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Deutsche Annington darf Mietern keinen Kabelzwang auferlegen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. März 2014.

  1. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Deutsche Annington darf Mietern keinen Kabelzwang auferlegen

    Er muss nur die Möglichkeit für einen Zugang zu TV und Radio geben. Dass hierfür ggf. ein Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber, der auch monatliche Gebühren nach sich zieht, abgeschlossen werden muss, ist zumutbar.
     
  2. John22

    John22 Gold Member

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    AW: Deutsche Annington darf Mietern keinen Kabelzwang auferlegen

    Bei mir war der Vermieter schlauer und legte die Betriebskosten nach der zweiten Berechnungsverordnung (§ 27) fest, u.a.
    - Gemeinschaftsantennenanlage
    - private Verteilanlagen für Breitbandkabelnetz
    - Grundgebühren für Breitbandkabelanschluß
    II. BV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    In der Betriebskostenverordnung ist es dann in Punkt 15 geregelt (hier die neue Version seit 2004 im ersten Link, bei mir gilt die ältere Version im zweiten Link):
    http://www.vermieterverein.de/data/download/betriebskostenV.pdf
    Verordnungen für Immobilien
     
  3. Kai F. Lahmann

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    AW: Deutsche Annington darf Mietern keinen Kabelzwang auferlegen

    Das ist ein weit verbreiteter Mythos. Tatsächlich dürfen sie es aber nur, wenn über den Kabelanschluss *kein einziger* Sender in ihrer Muttersprache verfügbar ist. Ob der Sender dafür horrende Pay-TV-Gebühren kostet, himmelschreiende Propaganda sendet oder eine Qualität wie 9live hat, ist dabei irrelevant.

    Oder beim Festnetztelefon – eine technisch dem TV-Kabel sehr sehr ähnliche Situation (die Strippen verlegt der Erbauer des Hauses, mit den Verträgen darauf hat er dagegen nichts zu tun).
     
  4. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Deutsche Annington darf Mietern keinen Kabelzwang auferlegen

    @John22:
    Es zweifelt ja auch keiner daran, dass Vermieter und Mieter im Mietvertrag die Umlage und den Umfang der zu tragenden Betriebskosten festlegen können. Diese Vereinbarung ist aber Bestandteil des bestehenden Mietvertrages und kann nicht einseitig geändert werden.

    Wenn dort die Kosten für die Gemeinschaftsantenne oder den Kabelanschluss aufgeführt sind, müssen sie vom Mieter auch bezahlt werden. Der Mieter hat dies dann ja auch beim Vertragsabschluss akzeptiert.

    Hier geht es aber darum, dass in den Mietverträgen bzw. den zugehörigen Betriebskostenvereinbarungen eben keine Kosten für den Kabelanschluss vereinbart waren - die Mieter konnten eigene Verträge mit dem KNB abschließen. Nun hatte sich die Annington entschlossen die TV-Versorgung durch eine Tochterfirma übernehmen zu lassen. Die Kosten wollte sie den Mietern "unterschieben". Hierzu hätte sie aber den Mietvertrag ändern müssen - wobei der jeweilige Mieter dieser Änderung zustimmen müsste.

    Die Überschrift ist in meinen Augen auch sehr irreführend - das Urteil betrifft nur die bestehenden Mietverhältnisse; bei neuen Mietverträgen können auch die Gebühren für den Kabelanschluss in die Betriebskosten mit aufgenommen werden. Der Mieter hat halt - bedauerlicherweise - nur die Wahl den Vertrag so zu akzeptieren oder sich eine andere Wohnung zu suchen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. März 2014
  5. Artchi

    Artchi Silber Member

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    AW: Deutsche Annington darf Mietern keinen Kabelzwang auferlegen

    Es ist doch egal, um welche Art Nebenkosten es sich handelt. Das was besteht bzw. der Mieter unterschrieben hat, muss eingehalten werden.

    Beispiel: Hausreinung. Wird leider von den meisten Mietparteien bei uns im Haus nicht gemacht. Obwohl es die Hausordnung vorgibt.
    Meine Beschwerde und Wunsch beim Vermieter eine Putzfirma zu beauftragen, wurde abgewiesen. Weil man für die zus. Nebenkosten die Zustimmung aller aktuellen Mieter benötigt,weil es nicht im Mietvertrag steht.

