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Die Bundeskanzlerin betreibt doch keinen Piratensender

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. September 2018.

  1. simonsagt

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    Genau das ist doch mein Argument! :)

    Alltagsparanoia.
     
  2. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Oder so, ja.
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Viele Youtuber verdienen aufgrund des Monetarisierungsprogramms von Youtube ebenfalls mit.
    Ausserdem entsteht ein Konflikt für den Plattformbetreiber:
    Soll dieser Inhalte zulassen an denen dieser und einzelne Youtuber viel Geld durch Werbeeinnahmen verdienen erlauben selbst wenn es dadurch zu Verzerrungen im Wettbewerb insgesamt kommt? (Was bedeutet: Einige Inhalteanbieter werden bevorzugt, andere Anbieter benachteiligt, je nachdem womit der Plattformbetreiber mehr Geld verdienen kann.)

    Der Plattformbetreiber hat eigene Bestrebungen — ob dieser wirklich für Chancengleichheit sorgen kann?
    Man sieht es ja bereits heute dass amerikanische Plattformbetreiber die Inhalte stark nach amerikanischen Moralvorstellungen u. Wettbewerbsrecht gewichten.
    (Gewalt ok, nackte menschl. Körper nicht)
     
  5. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

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    Äh, weil?

    Illegale Sachen werden bereits geahndet. Bleibt übrig, illegal in sich selbst ist es, keine Lizenz zu haben. Wenn da ein Denkfehler ist, kann man den bestimmt schnell aufzeigen.

    Die Frage ist eher, ob er das muss und wenn ja, warum. Diese Rolle übernimmt für die Sendefrequenzen und den Kulturauftrag der Staat. Dafür finanziert er sogar sein eigenes Rundfunkprogramm.

    YT und Twitch und wie sie alles heißen sind nicht neutral. Wenn die wollten, könnten sie ihre Seite dicht machen, den Leuten nur Kätzchenvideos zeigen oder Videos von Parteien nicht auf der Homepage listen. Die müssten sich dann vielleicht Kritik deswegen anhören, aber ich wäre überrascht zu erfahren, dass die irgend eine Art von Neutralitätsverpflichtung, Chancengleichzeit oder Vielfaltsauftrag oder Kultur hätten. Was Kohle bringt und nicht illegal ist, wird gepusht. So kompliziert ist das Prinzip nicht. Wenn in einem Video Inhalte sind, die für Werbetreibende ein rotes Tuch sind, wird das geflaggt und demontetised. Und wenn die Inhalte als illegal erkannt werden, wird es sogar gesperrt und in schweren Fällen sogar der Account.

    --

    Als ich gelesen habe, dass jemand der ein Jahrzehnt oder so für RTL gearbeitet hat, prinzipiell an den Entscheidungen über die neuen Medien beteiligt ist ... nunja. Mit Demokratie hat das wenig zu tun. Bei Entscheidungen die mit RTL in Zusammenhang stehen, wird er vertreten. Aha. Aber bei Entscheidungen die mit der Konkurzenz, auch in Form von den neuen "telemedien" zu tun haben, offenbar nicht. Und da soll man vertrauen haben, in diese Medienanstalten? Ernsthaft?
     
  6. Wambologe

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    Ja, und ich habe dir auch erklärt warum.


    Das sind keine Spitzfindigkeiten. Die Definition für Rundfunk war immer gleich und war auch schon in der "alten Welt" von Abrufinhalten abgegrenzt.

    Wenn du das Video nur in Echtzeit streamen kannst, bist du Rundfunk. Wenn du regelmäßig Videos zu einer bestimmten Zeit hochlädst, bist du kein Rundfunk. Download bist du nie Rundfunk.


    Kein Rundfunk. Wer vorhat, eine Bank zu überfallen, es aber trotzdem nicht macht, ist auch kein Bankräuber.


