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DFL-Rechtevergabe für Bundesliga unter Beschuss

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. Juli 2020.

  1. King200

    King200 Gold Member

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    Die Idee mit dem OTT-Modell war ja schon immer zum Scheitern verurteilt. Warum sollte ein Anbieter richtig Kohle auf dem Tisch liegen, damit ein anderer dann für viel weniger Geld das selbe zeigen darf. Da kann ich Sky komplett verstehen. Wenn man parallele Übertragungen einführen möchte, dann wird es nur damit gehen, wenn Pakete von Anfang an so ausgeschrieben werden, dass sie 2 mal vergeben werden. Dann wird nämlich Sky auch deutlich weniger bieten, da die Exklusivität fehlt. Dadurch wird aber vermutlich die DFL weniger einnehmen. Sagen wir mal das neue DAZN Paket, welches angeblich 300 Mio Euro teuer war, würde an 2 Anbieter gehen. Ob beide dann 150 Mio. bieten ist möglich, aber keinesfalls sicher. Vor allem bräuchtest du einen 3. Anbieter der auch wirklich mitbietet und daran ist es ja schon in dieser Ausschreibung gescheitert. Von daher glaube ich nicht, dass die DFL das will und darum geht es im Endeffekt ja.

    Ich glaube schon, dass das Kartellamt das verstanden hat. Aber es ist in der Praxis doch nicht immer einfach so umsetzbar. Es gibt ja auch mehrere Interessen hier. Die DFL und die Vereine wollen so viel Geld einnehmen wie möglich. Die Rechtenehmer wollen so viel Exklusivität wie möglich für ihr Geld und der Zuschauer möchte am liebsten alles für wenig Geld. Diese Interessen muss das Kartellamt alle berücksichtigen. Im Endeffekt gibt es im TV immer Monopole. Warum läuft Film A nur auf Amazon und nicht auf Sky als Beispiel, es ist auch ein Monopol, dass ich die Serie A nur auf DAZN bekomme usw.
     
  2. ronnster

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    Das Bundeskartellamt nicht mit dem Verbraucherschutz verwechseln. Das Bundeskartellamt wacht nicht darüber, ob irgendwas für den Kunden günstiger wird, sondern ob alle Marktteilnehmer eine diskriminierungsfreien Zugang zu einem ausgeschrieben Gut haben oder ob sich Kartelle/Monopole bilden. Das ist ein himmelweiter Unterschied! Schutz des Wettbewerbs, Unterbindung verbotener Preisabsprachen oder Angebotsfingierung und nicht Schutz des Kunden steht im Vordergrund.
     
  3. Wambologe

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    Du hast nicht verstanden, was die Aufgabe des Kartellamts ist. Das Kartellamt ist im Allgemeinen keine Verbraucherschutzbehörde. Es ist eine Wirtschaftsbehörde. Ihr wurden mal vor ein paar Jahren Aufgaben zugeteilt, die unter Verbraucherschutz fallen. Aber diese sind sehr eng begrenzt. Im Allgemeinen sind Verbraucherinteressen da aber nachgelagert im Sinne von "Wenn der Markt funktioniert, profitiert auch der Verbraucher".

    Das Kartellamt hat dafür gesorgt, dass aus einem Monopol mindestens vier Monopole geworden sind. Das Kartellamt ist - um das nochmals zu wiederholen - nicht für den Verbraucherschutz zuständig. Aufgabe des Kartellamtes ist es nicht, den Markt so zu formen, dass er am günstigsten für die Verbraucher sind. Das Kartellamt regelt nicht die Beziehung TV-Anbieter <> Zuschauer, es regelt die Beziehung Vereine <> TV-Anbieter.

    Eigentlich müsste jeder Verein seine Heimspiele selbst vermarkten. Das ist eigentlich rechtliche Grundlage. Diese Heimspiele dürften die Vereine auch exklusiv vermarkten, denn es gilt in Deutschland die grundgesetzlich geschützt Vertragsfreiheit und bei einzelnen Vereinen kann man nur schwer argumentieren, dass Grundrechte der Allgemeinheit einen verfasungsrechtlich höheren Stellenwert haben.

    Bei einer regulären Vermarktung gäbe es damit zwischen 1 und 18 Anbietern, die jede Woche mindestens ein Spiel exklusiv zeigen. Nun haben aber TV-Anbieter ein Interesse daran, möglichst den gesamten Spieltag abzubilden. Und die DFL hat ein Interesse daran, die Rechte zentral zu vermarkten, um so die kleineren Vereine zu unterstützen. Das Rechtepaket der Bayern wäre sonst wesentlich gefragter als das Paket von Kaiserslautern, die Schere zwischen den Vereinen würde sich vergrößern.

