. etwa BVerfGE 57, 295 <322 f.>; 114, 371 <388>) und zuletzt in seinem Urteil vom 11. September 2007 (1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06, MMR 2007, S. 770 <771>) begründet hat, sind aber die Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt."


    Entscheidungen sind nicht überholt und gelten auch für die Verbreitung von Rundfunkprogrammen über das Internet. Das sagt das Bundesverfassungsgericht ziemlich deutlich und auch ziemlich regelmäßig. All das, was du anbringst, hat das Bundesverfassungsgericht schon abgeschmettert.

    In diesem zitierten Teil aus einer Entscheidung über die Zulassung von privaten Rundfunkprogrammen, an denen Parteien beteiligt sind, verweist das Bndesverfassungsgericht übrigens ebenfalls auf eine Entscheidung innerhalb seines Urteils zur Rundfunkgebühr. An meiner Vorgehensweise ist damit nichts zu beanstanden. Vielmehr aber an deiner: Du liest nur Brocken, meinst, dass du dich dann bestens auf dem Gebiet auskennst, und redest neunmalklug daher.. dabei aber ganz offensichtlich doch keinen Schimmer auf diesem Gebiet hast. Das ist auch absolut in Ordnung, man muss ich nicht zu allem auskennen. Aber anstatt es einfach ganz zu lassen oder sich das erklären zu lassen, dann aufzuspielen: Das ist halt... naja. Die Geschichte kennst du.



    Beim Zugang stellt das Bundesverfassungsgericht lediglich die Bedingung, dass bei Knappheit eine gerechte Verteilung nach definierten Regeln stattzufinden hat. Aber Zugang zu Frequenzen hat nichts mit der Zulassung an sich zu tun, das hatten wir schon.

    Das ist ein Punkt speziell für den Rundfunkbeitrag, aber der entbindet den Gesetzgeber nicht, von gesetzlicher Regulierung der Rundfunkordnung wie vom Bundesverfassungsgericht auch in diesem Urteil festgestellt worden ist.


    Offensichtlich schreibt das Bundesverfassungsgericht kein explizites Verfahren vor. Das ist nicht Aufgabe des Gerichts, sondern des Gesetzgebers. Das Bundesverfassungsgericht gibt aber sehr wohl einen Rahmen vor. Im aktuellen Fall ist es das vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Gebot der Präventivkontrolle und das Gebot, Vorkehrungen zu treffen, die die Rundfunkfreiheit gewährleisten. Das ist der verfassungsrechtliche Auftrag, den der Gesetzgeber zu beachten hat.

    Das schlägt sich darin nieder, dass der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen muss, die eine größtmögliche Meinungsvielfalt sicherstellen. Und zur Sicherstellung der Meinungsvielfalt gehört, dass eine Meinungskonzentration vermieden wird. Und neben den ganzen Ausführungen, die ich da bereits angebracht habe, sei noch erwähnt, dass das Bundesverfassungsgericht betont hat, dass der Gesetzgeber da bereits auf Gefahren reagieren muss, da sich Fehlentwicklungen nur schwer rückgängig machen lassen.

    Übrig bleibt nur, die Regelung anders zu gestalten - aber in sich trotzdem schlüssig und den Mindestanforderungen entsprechend. Oder - was ggf. auch noch Chancen auf Erfolg hat - die Ausgestaltung des Internetangebots so vorzunehmen, dass es nicht mehr als Rundfunk zu werten ist. Das wäre auch allenfalls die Chance für Bild: Zu argumentieren, dass eine wöchentliche Live-Sendung (oder zumindest wenige) auch über "alte" Empfangswege kein Rundfunk wäre. Aber das würde für 24/7 Streamer nicht mehr funktionieren.
     
  6. oasis1

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    Oh mein Gott....
    Wieder ein Hundertzeiler Roman von @Wambologe.
     
  7. LizenzZumLöten

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    ;) ... die machen zwar "Arbeit" beim lesen, sind aber i.d.R. immer lesenswert.
     
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  8. simonsagt

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    Bringt Perspektive. Und ich dachte bislang, ich schreibe lange Posts.

    Naja. Hauptsächlich argumentiert er, dass er Recht hat und versucht die "andere" Meinung als dumm hinzustellen. Das letztere finde ich nicht lesenswert, das ist eigentlich unterste Schublade. Und das erstere, nunja, es wird sich weiter und weiter auf irgendwelche Nebensätze von Richtern zurückgezogen um ja nicht zuzugeben, dass die mit der heutigen Realität nichts zu tun haben und die Lage anständig neu bewertet werden sollte.*

    Dass er aber eigentlich angeblich für die gleiche Sache sein soll, stellt den Erbsenzählcharakter schon etwas heraus.