    Aber dann musst du dich entscheiden, wenn du es mit der (absurden) Betroffenheit von Kleinen argumentierst. Entweder du hast gleiches Recht für alle, dann trifft es auch die Kleinen. Oder du hast kein gleiches Recht für alle, dann kannst du Ausnahmen für Kleine haben.

    Wenn du Lizenzfreiheit für Internetsender verlangst und auf gleiches Recht für alle bestehst, musst du stattdessen erklären, warum Internetsender anders behandelt werden sollten als Kabel- oder Satellitensender.


    Nein, wenn du dich einfach nur beim Holzhacken filmst, hast du kein redaktionell-journalistisches Angebot und fällst nicht unter die Zulassungspflicht.

    Wenn du dich einmal im Monat beim Holzhacken filmst, dabei Tipps fürs Holzhacken gibst, ggf. Marken empfiehlst oder so, ändert sich das jedoch.


    Wenn du durch meine Verlinkung tatsächlich beliebt hast und regelmäßig ein großes Publikum mit deinem Stream erreichst, wirst du dir eine Sendelizenz leisten kann. Die Kosten betragen für kleinere Streamer auch nicht mehrere Tausend Euro.

    Ich halte die Regelung an sich übrigens nicht für Willkür. Und ich bin trotzdem kein Freund von ihr.


    Korrekt.

    Dass du für einen Live-Stream/Rundfunk eine Lizenz brauchst und dein Bruder für einen Podcast/Sendung auf Abruf keine, ist keine neue Aufteilung, Sky Select oder Blue Movies ist auch kein Rundfunk (wodurch letzterer ja auch richtige Pornos zeigen kann und nicht weichgespültes Erotikzeug wie Beate Uhse).

    "Anbieter bestimmt Sendestart" und "Nutzer bestimmt Sendestart" ist nicht der einzige Unterschied zwischen den beiden Modellen - unabhängig von ihrer Plattform. Im ersteren Fall, dem klassischen Rundfunk, ist es wahrscheinlicher, zu einem konkreten Zeitpunkt eine große Nutzeranzahl zu haben.

    Gedankenspiel: Es gibt eine Millionen Holzhackfans in Deutschland und sowohl du als auch dein Bruder sind so gut, dass sie sich immer die Tipps von euch beiden holen wollen. Du hast dadurch zu jedem Zeitpunkt deiner Ausstrahlung eine Millionen Zuschauer.. da man deine Tipps nur zur von dir bestimmten Zeit bekommt. Dein Bruder hat aber dagegen vielleicht immer nur maximal 1000 Leute gleichzeitig, die sich das Video anschauen und erst innerhalb einer Woche summiert sich das auf die Million, da es keinen Anreiz gibt, die Videos sofort schauen zu müssen.

    Ein weiterer Unterschied ist, dass Videos bei Verstößen wieder offlinegestellt werden können und bevor sie ihr maximal mögliches Publikum erreicht haben. Bei Live-Streams bzw. linearen Übertragungen ist das nicht möglich. Man kann es nachträglich ahnden, sie haben aber immer die für den konkreten Zeitpunkt der Ausstrahlung maximal möglichen Zuschauerkreis erreicht. (Den theoretisch maximal möglichen Zuschauerkreis in der Realität natürlich nicht ganz, da manche die Übertragung evtl. verpassen.. sofern sie die aber nicht aufnehmen, haben sie keine Chance, sie nochmals in der Ursprungsform zu gucken).

    Du kannst persönlich werden, stellst dich dabei aber nicht sonderlich gut an. Personen mit Asperger-Syndrom sind nicht daran gehindert, Texte zu erfassen. Personen mit Asperger-Syndrom haben in der Regel sehr gute sprachliche Fähigkeiten, leiden aber an mangelnden sozialen Fähigkeiten. Von daher: joke's on you.

    Du könntest mich fragen, ob Asperger habe und es deshalb an mir vorbeigeht, dass du dich offensichtlich schwer damit tust, Dinge zu erfassen und Fakten zu verstehen und ich deshalb kein Verständnis für dich aufbringe. Darauf lautet die Antwort allerdings nein.


