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Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von ChrSchn, 26. September 2006.

  1. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Ich glaube wir reden lediglich ein kleines bissel aneinander vorbei. Was ich damit meine ist, daß gegen eine solche Dienstleister-Plattform mit z.B. Mehrwertdiensten oder auch PayTV-Angeboten nichts zu sagen ist, solange der potentielle Verbraucher nicht genötigt wird, sie nutzen zu müssen. Dieser Eindruck aber wird durch die entsprechenden Lobbyisten momentan bewußt geschürt. Ob sie durch eine Fremdfirma wie z.B. APS betrieben würde, wäre prinzipiell auch wurscht, solange es keine kartellrechtlichen Bedenken gibt. Das heute weitverbreitete Universal-LNB stammt schließlich auch aus der SES-Gedankenschmiede und benachteiligt niemanden, denn zum Astra-Empfang ist es bekanntermaßen nicht zwingend erforderlich. Eine solche Bedingung bei Entavio ähnlich erfüllt und ich sähe eine solche Plattform als völlig unproblematisch an, solange ein am Markt vorhandener Bedarf damit bedient wird.
     
  2. NFS

    NFS Institution

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Die Erteilung der Lizenz ist zwar nicht damit verbunden, aber darin wird festgelegt, ob der Sender sein Programm verschlüsselt oder unverschlüsselt auszustrahlen hat. Im Falle der unverschlüsselten Ausstrahlung genügt allerdings ein Weg, um den Vertrag zu erfüllen.
     
  3. hendrik1972

    hendrik1972 Guest

  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    ... das Bundeskartellamt ist eine deutsche Behörde und Astra hat ihren Sitz nicht im Zuständigkeitsbereich der deutschen Behörde. Das Entgelt wird ganz klar als Entgelt für die Nutzung der Entavio-Plattform definiert. Der Satellitenbetreiber bietet hier eine Dienstleistung gegen Entgelt an und Interessenten steht es frei das Angebot zu nutzen. Das geplante Entavio-Entgelt ist kein Pay-TV-Entgelt und die Programmveranstalter erhalten entgegen den längst überholten Blue-Plänen nichts von den Einnahmen aus den Entavio-Entgelten.
    Die Aufgabe des Kartellamtes ist es festzustellen, ob es kartellrechtlich bedenkliche Absprachen gibt oder nicht. Es muß festgestellt werden, welchen Einfluß RTL und andere Programmveranstalter bei Entavio haben und ob die Gefahr besteht, das anderen Programmveranstaltern der Entavio-Zugang verwehrt wird. Die diversen Artikel bei Sat+Kabel beweisen doch eindeutig, dass das Kartellamt bisher noch nicht einschreiten kann. Die Meinungen einzelner Verfahrensbeteiligter sind vollkommen irrelevant. Der zuständige Richter muß gem. geltenden Gesetzen und Verordnungen entscheiden.
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Das Kartellamt kann den Vertrieb allerdings in Deutschland verbieten.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    ... das kann das deutsche Kartellamt nicht erreichen, weil es den EU-Wettbewerb erheblich einschränken würde.
    Wäre das dennoch möglich, dürften sich die deutschen Kabelnetzbetreiber freuen, weil das Kartellamt deren monopolistische Struktur weiter stärken würde ...
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Welcher Wettbewerb? Genau den gibt es dadurch nicht mehr.
     
  8. PC Booster

    PC Booster Foren-Gott

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Natürlich bekommen die Programmveranstalter auch was vom Geld ab...wenn es so kommen sollte.....
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    ... warum sollte es durch Entavio weniger Wettbewerb geben ? Erklär' das doch bitte mal etwas genauer ...
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    ... selbst wenn das so wäre, was kann das Kartellamt dagegen Unternehmen ? Gar nichts, denn basiert auf Kalkulationen seitens Astra. Das Kartellamt kann nur etwas unternehmen, wenn sich Astra, RTL etc. verbünden und anderen Anbietern der Zugang zu Astra verwehrt wird. Allerdings dürfte Astra nicht daran interessiert sein, Programmveranstaltern den Zugang zur Entavio-Plattform zu verwehren.
    Das Kartellamt ermittelt deshalb auch, damit sichergestellt ist, dass jeder Interessierte Zugang zur Entavio-Plattform hat. Nur darum geht es und nicht um die Frage ob verschlüsselt wird oder nicht.
    Dann gibt es noch das OLG-Verfahren wegen der Übernahme der DPC durch Astra, was aber nichts mit Entavio und der Grundverschlüsselung zu Tun hat. Das Verfahren geht gegen eine Entscheidung die das Kartellamt getroffen hat, denn das Kartellamt hat der Übernahme der DPC durch Astra zugestimmt und damit der Grundverschlüsselung den Weg erst freigemacht hat ...