1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

[DI der Woche] Mieterhöhung wegen Sat-Abschaltung?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Dezember 2011.

  1. MartinP

    MartinP Talk-König

    Registriert seit:
    14. Januar 2007
    Beiträge:
    5.252
    Zustimmungen:
    752
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Gibertini-Spiegel OP85L
    Multischalter Smart Titanium MS9/6ES
    2x Inverto Quattro LNB IDLP-QTL410-PREMU-OPN f. 19.2 E u 28,5E
    1 x Alps Single LNB für 9.0 E

    Edision progressiv HD

    Unitymedia 2Play 100
    Anzeige
    AW: [DI der Woche] Mieterhöhung wegen Sat-Abschaltung?

    Meinst Du so ein ähnliches Modell, wie das Wärmecontracting:

    Wärme-Contracting

    Würde man wahrscheinlich auch bis zum BGH gehen müssen, um so etwas überprüfen zu lassen...
     
  2. Tiger02

    Tiger02 Gold Member

    Registriert seit:
    10. Februar 2002
    Beiträge:
    1.563
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: [DI der Woche] Mieterhöhung wegen Sat-Abschaltung?

    Ja, du hast doch recht, was anderes habe ich doch nie gesagt.
     
  3. JuergenII

    JuergenII Board Ikone

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    4.623
    Zustimmungen:
    223
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: [DI der Woche] Mieterhöhung wegen Sat-Abschaltung?

    Vielleicht sollten sich die Diskutanten mal mit der Seite Mietrecht beschäftigen. Würde einiges klären. Im Prinzip braucht der Vermieter gar nichts zu machen, der verweist in einem Schreiben, das ab Tag X nur mehr DVB-T zu empfangen ist und das war es. Für entsprechende Empfänger und Antennen ist der Mieter dann zuständig. Ausnahme, der Empfang wird durch die Gegend behindert, und man benötigt eine Außenantenne.

    Das ist doch die Horrorvariante für TV Junkies, nicht wahr? :D

    Juergen
     
  4. BartS

    BartS Wasserfall

    Registriert seit:
    9. Januar 2005
    Beiträge:
    8.161
    Zustimmungen:
    595
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: [DI der Woche] Mieterhöhung wegen Sat-Abschaltung?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Nimm beispielsweise ein Haus ohne Balkon, ohne DSL in akzeptabler Geschwindigkeit, ohne Kabelanschluss und mit nur öffentlich-rechtlichem DVB-T-Empfang: Das hieße ja, dass der Vermieter dem Mieter quasi verbieten kann, private Fernsehsender zu empfangen.

    Ich wage sehr zu bezweifeln, dass das vor Gericht Bestand hätte.
     
  5. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: [DI der Woche] Mieterhöhung wegen Sat-Abschaltung?

    Nun aus deinen selbst verlinkten Artikel geht folgendes hervor:

    "Der Vermieter ist mietrechtlich verpflichtet, bei Wohnraum dem Mieter den Fernsehempfang und Rundfunkempfang auch von privaten Sendern ermöglichen. Dies gebietet das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Einzelheiten dazu siehe Fernsehempfang. Verfügt die Wohnung bei der Anmietung über einen Anschluß an eine Gemeinschaftsantenne, so ist dieser Anschluß Vertragsbestandteil. Änderungen - zum Beispiel der Abbau der Antennenanlage - stellen eine Änderung des Mietvertrages dar, und bedürfen daher der Zustimmung des jeweils betroffenen Mieters bzw. aller Mieter, wenn alle Mieter betroffen sind."

    So weit wie ich es noch im Kopf habe gibt es im Mietrecht die Begriffsbestimmung "vertragsgemäßer Gebrauch". Welcher dann nicht mehr gegeben wäre, sprich zum Fernsehempfang (wenn Anlage noch analog ist).
    Das die Kosten dabei umgelegt werden können (geht auch aus dem Artikel hervor), ist ein anderes Feld....
     