    Es war ein absichtlich dummer Vergleich um auf einen dummen Vergleich zu antworten.

    Ich habe nicht gesagt, dass du es für realistisch hältst. Aber auch Dystopien und Utopien können als Unsinn bezeichnet werden.


    Da schreibt man sich schon einen Wolf ab, erklärt vieles und dann kommt als nächstes eine Frage, auf die einfach man "lies dir meine vorherigen Beiträge durch" antworten könnte - gefolgt von irgendeiner Ansicht, die bereits widerlegt worden ist.

    Knappe Sendefrequenzen sind nicht der entscheidende Grund für Zulassungs- und Aufsichtsregelungen. Bei knappen Sendefrequenzen gibt separate Verfahren die Regeln, welche bereits zugelassene Anbieter die Frequenzen nutzen dürfen.

    Es geht darum, zu verhindern, dass ein Träger alleine eine zu große Meinungsmacht hat. Deshalb steht vor der Erlaubnis ein Prüfverfahren, bei dem die Meinungskonzentration und die Eignung des Anbieters geprüft wird. Durch das Verfahren kann man dann auch Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen, um Ausstrahlungen zu unterbinden. Man kann Astra oder Kabelnetzbetreibern nicht auftragen, selbst zu prüfen, ob ein Anbieter den rundfunkrechtlichen und grundgesetzlichen Ansprüchen genügt. Aber sobald eine Behörde das festgestellt hat, können sich die Firmen danach richten.

    Zudem spielt bei linearen Ausstrahlungen der Faktor rein, dass da eben erst nachträglich auf Verstöße reagiert werden kann. Angenommen ein Träger würde 50% der Meinungsmacht über alle Ausspielwege auf sich vereinen. Würde man eine Ausstrahlung erst im Nachgang verbieten, könnte der Träger einfach zig neue Sender starten, um seine Meinungsmacht auszubauen und müsste erst reagieren nachdem Behörden festgestellt haben, dass ein spezifischer Sender zu viel ist. Aber dann wird der halt eingestellt und der nächste gestartet, bei dem das Spiel von vorne losgeht.

    Würde es lediglich darum gehen, Gesetzesverstöße ahnden zu können, würde auch eine einfache Impressumspflicht ausreichen.
     
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  7. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Das ist bei @simonsagt die Tagesordnung. Es gibt meines Wissens nicht hinzuzufügen bei deinen Ausführungen.
     
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  8. simonsagt

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    Danke.

    Du bringst ein Argument, ein großes, vielleicht sogar das einzig wichtige, worum es hier geht.

    "Ein Träger". "Meinungsmacht".

    Du sagst also, es geht darum zu prüfen, ob ein ... äh ... Web 2.0 Contentproduzent, ein Streamer, ein Träger, eine zu große Meinungsmacht erlangen könnte, wenn man ihm eine Lizenz zum Streamen gibt?

    Ernsthaft?

    Das hättest du weglassen sollen und dich darauf konzentrieren, seine Eignung zu prüfen. Das wäre glaubhafter und in der Praxis dann tatsächlich sowas wie ein Internetführerschein.

    Dass als Träger, Verzeihung, Plattform Youtube oder Twitch zu viel Einfluss, weil Marktanteil hat, klar. Da kann man drüber reden. Aber die einzelnen Streamer?

    Und doch zeigte das ZDF erst kürzlich einen indizierten Film. Zeter und Mordio! Entzug der Sendelizenz, aber pronto! Was hat nun also die Lizenz gebracht, die der Sender hat?

    Die Rechtfertigung, warum der Staat für Inhalte im Internet ein Lizenzverfahren betreiben will, verschließt sich mir.

    Für den Rundfunk mit seinen knappen Sendefrequenzen und den damals abzählbar wenigen und mit den Sendergruppen heute immer noch abzählbar wenigen "Meinungsmachern" ist das einsichtig.