    Durch die Zentralvermarktung wird der Wettbewerb aber erheblich eingeschränkt. Wenn es nur 1 Paket gibt, werden TV-Anbietern 17 Chancen für den Rechteerwerb genommen. Und zum Zug kommen nur die großen Anbieter, die sich die großen Pakete leisten können, während die kleineren von Beginn an ausgeschlossen sind. Da wird der Wettbewerb gegenüber dem Standardmodell "18 exklusive Heimspiel-Pakete" erheblich eingeschränkt. Und wenn der Wettbewerb gegenüber dem Normalmodell eingeschränkt wird, greift das Kartellamt ein. Weil genau das seine Aufgabe ist.

    Die Lösung ist, dass kleinere Pakete vergeben werden und damit für kleinere Anbieter die Chance zum Rechteerwerb erhöht wird. Zum einen, weil es mehr Pakete gibt, zum anderen weil ein kleineres Paket nicht so teuer ist wie ein Gesamtpaket. Zuletzt kam noch die Schranke mit dem Alleinerwerbsverbot dazu, weil der insbesondere der Innovationswettbewerb darunter gelitten hat, dass Sky alles hatte und auch da keine neuen Darstellungsformen entwickelte. Die persönliche Konferenz, die Liga total hatte, ist zum Beispiel weggefallen.

    Diese kleineren Pakete exklusiv zu vermarkten ist auch insbesondere deshalb legitim, weil ALLE Beteiligten des Marktes, um den es hier geht, nach exklusiven Rechten fragen. Die Kunden gehören nicht zu diesem Markt. Der Markt ist der Wettkampf zwischen den Rechteverwertern aka Sender und Plattformen. Nur für sie wird der Wettbewerb durch die Zentralvermarktung eingeschränkt.

    Zuschauer werden dagegen durch die Zentralverwertung nicht benachteiligt. Im Gegenteil: Sie profitieren massiv davon, dass die Zahl der möglichen Rechtenehmer bereits vorab reduziert ist und dass jeder Anbieter trotzdem den Spieltag komplett darstellen kann (wenn auch teilweise nur durch entsprechende Highlight-Rechte). Zur Erinnerung: Im Normalfall müssten sie sonst bis zu 18 Abos abschließen! Und auch dort hätten sie dann bei jedem einzelnen Spiel nicht die Wahl zwischen mehreren Anbietern, insofern gibt es in diesem Punkt auch keine Verschlechterung.

    Im Übrigen haben Verbraucher schon davon profitiert, dass der Wettbewerb zugenommen hat. Es führte dazu, dass es neue Formen der Vermarktung gab. Inzwischen muss man sich nicht mehr ein eher teures großes Pay-TV-Paket inklusive Basispaket holen um überhaupt Live-Spiele sehen zu können. Bundesliga gibt es jetzt auch schon für einen Zehner in unterschiedlichsten Formen. Sogar die Konferenz kann man jetzt schon für einen Zehner sehen. Das mag zugegeben nur für einen Teil der Verbraucher interessant sein, aber ist für einen Teil der Verbraucher trotzdem eine Verbesserung.

    Zum Glück leben wir in einer Demokratie. Da darf man auch seinen Rotz ins Internet absondern, auch wenn man keine Ahnung hat.
     
  4. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Stehst du auf der Payroll von denen?
     
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  5. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    @Wambologe
    Das sieht die Monopolkommission der Bundesregierung wohl etwas anders. Siehe Threadartikel.
     
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  6. Wambologe

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    Nein, nur weil man sich mit den rechtlichen Begebenheiten auskennt, landet man leider noch nicht automatisch auf der Payroll von Bundesbehörden. Trotzdem ist es ziemlich cool, wenn man sich mit den Themen auskennt, zu denen man sich äußert.
     
  7. Wambologe

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    Du hast vermutlich keine Zeile des Originaldokuments durchgelesen, vermutlich hast du bis heute noch nicht einmal von der Monopolkommission gehört.

    Die Monopolkommission hat keine Entscheidungsgewalt und deren Sichtweise ist Null relevant. Sie ist für niemanden bindend und ihre Meinung zur Bundesliga hat sie im Rahmen des Hauptgutachtens abgegeben, das sie aufgrund der Gesetzeslage alle zwei Jahre abgeben muss. Und da kritisiert sie natürlich Regierung und Behörden. Andernfalls wäre die Monopolkommission überflüssig, wenn sie keine neuen Impulse gibt.

