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DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Januar 2010.

  1. doku

    doku Guest

    Anzeige
    AW: DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

    Naja, von Vorkasse sollte man die Finger lassen. Ist immer mit einem Restrisiko verbunden.

    Bei einer Insolvenz bekommen die Vorkassezahler, wenn überhaupt, nur noch ein paar Euro zurück, da sie in der Liste, welche der Insolvenzverwalter erstellt, ganz weit unten stehen. Erst kommen die Gläubiger (Lieferanten etc.) dran.
     
  2. arenamusik

    arenamusik Gold Member

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    AW: DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

    ...zur örtlichen Verbraucherzentrale gehen und sich Info´s holen.
    Anschliessend mit Sicherheit zur Polizei und Anzeige! Fertig!
     
  3. doku

    doku Guest

    AW: DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

    Bringt die Kohle aber auch nicht mehr zurück.
     
  4. arcade99

    arcade99 Board Ikone

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    AW: DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

    Wie kommst du darauf, dass dem so ist???

    Erhaltene Anzahlungen von Kunden sind aus Sicht des insolventen Unternehmens ebensolche Verbindlichkeiten wie die gegenüber Lieferanten aufgrund von Lieferungen. Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, dann sollten beide per Quote bedient werden. Beides sind Insolvenzgläubiger.

    Anders wäre es meines Wissens nach nur dann, wenn noch Zahlungen nach Eröffnung eines Insolvenverfahrens geleistet würden. Wer das macht, der wird in den meisten Fällen wohl eher gar nichts davon wiedersehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2010
  5. arenamusik

    arenamusik Gold Member

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    AW: DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

    Nein,bestimmt nicht!
    Aber damit erwirkst du einen Rechtstitel.
    Bedeutet das bei auftauchen der Person mit liquiden Mitteln der Tatbestand ausreicht um an das Geld zu kommen.Klage ...
    Auf der anderen Seite wird mit der Anzeige etc. auch dafür gesorgt das solche Leute zukünftig nicht mehr als geschäftswürdig gelten und am Markt Schaden anrichten.
    Schufa Eintrag usw.
    Unterm Strich aber keine kurzfristige Lösung möglich.Sorry!
     
  6. pedi

    pedi Talk-König

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    AW: DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

    6 wochen nach abbuchung-nicht jederzeit.
     
  7. Juppiklein

    Juppiklein Gold Member

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    AW: DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

    Sollte er deshalb gar nichts unternehmen?
     
  8. Lechuk

    Lechuk Institution

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    Samsung BD-F7500 3D

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    LD
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    AW: DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

    War es nicht eher 12 Wochen?

    edit:
    Noch anders

    Lastschrift-Rückbuchung:Keine feste Frist
    wann sie beginnt
    Rückbuchung einer Lastschrift – die Frist von sechs Wochen ist nicht immer bindend,
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2010
  9. Bökelberger

    Bökelberger Talk-König

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    AW: DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

    Bei kleinen Internethändlern empfiehlt sich immer Nachnahme. Dann ist man auf der sicheren Seite. Was anderes ist es, wenn man bei großen Shops wie Amazon oder Redcoon bestellt. Da zahle ich meistens mit der Karte. Das soll kein Schlaumeierpost werden, denn ich bedauere die betroffenen User aufrichtig. Leider gibt es immer schwarze Schafe, die die Gutgläubigkeit der Menschen ausnutzen. Hoffentlich wird dieser Dieb geschnappt und die Geschädigten erhalten wenigstens noch einen Teil ihrer Kohle zurück.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

    ... die 6-Wochenfrist wurde schon vor Jahren von irgendeinem Gericht gekippt. Man kann die Abbuchung jederzeit widerrufen. Allerdings können die Banken bei wiederkehrenden Lastschriften in ihren AGB die Widerspruchsfrist auf 6 Wochen begrenzen ...