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Die Bundeskanzlerin betreibt doch keinen Piratensender

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. September 2018.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Demokratie bedeutet nicht frei von Regeln oder frei von Regulierung. Du verwechselt da was, ist mein Eindruck.
    In einer Demokratie enden die Rechte eines Einzelnen dort wo die Rechte eines Anderen verletzt werden, und dafür ist eine Schiedsstelle notwendig.

    Oder möchtest du dass deine Rechte ständig von anderen Leuten verletzt werden können ohne dass u etwas dagegen machen kannst?

    Sicherlich ist das Deutsche Medienrecht noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen... aber soll das Internet deshalb zu einem rechtsfreien Raum werden?
    Vor der Jahrtausendwende war das Internet mal ein rechtsfreier Raum... aber während dieser Zeitspanne wurde das Internet auch deutlich weniger für kommerzielle Zwecke genutzt.
     
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  2. simonsagt

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    Na direkt muss ja nicht unbedingt sein.

    Aber die Regierung teilt sich ja beim Regieren auch auf Ministerien auf. Und im Wahlkampf haben sie verschiedene Themen. Hinzu kommt diese 5% Hürde.

    Dass es mit weniger Parteien nicht besser wird, sieht man ja in den USA. Die pendeln ja nur zwischen zwei und da auch nur wirklich in den Swing-States.

    Wenn ich zum Beispiel mit dem Wahlprogramm der Grünen zu Atomstrom einverstanden bin, aber mit dem Wahlprogramm zum Thema Internet nicht und die FDP zum Thema Internet auf meiner Linie läge, aber beim Atomstrom nicht für mich sprechen soll, was mache ich dann?

    Dieses alles oder nichts Prinzip gefällt mir nicht. Und ich habe nicht das Geld, um über Lobbyarbeit meine Ansichten Parteiübergreifend wichtig zu machen.
     
  3. Wambologe

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    Nur wenn jemand sich als Experte aufspielt, allgemein groß aufschwätzt ohne Plan und dann zur Begründung Wikipedia heranzieht. Ich hab dir Konsequenzen aufgezeigt, die bei deinem Vorschlag kommen, wenn man lediglich aufgrund des Übertragungsweges unterscheidet. Ich habe dich gefragt, deine Meinung zu erklären. Und ich habe dir erklärt, warum die aktuellen Regeln so aufgestellt worden sind wie sie sind und dass das eben (anders als von dir behauptet) im Allgemeinen eben plattformneutral ist. Wenn du darin schon siehst, dass man dir die Meinung verbietet, darfst du dich nicht wundern, wenn man der Ansicht ist, dass du nicht fähig bist, Inhalte richtig zu begreifen.


    Wenn du Internet mit Rundfunksender gleichsetzt, ist das natürlich von vornherein quatsch. Weil das eine ein Übertragungsweg und das andere ein Anbieter ist.

    Und natürlich ist Platz für andere Meinung. Du darfst gerne der Ansicht sein, dass RTL im Internet keine Sendelizenz braucht, über Satellit schon. Aber wenn du deine Meinung öffentlich postest, musst du damit rechnen, dass jemand dich darum bittet, sie zu begründen. Und das mach ich: Ich frage nach, wieso du das eine anders behandeln willst als das andere. Und dann kommst du mit "aber die kleinen Leute, die einmal ein erfolgreiches Video haben" und "Es ist das Internet, basta." Das ist bisschen schwach.

    Im Übrigen habe ich selbst einen Vorschlag gebracht, bei dem zwischen Übertragungswegen unterschieden wird. Dein Vorwurf läuft also in die Leere. Du musst nur - damit rechtlich wasserdicht ist - schon erklären, warum es ungleich ist und daher ungleich behandelt werden kann. "Das ist Internet, da brauchen wirs halt nicht" ist da nicht ausreichend, insbesondere nicht mit Hinblick auf die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat.

    Das "live" ist in Anführung gesetzt und es in Anlehnung an Livestream verwendet. Alternative Formulierungen sind linear oder "zum zeitgleichen Empfang bestimmt", im Gegensatz zu einem Video, dass du um 19:40 Uhr, 19:45 Uhr, 19:46 Uhr, 20:15 Uhr und jeder anderen Uhrzeit von vorne starten kannst. Und das gibt es bei Internetsendern und Kabelsendern.

    Wenn der Anbieter bestimmt, wann das Video von vorne startet, ist es als Live-Stream bzw. Rundfunk klassifiziert (außer es sind unregelmäßige Events oder es fällt unter die anderen Ausnahmen). Wenn du alle paar Minuten Videos zum Abruf anbietest, wäre es eine Änderung gegenüber Videos laufen zu einem festen Zeitpunkt im Stream.