    Die Bedeutung der Monopolkommission zeigt sich aber auch ganz schön an folgender Sache: Bereits 2016 hat die Monopolkommission sich in ihrem Hauptgutachten mit der Vergabe der Fußball-Bundesliga beschäftigt. Schon damals forderte die Monopolkommission, dass das Interesse der Zuschauer ein größeres Gewicht bekommen solle. Schon 2016 sah sie das Alleinerwerbsverbot kritisch, weil es dazu führen könne, dass Zuschauer zwei Abos abschließen müssen. Schon 2016 war die Monopolkommission der Ansicht, dass Einzelvermarktung zumindest bei Live-Spielen besser ist als Zentralvermarktung.

    Was ist danach passiert? Nichts.

    Was wird nach der gleichlautenden Kritik der Monopolkommission im Jahr 2020 passieren? Das gleiche wie 2016: nichts. Die Monopolkommission hat keine Entscheidungsgewalt und die Bundesregierung hat (wie das Kartellamt) schon damals gesagt, dass sie andere Schlussfolgerungen zieht als die Monopolkommission.


    Die Monopolkommission ist übrigens - anders als das Bundeskartellamt - nicht an die aktuelle Gesetzeslage gebunden. Die Monopolkommission gibt schließlich auch Impulse zu Gesetzesänderungen. Das ermöglicht ihr zu sagen "wir würden das Gesetz ändern und dann...". Dem Kartellamt ist das als Behörde, das geltendes Recht umsetzen muss, nicht möglich. Die Monopolkommission hat ihre Beurteilung zur Zentralvermarktung mit ihrem schon zuvor geäußerten Wunsch nach einer "Stärkung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung für Verbraucher" gekoppelt. Nur dann sind nämlich einige ihrer Forderungen möglich.

    Im Übrigen kritisiert die Monopolkommission in ihrem Gutachten die aktuelle Verteilung gar nicht so stark wie es in manchen Berichten den Anschein macht. Sie sagt, dass substituierbare Angebote für den Zuschauer besser sind als komplimentäre Angebote. In Bezug auf die kommende Rechteverteilung sagt sie: "Es ist unklar, ob bei der erfolgten Aufteilung der Pakete die Austauschbarkeit oder die Komplementarität aus Sicht der Zuschauer überwiegt." Und daraus fordert die Monopolkommission, dass das Bundeskartellamt das näher überprüfen solle.

    Das Gutachten ist nur halb so spektakulär wie es die Berichte wirken lassen und ist ausgewogener als es Berichte erscheinen lassen. Im Übrigen stehen die Empfehlungen der Monopolkommission auch nicht meinen Aussagen entgegen.

    Eines der vorgeschlagenen Vermarktungsmodelle ist in die aktuelle Ausschreibung eingeflossen. Der Markt hat diesem Modell aber eine Absage erteilt. Und natürlich könnte das Kartellamt auch eine Verbraucherbefragung durchführen. So etwas ist aber unnötig, wenn a) Endkunden nur im nachgelagerten Markt überhaupt existieren und b) Endkunden kartellrechtlich nicht vollumfänglich, sondern "angemessen" berücksichtigt werden müssen. Und das übrigens auch nicht zwangsläufig durch attraktivere Preise für ein Gesamtpaket. Verbraucher werden berücksichtigt, die Form hab ich bereits geschildert.

    Es ist jedem unbenommen, die aktuelle (bzw. kommende) Aufteilung der Bundesliga-Rechte als beschissen zu empfinden. Nur sollte man dann halt die Rechtslage kritisieren (wie es die Monopolkommission macht) und nicht der Behörde, die geltendes Recht umsetzt, Inkompetenz zu unterstellen. Das ist ein bisschen peinlich und zeigt nur die eigene Inkompetenz.
     
  8. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Wie dem auch sei. Du hast ja selbst erwähnt, dass nachgelagert auch die Verbraucherbelange berücksichtigt werden sollen. Dem ist nicht so.
     