    Für das Internet aber, ganz klarers Nein. Für die großen der Kleinen sind bereits andere Möglichkeiten vorhanden, von Impressum bis Gewerbeanmeldung und natürlich die Gesetze direkt, die illegale Inhalte und Praktiken verbieten. Wozu also nochmal die "Eignung" prüfen und Lizensieren?
     
  9. Wambologe

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    Ja, ernsthaft. Du machst den Fehler, dass du nur von einer Untergruppe ausgehst, bei der du die Prüfung bereits abgeschlossen hast. Du sagt Politikholzhacker auf YouTube ein kleiner, unschuldiger Streamer ist, der niemandem etwas antun kann. Aber vom Namen alleine kannst du es nicht wissen, es könnte auch RTL sein, die sich einfach einen dämlichen Namen zur Verschleierung gegeben haben. Erst nach einer Prüfung, weiß man überhaupt, ob der Politikholzhacker auf YouTube einfach nur ein dahergelaufener, irrelevanter Depp ist oder ob sich dahinter RTL versteckt.

    Und das ist ja durchaus schon vorgekommen. ProSiebenSat.1 hat schon selbst Live-Streams produziert und dazu Personen verpflichtet, die als Träger ihrer eigenen Kanäle sicher keine Marktmacht haben. Aber da ProSiebenSat.1 den Ton angibt, ist es der Sendergruppe zuzurechnen und unter Umständen kritisch einzuordnen (aktuell nicht, weil P7S1 nicht groß genug ist).

    Und eine weitere Sache: Gesetze können grundsätzlich nicht so geschrieben werden, dass da explizit steht "Nur RTL und ProSiebenSat.1 müssen sich Sendelizenzen holen, alle anderen nicht". Gesetze formuliert man allgemein und fügt dann ggf. Ausnahmen und Sonderregeln für Untergruppen zu. Genau das wurde gemacht: Ein allgemeines Gesetz wurde plattform- und anbieterneutral formuliert, jetzt möchte man Ausnahmen hinzufügen. Genau weil jedem bewusst ist, dass ein Let''s Player keine zu große Meinungsmacht hat, werden die zunächst als zulassungsfreien Bagatellrundfunk eingestuft.

    Und eine Ausnahme kannst du nicht aus den oben genannten Gründen für den Verbreitungsweg Internet alleine machen (zumindest falls du die Ziele der Regulierung weiter verfolgen willst). Wenn grundsätzlich jeder einen Live-Stream auf YouTube starten darf, darf das auch ein Anbieter, der bereits zu große Meinunsgmacht hat. Man müsste das hinterher verbieten, worauf der Anbieter dann einfach einen neuen Stream startet etc. Ich hatte das schon erklärt.

    Im Übrigen ist Web 2.0 Contentproduzent (wozu ja auch die alten gehören) falsch in dieser Auflistung. Nur eine kleine Untergruppe der Web 2.0 Contentproduzenten brauchen eine Rundfunklizenz.

    Wieso soll ich Dinge weglassen, wenn ich den Ist-Zustand erkläre? Wenn du nicht an den jetzigen Ist-Zustand glaubst und die aktuelle, nachlesbare Gesetzeslage und ihre Begründungen dazu abstreitest, brauchst du dich hinterher nicht beklagen, wenn man dich für dumm hält.


    Plattform ist ein Unterschied zu Träger. Du kannst nicht einzelne Streamer Twitch zurechnen und sagen, Twitch hat einen Marktanteil von X%. Wenn du so rangehst, müssten Astra und Kabelnetzbetreiber aufgespalten werden.


    Jeder, der sich nur einen Funken mit der Materie auskennt, weiß, dass das ZDF kein Privatsender mit Zulassung ist, sondern eine Anstalt öffentlichen Rechts ist und keine Sendelizenz hat. Das ZDF hat einen Sendeauftrag der Politik und den wird das ZDF solange haben, wie die Politik es will. Dem ZDF können die Aufsichtsbehörden auch keinen weiteren Sender verbieten, wenn er 50% der gesamten Meinungsmacht hätte. Allein die Politik entscheidet.