    Und so ist es natürlich auch mit dem Kabelanschluss. Jeder der von Zwangsverkabelung labert, sollte sich an die eigene Nase fassen. Anscheinend hat er/sie seinen Mietvertrag vor Unterschrift nicht gelesen. Von Zwang kann also keine Rede sein... oder hat der Vermieter/Makler euch die Pistole auf die Brust gesetz?
     
  6. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Deutsche Annington darf Mietern keinen Kabelzwang auferlegen

    Sehen wir es doch mal bitte realistisch - entweder ich unterschreibe den Mietvertrag, in dem auch der (Zwangs-)Kabelanschluss enthalten ist oder ich muss mir eine andere Wohnung suchen. Die Vermieter sitzen hier doch immer am längeren Hebel - und gerade in größeren Städten ist es doch leider so, dass bezahlbarer Wohnraum in einigermaßen vernüftiger Lage in der Regel mit einem Kabelanschluss versorgt wird.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Deutsche Annington darf Mietern keinen Kabelzwang auferlegen

    ... vor dem Kabel-Deal zwischen Deutsche Annington und Deutsche Telekom hatten die Mieter die Wahl, ob sie den zur Verfügung stehenden Unitymedia-Kabelanschluss nutzen wollten oder nicht (im Einzelnutzervertrag). Individuelle Sat-Anlagen waren nur nach schriftlicher Genehmigung der Deutsche Annington erlaubt.

    Mit dem Kabel-Deal mit der Deutsche Telekom versuchte die Deutsche Annington die "Zwangsverkabelun"g einzuführen. Mieter, die eine schrifltiche Genehmigung für ihre Satanlagen hatten, wurde aufgefordert, die Satanlagen abzubauen. Alle Deutsche Annington-Mieter sollten fortan über die Mietnebenkosten knapp 10 Euro im Monat für den Kabelanschluss zahlen.
    Das stellt eine einseitige Änderung des Mietvertrages dar, die nach Ansicht der Gerichte unzulässig ist. Die Mieter hätten dieser Änderung des Mietvertrages zustimmen müssen.

    Natürlich darf auch die Deutsche Annington den Kabelanschluss an den Mietvertrag koppeln. Bei neuen Mietverträgen wird das sicherlich entsprechend berücksichtigt sein ...
     
  8. Gafzgarrr

    Gafzgarrr Silber Member

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    AW: Deutsche Annington darf Mietern keinen Kabelzwang auferlegen

    Aber was würde passieren wenn ein Mieter der Nachträglichen Vertragsänderung nicht zustimmt?
    Normal würde dies nach meinem Verständnis zur Auflösung des Mietvertrages und somit des Mietverhältnisses führen?
    Oder wird in diesem falle der Mieter vom Anschluss ausgeschlossen? Dann muss die Verwaltung aber auch keinen anderen Anschluss bereitstellen!
     
  9. Artchi

    Artchi Silber Member

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    AW: Deutsche Annington darf Mietern keinen Kabelzwang auferlegen

    Richtig, du kannst dich frei entscheiden, ob dir die Wohnung samt Nebenkosten wert ist oder nicht.

    Anderes Beispiel: Fahrstuhl. Wenn du im Erdgeschoss eine Wohnung mietest, wird wohl im Mietvertrag drin stehen, das du die Nebenkosten mittragen musst. Obwohl du diesen Fahrstuhl eigentlich nicht brauchst. Bist du Zwangsverfahrstuhlt? Wirst du gegen diese Kosten rebellieren? Oder wirst du den Kompromiss eingehen und in der Mietergemeinschaft die Haus-Infrastruktur mittragen?

    Was ist, wenn jemand meint, er braucht/benutzt keine Toilette in seiner Wohnung? (Warum auch immer das so sein sollte) Soll er sich nicht an dessen Kosten beteiligen?

    Meine Meinung: der Kabelanschluss gehört zur Infrastruktur, so wie viele andere Dinge in modernen Wohnanlagen. Auch wenn es ein paar Mieter geben mag, die das nicht wollen.

    Wer das absolut nicht will, soll dann eine Wohnung ohne Kabelanschluss oder ohne Fahrstuhl suchen. Dann scheint es ja akut unerträglich zu sein... jedenfalls hört sich das in vielen Foren so an.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. März 2014
  10. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Deutsche Annington darf Mietern keinen Kabelzwang auferlegen

    O.T.: "Zwangsverfahrstuhlt" :D, mal was neues. So was hatte ich bisher auch noch nicht gelesen.