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Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von ChrSchn, 26. September 2006.

  1. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Also gut, zum Mitmeißeln:

    Art.22 der im nationalen, deutschen Rundfunkrecht integrierten EU-Fernsehrichtlinie besagt:

    Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff "frei zugängliche Fernsehsendung" die Ausstrahlung eines der Öffentlichkeit zugänglichen Programms auf einem öffentlichen oder privaten Kanal, ohne daß neben den in dem betreffenden Mitgliedstaat überwiegend anzutreffenden Arten der Gebührenentrichtung für das Fernsehen (beispielsweise Fernsehgebühren und/oder Grundgebühren für einen Kabelanschluß) eine weitere Zahlung zu leisten ist.

    Welches die in Deutschland überwiegend anzutreffenden Arten der Gebührenentrichtung sind, wird im RstV nicht abweichend zum zitierten Gesetzestext der EU-Fernsehrichtlinie beschrieben. Falls Du in ihm eine Definition des "Satellitenanschlusses" findest, behälst Du Recht.

    Oben zitierte Definition des freien Empfangs wird sowohl im Kabel als auch via Satellit per Gesetzesauftrag und entsprechend der erteilten Sendelizenz (analog) erfüllt. Ganz ohne darüber hinausgehende Gebühren. Daran wird sich auch nichts ändern, die auf der RTL-Homepage nachlesbare diesbezügliche Aussage bestätigt dies inhaltsgleich.

    Es ist aber nirgends festgeschrieben, daß ein frei empfangbar lizensiertes Programm nicht auch in mehreren Fernsehnormen auf den selben genehmigten Verbreitungswegen (Sat, Kabel) übertragen werden kann. Genau dies ist sowohl im Kabel als auch via Satellit der Fall. Dort wird zusätzlich zur Analogverbreitung digital gesendet. Für diese digitale Verbreitung erhebt der Satelliten- und der Kabelnetzbetreiber Gebühren, da er dem potentiellen Verbraucher im Gegensatz zur Analogverbreitung eine gesetzlich nicht zwingend erforderliche Dienstleistung erbringt. Zur Wahrung dieser nicht per Gesetz verbotenen Ansprüche verschlüsselt er das Signal und vermarktet es nicht als PayTV, da es ihm ja laut oben zitierter Definition nicht gestattet ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2006
  2. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Ganz genau! Auch darüber kann man sicher verschlüsseln!
     
  3. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Über diese Plattform muß man dann sagen. Das Kartellamt kann den Sendern selber eine Codierung und Vermarktung über Gebühren generell nicht verbieten. Daß dann für den Sener eine Lizensierungsänderung ansteht ist ne andere Sache.
     
  4. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    So isses.
     
  5. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Das wird dann wohl aber auch ziemlich sinnfrei entschieden oder ?
    Weil ich würd ja mal nicht davon ausgehen, daß z.B. RTL (Deutschland) auf Hispasat oder Amos lediglich grundverschlüsselt ist.

    Gruß Indymal
     
  6. octavius

    octavius Board Ikone

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    Liebe Online-Community,

    um 18:39 Uhr erschien Mischobo auf der Bildfläche und verfasste folgendes Posting:
    Warum habe ich den Eindruck, dass Mischobo der Einführung von Entavio positiv gegenüber steht? [​IMG]

    Genau wie Floppy. Da gibt es einige Kabel-Fetischisten in unserem Forum, die immer dasselbe schreiben.

    Psychodynamisch liegt der Verdacht nahe, dass Mischobo und Floppy neidisch sind - weil die Satelliten-Kunden derzeit vieles umsonst kriegen, was im Kabel Geld kostet.

    Mischobo übersieht, dass sein Kabel-Anbieter im Digital-Bereich eine künstliche Verschlüsselung von FTA-Sendern durchführt.

    Dazu zwei Fragen:

    1.) Warum macht Ish das?
    2.) Warum kommt von Mischobo kein negatives Wort über die Grundverschlüsselung im Digital-Kabel?

    [​IMG]

    Ich finde, die Verschlüsselung im Kabel ist einfach nur

    [​IMG]

    Wie ist es denn in anderen Ländern? Was passiert in der Schweiz, was passiert in Holland? Welche Digital-Programme sind im Kabel FTA/FTC, und welche sind verschlüsselt?

    Sebastian schrieb ein paar Minuten später:
    [​IMG]

    [​IMG]

    Was ist denn jetzt los?

    Sebastian!


    [​IMG]

    Was soll das? Wo ist denn Free-TV verschlüsselt? In aller Regel handelt es sich um ortsübliche TV-Programme, die im Zielgebiet eben, wie der Name sagt, ortsüblich sind.

    Ortsübliche Programme sind - sofern es sich um Free-TV handelt - grundsätzlich immer unverschlüsselt.

