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Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von ChrSchn, 26. September 2006.

  1. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Hehe octavius, Dein etwas angewitzer Stil gefällt mir immer wieder... [​IMG]

    Im Ernst: als potentieller Kunde mit Entavio-Endkundenbeziehung falle ich definitiv aus dem Raster, kannste glauben. Auf Klöppelpeter werd ich dennoch nicht verzichten müssen, das ist genauso sicher. Ebenso sicher ist es, daß es Pläne die Privaten digital zu verschlüsseln schon so lange gibt wie das Digitalfernsehen in Deutschland selbst. Nur Realität ist es nie geworden, und das muß einen Grund haben. Wenn dieser Grund bereits seit rund 10 Jahren besteht und RTL gleich mal ansagt, weiterhin frei verfügbar bis mindestens 2010 (abhängig von der von der Politik vorgegebenen Roadmap) zu senden, dann muss dies erklärbar sein, denn aus Liebe zum Zuschauer wird RTL nicht vergessen (haben/wollen), wo bemerkbare Kosteneinsparungen möglich sind.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    ... da unterliegst Du aber einem Vorurteil. Infomiere Dich mal, was die Einrichtung eines Kabelanschlusses kostet und was Du selbst machen mußt. Wenn Du einen neuen Kabelanschluss beauftragst, dann legt Dir der Kabelnetzbetreiber lediglich das Kabel in den Keller und installiert den Hausübergabepunkt. An diesem Hausübergabepunkt endet der Zuständigkeitsbereich des Kaeblentzbetreiber. Du mußt also selbst sehen, wie das Signal ins Wohnzimmer kommt. Wenn Du Mieter bist, kann es natürlich sein, dass der Vermieter das Kabel bereits ins Wohnzimmer verlegt hat. Aber bei Sat ist das auch nicht anders, denn es gibt auch Wohnungen mit Satanschluss, wo Du nur noch den Satreceiver anschliessen mußt ...
     
  3. Dixie

    Dixie Gold Member

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    AW: Re: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Gibt es SF 2 nicht mehr über Kabel BW?
     
  4. Thomas5

    Thomas5 Guest

    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Von den Leitungen im Haus habe ich nirgendwo gesprochen. Die habe ich bei jeder Empfangstechnik, sei es Kabel, Satellit oder Terrestrik. Aber Astra liefert mir eben kein Signal an einen Hausübergabepunkt und wartet diesen. Dafür muss ich selber sorgen und die dafür notwendige Empfangstechnik selber bezahlen. Also nochmal meine Frage: Wofür soll ich dann eine Infrastrukturgebühr bezahlen?
     
  5. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Eben aus diesem Grund ist der "Satellitenanschluß" in Deutschland rechtlich nicht in gleicher Weise abgesichert wie der Kabelanschluß. Das deutsche Rundfunkrecht kennt konform zum europäischen Recht nicht mal diesen Begriff.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    @Thomas5

    ... der Hausübergabepunkt beim Kabelfernehen ist, ist der Satellit beim DtH-Empfang. Sowohl über den HÜP als auch über at werden Dir die Signale zur Verfügung gestellt. Für alles folgende bist Du zuständig. Damit Du mit den bereitgestellten Signale etwas anfangen lannst, mußt Du die Voraussetzungen schaffen. Beim Kabekabelempfang eben Hausanschlussverstärker, Verteiler, Kabel, Dosen etc. und beim Satempfang eben Schüssel, LNB, Verteiler, Kabel Dosen etc.. Der Aufwand für den Kabel- oder Satempfang unterscheidet sich kaum.