  6. UM-Patal

    UM-Patal Board Ikone

    Registriert seit:
    27. April 2010
    Beiträge:
    3.763
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    100cm Satconn Schüssel
    85cm Satconn Schüssel
    Smart 9/8 Multischalter
    2 Smart Quattro LNBs
    1x Edision Argus VIP2
    2x Edision Argus Piccolo
    Samsung UEC6200+Unicam
    Sky HD - Komplett OHNE behinderten Jugendschutz!
    AW: [DI der Woche] Mieterhöhung wegen Sat-Abschaltung?

    Für mich liest sich das so:

    "Der Vermieter ist mietrechtlich verpflichtet, bei Wohnraum dem Mieter den Fernsehempfang und Rundfunkempfang auch von Sky HD Sendern ermöglichen. Dies gebietet das Grundrecht auf Informationsfreiheit."

    Wenn das so ist, warum werden Vermieter in NRW und Hessen nicht bis auf Grund und Boden verklagt?
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: [DI der Woche] Mieterhöhung wegen Sat-Abschaltung?

    Weil der Vermieter in dem Falle die Sache des Fernsehempfangs an UM "delegiert" hat. :winken:

    Außerdem steht im Artikel auch, dass Gerichte den Empfang von 20-25 Sendern als genügend empfunden haben, in punkto Informationsfreiheit.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Dezember 2011
  8. Klaus K.

    Klaus K. Talk-König

    Registriert seit:
    16. Februar 2004
    Beiträge:
    5.580
    Zustimmungen:
    512
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    LG-UHD-OLED, Sky-UHD-Receiver
    AW: [DI der Woche] Mieterhöhung wegen Sat-Abschaltung?

    Ist doch längst hochrichterlich festgesetzt worden, dass "HDTV-Empfang nicht zur Grundversorgung gehört". Darauf beruft sich UM schon seit Jahren, und der deutsche Michel nickt brav mit dem Kopf...
     
  9. kabelanschluss

    kabelanschluss Board Ikone

    Registriert seit:
    15. August 2011
    Beiträge:
    4.780
    Zustimmungen:
    837
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Kino Zuhause
    AW: [DI der Woche] Mieterhöhung wegen Sat-Abschaltung?

    Die vermieter sollen verklagt werden weil
    sky sich weigert fuer seine hd sender
    eine einspeisegebuehr zu zahlen? Interessante theorie
    mal wieder aus dem hause um patal.:eek:
     
  10. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

    Registriert seit:
    9. Dezember 2011
    Beiträge:
    12.746
    Zustimmungen:
    24.105
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TV: Samsung TV 32 Zoll ohne Smartgedöns
    Apple TV 4
    FireTV Stick Lite
    AW: [DI der Woche] Mieterhöhung wegen Sat-Abschaltung?

    Kleines Beispiel aus unserer Wohnanlage ca. 50 Wohnungen.

    Bisher bekamen wir unser TV-Programm über Sat. Das war toll.

    Vor kurzem wurde bei uns die Satanlage vom Hausmeisterservice abgebaut mit der Begründung der Digitalisierung.

    Am gleichen Tag am mittag klingelte der Hausmeister mich aus dem Bett (ich hatte Nachtschicht) und drückte mir einen DVB-T Receiver + Antenne in die Hand und sagte:

    "Das ist ihr neuer Digitalanschluss damit bekommen sie 30 Programme" grinste und verschwand.

    Drei Tage später erhielt ich Post von der Heuschrecke das der Anbau von Sat Anlagen strikt verboten ist und Zuwiederhandlung mit Abmahnung und Wohnungskündigungen bestraft werden können. Als Anhang wurde auch das Gesetz des BGH mitgeschickt.

    Eine Anfrage bei der Heuschrecke warum das so gemacht wurde sagte man mir das wären Kostengründe gewesen. Die Umrüstung der Satanlage hätte zuviel Geld gekostet und Folgekosten mitgebracht.

    Mein Anwalt sagte mir das eine Klage gegen die Entscheidung keinen Erfolg haben würde da ähnliche Prozesse von Gerichten schon abgelehnt wurden im Bezug auf das BGH-Urteil.

    Das einzig gute daran ist das ich in NRW lebe wo es auch die Privaten im DVB-T gibt und nicht wie bei meinen Eltern in Thüringen nur 2 Programme.