    Wie Schüsselmann richtig dargestellt hat, gibt es für die meisten TV-Programme mehrere Empfangswege.

    Beispiel: Ich kann hier in Hagen nur deswegen "Sky One" sehen, weil die Betreiber-Firma sich entschieden hat, dieses in London ortsübliche TV-Programm auch über Satellit zu verbreiten.

    Ist Sky One in London im Kabel verschlüsselt? Ich vermute: nein. Das Programm hat im Zielgebiet - in London - einen analogen Kabel-Platz, und ich würde mich sehr wundern, wenn Sky One im analogen Kabel verschlüsselt wäre.

    Channel 4 und "five" sind Antennen-Programme - genau wie Nederland 1, Nederland 2, RTBF 1, één, ARD, ZDF, RTL Deutschland, ORF 1, SF 1, RAI 1, France 2, TSR 1, TV 4 Sverige, NRK 1 - und wie sie noch alle heissen...

    Nenn mir doch mal bitte irgend ein Free TV in Europa, das über die Hausantenne verschlüsselt wird.

    [​IMG]

    RTL versucht hier einen Vorstoss, der in Europa bisher einmalig ist. Dass der grösste und erfolgreichste Privat-Sender eines Landes alle Übertragungswege verschlüsseln will - das haben wir bisher noch nicht gehabt.

    [​IMG]
     
  7. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Ein anderes Verschlüsselungssystem z.B. CryptoWorks oder Conax wäre doch schon mal super!!!!
     
  8. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Re: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Um den Status Free TV zu verdienen, ist es natürlich immer ganz ratsam über einen der möglichen Verbreitungswege unverschlüsselt zu senden.

    Aber... und da scheint Deutschland eine Ausnahme darzustellen, wird es den TV-Sendern in der Regel nicht vorgeschrieben, über sämtliche Verbreitungswege frei zu senden, die sie nutzen möchten.

    Somit sind insbesondere über Sat eine Vielzahl an Free TV Sendern nur in Verbindung mit einem teuren Pay TV Abo zu beziehen.

    Mit dem deutschen Recht scheint sich derartiges hingegen scheinbar nicht vereinbaren zu lassen...

    Gruß Indymal
     
  9. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Indymal, Aufgabe des RstV ist die Regelung der Bedingungen des Fernsehrundfunks innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ob ein in Deutschland frei empfangbar lizensiertes Programm in einem anderen Zielgebiet als Bestandteil eines PayTV-Angebots vermarktet wird, ist durch ihn nicht ausgeschlossen, solange das nationale Medienrecht des Bestimmungslandes dies hergibt. Von sinnfreier Entscheidung kann also nicht gesprochen werden.

    Die hier gern assoziierte "Grundverschlüsselung" ist nicht nur nicht im Rundfunkstaatsvertrag definiert, de facto schließt er sie sogar aus. Wie und warum ? Ganz einfach: der RstV und andere Bestimmungen des deutschen Rundfunkrechts gehen von einer abzusichernden Chancengleichheit aller Programmveranstalter innerhalb des dualen Fernsehsystems der Bundesrepublik Deutschland aus. Für die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Programme ist innerhalb der Bundesrepublik eine verschlüsselte Übertragung generell ausgeschlossen. Folge: die örA sind immer unverschlüsselt empfangbar. Wird einem privaten Anbieter die "Grundverschlüsselung" gestattet, wäre die Chancengleichheit nicht mehr gewährleistet. Ein wie aus Großbritannien bekanntes Empfangsmodell (Sky Three, Channel 4, five) wäre in Deutschland erst nach einer diesbezüglichen Anpassung/Änderung des RstV möglich. Dann aber besteht weiterhin das Problem, daß im deutschen TV-Markt mehr als nur ein CA-System präsent sind, dies gälte es dann zu berücksichtigen. Fazit: wenig bis gar nicht praktikabel.
    De facto erledigen sich Gebührenmodelle a la "Digital Free" (im Kabel) oder "Entavio" hinsichtlich der enthaltenen frei empfangbar lizensierten und dennoch verschlüsselt übertragenen Programme im Selbstlauf. Mit dem switch-over wird die Geräte-Industrie geeignete Empfangsgeräte preiswert bereithalten und bewerben, die beide dann noch möglichen digitalen Fernsehnormen (MPEG-2 und MPEG-4) beherrschen. Dies trifft zumindest für die Satellitenverbreitung zu. Ein KNB kann unabhängig von einer solchen technisch bedingten Entwicklung neue auf Filtertechniken basierende Geschäftsmodelle entwickeln, Astra bleibt dies technisch verwehrt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2006
  10. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Doch! Und zwar daß sie vom Sat-Betreiber selbst veranstaltet wird. Es müßte eine Firma sein, der weder Satellit noch Sender gehören. Die wäre neutral.