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Deutsches Recht wird vom Libanesen Karim O. ausgenutzt.

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von PapaJoe, 22. Oktober 2008.

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  1. PapaJoe

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    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
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    AW: Deutsches Recht wird vom Libanesen Karim O. ausgenutzt.

    *LOL*

    Da isses wieder, das Totschlagargument, wenn jemand nicht weiter weiß.
     
  2. hopper

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    AW: Deutsches Recht wird vom Libanesen Karim O. ausgenutzt.

    Beugehaft, wenn jemand ein Spielzugauto überfährt? Der Junge hat doch ein Ersatzauto bekommen, und außerdem soll man eh nicht auf der Straße spielen.
     
  3. Gag Halfrunt

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    AW: Deutsches Recht wird vom Libanesen Karim O. ausgenutzt.

    Offensichtlich.
    Nochmal: Du möchtest also das Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO) abschaffen?
    "Also ich würde ihn in den Keller sperren, bis er sagt, wer der Fahrer war."

    Das zählt schon unter Folter -- und entsprang deinem "kranken Hirn".

    Falscher Thread... ;)

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Oktober 2008
  4. Cord Simpson

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    AW: Deutsches Recht wird vom Libanesen Karim O. ausgenutzt.

    *LOL*

    Da isses wieder, das Totschlagargument, wenn jemand nicht weiter weiß.
     
  5. PapaJoe

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    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Deutsches Recht wird vom Libanesen Karim O. ausgenutzt.

    Wozu? Wenn er nicht sagen will, wer die Kiste gefahren hat, sollte man ihn
    doch wenigstens wegen Beihilfe zu Totschlag und Fahrerflucht verurteilen.

    Wenn ich jemandem meine Pistole (Waffenschein vorhanden) "ausleihe" und
    der knallt damit jemanden ab, bin ich auch dran.

    :rolleyes:
     
  6. hopper

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    AW: Deutsches Recht wird vom Libanesen Karim O. ausgenutzt.

    Schönerweise bekommt man durch Folter jedes Geständnis. Da kann man jede Person von der Straße nehmen und jedes Geständnis bekommen.

    Deswegen ist Folter ein völlig unbrauchbares Mittel. Auch Beugehaft ist eine Form der Folter.
     
  7. Gag Halfrunt

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    AW: Deutsches Recht wird vom Libanesen Karim O. ausgenutzt.

    Weil du ansonsten keinerlei Rechtsgrundlage dafür hast, ihn in Beugehaft zu nehmen. Zudem ist das Verleihen von Autos nicht strafbar.
    Dann bist du dran wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, nicht aber wegen Beihilfe zum Mord (o.ä.), sofern du demjenigen nicht wissentlich, dass er damit ein Kapitalverbrechen begehen will, die Waffe geliehen hast.

    Aber davon mal ganz abgesehen: Du bist dir aber schon darüber im klaren, dass es in Deutschland nicht verboten ist, Autos zu verleihen. Auch darf man Autos in der Öffentlichkeit aufbewahren und -- sofern man über einen Führerschein besitzt -- auch nutzen.

    Von daher: Schlechtes Beispiel.

    Gag
     
  8. PapaJoe

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    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Deutsches Recht wird vom Libanesen Karim O. ausgenutzt.

    War mir klar, dass du es nicht verstehst.

    Aber wer ein Auto wie eine Waffe benutzt und einen anderen damit
    vorsätzlich umbringt, indem er bei Rot fährt und dann noch Fahrerflucht
    begeht, sollte schon nach dem Strafrecht und nicht nach dem Bußgeld-
    katalog bestraft werden.

    @hopper: Dann wird in Deutschland gefoltert, denn Beugehaft ist nicht
    ungesetzlich.
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Deutsches Recht wird vom Libanesen Karim O. ausgenutzt.

    Deswegen ist die Ordnungshaft auf 6 Wochen begrenzt. Eine Fortführung oder Wiederholung ist unzulässig. Das ist der Rechtsstaat.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Deutsches Recht wird vom Libanesen Karim O. ausgenutzt.

    Naja, wer hier Verständnisschwierigkeiten hat, seit mal dahingestellt... :rolleyes:
    Also zunächst einmal wird in Deutschland jemand, der einen Menschen im Straßenverkehr tötet nach dem Strafrecht bestraft, wenn entsprechende Merkmale erfüllt sind.

    Des weiteren hat dies jedoch nichts mit dem Fahrzeughalter oder -eigentümer zu tun. Das Verleihen eines Kfz ist in Deutschland nicht strafbar. Das Verleihen einer Schusswaffe unter Umständen schon.

    Du kannst hierzulande nur jemanden für etwas bestrafen, was er auch zu verantworten hat. Wenn ich dir mein Auto leihe und du baust damit einen Unfall, wieso sollte ich dafür bestraft werden? Wer hat den Unfall gebaut? Du oder ich?

    Wenn ich mir 'nen Kuli von dir borge und steche den einem ins Auge, solltest du dann auch als Eigentümer des Kulis ins Kittchen wandern? :rolleyes:

    Des weiteren warte ich noch immer auf eine Antwort darauf, ob du tatsächlich das Zeugnisverweigerungsrecht abschaffen willst und wieso.

    Gag
     
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