    Privatsendern wird aber auch nicht die Sendelizenz direkt entzogen, wenn sie gegen Gesetze verstoßen. Wie du leider offensichtlich schon wieder komplett vergessen hast, haben wir das schon geklärt. Für solche Verstöße gibt es allgemeine Gesetze. Das Einhalten von Gesetzen und Verhängen von Strafen ist nicht das Ziel des Zulassungsverfahrens.

    Deine Kritik führt in jeder Hinsicht in die Leere.


    Lies zur Erinnerung nochmals meine alten Beiträge: Das Regulieren von Sendefrequenzen ist nicht das Ziel des Zulassungsverfahrens. Man konnte schon immer eine Sendelizenz bekommen, auch wenn man nicht auf einen Verbreitungsweg möchte, auf dem Knappheit herrscht.


    Das Bundesverfassungsgericht hat deiner Ansicht bereits widersprochen, dass das Internet die Probleme, die zu den Rundfunkgesetzen geführt hat, bereits gelöst hat. Das entsprechende Urteil und entscheidende Zitat habe ich dir bereits in den Thread gepostet. Auch das hast du offenbar schon wieder vergessen. Gehirntraining würde dir mal gut tun.

    Und nochmals: Beim Zulassungsverfahren geht es nicht darum, dass Inhalte auf ihre Legalität kontrolliert werden und man illegale Praktiken unterbieten kann. Keiner möchte deswegen die Zulassungspflicht aufrechterhalten und bei Streamern durchdrücken.

    Das ist echt peinlich, dass das nach all den langen Erklärungen immer nich nicht auf die Reihe bekommst. Sei von mir aus der Ansicht, dass die aktuellen und geplanten Gesetze Schmarn sind. Aber man sollte schon die Gründe für den Ist-Zustand richtig erfassen können, wenn man erstgenommen werden will.

    Nichts wissen ist keine Schande, nichts wissen wollen dagegen schon.
     
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  10. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

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    Aha. Und das ist nur möglich, wenn die sich vorher eine Lizenz holen. Klar.

    Und die wurden entdeckt, weil sie sich eine Lizenz geholt hatten. Klar.

    Du tust es schon wieder. Aber macht man so halt, wenn einem die Argumente ausgehen. Dann greift man auf Scheinargumente zurück und stellt die Gegenseite als dumm hin. Das ist in sich selbst zwar auch ein Scheinargument, wenn ich dir das vorwerfe, aber sei es drum.

    Danke.

    Du sprichst wieder an, was ich kritisiere. Es geht dem Staat nach deiner Darstellung also um sein eigenes Meinungsmachtmonopol.

    Es geht also nicht darum, die Eignung zu prüfen, es geht nicht darum, illegale Inhalte zu beschränken, es geht nicht darum, die Sendefrequenzen zu schützen, es geht nicht darum, die Konsumenten zu schützen, es geht darum, mögliche Konkurenz zu behindern und über die Lizenz eine Kontrolle auszuüben.

    Kuck dir mal an, wofür andere Lizenzen vergeben werden, vor allem wofür.

    Die Rechtfertigung, ein Lizenzsystem zu betreiben steht auf immer dünnerem Eis. Und du machst es nicht besser damit, wenn du klarstellst, dass der Staat für seine eigenen Sender keine Lizenz verlangt.

    Ja genau. Um was ging es doch gleich? Warum mischt sich der Staat da ein? Mit welcher Rechtfertigung tut er das?

    Das letzte worauf du dich zurückgezogen hast war dann, zu prüfen, ob so ein Streamer heimlich zu einer Sendergruppe gehöre. Und dann deutest du auch noch im gleichen Atemzug an, dass sowas schon entdeckt wurde - ohne Lizenzverfahren.