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  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    So wie 2016 hätte Sky auch 2020 wieder unter Nichtberücksichtigung jeglichen wirtschaftlichen Sachverstandes alle Pakete erwerben können. Wettbewerb sieht anders aus. Wenn sie denn, Vermutung meinerseits, nicht wieder aus strategischen Gründen drauf verzichtet hätten, da der Erwerb aller 4 Pakete mit für Sky scheinbar inakzeptablen Konsequenzen verbunden war und ist. Gut, damit wurde die eigentlich konsequente No-Single-Buyer Rule, dass von vornherein 1-2 Pakete definitiv vom Kauf durch den Erwerber der anderen Pakete ausgeschlossen sind, durch die Sky Hintertür durchgesetzt. Aber die Ausschreibung ansich begünstigte wieder mal nur die "Großen", noch dazu waren die Einzelpakete diesmal durch die Komprimierung für sich allein noch teurer als 2016. Hier wurden nicht so finanzkräftige Interessenten klar benachteiligt, da die Einstiegshürde in die Live Bundesliga noch höher lag als 2016. Insofern würde ich hier dem Kartellamt, wie schon 2016, keine Bestnote für die Prüfung der DFL Ausschreibung ausstellen.
     
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  10. Wambologe

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    Verbraucherbelange müssen nicht vollumfänglich, sondern angemessen berücksichtigt werden. Es reicht aus rechtlicher Sicht, wenn die etwaigen Nachteile durch Effizienzvorteile ausgeglichen werden. Es ist dagegen nicht notwendig, dass sämtliche Vorteile weitergegeben werden.

    In welchem Umfang Verbraucher am "Effizienzvorteil der Gestaltung von attraktiven ligabezogenen Produkten" berücksichtigt werden - und das ist der Vorteil, den das Kartellamt betrachten muss - habe ich schon ausgeführt. Aber gerne auch ausführlicher.

    Kartellrechtlich müsste es für die 1. und 2. Bundesliga eigentlich 36 verschiedene Abos geben. Jedes Abo würde die Heimspiele eines Vereins bieten - und nur die Heimspiele.

    Sky hätte dann die Bayern-Heimspiele, aber Sport1+ hätte sich die Heimspiele der Arminia Bielefeld gesichert und DAZN die Spiele von Augsburg.

    Als Bayernfan guckst du dann entweder nur die Heimspiele der Bayern oder holst dir DAZN, Sport1+, etc. um auch die anderen Spiele zu sehen. Und jetzt hast du dir den Anbieter mit Arminia Bielefeld nicht geholt, weil du bislang davon ausgegangen bist, dass sie nicht erstklasig werden. Dafür hast du jetzt aber noch ein SC Paderborn-Paket. Das hast du wegen Erstliga-Spielen geholt, kannst es jetzt aber aufgrund der Vertragslaufzeit nicht so schnell loswerden.

    In der Sportschau gibt es dann nur die Zusammenfassungen der Auswärtsspiele der Bayern, weil sich RTL das Highlightpaket für die Bayern geholt hat, um ein FC Bayern-Magazin zu produzieren. Du musst dich dann entscheiden, welches Format du guckst: Eines, das dir den umfassendsten Überblick über den Spieltag gibt oder das Format, das alle zwei Wochen Bilder von deinem Verein zeigen kann - und nur von dem.


    Durch die Zentralvermarktung hast du das Problem nicht. Das gibt dir als Verbraucher Planungssicherheit. Du weißt, dass du mit einem Sky-Abo vier Jahre lang alle Samstagsspiele sicher sehen wirst und Zusammenfassungen aller anderen Spiele bekommst.

    Hinzu kommt, dass Live-Spiele der Bundesliga aufgrund des stärkeren Wettbewerbs inzwischen für weniger Geld zu sehen gibt. Statt einem Sportabo für Listenpreis 30 Euro gibt es z.B. die Konferenz für einen Zehner im Monat zu sehen.

    Dass Personen, die an allen Live-Übertragungen sind, nun garantiert mindestens zwei Abos brauchen, räumt auch das Kartellamt als Nachteil ein. Aber angemessene Verbraucherbeteiligung heißt nicht, dass alle Ärgernisse ausgeräumt sind. Zumal der "Default-Status" ja ohnehin wäre, dass Zuschauer mehrere Abos brauchen, siehe oben. Höhere Gesamtpreise sind dabei eine mögliche, aber keine notwendige Folge. Anbieter könnten ihre Preise senken.

    All das sorgt dafür, dass die Vorteile für Kunden gegenüber den Nachteilen überwiegen = angemessene Beteiligung. Und um das zu betonen: "Über Sky konnte ich alles dank Rabattabo auch für 20 Euro sehen" ist nicht die Ausgangslage, von der das Kartellamt urteilt. Ausgangslage ist "Eigentlich gibt es 36 Rechtepakete und bis zu 36 Abos kann keiner wollen".


    Kannst du wie gesagt beschissen finden. Aber die Konsequenz daraus ist, dass du die Rechtslage kritisieren musst, nicht die Leute, die die aktuelle Rechtslage anwenden.
     
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