    Damit Astra Programme überhaupt verbreiten kann ist eine geeignete Infrastruktur erforderlich und Deine Satschüssel ist das allerletzte und mit Abstand das billigste Glied in der Kette. Ohne Infrastruktur könntest Du Deine Schüssel in die Tonne kloppen, weil es damit dann gar nicht mehr empfangen könntest. Die Infrastrukturkosten hat es immer gegeben, nur dass die eben von anderen bezahlt wurden. Nur diese anderen wollen auf möglichst vielen der vorhandenen und noch kommenden Plattformen als Free-TV verbreitet werden und das ist nunmal mit Kosten verbunden, die nicht mehr alleine durch Werbung erwirtschaften können, weil der RStV Werbung streng reglementiert. Also müssen die Gelder für zusätzliche Plattformen anders erwirtschaftet werden, z.B. in dem man bei den Satverbreitungskosten spart. Mit Entavio kann Astra auf die Wünsche der Programmveranstalter eingehen, denn da bei Entavio der Satnutzer einen Teil der Infrastrukturkosten mitträgt, kann Astra den Programmveranstaltern günstigere Konditionen anbieten. Mit Entavio werden die Infrastrukturkosten nicht mehr alleine durch die Fernsehveranstalter getragen, sondern künftig auch der Entavio-Nutzer.

    Aber niemand zwingt den Satnutzer die Dienste von Entavio in Anspruch zu nehmen und letztendlich bestimmt der Satnutzer über Erfolg oder Mißerfolg.

    Das Kartellamt hat nicht die Macht Entavio verbieten zu können und die Grundverschlüsselung und Satnutzungsentgelt wird kommen. Die Macht Entavio zu verhindern hat einzig und alleine der Satnutzer.

    Also Thomas5, zahl doch einfach das Satnutzungsentgelt nicht. Es gibt neben den deutschen privaten Programmveranstalter auch eine ganze Reihe anderer Programme und es gibt auch noch andere Satelliten. Die deutschen Privatsender wirst Du aber ohne Satnutzungsentgelt über Sat wohl nicht mehr empfangen können. Aber es gibt auch noch andere Verbreitungswege. Spätestens 2008 wird's auch in Siegen DVB-T geben, wenn wahrscheinlich auch nur ohne Private. ...

    ... mal davon abgesehen wirst Du noch bis mind. 2010 RTL noch digital unverschlüsselt empfangen können ...
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    ... das deutsche Rundfunkrecht definiert aber auch nicht den Begriff "Kabelanschluß", sondern reguliert nur die Kanalbelegung der vorhandenen analogen Kapazitäten. Beim digitalen Empfang wird aber erheblich weniger reguliert und mit DVB-T haben die LMA was neues, woran sie Regulierungswut auslassen können. Was Betreiber von Infrastrukturen als Entgelte in Rechnung stellen dürfen, regelt das Telekommunikationsgesetz und das hat nichts mit dem Rundfunkrecht zu Tun ...
     
  8. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Genau mischobo, das TKG definiert die Rechte von Astra deshalb ausdrücklich ;)

    Im Ernst, man darf die Begriffe "Grundverschlüsselung" und "Entavio" nicht vermischen, denn das ist nicht das selbe. Wir wissen, daß sowohl EU- als auch deutsches Recht Spielraum für die Ausgestaltung einer Grundverschlüsselung lassen. Wir wissen ebenso, daß der Territorialschutz ein Aspekt ist, dem sich der Gesetzgeber prinzipiell nicht entziehen kann.

    Wir wissen aber ebenso, daß eine Grundverschlüsselung in DE momentan rechtlich überhaupt nicht ausgeregelt ist. Völlig unüblich sind monatlich anfallende Gebühren bei einer Grundverschlüsselung. Als Beispiel führe ich mal BSkyB mit den drei grundverschlüsselten FreeSat-Programmen an.

    Und wir wissen, daß Entavio eben ein Geschäftsmodell ist, welches zum einen eine solche Ausgestaltung der Grundverschlüsselung gar nicht vorsieht und zum anderen lediglich versuchen will, unabhängig vom Gesetzgeber marktrelevante, entgeltpflichtige Tatsachen zu schaffen.