    Eigentlich hätte die Diskussion so ablaufen müssen:

    Ich schreibe, das ganze ist absurd.

    Antwort: Ja. Leider. Rechtslage ist derzeit so und bis sowas direkt mal von den höchsten Gerichten direkt bewertet oder vom Gesetzgeber sauber formuliert und angepasst ist, isses halt so.

    Stattdessen als Antwort: Du bist zu dumm die derzeitige Rechtslage zu verstehen und der Argumentation zu folgen, dass ein Streamer als Fernsehsender gilt.

    ...


    Naja. Offenbar irgendwie schon. ;)

    Und das sehe ich halt anders. :eek:

    --

    *Und da fand ich den zu kurz zitierten Abschnitt in dem Urteil zu den Rundfunkgebühren schon sehr aufschlussreich. Denn die hätten genausogut Bezug nehmen können auf die urpsprünglichen Instrumente mit den Lizenzen und wofür die gut sind und dass die Gebühren nicht so wichtig sind, weil man ja über die Lizenzen die Vielfalt steuern kann. Stattdessen sahen sie das alles als Begründung für den staatlichen Auftrag, einen Gegenpol zu schaffen. Ich hatte nicht den Eindruck dass da eine Reglementierung im Sinne einer Lizenzsierung als nötig empfunden wird. Und ich wäre nicht überrascht, wenn das ganze Lizenzsystem auch für linearen Rundfunk mal fallen wird.

    Auch wenn die Wikipedia unbeliebt ist, bei manchen Menschen, ich finde meinen Standpunkt damit gut zusammengefasst. Also, mein Standpunkt ist, dass es gut ist , dass die Zeitungslizenz gefallen ist und für "Rundfunk im Internet" wünsche ich das gleiche.

    Indem die Herausgabe einer Zeitung von einer speziellen Lizenz abhängig gemacht wird, bekommt die staatliche Herrschaft die Kontrolle über den Personenkreis (Verleger), der Zeitungen herausgeben darf. Unliebsame Personen können ausgeschlossen werden. Zudem bleibt die Zahl der unterschiedlichen Zeitungen begrenzbar. Bei einem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen kann eine Lizenz entzogen werden, was Möglichkeiten auch einer inhaltlichen Kontrolle bedeutet.
     
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  9. Wambologe

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    Was denn sonst? Soll ich argumentieren, dass ich Unrecht habe?

    Nein, ich habe auch schon paar mal erklärt, dass du ja gerne eine eigene Meinung haben darfst und es keine Schande ist, sich bei einem Thema nicht auszukennen. Als dumm bezeichne ich eher Verhalten.


    Es sind keine Nebensätze. Das Bundesverfassungsgericht hat es in dem aktuellsten Urteil nur nicht ausführlich abgehandelt, weil sie es bereits ausführlich abgehandelt haben. Entsprechend wird auf die Erklärungen von damals verwiesen und gesagt, dass das weiterhin gilt.



    Es ist keine Erbsenzählerei. Wir beide können New York für die schönste Stadt der Welt halten, uns aber darüber streiten ob die Anreise per Flugzeug oder Fahrrad besser ist bzw. überhaupt möglich ist.


    So lief es im Grunde auch ab... zumindest bei dem Teil, an dem wir uns etwas näher gekommen sind. Einige deiner Ausführungen habe ich kritsiert (deine Definition von Rundfunk), bei anderen Punkten habe ich darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber durchaus etwas in deine Richtung ändern möchte (auch wenn die Art und Weise von dir als Willkür bezeichnet wird). Ich schrieb, dass ich mit dir auf einer Wellenlänge bin, was die Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens an sich angeht, nicht jedoch mit der Art und Weise, wie du sie durchführen würdest. Ich habe auf Probleme verwiesen und erklärt, was die richtige Konsequenz wäre.


    Ich habe dich dann auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber gerade nach Input fragt und du die Chance hast, deine Meinung gegenüber den Gesetzgebern kundtun kannst. Das war - trotz Kritik an unbefriedigenden Begründungen - sehr entgegenkommend und darauf ausgerichtet, eine gemeinsame Basis zu finden. Du hast dann angefangen zu kritisieren und Erklärungen des Ist-Zustands in Frage zu stellen.