    Zumindest nicht im EU-Ausland, weil die Definition von Rundfunk über die audiovisuelle Medienrichtlinie definiert worden ist - mit dem Unterschied, dass die Richtlinie das Fernsehprogramm nennt. Erwägungsgrund 27 zählt auf, dass "insbesondere analoges und digitales Fernsehen, Live Streaming, Webcasting und der zeitversetzte Videoabruf („Near-video-ondemand“)" ein Fernsehprogramm ist, "während beispielsweise Video-on-demand ein audiovisueller Mediendienst auf Abruf ist".

    Und wenn du dann sagst, dass Fernsehprogramme eine Lizenz brauchen, gilt es eben für Internet und traditionelle Empfangswege. Im Ausland gelten aber teilweise grundsätzlich andere Regelungen wenn es um die Zulassung geht oder die Behörden erst bei Beschwerden tätig werden. Kein EU-Land hat allgemeine Ausnahmen speziell fürs Internet.

    Nochmals: Ein Podcaster braucht keine Lizenz. Ein Streamer braucht sie, wenn er regelmäßig zu festen Zeiten streamt. Streamt er, sobald er Lust dazu hat, braucht er keine.

    Was willst du jetzt: Dass man die Kleinen in Ruhe lässt oder dass die gleichen Regeln gelten?

    Das ist nicht nett, das sind die Regeln.

    Ist es nicht, weil es - mit Ausnahme von speziellen Vorschriften bei Frequenzknappheit - plattformneutral konstruiert worden ist.

    Und wenn Autos günstiger werden, braucht es auch keine Führerscheine mehr... aber du solltest nochmal die Ausführungen lesen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat.

    Außerdem: Einfache Leute vom Haken zu lassen, ist doch Willkür!

    Das ist Unsinn... wobei ich für eine Lizenzpflicht für alle bin, die des Meckerns wegen meckern.

    Es geht bei Zulassungen nicht darum, dass man Personen oder Unternehmen bestrafen kann, die illegale Sachen machen.

    Quatsch. Die Medienanstalten müssen vorgehen, weil es ihre Aufgabe ist und sie sich um die Umsetzung des geltenden Rechts kümmern müssen. Die Politik will ja gerade für die Kleinen Ausnahmen einführen.
     
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  4. simonsagt

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    Wieso werden? Es ist kein solcher Raum und es braucht auch kein solcher werden.

    Wer hat denn einen Nachteil oder Vorteil durch die Anwendung von Rundfunk-Regularien auf Youtuber, Streamer, Podcaster, Influencer und Co?

    Würde da einer so etwas extremes wie Kinderpornos verbreiten, würden alle Keulen des Gesetzes schwingen, unabhängig davon ob eine Landesmedienanstalt eine Lizenz vergeben hätte. Ebenso bei menschenverachtenden Hetzpredigten und anderen Kram, der illegal ist.

    Die Rechtfertigung der Medienanstalten, also des Staates, für die Vergabe der Lizenzen und somit der Kontrolle, ist irgendwas in der Art von Wahrung der Meindungsbildung, damit keine Monopole entstehen und Vielfalt da ist und so weiter, bla bla.

    Muss man den Konsumenten vor sich selbst schützen? Und die dezentralen Contenproduzenten sind Konsumenten. Manche können davon leben, das ist schon richtig. Und die "Superstars" richtig gut.

    Ich unterstelle halt Einflussnahme der etablierten Medien dahingehend, dass diese dezentralen Möchtegerns möglichst nicht zur Konkurenz werden, denn in der Masse sind sie ein ernstzunehmender Faktor beim Buhlen um die Kundschaft.
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ich denke dass es eher so ist dass dem klassische Rundfunk keine Nachteile durch die Streamer entstehen sollen.
    So müssen die Streamer auch Jugendschutzgesetze einhalten, dürfen keine Schleichwerbung machen.
    Werbung und gesponsorte Inhalte müssen kenntlich gemacht werden.
    Rechte an Bild und Ton anderer Urheber müssen gewahrt werden.

    Wenn du es genaug wissen möchtest frage doch bitte bei deiner für dich zuständigen Landesmedienanstalt nach.
     
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  6. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Eher das es keine Wettbewerbsvorteile für die nicht klassischen Sender entstehen.
     
  7. oasis1

    oasis1 Silber Member

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    Vom Zufriedenheit - Atlas in Deutschland, haben hier viele Miesmacher noch nie was gehört....
     