    P.S.: Würde der Gesetzgeber den örA´s die Grundverschlüsselung via Satellit erlauben und lediglich dabei festlegen, daß jedes frei empfangbar lizensierte Programm mit jedem im Markt präsenten CA-System entschlüsselbar sein muß, und entschieden sich die örA´s für z.B. Conax, dann geht in Betzdorf eine Geschäftsidee baden...
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Oktober 2006
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    @Schüsselmann

    ... wenn es rechtlich so wäre wie Du immer wieder behauptest, dann würde es diese Pläne zur Grundverschlüsselung gar nicht geben. Auch eine Grundverschlüsselung im Kabel wäre damit ausgeschlossen gewesen. Im Rundfunkstaatsvertrag wird in keinsterweise weder zwischen verschlüsselt oder nicht verschlüsselt noch zwischen Free-TV und Pay-TV unterschieden und im Rundfunkrecht ist der RStV bindend und kein EU-Richtlinie. Die Mitgliedsstaaten müssen sich in der Gesetzgebung nach diesen Richtlinien richten, wobei es keine 1:1-Umsetzung geben muß. Alle Entscheidungen der Landesmedienanstalten müssen RStV-konform sein und EU-Richtlinien spielen bei den Entscheidungen keine Rolle. Eine LMA muß bei der Vergabe einer Sendelizenz die Konformität mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu prüfen, nicht mehr und nicht weniger.
    Außerdem hat der Fernsehveranstalter gem. Urhebergesetz einen Anspruch darauf, seine Werke vor Mißbrauch zu schützen und die Grundverschlüsselung in ein wirksames und auch ein rundfunkrechtlich konformes Mittel. Gem. Urhebergesetz steht es dem Urheber zu, zu entscheiden wie seine Werke verwendet werden dürfen, also ob sie z.B. vervielfältigt dürfen oder nicht. Astra bietet mit Entavio die entsprechende Technik an.

    Bitte zitiere doch mal die Stelle im RStV, die eine Grundverschlüsselung verbietet ?
    Wie gesagt, die Stelle in der 8. Fassung des Rundfunkstaatsvertrages und nichts anderes. Der deutsche Rundfunkstaatsvertrag basiert auf der EU-Richtlinie 89/552/EWG und enthält auch die Änderung der EU-Richtlinie 97/36/EG. Zitate oder Nennugen von irgendwelchen Fußnote macht wenig Sinn, denn die müssen nicht unbedingt in den RStV übernommen worden sein ...

    ... rundfunkrechtlich gibt es in Sachen nichts einzuwenden, Urheberrechtlich ist die Angelegenheit auf klar, nur wettbewerbs- und kartellrechtlich gibt es ein paar Bedenken, die vom Kartellamt noch geklärt werden müssen. Die Grundverschlüsselung und das Satnutzungsentgelt ist jedoch so sicher wie das Amen in der Kirche. Es erfolgt kein "harter Umstieg" von unverschlüsselt auf verschlüsselt und auch das Satnutzungsentgelt wird nicht von heute auf Morgen berechnet. Der Satnutzer hat bis mind. 2010 Zeit zu entscheiden, ob er bereit ist, dass Satnutzungsentgelt zu zahlen oder nicht. Bis dahin wird es über Entavio auch Zusatzangebote geben, was den Großteil der Satnutzer dazu bewegen wird, das Satnutzungsentgelt zu zahlen ...
     
  10. Thomas5

    Thomas5 Guest

    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    *lol* So abenteuerlich argumentiert ja sogar Astra nicht! Dazu werde ich mich jetzt nicht weiter äußern.

    Vielleicht nicht in einer Mietswohnung. Aber hast du schon mal ein Einfamilienhaus mit einer Multifeed-Sat-Anlage ausgestattet? Offenbar nicht, denn sonst könntest du den Aufwand realistischer beurteilen.

    Wenn ein Programm verschlüsselt, ist es kein Free-TV mehr! "Free" heißt übersetzt "frei" und nicht "ohne Gebühren" (was in diesem Fall ja auch nicht zutreffend wäre ;)).

    Dann erklär mir doch mal, warum die großen Privatsender einen Rekordgewinn nach dem anderen vermelden, wenn es nicht mehr durch die Werbung zu erwirtschaften ist.

    Richtig. Und genau das werde ich auch machen. Auf den Müll bei RTL+Co. verzichte ich heute schon. Da gibt es über Sat genügend andere (hochwertigere) Alternativen.