    Das kann ich nicht schreiben, weil es das Gericht schon einmal bewertet hat. Dir mag die Bewertung nicht passen, aber es gibt eine aktuelle Bewertung.


    Der Gesetzgeber hat es sauber und plattformneutral formuliert. Das Problem ist eher die Bürokratie, der aus einer recht klaren Gesetzesvorlage folgt.


    Das habe ich in der Form nie gesagt. Ich habe kritisiert, wenn du meine Erklärungen zur aktuellen Rechtslage nach meinen Erklärungen nicht verstanden hast oder sie bewusst oder unbewusst falsch wiedergegeben hast. Zum Beispiel, wenn man fünfmal erklären musste, dass die Lizenzpflicht NICHT dafür eingeführt wurde, um Frequenzen verteilen zu können.


    Wenn wir bei den Definitionen des Gesetzgebers bleiben, dann nicht. Wenn du aber einen Rundfunksender generell mit Internet gleichsetzt, dann vielleicht schon. Aber das machst du exklusiv.


    Das sieht du dann falsch. Internet ist kein Inhalt. Du kannst damit nicht das ganze Internet mit TV-Sendern vergleichen.



    Ohne da jetzt die nächste Büchse der Pandora öffnen zu wollen und den nächsten Rattenschwanz mit Erklärungen ins Forum ziehen zu wollen: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass der private Rundfunk nicht als Ersatz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten kann. Eine Art öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird es nach der Rechtsprechung immer geben. Wie der aussieht, entscheidet der Gesetzgeber im Rahmen der verfassungsrechtlinien Anforderungen, wie sie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

    Wenn sich der Gesetzgeber für ein duales Rundfunksystem entscheidet, muss er sowohl innerhalb des öffentlich-rechtlichen als auch im privaten System dafür sorgen, dass die Ansprüche, die sich aus der Rundfunkfreiheit ergeben, erfüllt werden.



    Wie geschrieben: Das Bundesverfassungsgericht sagt nicht "Genau so muss das aussehen und nicht anders". Die genaue Ausgestaltung ist dem Gesetzgeber überlassen, das System muss aber am Ende die formulierten Ansprüche erfüllen.

    Das Internet alleine ist jedenfalls keine Begründung dafür, das Lizenzsystem komplett fallen zu lassen.


    Deine Wünsche seien dir unbelassen, nur musst du eben damit rechnen, dass sie inhaltlich kritisiert werden, dass beurteilt wird wie realistisch sie sind oder du zusätzliche Infos bekommst: Wie, dass Rundfunk einen anderen verfassungsrechtlichen Stellenwert hat als Print. Die Frage in dem Zusammenhang ist ja zudem, wieso ein über Kabel ausgestrahlter Sender RTL4 eine Lizenz bräuchte, ein übers Internet ausgestrahlter Sender RTL3 nicht... wenn von beiden Sendern die gleiche Gefahr oder die gleiche Nicht-Gefahr ausgeht. Das war mal eine recht frühe Frage in dieser Diskussion. Und recht früh kam der Hinweis, dass du deine Meinung auch einfach anders begründen kannst.

    Im Übrigen ist Wikipedia als Quelle auch in Ordnung, um sich einen Überblick zu verschaffen oder als Einstieg in ein Thema. Wikipedia funktioniert nur nicht als "Wikipedia schreibt es so, also ist es definitiv so gewesen."


    Die theoretische Gefahr gibt es natürlich bei einem Lizenzsystem, aber solch eine theoretische Gefahr hast du überall. Theoretisch besteht auch die Gefahr, dass ein Richter nicht nach Recht urteilt, sondern nach seiner persönlichen Meinung... oder dass ein Polizist dir trotz fehlender Grundlage einen Strafzettel mit der Begründung "dümmer als die Polizei erlaubt" gibt.

    Aber genauso, wie Richtern oder Polizisten da ein Riegel vorgeschoben wird, wird den Behörden ein Riegel vorgeschoben. Das Lizenzverfahren muss so ausgestaltet sein, dass zwar staatliche, aber regierungsunabhängige Behörden die Bewertung vornehmen und dabei keine inhaltlichen Aspekte beurteilen. Das ist eine Vorgabe vom Bundesverfassungsgericht und jeder, der alleine wegen seiner Meinung keine Lizenz bekommen würde, bräuchte nur den Gang vors Bundesverfassungsgericht antreten.