  8. simonsagt

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    Du machst es schon wieder. ;)

    Und ich sage dir, genau damit habe ich ein Problem. Durch Spitzfindigkeiten bist du plötzlich nicht mehr als Rundfunkt klassifiziert. Das kann es doch wohl nicht sein.


    Und wenn ich regelmäßig ein neues Video zu einer bestimmten Zeit hochlade? Und das Video ist zufällig noch warm, weil es frisch aus dem Ofen kommt? Und durch technische Restriktionen kannst du leider das Video nur in Echtzeit streamen und downloaden?

    Was ist wenn ein Streamer zwar einen Zeitplan hat, aber sich seltenst dran hält?

    Du hast mich nicht verstanden.

    Für mich gilt der Grundsatz gleiches Recht für alle. Und da es auch die "Kleinen" treffen würde, wenn man diese Regeln für Rundfunk auf das Internet anwenden würde - was ich eben für absurd halte - will ich genau damit zeigen, wie absurd es ist.

    Ich brauche also eine Rundfunklizenz, wenn ich einmal im Monat - regelmäßig jeden letzten Sonntag um 14:00 - etwas streame. Mich beim Holzhacken. Weil es so schön ist.

    Mit einer willkürlichen Bagatellgrenze wäre ich unbelastet. Aber halt, ich werde "entdeckt". Wambologe verlinkt mich in seinem Blog, plötzlich ist meine "Sendung" beliebt und ich muss mir für ein paar Tausend € eine Lizenz holen.

    Mein Bruder, ein fleißigerer Holzhacker als ich, lädt jeden Nachmittag ein Video hoch, wie er früh morgens Holz gehackt hat. Weil er ein toller Typ ist und das schon lange macht, hat er ganz alleine einen Bekanntheitsgrad. Rundfunklizenz braucht er nicht. Macht ja keinen Live-Stream.

    Bitte nicht wieder auseinanderpfücken mit irgendwelchen redaktionellen Inhalten die fehlen würden; dann labern wir beide halt über Politik oder aktuelle Geschehnisse während des Hackens und haben uns das vorher aufgeschrieben und zerhacken die Flashcards auf dem Holzscheit.

    Das war eine polemische Überzeichung. Hast du Asperger oder sowas, dass das an dir vorbeigeht oder machst du das mit Absicht? (Schau, ich kann es auch, persönlich werden :))

    Tatsächlich war es umgekehrt. Als es zuviele wurden, brauchte man einen Schein. Aber nicht weil es zuviel wurden, sondern weil es Unfälle gab.

    Über einen Internetführerschein könnte man nachdenken, aber da es ähnlich einfach ist, wie zu Fuß zu gehen und man als Fußgänger keinen Schein brauch, nahh. Aber mehr Aufklärung in den Schulen wäre vielleicht ein Ansatz.

    Ich habe vorher hingeschrieben, was es sein soll. Dystopie – Wikipedia

    Und worum genau geht es bei den Zulassungen? Wofür genau sind die notwendig? Was kann man damit machen, was man mit anderen Gesetzen nicht machen kann? Die knappen Sendefrequenzen pardon Datenleitungen werden es nicht sein - doch halt, vielleicht ist es genau das: anstatt das Internet in Deutschland auszubauen wird eine Alternativstrategie gefahren, um über die Medienanstalten der Länder den Content zu regulieren und notfalls zu reduzieren.
     
  9. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Was hat das jetzt damit zu tun. Bleib mal beim Thema. Deine ständigen Vergleiche oder möglichen Theorien sind der Sache gar nicht dienlich. Zu deinen Auflistungen greifen andere Gesetze.

    Schon allein die Tatsache, dass die Medienanstalten von den Ländern veranstaltet wird, zeugt von nicht vorhandenen Basiswissen.

    Hier genauso, was hat das mit dem Medienrecht zu tun, nur weil sich ein Mädchen Creme sonst wohin schmiert. Es kommt nicht darauf an was sie macht, sondern wie oft sie es ihren Zuschauern mitteilt.

    Schwerer Vorwurf.
     
  10. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

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    Und genau für sowas würde ich die Plattformanbieter in die Pflicht nehmen. Die verdienen schließlich daran. Noch zusätzlich doppelt gemoppelt die Leute mit Sendelizenzen gängeln?

    Der Streamer, Podcaster oder wie auch immer man den Web 2.0 Contenlieferanten nennen mag, macht das ja nicht über den freien Äther auf seinem eigenen ddns Webserver, den er im Keller stehen hat. Er ist auf Plattformen unterwegs.