    Und ich dachte, ich bin paranoid, als ich den Medienanstalten unlautere Motive unerstellte, nachdem ich erfuhr, das eine von denen einen langjährigen Lobbyisten und RTL-Mitarbeiter zum Chef ernannt und dann auch noch in ein Europagremium geschickt hat.

    Du argmuntierst gerne in Zirkelschlüsseln. Du sagst, die Rechtslage sei so und leitest daraus ab, man dürfe das nicht für falsch oder absurd halten. Dann erklärst du, wie die Rechtslage ist und unterstellst, man verstehe sie nicht und sei deswegen dumm. Du verrennst dich und beglückwünscht dich, wie toll du es dem Dummen gezeigt hast, der es wagt das ganze zu kritisieren oder nicht intelligent genug sei, den Unterschied zwischen Live-Stream und Videos "auf Abruf" zu erkennen.

    Das solltest du aber auch den Leuten vorwerfen, die jurisitische Schritte gegen Merkel einleiten wollten. Die haben da auch den Unterschied nicht auf Anhieb erkannt und mussten das in ihrer Kommision monatelang klären. Schon komisch. Wenn ich deiner Argumentation auf meinen Intelligenzgrad folge, hocken in der Kommision ebenfalls nur Deppen, denn die haben das nicht postwendend beantworten können. Das hat seit Anfang Juli gedauert. Und 2013 haben die echten "Experten" schonmal klären müssen, ob ein Video-Chat mit der Kanzlerin als Rundfunk einzustufen sei. Geht's noch?

    Die sind doch jenseits jeder Realität, die sogenannten Experten! Da schließe ich auch die Leute mit ein, die die Gesetze verfasst haben, auf die sich bezogen wird.

    Vielleicht noch abschließend eine Erklärung, warum ich das ganze so absurd finde.

    Ein Fernseher oder Radio ist ein dediziertes Empfangsgerät (Smart außen vor). Was da empfangbar ist, ist historisch betrachtet streng reglementiert worden.

    Beim Internet hingegen hast du ein Gerät, welches eben das Internet darstellen kann. Du verwendest das selbe Gerät, um Texte zu lesen, Videos zu betrachten, Musik zu hören und auch besteht sogar die Möglichkeit, aktiv etwas zurück zu geben. Meistens nur als Text, wie hier im Forum, aber auch hier könnte ich Videos und sogar einen Link zu einem Livestream einbetten. Bilder sowieso. Und bei Livestreams wäre es ebenfalls nicht unüblich, sogar eher die Regel, dass die Zuseher das live kommentieren können. Kurzum, "das hier ist das Internet". Das ist nichts, was ich "empfange".

    Ich habe keinen Suchlauf und habe dann die Kanäle aller vorhandenen Anbieter und so eine begrenzte Auswahl. Bei Sat können das auch schonmal ein paar Tausend sein, aber es ist immer noch eine begrenzte Auswahl. Und im nationalen Bereich wurde eben diese Auswahl vom Staat reglementiert. Jedes Mehr an Anbietern hat den Platz blockiert für andere oder neue Anbieter. Für diese Infrastruktur, hat der Staat die Kontrolle übernommen, so wie er es für viele andere Infrastrukturen auch getan hat.

    Die Regeln, die nun krampfhaft versucht werden auf das Internet umzumünzen, und teilweise sogar schon niedergeschrieben wurden, passen einfach nicht. Es ist absurd und entbehrt der Notwendigkeit. Wo sie tatsächlich sinnvoll eingesetzt werden könnten, im Sinne dessen wozu sie mal dienten, ist die Netzneutralität. Damit eben eine große Sendergruppe ihren eigenen Content nicht bevorzugt durch die Netze schleusen kann und so ein Meinungsmachtgefälle entstehen könnte, etwa weil nur Inhalte der Springergruppe ruckelfrei gestreamt werden können.