    Anders gesagt: Per Gesetz bekommt jeder eine Lizenz es sei denn er ist zu meinungsstark oder persönlich nicht geeignet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2018
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  10. simonsagt

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    Das ist es, was deine Art zu diskuttieren ... frustrierend macht. Ich äußere eine Meinung. Du sagst nicht nur, du hast eine andere Meinung, nein, du musst auch noch herausstellen, dass meine Meinung falsch sei.

    Wir diskuttieren hier nicht darüber, ob die Erde eine Scheibe oder eine Kugel ist. Meine Meinung kann per Definition nicht falsch sein. Wie man das Internet auffasst, ist Interpretationssache

    Ich sehe das Internet nicht als Verbreitungsweg wie Sat oder Kabel.

    Du bringst als "Gegenargument" zusätzlich zu deiner lapidaren Feststellung, dass ich das dann "falsch" sehe:
    Wie wo was? Wo kommt der Sprung her, das "ganze" Internet mit Sat TV-Sendern zu vergleichen. Es ging gerade um Verbreitungswege. Und wo kommt der Sprung her, das Internet als Inhalt zu sehen?

    Falls du nachgefragt hättest, der Hauptgrund ist die Interaktivität.

    Kann man über das Internet einen Stream aufsetzen und ihn mit einem Gerät darstellen, so dass es für den Benutzer ähnlich ist, wie einen TV-Sender zu empfangen? Sicherlich.

    Kann das Internet langfristig Sat ersetzen? Bestimmt.

    Ist deswegen das Internet ein Verbreitungsweg "wie" Sat? Meiner Ansicht nach, nein. Über Sat weiß der Sender nicht, das ich ihn kucke. Der Sender und irgendwelche Drittunternehmen wissen nichts über mich und könnten das Programm, den Rahmen, das Umfeld oder z.B. Werbung nicht für mich maßschneidern. Über Sat hat der Sender keine Konkurenz in Form von Inhalten die weder Live noch überhaupt Video sind. Für Sat gibt es dedizierte Geräte, die nichts anderes tun. Für Internet kannst du sowas zwar teilweise über Apps lösen, aber die sind eingebettet in etwas größeres. Ein "Suchlauf" was es alles gibt, ist im Internet zweckfrei. Bei Sat gibt es keine übergeordneten Portale, man bekommt den Sender direkt. Bei Sat weiß ich nicht live, wieviele andere Zuseher es gibt. Bei Sat kann ich nicht mit den anderen Zusehern in Kontakt treten und mich austauschen (jedenfalls nicht über Sat, da muss ich schon in irgend ein Forum gehen oder so).

    Die Grenzen verschwimmen technologisch mit hbbtv und dass man in das Anzeigegerät genug Rechenleistung einbaut, dass ein Internetfähiger Computer integriert ist, aber das ändert nichts. Die ganzen Interaktiven Sachen kann Sat nicht so leisten, wie es eine "Verbreitung" über das Internet könnte, was allerdings nicht hieße, dass es im Internet immer so sei. Aber sei es drum, es ging mir ja nur darum, darzulegen, warum ICH in diesem Medium genug Unterschiede zu Sat/Kabel sehe, um es nicht als "wie" Sat/Kabel zu bezeichnen.

    Und da fehlt mir immer noch die Rechtfertigung. Denn mit dieser Argumentation kann man auch die Zeitungslizenz wieder einführen. Oder eine Twitter- oder VoD-Lizenz fordern.

    Jemandem Redeverbot zu erteilen, weil er "nicht geeignet" ist oder "zu meinungsstark" hat einen sehr unangenehmen Beigeschmack. Sowas erinnert an diverse gegenwärtige Regimes und einige aus der Vergangenheit.

    Bei der Lizensierung des begrenzten Frequenzvorates war wenigstens noch der Hauch von Notwendigkeit vorhanden. Und für mich als sich aufspielenden, offensichtlich dummen und blöde Argumente verwendenden, nichtswissenden Pseudo-Experten ... äh ... ich wollte sagen, Konsumenten, stellt sich das alles so dar: die Grundlage bröckelt weg, aber man versucht krampfhaft daran fest zu halten. Mit so Auswüchsen, dass man den Podcast der Kanzlerin monatelang bewerten muss, ob es sich um einen Piratensender handelt.